Medizinische und therapeutische Versorgung im Wandel: Eine Betrachtung der "Stuttgarter Erklärung" und ihrer Implikationen

Einführung

Die medizinisch-therapeutische Landschaft befindet sich in einem stetigen Wandel, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Menschen mit sogenannten "geschlechtlichen Normabweichungen". Die "Stuttgarter Erklärung: Medizin und Therapie ohne Genderdeutung" hat ein wichtiges gesellschaftliches Thema aufgegriffen, das in weiten Teilen der Bevölkerung noch immer wenig Beachtung findet. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe dieser Erklärung, ihre Forderungen und ihre potenziellen Auswirkungen auf die medizinische und psychotherapeutische Versorgung.

Die "Stuttgarter Erklärung": Ein Appell für Menschenrechte und Selbstbestimmung

Die "Stuttgarter Erklärung", die von einer Gruppe von Ärzten, Psychotherapeuten, Menschenrechtlern und Betroffenen verfasst wurde, fordert eine medizinische und therapeutische Versorgung, die Menschen mit sogenannten "geschlechtlichen Normabweichungen" in ihrem eigentlichen Geschlecht respektiert und auf eine geschlechtliche Deutung verzichtet. Sie betont, dass diese Menschen eine medizinische Behandlung benötigen, die ihre Selbstbestimmung achtet und ihnen die Möglichkeit gibt, in ihrem eigenen Geschlecht von Anfang an respektiert zu werden.

Hintergrund und Motivation

Die Erklärung reagiert auf einen menschenrechtlichen Trend, der sich weltweit abzeichnet und darauf abzielt, Menschen mit "geschlechtlichen Normabweichungen" in ihrem eigentlichen Geschlecht rechtlich anzuerkennen. Dänemark war das erste Land in Europa, das die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig machte. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat Teile des "Transsexuellengesetzes" als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden.

Kernforderungen der Erklärung

Die "Stuttgarter Erklärung" formuliert eine Reihe von Kernforderungen, die auf eine respektvolle und selbstbestimmte medizinische und therapeutische Versorgung abzielen:

  • Respekt vor der Geschlechtsidentität: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dies beinhaltet die Akzeptanz aller erwachsenen Menschen als mündig und fähig, selbst zu wissen, wer sie sind und welchem Geschlecht sie angehören.
  • Selbstbestimmung über den Körper: Jeder Mensch ist fähig, selbst über seinen Körper und über sein Geschlecht zu bestimmen. Auch minderjährige Menschen haben eine Würde, die nicht verletzt werden darf.
  • Geschlecht ist nicht verfügbar: Das Geschlecht eines Menschen kann nicht durch andere bestimmt werden. Nur der einzelne Mensch kann auf Grund seines Wissens über sich selbst über sein eigenes Geschlecht Auskunft geben.
  • Anerkennung des Geschlechts als Intimbereich: Das Geschlecht und die Anerkennung desselben gehören zum Intimbereich und sind zentraler Bestandteil des Menschen, seines Selbstverständnisses und seiner Würde.
  • Recht auf Gesundheit: "Das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit ist eines der grundlegenden Rechte eines jeden Menschen" (WHO).
  • Würdevoller Umgang: Zum würdevollen Umgang miteinander gehört der gegenseitige Respekt vor dem anderen Menschen, auch bzw. insbesondere in einer Beziehung zwischen Patienten/Klienten und Ärzten/Therapeuten.
  • Vertrauensverhältnis: Es ist sinnvoll für ein gutes Vertrauensverhältnis, wenn der Hilfesuchende mit dem Vornamen und in dem Geschlecht angesprochen und respektiert wird, wie er sich selbst begreift, auch wenn noch keine amtliche Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrages erfolgte.
  • Freiwilligkeit von Behandlungen: Behandlungen und Therapien sollten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des zu behandelnden Menschen erfolgen.
  • Keine reparativen Therapien: Therapien, die ohne den ausdrücklichen Wunsch nach Therapie durchgeführt werden, sind als reparative Therapien zu betrachten, die den Willen und die Würde des Menschen missachten.
  • Fokus auf Leidenminderung: Im Mittelpunkt der Unterstützung, der medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung steht die Heilung oder die Minderung von Leiden, nicht die Anpassung an Geschlechts-Stereotypen oder gesellschaftliche Normen.
  • Gemeinsame Festlegung von Zielen: Art und Weise der benötigten Hilfeleistung sollte der Hilfesuchende festlegen, Ziele einer Behandlung/Therapie, sowie was und in welcher Reihenfolge getan werden muss, sollte gemeinsam und mit beiderseitiger Zustimmung individuell festgelegt werden.
  • Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen: Medizinische Maßnahmen, wie u.a. Hormonbehandlungen oder chirurgische Eingriffe, welche notwendig sind, um im selbst wahrgenommenen bzw. selbstbestimmten Geschlecht diskriminierungsfrei würdevoll zu leben, sind notwendige Maßnahmen zur Erreichung psychischer und physischer Gesundheit.
  • Keine Hinhaltung oder Verweigerung von Hilfe: Hinweise auf Richt- bzw. Leitlinien sind nicht dem Wohle des Patienten dienend, wenn diese das Ziel haben, einen Menschen, der um medizinische und/oder therapeutische Hilfe bittet, hinzuhalten, Hilfe hinauszuzögern oder zu verweigern.
  • Rasche Hilfe: Jegliches Hinauszögern von Hilfe ist weder mit verantwortungsbewusstem Handeln noch mit dem medizinischen oder therapeutischen Berufsethos vereinbar.
  • Entscheidungsfreiheit: Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dauer einer Begleitung, bzw. medizinischer und/oder therapeutischen Behandlung sollte allein dem Hilfesuchenden und dem Helfer, Arzt, Therapeut des Vertrauens obliegen.
  • Kostenübernahme: Alle Maßnahmen, die zur Erreichung des Menschenrechtes auf Gesundheit notwendig sind, sollten von den zuständigen Kostenträgern ohne Verzögerungen übernommen werden.
  • Gleichbehandlung: Es ist nicht dienlich, wenn ein Patient „Glück” hat, wenn er ein Leiden hat, für das volle Kostenübernahme garantiert ist, im Gegensatz zu Menschen, die ein Leiden quält, dessen Linderung und die damit verbundenen Kosten nur eingeschränkt oder unzureichend von den Leistungsträgern übernommen werden.
  • Forschung: Um Behandlungsmaßnahmen sinnvoll (aber auch kostengünstig) einsetzen zu können, sind wissenschaftliche Untersuchungen notwendig und sollten auf den Gebieten, auf denen sie fehlen, durchgeführt werden.

Herausforderungen und Kritik

Die Umsetzung der "Stuttgarter Erklärung" ist mit einer Reihe von Herausforderungen und Kritikpunkten verbunden:

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  • Mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung: Das Thema "geschlechtliche Normabweichungen" ist in weiten Teilen der Bevölkerung noch immer tabuisiert und mit Vorurteilen behaftet.
  • Widerstand in der Medizin: Einige Mediziner halten an traditionellen Behandlungsmethoden fest, die auf einer geschlechtlichen Deutung basieren.
  • Fehlende rechtliche Rahmenbedingungen: Die rechtliche Anerkennung von Menschen mit "geschlechtlichen Normabweichungen" ist in vielen Ländern noch nicht ausreichend geregelt.
  • Kostenübernahme: Die Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen, die zur Angleichung an das selbstbestimmte Geschlecht notwendig sind, ist oft nicht gewährleistet.
  • Mangelnde Forschung: Es gibt noch immer zu wenige wissenschaftliche Studien, die die Wirksamkeit verschiedener Behandlungsmethoden untersuchen.

Positive Entwicklungen

Trotz der Herausforderungen gibt es auch positive Entwicklungen:

  • Zunehmende Sensibilisierung: Das Thema "geschlechtliche Normabweichungen" rückt zunehmend in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.
  • Rechtliche Fortschritte: In einigen Ländern wurden Gesetze verabschiedet, die die Rechte von Menschen mit "geschlechtlichen Normabweichungen" stärken.
  • Veränderungen in der medizinischen Ausbildung: Einige Universitäten und medizinische Fachgesellschaften haben begonnen, das Thema "geschlechtliche Normabweichungen" in ihre Lehrpläne aufzunehmen.
  • Selbsthilfeorganisationen: Es gibt eine Vielzahl von Selbsthilfeorganisationen, die Betroffenen und ihren Angehörigen Unterstützung und Beratung bieten.

Die Rolle von Psychotherapie und Beratung

Psychotherapie und Beratung spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Menschen mit "geschlechtlichen Normabweichungen". Sie können helfen, das eigene Geschlecht zu akzeptieren, mit Diskriminierungserfahrungen umzugehen und Entscheidungen im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen zu treffen.

Angebote und Ansprechpartner

Es gibt eine Vielzahl von Psychotherapeuten und Beratern, die sich auf die Begleitung von Menschen mit "geschlechtlichen Normabweichungen" spezialisiert haben. Eine Auswahl von Ansprechpartnern findet sich in der vom Nutzer bereitgestellten Liste, darunter:

  • Dagmar Menta: Craniosacrale Osteopathie, Physiotherapeutin, Psychokinesiologie in Berlin (Friedrichsfelde)
  • Dipl.-Psych. Rebecca Lee: Psychologische Psychotherapeutin in Berlin (Charlottenburg)
  • Helen Schmidt: Heilpraktikerin, Osteopathin, Physiotherapeutin, Yogalehrerin in Berlin (Schöneberg)
  • Hans-Hermann Baertz: Heilpraktiker - EFT, NLP, Hypnose, Kinesiologie, WingWave in Berlin (Schöneberg)
  • Dipl. Ing. Arch. Susanne Rikus: Heilpraktikerin für Psychotherapie, Coach, Feng Shui Beraterin in Berlin (Steglitz)
  • Emmeline Koopmans: Trauma Release Breathwork Practitioner in Berlin (Weißensee)
  • Dr. Klaus Mucha: Diplom-Psychologe, Psychotherapeut Heilpraktikergesetz, Fachkunde Suchtpsychologie in Berlin (Reinickendorf)
  • Nirvana Strauch: Yogatherapeutin, Heilpraktikerin für Psychotherapie in Brieselang
  • Vivien Kebiche: Heilpraktikerin für Psychotherapie nach dem HeilprG. in Wittenberge
  • Mandy Philipp: Heilpraktikerin / Osteopathin in Hamburg (Hohenfelde)
  • Jens Grüne: MSc, Heilpraktiker nur für Psychotherapie / Kommunikationspsychologe (FH), Master in Kommunikations- und Betriebspsychologie in Hannover (Bult)
  • Marie Sawlanski: Heilpraktikerin in Garbsen (Berenbostel)
  • Dipl.-Psych. Carsten Lutze-Deinzer: Psychologischer Psychotherapeut in Dormagen (Delhoven)
  • Brigitte Wehner: Heilpraktikerin in Wuppertal (Cronenberg)
  • Hendrik Cenan: Physiotherapeut, Heilpraktiker in Lünen
  • Carolyn Brands: Heilpraktikerin Psychotherapie/Dipl. Heilpädagogin in Kevelaer (Wetten)
  • Marc Katzenburg: Psychologischer Psychotherapeut in Köln (Rodenkirchen)
  • Gina Rauter: Heilpraktikerin für Psychotherapie in Odenthal
  • Sarolta Müller-Karpe: Heilpraktikerin in Mainz (Gonsenheim)
  • Stephan Lietz: Heilpraktiker für Psychotherapie in Frankfurt am Main (Nordend-West)
  • Dipl.Soz.Päd. Jutta Waizenegger: Heilpraktikerin für Psychotherapie, Hypnotherapeutin, Paartherapeutin in Neustadt an der Weinstraße (Neustadt-Stadt) , (Zell)
  • Diana Olariu-Stalek: Heilpraktikerin Regulative Medizin, Darmgesundheit, Stoffwechselsörungen in Neckarsulm
  • Andrea Köhler: Heilpraktikerin Psychotherapie, Hypnotherapeutin, Reittherapeutin in Bruchsal
  • Petra Glados: Heilpraktikerin Lifecoach Paarberaterin in Landau in der Pfalz
  • Katrin Renner: Energie-Arbeit, Theta Healing, Eutonie-Pädagogik/-Therapie (ganzheitliche Körperarbeit) in Gundelfingen
  • Daniela Stark: Heilpraktikerin in München (Pasing-Obermenzing)
  • Ruth Niedermeier: Heilpraktikerin, Klassisches Yoga, Thai Massage, Akupressur, Ganzheitliche Behandlung, Prävention und (Schmerz-)Therapie in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
  • Angelika Rappel: Heilpraktikerin in Anzing
  • Regina Hafner: Heilpraktikerin, physiologische Ernährungsberaterin, Reiki Meisterin, Heilerin in Forstinning
  • Ida Kraßmann: Quantenheilhypnose Praktikerin / BQH in Nürnberg (Eibach)
  • Lilia Freier: Heilpraktikerin für Psychotherapie, Hypnosetherapeutin, Reiki-Meisterin/Lehrerin, Fachberaterin für Darm und Hormone in Lauf an der Pegnitz
  • Elisabeth Hierl: Heilpraktikerin, Evolutionspädagogin in Parsberg
  • Angela Kaiser-Späth: Heilpraktikerin im Bereich Psychotherapie in Deggendorf
  • Lucie Reissert: Massagetherapie in Wien (21 - Floridsdorf)

Diese Liste stellt nur eine kleine Auswahl dar. Es ist ratsam, sich bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten oder Berater von Selbsthilfeorganisationen oder Fachverbänden beraten zu lassen.

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