Die Fachklinik Medical Park Bad Camberg ist auf das gesamte Spektrum neurologischer Erkrankungen spezialisiert und bietet Patienten der Phasen B, C und D eine optimale persönliche Betreuung. Zu den am häufigsten behandelten Erkrankungen zählen Schlaganfall, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson sowie unfallbedingte Nerven-, Gehirn- und Rückenmarksverletzungen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen ist daher eine Reha sinnvoll, um die Selbstständigkeit so lang wie möglich zu erhalten und Alltagskompetenz zurückzuerlangen. Bei Medical Park haben Sie die Wahl zwischen 5 neurologischen Fachkliniken und einem ambulanten Rehazentrum für Ihre neurologische Reha.
Die Medical Park Klinik Bad Camberg: Expertise und individuelle Betreuung
Medical Park Bad Camberg ist eine Fachklinik, die sich auf die neurologische Rehabilitation spezialisiert hat. Die Klinik gewährleistet Patienten der Phasen B, C und D eine optimale persönliche Betreuung.
Behandlungsschwerpunkte
Die Klinik behandelt schwerpunktmäßig folgende neurologische Erkrankungen:
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
- Morbus Parkinson
- Unfallbedingte Nerven-, Gehirn- und Rückenmarksverletzungen
Qualitätsmanagement und Auszeichnungen
Medical Park Bad Camberg legt großen Wert auf Qualität und Transparenz. Dies spiegelt sich in Zertifikaten, Siegeln und Auszeichnungen wider, die objektiven und seriösen Kriterien entsprechen und deren Ergebnisse transparent veröffentlicht werden. Die Neurologie wurde durch DAS REHAPORTAL mit 82 % von möglichen 100 % bewertet.
Neurologische Rehabilitation: Phasen und Ziele
Die neurologische Rehabilitation dient dazu, Patienten nach akuten Ereignissen oder bei chronischen Erkrankungen zu helfen, ihre Selbstständigkeit und Alltagskompetenz wiederzuerlangen oder so lange wie möglich zu erhalten. Die Rehabilitation erfolgt in verschiedenen Phasen, die auf den Grad der Beeinträchtigung und die Genesungsprognose des Patienten abgestimmt sind.
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Reha-Phasen im Überblick
- Phase A: Akutbehandlung, z. B. nach einem Schlaganfall auf einer Stroke-Unit.
- Phase B: Anschlussheilbehandlung, Frührehabilitation; intensive Behandlung und Rehabilitation mit ärztlicher und therapeutischer Intervention zur Stabilisierung des Zustands und erster positiver Einflussnahme auf Beeinträchtigungen.
- Phase C: Der Patient hat durch die Reha in Phase B schon einige wichtige Funktionen zurückerlangt und kann mit weniger Unterstützung auskommen.
- Phase D: In dieser Phase werden die in Phase B und C zurückerlangten Fähigkeiten gefestigt und verfeinert. Noch bestehende Beeinträchtigungen sollen so weit wie möglich behoben werden.
Neuroplastizität als Grundlage der Rehabilitation
In der neurologischen Rehabilitation macht man sich die Neuroplastizität zunutze, also die Fähigkeit des Gehirns, ausgefallene Nervenzellenbereiche zu umgehen und deren Aufgaben anderen Bereichen zu übertragen. Das geht allerdings nur sehr langsam und mithilfe vieler Wiederholungen. Im Grunde erlernen Patientinnen und Patienten unter kundiger Anleitung von spezialisierten Therapeutinnen und Therapeuten verloren gegangene Fähigkeiten neu. Je nach Beeinträchtigung können das sprachliche Fähigkeiten, motorische Fähigkeiten, die Fähigkeit zu schlucken oder kognitive Fähigkeiten sein. Die Patientinnen und Patienten werden auch psychologisch betreut, denn oft haben sie große Mühe, den plötzlichen Verlust von als normal angesehenen Fähigkeiten zu verkraften. Sie werden angeleitet, die möglicherweise schädlichen Lebensgewohnheiten zu erkennen und zu verändern, damit die Ursachen für die Erkrankung bekämpft werden. All das ist ein mühsamer Prozess, der eine Rehabilitation über alle Reha-Phasen und viele Wochen erfordert.
Wann ist eine neurologische Reha sinnvoll?
Eine neurologische Rehabilitation kann grundsätzlich ohne Einschränkungen nach jedem Akutereignis angetreten werden. Maßgeblich dafür ist die Rehabilitationsfähigkeit, also eine positive Prognose für den Krankheitsverlauf. Bei chronischen Erkrankungen gilt im Grundsatz die Regel, dass frühestens vier Jahre nach einer Reha wieder eine Rehabehandlung zum gleichen Krankheitsbild erfolgen kann. Aber auch hier kann es von Fall zu Fall Abweichungen geben.
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.
Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der AMTS
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat.
Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
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- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese: Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus: Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese - Verordnung - Patienteninformation - Arzneimittelabgabe - Arzneimittelanwendung - Dokumentation - Therapieüberwachung - Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden. Beispiele hierfür sind die elektronische Unterstützung des Aufnahme- und Anamnese-Prozesses (z. B. Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Arzneimittel-informationssysteme (z. B. Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Spezielle AMTS-Visiten (z. B.
- Entlassung: Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw.
Prävention von Gewalt und Missbrauch
Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a.
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und - der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend - konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept).
Anfahrt
Die Klinik Medical Park Bad Camberg erreichen Sie bequem über die Autobahn A3 bis zur Ausfahrt Bad Camberg, dann Richtung Bad Camberg: Im Stadtzentrum folgen Sie rechts der B8 Richtung Würges / Königstein. Kurz hinter dem Ortsausgang biegen Sie auf die L3031 (Hochtaunusstraße) in Richtung Usingen.
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