Menschen, deren Teilhabe am täglichen Leben infolge einer Behinderung oder schweren chronischen Erkrankung langfristig eingeschränkt ist, können mit einem Schwerbehindertenausweis sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen, den Antragsprozess und die Bedeutung eines Schwerbehindertenausweises, insbesondere im Zusammenhang mit Erkrankungen wie Asthma, Migräne und Depression.
Einführung
Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das die offizielle Anerkennung einer Schwerbehinderung darstellt. Es steht berechtigten Personen frei, den Schwerbehindertenausweis zu beantragen, es besteht keine Pflicht. Angesichts der nennenswerten Vorteile durch den Schwerbehindertenausweis ist die Antragstellung aber durchaus lohnenswert.
Vorteile und Nutzen eines Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen, die das Leben erleichtern sollen. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
- Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
- Zusätzliche Urlaubstage: Unter gewissen Voraussetzungen erhalten schwerbehinderte Arbeitnehmer zusätzliche Urlaubstage. Arbeiten Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte in einer 5-Tage-Woche, so haben diese Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr.
- Früherer Renteneintritt: Schwerbehinderte Menschen können früher in Rente gehen. Ab GdB 50: 2 Jahre früher ohne Abschläge in Altersrente mit nur 35 statt 45 Versicherungsjahrenoder bis zu 5 Jahre früher mit Abschlägen.
- Steuervergünstigungen: Zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die aufgrund der Behinderung entstehen, kann der Betroffene Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Menschen mit Behinderung können einen Steuerfreibetrag geltend machen.
- Öffentlicher Nahverkehr: Je nach Art der Behinderung ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV) am Wohnort kostenlos oder deutlich ermäßigt. Für Fernreisen mit der Bahn gelten Sondertarife.
- Kulturveranstaltungen: Der Eintritt für verschiedene Kulturveranstaltungen (Kino, Theater, Museen, Sehenswürdigkeiten) ist ermäßigt. Ab GdB 50 mit Schwerbehindertenausweis: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.
- Führerschein und Fahrzeug: Je nach Art und Grad der Behinderung werden Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins und eines Fahrzeugs gewährt bzw. die Kosten für eine behindertenbedingte Zusatzausstattung des PKW übernommen.
- Rundfunkgebühren: Für bestimmte Personengruppen sind die Rundfunkgebühren ermäßigt.
- Weitere Vorteile: Schwerbehinderte Personen haben einen Anspruch auf die Vorteile durch einen Schwerbehindertenausweis.
Welche Nachteilsausgleiche einer betroffenen Person im Einzelnen zustehen, hängt vom Grad der Behinderung und dem Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis ab. Nicht abgedeckt ist mit dem Schwerbehindertenausweis das Parken auf Behindertenparkplätzen. Dafür muss der „blaue Parkausweis“ bei der Straßenverkehrsbehörde der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden. Antragsberechtigt sind nur Personen, die als „außergewöhnlich gehbehindert“ (Merkzeichen aG) oder „blind“ (Merkzeichen Bl) eingestuft werden.
Voraussetzungen für die Bewilligung des Schwerbehindertenausweises
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben alle Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt. Außerdem muss man einen Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland arbeiten bzw. sich hier für gewöhnlich aufhalten.
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Überblick über die verschiedenen Grade der Behinderung
Der Grad der Behinderung gibt an, wie stark eine Person von ihrer Behinderung beeinträchtigt ist. Der GdB wird in Zehnerschritten angegeben, der niedrigste Behinderungsgrad ist 20, der höchste GdB ist 100. Schwerbehindert gilt man ab einem GdB von 50.
Der Grad der Behinderung wird vom zuständigen Versorgungsamt festgelegt - gemäß gesetzlicher Vorgaben, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)in der GdS-Tabelle (GdS = Grad der Schädigungen) in Teil B der Verordnung detailliert geregelt sind. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (= Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung). Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB). Die Anhaltspunkte sind aber nur ein Orientierungsrahmen.
Entgegen der oftmals vorherrschenden Annahme, dass nur eine körperliche Beeinträchtigung wie z.B. das Fehlen eines Körperteils oder eine Lähmung als Behinderung eingestuft wird, zählen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen sowie schwere chronische Krankheiten wie beispielsweise Krebserkrankungen, Rheuma, Asthma oder Depressionen zu Behinderungen im gesetzlichen Sinne, sofern es dadurch zu dauerhaften Einschränkungen - von mindestens sechs Monaten - kommt.
Die GdS-Tabelle enthält mehrere hundert Einzelpositionen und ist nach betroffenen Körperteilen bzw. Erkrankungen gegliedert. Als ersten Anhaltspunkt für Sie hier einige Beispiele:
| Art der körperlichen / geistigen / psychischen Behinderung | GdB / GdS |
|---|---|
| Schwere Migräne | 50 - 60 |
| Parkinson-Syndrom mit deutlichen Störungen von Bewegungsabläufen und Gleichgewicht | 50 - 70 |
| Diabetes mellitus (notwendige Insulintherapie von mind. 4 Insulingaben täglich) | 50 |
| Bronchialasthma mittleren Grades bei Kindern | 50 - 70 |
| Arterielle Verschlusserkrankungen (je nach Schweregrad) | 50 - 100 |
| Akute Leukämie (bis zur Beendigung der Intensivtherapie) | 100 |
| Verlust beider Unterschenkel | 80 |
| Versteifung beider Kniegelenke | 80 |
| Schwere Neurosen | 50 - 70 |
Sinnvoll ist, sich vor der Einstufung des Behindertengrades beraten zu lassen, um ggfs. einen höheren GdB zu erhalten. Entsprechende Beratungen bieten die EUTB(Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie Caritas, Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Sozialverband VdK.
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Schwerbehinderung bei Asthma, Migräne und Depression
Auch Krankheiten wie Asthma können zu einer Einschränkung führen. (Quelle: Minerva Studio/getty-images-bilder)Offiziell gibt es 7,6 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland. Es dürften aber deutlich mehr sein. Denn viele Menschen sind schwerbehindert und wissen es nicht.Es gibt mehr Schwerbehinderte hierzulande als die offizielle Zahl suggeriert. Denn vielen Menschen ist nicht bekannt, dass auch chronische Krankheiten wie Bluthochdruck, Bronchialasthma, Tinnitus oder Rheuma unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwerbehinderung darstellen können. Damit entgehen den Betroffenen Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.
- Asthma: Bei Asthma kann vom Versorgungsamt auf Antrag ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden, insbesondere wenn die Lungenfunktion eingeschränkt ist. Für Kinder gibt es besondere Anhaltswerte für die Feststellung des GdB bei Asthma. Der Grad der Behinderung bei Asthma ist abhängig von der Schwere und Häufigkeit der Anfälle sowie der Einschränkung der Lungenfunktion. Bei Bronchialasthma schweren Grades bekommen Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag in der Regel das Merkzeichen H (hilflos) in den Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es steht für hohen Unterstützungsbedarf durch andere Menschen.
- Migräne: Wiederkehrende Migräneattacken sind kräftezehrend und können es Betroffenen unmöglich machen, ihrer Arbeit nachzugehen. Bei Migräne können nur bestimmte gesetzlich geregelte Vergünstigungen und besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung, sogenannte Nachteilsausgleiche, gewährt werden. Das liegt daran, dass bei Migräne bestimmte Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis prinzipiell eingetragen werden können, in der Regel nicht infrage kommen. Bei der Zuordnung wird auch berücksichtigt, ob es sich anhand der Kopfschmerztage pro Monat um einen episodischen oder chronischen Verlauf der Migräne handelt. Eine schwere Verlaufsform von Migräne mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen kann einen GdB von 50 bis 60 begründen - der Betroffene ist also schwerbehindert.
- Depression: Psychische Erkrankungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische oder phobische Störungen)30-40.
Wichtige Schritte zur amtlichen Anerkennung der Schwerbehinderung
Bevor man seinen Schwerbehindertenausweis beantragen kann, muss ein Antrag auf die Feststellung des Behinderungsgrades gestellt werden. Die Antragstellung hat beim zuständigen Versorgungsamt bzw. der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu erfolgen. Damit das Amt den Grad der Behinderung richtig einstufen kann, ist es notwendig, alle relevanten Unterlagen einzureichen und den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden.
1. Arzt von der Schweigepflicht entbinden
Um der für Ihren Antrag zuständigen Behörde Nachfragen an den Hausarzt und/oder ggfs. behandelnde Fachärzte zu ermöglichen, müssen Sie die Mediziner vorab von der ärztlichen Schweigepflicht befreien. Das muss in schriftlicher Form erfolgen. In der Regel liegt den Antragsformularen des Versorgungsamtes ein entsprechender Vordruck bei. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Arzt vorab über die Antragstellung und Entbindung der Schweigepflicht zu informieren. Auf die Kontaktaufnahme des Amtes und ggfs. die Anforderung aktueller Befunde wird dann erfahrungsgemäß schneller reagiert.
2. Wichtige Dokumente zusammenstellen
Dem Antrag auf die Feststellung des Behinderungsgrades sind verschiedene Unterlagen beizufügen. Dazu zählen - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - unter anderem:
- medizinische Unterlagen von Ärzten und Kliniken: Befunde und Gutachten der behandelnden Ärzte (mit Behandlungszeitraum, Name und Adresse von Arzt oder Einrichtung), Bescheinigungen von Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten (z. B. Entlassungsberichte), EKG- und Laborberichte o.ä.
- bereits erstellte amtliche Gutachten (z. B. von Krankenversicherung und Pflegekasse, Bezirksamt, Rententräger, Agentur für Arbeit, etc.)
- Anerkennungsbescheide von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen oder einer Kriegsdienst-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung (ausgestellt z. B. von der Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt, Unfallversicherung etc.)
- Informationen über bereits gestellte Anträge bei verschiedenen sozialen Leistungsträgern (mit Angabe des Namens der jeweiligen Behörde, Geschäftszeichen vom Antrag, usw.)
- ggfs. Name und Adresse von besuchten Sonder- oder Förderschulen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Bitte bedenken Sie bei der Zusammenstellung der Dokumente, dass das Versorgungsamt seine Entscheidung auf Basis der vorliegenden Informationen trifft - es findet keine eigene Gesundheitsuntersuchung statt. Umso wichtiger ist es, alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Etwaige Nachfragen wegen fehlender Dokumente können zudem die Bearbeitung des Antrags wesentlich verzögern.
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3. Zuständiges Versorgungsamt finden
Je nach Bundesland unterscheidet sich der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis. Auf einfach-teilhaben.de, einem offiziellen Informationsportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS), finden Sie die relevanten Formulare für jedes Bundesland zum Download - sowohl für den Erstantrag wie auch für den Neufeststellungsantrag.
Die Antragsformulare oder ein zusätzliches Merkblatt enthalten auch die notwendigen Informationen, an welches Versorgungsamt bzw. sonstige Behörde der Antrag zu übermitteln ist. Alternativ können Sie den Schwerbehindertenausweis auch auf dem offiziellen Portal des Sozialministeriums Ihres Bundeslandes beantragen bzw. das Antragsformular herunterladen.
4. Antrag richtig ausfüllen und einreichen
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, ist es wichtig, den Antrag für den Schwerbehindertenausweis in der zulässigen Form einzureichen und das entsprechende Formular komplett auszufüllen.
Die Form des Antrags
Der Antrag für den Schwerbehindertenausweis wird mittlerweile von den zuständigen Behörden aller 16 Bundesländer online zum kostenlosen Download bereitgestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, den Antrag telefonisch bzw. postalisch anzufordern oder persönlich abzuholen. Kann der Antrag online eingereicht werden, sind die notwendigen Unterlagen (Arztberichte, Gutachten etc.) in eingescannter Form als Anhang beizufügen. Alternativ kann die Antragstellung auch auf postalischem Wege erfolgen.
Hilfe beim Ausfüllen der einzelnen Formulare
Bei der Antragstellung ist auf folgende Punkte zu achten:
- Der Antrag muss vollständig und - falls handschriftlich - gut leserlich ausgefüllt werden.
- Bei den Angaben zu vorliegenden Gesundheitsstörungen sind nicht nur Grunderkrankungen anzugeben, sondern alle Beeinträchtigungen (z.B. Sehfehler oder Schwerhörigkeit). Das Amt kann nur auf Basis der vorgelegten Informationen entscheiden. Was nicht explizit angegeben wird, kann nicht berücksichtigt werden.
- Typische Alterserscheinungen oder vorübergehende Krankheiten, deren Dauer voraussichtlich weniger als sechs Monate beträgt, werden nicht angegeben. Das gilt auch für zu erwartende Einschränkungen in der Zukunft.
- Es ist nicht notwendig, exakte medizinische Fachbegriffe zu verwenden. Es genügt eine kurze Beschreibung der Einschränkung in eigenen Worten.
- Unsicher sind Antragsteller zuweilen, wenn es darum geht, ab wann die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt werden soll. In der Regel ist hier die Auswahl „ab Antragstellung“ zu wählen. Eine rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ist hingegen sinnvoll, wenn z.B. Steuerfreibeträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung angesetzt werden sollen.
- Wird der Antrag nicht online gestellt sondern mit der Post verschickt, sind nur Kopien der relevanten Dokumente mitzusenden.
- Dem Antrag ist ein aktuelles Lichtbild für die Ausstellung des Ausweises beizufügen.
- Es empfiehlt sich, eine Kopie des gesamten Antrags für die eigenen Unterlagen zu erstellen, um auf etwaige Rückfragen reagieren zu können.
- In einigen Bundesländern liegt dem Formular auch eine Ausfüllhilfe in Form eines Musterantrags bei.
Zudem sind beim Ausfüllen des Antragsformulars auch die o.g. Beratungsstellen behilflich - entweder direkt vor Ort, telefonisch oder online.
Kosten der Beantragung
Der Antrag eines Schwerbehindertenausweises ist in allen Bundesländern kostenlos. Da es sich um einen Lichtbildausweis handelt, muss für die Ausstellung lediglich ein aktuelles Passfoto bereitgestellt werden.
Vollmacht
Antragsteller können sich während des gesamten Verfahrens von einem Bevollmächtigten vertreten lassen. In diesem Fall muss sich die zuständige Behörde in allen Belangen an die bevollmächtigte Person wenden. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form erfolgen, der eine Kopie der Betreuungsurkunde beizufügen ist. Eine uneingeschränkte Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, alle Handlungen im Verfahren (z.B. Einlegen eines Widerspruchs) zu führen. Soll die Vollmacht nur für die Antragstellung gelten, muss das in der schriftlichen Vollmacht entsprechend vermerkt werden. Bei Jugendlichen unter 15 Jahren ist der Antrag auf den Schwerbehindertenausweis ohnehin von beiden Elternteilen bzw. Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
5. Dauer bis zur Bewilligung
Ein wenig Geduld muss man mitbringen, wenn man einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Angesichts der Tatsache, dass von den zuständigen Behörden in jedem Bundesland jährlich mehrere zehntausend Erstanträge, Verlängerungs- und Neufeststellungsanträge zu bearbeiten sind, ist eine Bewilligungsdauer zwischen drei und sechs Monaten realistisch. Von Nachfragen beim Amt ist abzusehen: Dadurch wird der Antrag nicht schneller bewilligt, zumal sich die Bearbeitung teilweise auch deshalb verzögert, weil Dokumente fehlen oder angeforderte Befunde auf sich warten lassen.
Theoretisch besteht sechs Monate nach Antragstellung die Möglichkeit einer Klage beim Sozialgericht. In diesem Fall ist die Behörde zu einer Entscheidung verpflichtet, die dann auf Basis der vorliegenden Informationen getroffen werden muss. Fehlt jedoch z.B. ein aktueller Arztbericht, kann das eventuell die Feststellung eines niedrigeren Grades der Behinderung bedeuten und sich somit für den Antragsteller nachteilig auswirken.
Regelmäßige Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis ist in der Regel maximal fünf Jahre gültig. Er wird von der zuständigen Behörde allenfalls in denjenigen Fällen für eine unbegrenzte Zeit ausgestellt, in denen keine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes und des Grades der Behinderung zu erwarten ist. Man sollte also rechtzeitig daran denken, den Schwerbehindertenausweis verlängern zu lassen - möglichst mindestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligungszeitraums.
Sofern keine Änderungen des Gesundheitszustandes eingetreten sind, kann die Verlängerung bei der zuständigen Behörde in der Regel formlos beantragt werden. Der Ausweis im Scheckkartenformat, der seit 2015 ausgestellt wird, ist nicht verlängerbar; die Behörde erstellt deshalb einen komplett neuen Schwerbehindertenausweis, für den ein neues Passbild benötigt wird.
Berücksichtigung später auftretender Beeinträchtigungen
Bei einer wesentlichen Änderung des gesundheitlichen Zustands - sowohl einer Verbesserung als auch einer Verschlechterung - besteht die Pflicht, das zuständige Amt davon in Kenntnis zu setzen. GdB und Merkzeichen werden dann gegebenenfalls angepasst. Hat sich der Gesundheitszustand merklich verschlechtert, kann - sofern die neu aufgetretenen Beschwerden seit mindestens sechs Monaten bestehen - ein sogenannter Neufeststellungsantrag gestel…
Bedeutung der Zeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis
Für den Nachteilsausgleich ist neben dem Grad der Behinderung auch ein Merkzeichen im Behindertenausweis erforderlich. Die Merkzeichen sind der Nachweis für besondere Beeinträchtigungen. Sie legen die Rechte und Hilfen fest, mit denen du die Nachteile einer Behinderung ausgleichen kannst. Wie beim Behindertengrad teilt das Versorgungsamt das Merkzeichen zu. Das Amt prüft auf Grundlage des GdB, ob du Anspruch auf 1 oder mehrere Merkzeichen hast.
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