Als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie liegt ein Schwerpunkt meiner langjährigen Tätigkeit in der Erstellung von Gutachten. Im Laufe der letzten Jahrzehnte habe ich meinen Auftraggebern mit einer vierstelligen Anzahl von Gutachten eine fundierte neurologische und psychiatrische Einschätzung gegeben. Diese Gutachten werden für Gerichte, private und gesetzliche Versicherungen sowie Behörden erstellt. Thematisch umfassen sie Fragen der Berufsunfähigkeit, mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler und die Beurteilung der Kausalität zwischen einem Unfall und dem Gesundheitsschaden, um nur einige mögliche Bereiche zu nennen.
Die Rolle des unabhängigen Gutachters
Alle Auftraggeber haben ein großes Interesse an einer interdisziplinären Begutachtung und einer umfassenden Betrachtung des dargelegten Falls, insbesondere, da häufig kombinierte neurologische und psychiatrische Fragestellungen vorliegen. Die Rolle des Gutachters ist dabei die eines unabhängigen und neutralen Ratgebers.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit und das Vier-Augen-Prinzip
Es besteht eine enge Kooperation mit Neuropsychologen und Neuropsychologinnen, aber auch mit Orthopäden, die oft eigene Gutachten erstellen, um die Fähigkeitsstörungen der betroffenen Personen zu erfassen. Ein weiterer Vorteil ist das Vier-Augen-Prinzip, bei dem das Problem von verschiedenen Seiten beleuchtet wird. Die Anwendung klinischer und testpsychologischer Verfahren zur Beschwerdenvalidierung (Aufdecken von Simulation und Aggravation) ist Standard.
Das umfassende Spektrum der Praxis
Unsere Praxis in Ulm bietet die Behandlung aller seelischen und geistigen Erkrankungen des Nervensystems, wie Depressionen, Angsterkrankungen, Schlafstörungen, psychosomatische Erkrankungen, bipolare Störungen, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, Zwänge und Abhängigkeitserkrankungen, seelische Belastungsstörungen sowie Verhaltensstörungen.
Psychiatrische Behandlung
Zum Einsatz kommen psychiatrische Gespräche, Beratung bezüglich Psychotherapie und anderer nicht-medikamentöser Behandlungen wie z.B. Ergotherapie und Soziotherapie, Behandlung mit Medikamenten und sozialmedizinische Beratung (z.B. Fragen der Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation, Berentung, Pflegeversicherung).
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Neurologische Behandlung
Die Neurologie umfasst die Behandlung von Erkrankungen des Nervensystems mit vorwiegend körperlichen Beschwerden wie Nerveneinklemmungen, Nervenentzündungen, Epilepsie, Multiple Sklerose, Parkinsonerkrankung, Schlaganfallvorbeugung und -nachsorge, Kopfschmerzen und Migräne, chronische Schmerzstörungen, Rückenmarkserkrankungen, Tumorerkrankungen von Gehirn und Nervensystem, Borreliose und andere Infektionen des Nervensystems.
Psychotherapie
Elemente und Erfahrungen aus der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie kommen in der Praxis sowohl in der Diagnostik wie auch in allen Behandlungsgesprächen zum Einsatz. Längerfristige Psychotherapien mit üblicherweise wöchentlichen Therapiegesprächen können in der Praxis jedoch aus zeitlichen Gründen nicht mehr durchgeführt werden. Wir sind jedoch gern beratend bei Fragen behilflich, z. B. welche Form der Psychotherapie bei der vorliegenden Problematik besonders geeignet ist oder ob eine stationäre oder tagesklinische psychosomatische Behandlung in Betracht kommt.
Klinische Geriatrie
Ein wichtiger Bereich in der Nervenheilkunde stellt die Altersmedizin dar, insbesondere die Untersuchung und soweit möglich Behandlung von Demenzerkrankungen unterschiedlicher Ursachen. Besonderen Raum nimmt dabei auch die Beratung der Angehörigen ein. Zahlreiche an Demenz erkrankte Patienten werden von unserer Praxis auch per Hausbesuch in Pflegeheimen betreut.
Verkehrsmedizin
Hier geht es um die Beurteilung der Fahrtauglichkeit bei Vorliegen von Erkrankungen im Bereich der Nervenheilkunde. Meist erfolgt eine entsprechende gutachterliche Untersuchung im Auftrag der zuständigen Führerscheinstelle. Bei Fragen um die Fahrtüchtigkeit stehen wir aber auch beratend zur Verfügung.
Der Prozess der Gutachtenerstellung
In unserer Praxis besteht eine sehr umfangreiche und langjährige Erfahrung in der Erstellung von Gutachten für Gerichte, Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträger zu Fragen hinsichtlich Betreuung, Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Berentung, Schwerbehinderung, Notwendigkeit einer medikamentösen Behandlung, Unterbringung und Schuldfähigkeit.
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Beauftragung
Die Beauftragung eines Gutachtens erfolgt in der Regel auf die Initiative von Gerichten, Versicherungen und Ämtern, in Ausnahmefällen auch von Privatpersonen.
Vorbereitungen
Im ersten Schritt studiere ich die Akten und prüfe, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Gegebenenfalls bitte ich den Probanden bzw. die Probandin um weitere Informationen. Es ist sinnvoll, wenn der Proband/die Probandin im Vorfeld bestimmte Dinge schriftlich festhält und zur Begutachtung mitbringt, zum Beispiel, welche Medikamente er/ sie einnimmt, welche früheren Erkrankungen er/sie hatte und andere Dinge, die ihm/ihr besonders wichtig sind. Dies ist hilfreich für den Fall, dass er/sie diese Dinge im Gespräch vergisst. In Abhängigkeit von der Fragestellung und vom Befund können dann Zusatzuntersuchungen erforderlich werden, z.B. Selten kann es sein, dass noch radiologische Zusatzuntersuchungen erforderlich werden, z.B. eine Kernspintomografie des Gehirns. Je nach Fall kann die Anamnese und Untersuchung einige Stunden in Anspruch nehmen.
Rechtliche Aspekte und Schweigepflicht
Allerdings gibt es bei bestimmten Untersuchungen Einschränkungen, z.B. bei gutachterlichen Untersuchungen im Auftrag eines Zivilgerichts. Die Schweigepflicht gilt im Falle eines Gutachtens nicht gegenüber dem Gutachtenauftraggeber, also z.B. Für den Probanden/die Probandin relevant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Ergebnis des Gutachtens, also die Beurteilung, nur dem Gericht mitgeteilt werden darf, nicht aber dem Probanden/der Probandin direkt. Bei der Untersuchung steht häufig das genaue Ergebnis noch nicht fest. Selbst wenn der Gutachter das Ergebnis am Ende der Untersuchung schon abschließend überblicken könnte, darf er dieses Ergebnis nicht dem Probanden/der Probandin mitteilen - denn die letzte Entscheidung obliegt nach wie vor dem Gericht.
Beispiele für Gutachter in verschiedenen Regionen
Eine Vielzahl von qualifizierten Gutachtern steht in verschiedenen Regionen zur Verfügung, darunter:
Baden-Württemberg:
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- Dr. med. Hinrich Alberti (Ulm)
- Dr. med. Peter Arriens (Kapitän-Alexander-Str.)
- Prof. Dr. med. Tobias Back (Wittenbergstr.)
- Dr. med. (Chefarzt)
- Univ. Prof. Dr. med. Andreas Bender (Kapuzinerstr.)
- Prof. Dr. med.
- Dr. med. Christoph Berwanger (Hardtwaldklinik IHardtstr.)
- Prof. Dr. med.
- Dr. med. Stefan Bischofs (Ludgeristr.)
- CA MU Dr.*Medizinisches Begutachtungsinstitut Tübingen
Berlin:
- Sana Gesundheitszentrum Marzahn »Ernst Ludwig Heim«
Weitere Gutachter und Institute sind im ganzen Land verteilt und können je nach Bedarf und Fachrichtung kontaktiert werden.
Spezialisierungen und Schwerpunkte
Viele Gutachter haben sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert, wie z.B.:
- Sozialrecht
- Zivilrecht (z.B. Haftpflichtrecht, Arzthaftungsrecht)
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Neuropsychologie
Weitere Aspekte der Gutachtenerstellung
Ein umfangreiches Arbeitsgebiet von uns stellt die Erstellung von neurologischen, psychiatrischen, psychosomatischen und Betreuungsgutachten dar. Diese erstellen wir im Rahmen von Rentenverfahren im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung, im Auftrag von Sozialgerichten, in Zivilrechtsverfahren, fertigen außerdem Betreuungsgutachten im Auftrag von Amtsgerichten und Gutachten im Auftrag von privaten Versicherungen (z.B. zu Fragen der Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit/ Krankentagegeld) an. Wir erstellen jedoch keine Gutachten in strafrechtlichen Verfahren oder Privatgutachten.
Qualitätssicherung und Fortbildung
Gutachten sind neutrale und wissenschaftlich begründete Expertisen. Sie werden nach Auftrag erstellt. Das Gutachten berät den Auftraggeber über Fachfragen, wobei dieser eine bestimmte Fragestellung vorgibt. Die ärztlichen Sachverständigen sind u.a. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der ärztlichen Sachverständigen ist dadurch gewährleistet, dass keine vertragliche Verbindung mit einzelnen Auftraggebern aus den unterschiedlichen Bereichen besteht.
Patientenzufriedenheit und Forschung
2017 haben wir eine Befragung durchgeführt. Personen, die bei uns zur Untersuchung waren, haben wir gebeten, freiwillig und anonym einen Fragebogen zur Zufriedenheit auszufüllen. Psychiatrie / Psychosomatik / Psychotraumatologie inkl. Psychologie inkl. Die Sachverständigen bilden sich durch Besuch wissenschaftlicher Tagungen regelmäßig fort und stehen über ihre Fachgesellschaften im Austausch mit anderen Gutachtern. Kontinuierliche Forschung, Vortragstätigkeit und Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Journalen sichern eine hohe Begutachtungsqualität. Unsere Sachverständigen halten es jeweils für ihre Aufgabe, die Ergebnisse ihrer gutachtlichen Tätigkeit wissenschaftlich auszuwerten und darüber zu berichten. Sie werden daher in einzelnen Fällen vor Beginn der Begutachtung um Ihr Einverständnis gebeten, Ihre Daten anonym für wissenschaftliche Zwecke auswerten zu dürfen. Sie selbst haben davon weder Vor- noch Nachteile, Sie helfen aber möglicherweise anderen Personen, indem Sie dazu beitragen, dass das Wissen über den Verlauf von körperlichen und psychischen Verletzungen bzw. Krankheiten verbessert wird.
Ablauf der Untersuchung
Gutachten sind Zeugnisse, die nach sorgfältiger Untersuchung der betreffenden Person erstellt werden, um eine bestimmte (Beweis-)Frage zu klären. Gutachten geben dem Auftraggeber Auskunft über den Gesundheitszustand des Untersuchten, sein Leistungsvermögen und ggf. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Informationen zur Erstellung von Gutachten aus medizinischer und rechtlicher Sicht sowie zum praktischen Ablauf der Untersuchung in unserem Institut zusammengestellt. Die Untersuchung für ein Gutachten geht je nach Fragestellung und Fachdisziplin mit einem unterschiedlichen Zeitaufwand einher. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für Gutachter. Der Begriff „Schweigepflicht“ besagt, dass ein Arzt Informationen, die ein Patient/Proband ihm anvertraut oder die sich bei der Untersuchung ergeben haben, nicht ohne dessen Einwilligung an Dritte weiterreichen darf. Eine Ausnahme davon bilden gerichtliche Gutachten; diesen gegenüber hat der Sachverständige keine Schweigepflicht zu wahren. Es steht Ihnen grundsätzlich frei, Fragen der Sachverständigen zu beantworten oder nicht zu beantworten; es dürfen Ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Sie werden zu Beginn der Begutachtung ersucht, den Arzt, der die Begutachtung durchführt, schriftlich von der Schweigepflicht zu entbinden. Die Rechtsprechung besagt, dass der Untersucher darüber, sofern nicht vom Gericht oder Auftraggeber ausdrücklich vorgegeben, selbst entscheiden kann. Die Anwesenheit insbesondere vertrauter Dritter verändert häufig das Verhalten des Untersuchten, seine Auskünfte sowie seine Kooperationsfähigkeit bzw. Leistungen. Dem Sachverständigen werden für die Erstellung seines Gutachtens vom Auftraggeber häufig enge Fristen gesetzt (bei Berufsgenossenschaften z.B. 3 Wochen ab Auftragseingang). Wir möchten Sie daher bitten, in Ihrem eigenen Interesse - und zur Einhaltung der Fristen - den vorgeschlagenen Untersuchungstermin nach Möglichkeit wahrzunehmen. Andere Termine sollten gegebenenfalls verschoben werden.
Der Untersuchungstermin
Die Begutachtung beginnt mit einem eingehenden Gespräch. In diesem werden Fragen zum Unfallhergang bzw. dem Beginn von Gesundheitsstörungen, dem Heilverlauf einschließlich des beruflichen Werdegangs sowie zu derzeitigen Beschwerden und Einschränkungen gestellt. Es steht Ihnen frei, solche Fragen, die Ihnen zu persönlich erscheinen, nicht zu beantworten. Danach folgt eine gründliche körperliche Untersuchung; dazu werden Sie gebeten, sich bis auf die Unterwäsche zu entkleiden. Sofern erforderlich, werden apparative Untersuchungen, z.B. ein Hirnstrombild (EEG) oder Messungen der Nervenleitgeschwindigkeit durchgeführt. Diese Untersuchungen beziehen sich auf neurologische Fragestellungen. Welche Untersuchungen im Einzelnen erforderlich werden und wie sie ablaufen, wird Ihnen jeweils erklärt. Je nach Fragestellung wird auch eine psychologische Untersuchung durchgeführt. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Deutschkenntnisse für die Begutachtung ausreichend sind, teilen Sie uns dies bitte vor dem Termin so früh als möglich mit.
Ergebnis und Kommunikation
Das Ergebnis der gutachtlichen Untersuchung ist Bestandteil der schriftlichen Ausfertigung für den jeweiligen Auftraggeber. Es basiert auf einer sorgfältigen Beurteilung der Aktenlage sowie der erhobenen Befunde. Der Auftraggeber, der das Gutachten bestellt hat, erhält das Gutachten einschließlich der Kostennote. Der Gutachter ist demzufolge weder in der Lage noch verpflichtet, am Ende der Begutachtung seine Beurteilung der jeweiligen Fragestellungen bekannt zu geben. Wenn Sie selbst Auftraggeber des Gutachtes sind, erhalten Sie dieses nach Ausfertigung; z.B. Fahreignungsgutachten. Seitens der Sachverständigen des Medizinischen Begutachtungsinstituts Tübingen bestehen keine Einwände, dass der Auftraggeber Ihnen eine Kopie des Gutachtens überlässt. Wir bitten Sie daher, sich diesbezüglich an den Auftraggeber zu wenden, damit er Ihnen eine Kopie des Gutachtens zusendet. Die Bearbeitungszeit ist ein wichtiger Qualitätsindikator. Unsere Sachverständigen sind bemüht, die Aufträge möglichst zeitnah und unter Wahrung der üblichen bzw.
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