Kosten des Pflegeheims bei Demenz und Pflegegrad 5: Ein umfassender Überblick

Die Pflege von Menschen mit Demenz, insbesondere bei Vorliegen des Pflegegrades 5, stellt eine besondere Herausforderung dar. Neben der emotionalen Belastung spielen auch die finanziellen Aspekte eine wesentliche Rolle. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über die Kosten eines Pflegeheimaufenthalts bei Demenz und Pflegegrad 5 geben und aufzeigen, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden und welche Eigenanteile zu tragen sind.

Zusammensetzung der Pflegeheimkosten

Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Kosten für Pflege und Betreuung: Dieser Posten umfasst die tarifliche Vergütung des Pflege- und Betreuungspersonals sowie den Sachaufwand. Hierbei handelt es sich um den größten Anteil der Gesamtkosten, insbesondere die für das Pflegepersonal.
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese sogenannten "Hotelkosten" umfassen die Nebenkosten für das Apartment sowie die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken, inklusive Getränke, Diätkost, Kaffee und Kuchen und Sonderaktionen.
  • Investitionskosten: Hierbei handelt es sich um die Finanzierung und Instandhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen (z.B. Küche, Heizung, Fahrstuhl) sowie Ausstattung. Ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung bildet das Pflegeheim Rücklagen für Wohnraum und Instandhaltung, die auf die Heimbewohner:innen umverteilt werden können.
  • Ausbildungskosten: Je nach Heim und Bundesland kann der Heimbetreiber Ihnen als Bewohner:in auch einen Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung stellen. Damit sollen die Kosten für Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe finanziert werden. Diese Kosten werden im Rahmen eines Umlageverfahrens refinanziert.

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegekasse, damit eine vollumfängliche Versorgung sichergestellt werden kann. Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach den Pflegegraden und wird, unabhängig von eigenen finanziellen Mitteln, gewährt.

  • Monatliches Pflegegeld: Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 Euro monatlich. Das Pflegegeld ermöglicht es, die Pflege im häuslichen Umfeld eigenständig zu organisieren und wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
  • Pflegesachleistungen: Bei Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste können bis zu 2.299 Euro monatlich als Sachleistungen für die ambulante Pflege genutzt werden. Pflegesachleistungen hingegen werden nicht direkt ausgezahlt, sondern dienen als Budget für professionelle Unterstützung durch Pflegedienste, die regelmäßige Einsätze im Haushalt der betroffenen Person durchführen.
  • Vollstationäre Pflege: Die Pflegeversicherung stellt bei Pflegegrad 5 pro Monat 2.096 Euro für die stationäre Pflege zur Verfügung.
  • Leistungszuschlag: Seit Januar 2022 zahlen die Pflegekassen für die gesetzlich Versicherten der Pflegegrade 2 - 5, die vollstationäre Pflege erhalten, einen bestimmten Prozentsatz des zu tragenden Eigenanteils als Leistungszuschlag. Die Höhe des Zuschlags richtet sich danach, wie lange Sie bisher Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch genommen haben. Der Zuschlag steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts.
    • Bis 12 Monate Aufenthalt: 15 % des Eigenanteils
    • Ab 12 Monaten Aufenthalt: 30 % des Eigenanteils
    • Ab 24 Monaten Aufenthalt: 50 % des Eigenanteils
    • Ab 36 Monaten Aufenthalt: 75 % des Eigenanteils
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Seit dem 01.07.2025 steht der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann.
  • Zusätzliche Unterstützung im Alltag: Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige monatlich 131 Euro für Unterstützungen im Alltag, beispielsweise durch Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung, wie den Einbau eines Treppenlifts oder die barrierefreie Gestaltung des Badezimmers, können bis zu 4.180 Euro je Maßnahme beantragt werden.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat stehen zur Verfügung für unterschiedliche Entlastungs- und Betreuungsmaßnahmen.
  • Tages- & Nachtpflege: Für die teilstationäre Pflege nur tagsüber oder nur nachts stehen 2.085 Euro pro Monat zur Verfügung.

Eigenanteile und weitere Kosten

Auch wenn die Pflegeversicherung einen erheblichen Teil der Kosten übernimmt, müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 dennoch Eigenanteile tragen.

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Seit der Pflegereform 2017 ist der Eigenanteil an den Pflegeheimkosten unabhängig vom Pflegegrad und setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zusammen. Das heißt, Sie zahlen den gleichen Anteil zu den Pflegekosten wie die anderen Heimbewohner:innen auch - unabhängig vom Pflegegrad. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist jedoch von Heim zu Heim verschieden.
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für Mahlzeiten und die Zimmerreinigung. Diese Kosten sind - mit wenigen Ausnahmen - für alle Bewohner:innen gleich.
  • Investitionskosten: Die Aufwendungen dafür werden auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und jedem Bewohner:innen in Rechnung gestellt.
  • Zusatzleistungen: Neben den aufgeführten regulären Pflegekosten gibt es sogenannte Zusatz­leistungen, wie etwa ein größeres Zimmer oder eine besondere Betreuung. Wichtig: Die Leistungs­zuschläge hierfür müssen zwischen Pflege­einrichtung und der pflege­bedürftigen Person vertraglich vereinbart werden.

Der durchschnittliche Eigenanteil (im ersten Aufenthaltsjahr), den pflegebedürftige Bewohner eines Heims selbst tragen müssen, liegt laut VDEK bei rund 3.108 Euro pro Monat (Bundesdurchschnitt 01.07.2025). Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur ein Durchschnittswert ist und die tatsächlichen Kosten je nach Einrichtung und Region variieren können.

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Finanzierungsmöglichkeiten bei Demenz und Pflegegrad 5

Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes bei Demenz und Pflegegrad 5 kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu decken:

  • Eigene Rente und Vermögen: Gut, wenn Ihre Rente für den Eigenanteil ausreicht. Ist das Vermögen aufgebraucht und reicht die Rente nicht, bleibt der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“.
  • Pflegezusatzversicherung: Haben Sie recht­zeitig vorgesorgt, müssen Sie sich über die Pflegeheim­kosten und die Finanzierung keine Gedanken mehr machen. Denn dann können Sie Ihren monatlichen Eigen­anteil beispiels­weise über eine private Pflege­zusatz­­versicherung abdecken.
  • Verkauf von Eigentum: Sollte dies nicht ausreichen, müssen Sie gegebenen­­falls Ihr Haus oder sonstiges Eigentum verkaufen. Wohnen Ihr:e Partner:in oder Ihre minder­­jährigen Kinder in Ihrem Eigen­heim, gilt dieses als „selbst genutzt“ und zählt damit zum Schon­­vermögen.
  • Schenkungen rückgängig machen: Wenn der nun Pflegebedürftige innerhalb der letzten zehn Jahre Vermögenswerte per Schenkung an den Partner oder die Kinder übertragen hat, so müssen diese Schenkungen eventuell rückgängig gemacht werden.
  • Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege): Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Pflegeheimkosten zu decken, kann bei dem zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die Sie selbst nicht tragen können. Stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe im Pflegeheim unbedingt rechtzeitig. Nämlich bereits dann, wenn Sie absehen können, dass Ihre Rente oder Ihr eigenes Vermögen und Unterhaltsverpflichtung etwaiger Gatten oder Kinder die Heimkosten nicht decken können.
  • Wohngeld Plus: Mit der Wohnreform, die am 01.01.2023 eingeführt wurde, haben nun Pflegeheimbewohner Anspruch darauf, Wohngeld zu beantragen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Mietniveau des jeweiligen Pflegeheims. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt und keine Transferleistungen für Unterhaltskosten erhält, hat Anspruch auf Wohngeld Plus.
  • Unterhaltsanspruch gegenüber Angehörigen: Kinder sind seit dem 1. Januar 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro verpflichtet, für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufzukommen.
  • Pflegewohngeld: Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein einen Pflegeheim-Platz für Ihren Angehörigen suchen, gibt es einen kleinen Zuschuss zu den Kosten: das Pflegewohngeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland und ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen.

Besonderheiten bei Demenz

Bei Menschen mit Demenz können zusätzliche Kosten entstehen, die im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung stehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zusätzliche Betreuungsleistungen: Jede pflegebedürftige Person in voll- und teilstationären Einrichtungen hat einen Anspruch auf eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Die Kosten für diese Leistungen werden im vollen Umfang von der Pflegeversicherung getragen, indem sogenannte zusätzliche Betreuungskräfte finanziert werden.
  • Spezielle Pflegeangebote: Einige Pflegeheime bieten spezielle Pflegeangebote für Menschen mit Demenz an, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Angebote können jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
  • Medikamente und Hilfsmittel: Menschen mit Demenz benötigen häufig spezielle Medikamente und Hilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Tipps zur Kostensenkung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten eines Pflegeheimaufenthalts bei Demenz und Pflegegrad 5 zu senken:

  • Vergleich von Pflegeheimen: Wer in ein Pflegeheim umzieht, sollte dabei nicht nur auf Ausstattung und Lage achten. Auch bei den Preisen kann es von Heim zu Heim Unterschiede geben. Einen guten Überblick über zugelassene Pflegeheime geben zum Beispiel die Leistungs- und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung stellen; sie sind auch im Internet abrufbar.
  • Prüfung der Kostenabrechnung: Es ist wichtig, die Kostenabrechnung des Pflegeheims regelmäßig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Leistungen korrekt abgerechnet werden.
  • Reduzierung der Verpflegungskosten: Sollte der Gesundheitszustand eines Heimbewohners oder einer Heimbewohnerin so eingeschränkt sein, dass die Ernährung ausschließlich oder überwiegend über eine Magensonde (PEG) erfolgt, muss der Heimbetreiber den Kostenanteil für die Verpflegung reduzieren.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Ja, die Kosten fürs Pflegeheim sind steuerlich ab­setzbar. Ihren Eigen­anteil an den Pflegeheim­kosten können Sie in der Steuer­erklärung als außer­gewöhnliche Belastung absetzen.
  • Ausschöpfung aller Leistungen der Pflegeversicherung: Bei Pflegegrad 5 sollten Sie keine Pflegeleistung ungenutzt lassen, die in Ihrer Situation Entlastung verspricht oder die pflegerische Versorgung verbessert.

Auswahl des richtigen Pflegeheims

Bei der Auswahl eines Pflegeheims für Menschen mit Demenz und Pflegegrad 5 sollten neben den Kosten auch andere Faktoren berücksichtigt werden:

  • Qualität der Pflege: Achten Sie in jedem Fall auf die Qualität der Pflege, die Qualifikationen des Pflegepersonals und regelmäßige Überprüfungen durch unabhängige Stellen wie dem Medizinischen Dienst. Die Qualität von Pflegeheimen wird geprüftMit der indikatorengestützten Qualitätsprüfung bewerten Gutachter die Pflegequalität in Pflegeheimen. Die Ergebnisse sind öffentlich zu finden, zum Beispiel beim AOK Pflegenavigator.
  • Spezialisierung auf Demenz: Eine Spezialisierung auf bestimmte Pflegebedürfnisse, wie Demenz oder Palliativpflege, sind ebenfalls sehr wichtig.
  • Barrierefreiheit und Gestaltung: Die Einrichtung sollte eine angenehme und barrierefreie Umgebung bieten, einschließlich komfortabler Zimmer und Gemeinschaftsräume.
  • Lage und Erreichbarkeit: Auch die Lage und Erreichbarkeit des Pflegeheimes spielen eine wichtige Rolle, um die Besuche von Angehörigen zu erleichtern und das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen zu verbessern.
  • Zusätzliche Angebote: Zusätzlich bieten viele Heime ergänzende Dienstleistungen wie Physiotherapie oder kulturelle Aktivitäten an, die den Alltag der Bewohner bereichern können.

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