Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein bedeutender Schritt, der sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen oft mit gemischten Gefühlen verbunden ist. Neben der emotionalen Herausforderung stellt sich auch die Frage der Finanzierung. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz in Deutschland sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und stellen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Zusammensetzung der Pflegeheimkosten, die verschiedenen Finanzierungsquellen und die aktuellen Entwicklungen in der Pflegepolitik.
Zusammensetzung der Pflegeheimkosten
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Kosten für Pflege und Betreuung: Dies ist der größte Kostenfaktor und umfasst die Aufwendungen für das Pflegepersonal, die medizinische Versorgung und die soziale Betreuung der Bewohner. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Pflegegrad des Bewohners.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten decken die Unterbringung im Pflegeheim, einschließlich der Nebenkosten für das Zimmer, sowie die Verpflegung mit Mahlzeiten und Getränken. Sie werden oft als "Hotelkosten" bezeichnet.
Investitionskosten: Investitionskosten entstehen für die Instandhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Pflegeeinrichtung. Dazu gehören beispielsweise die Renovierung von Gemeinschaftsräumen, die Sanierung von Bädern oder der Einbau eines neuen Aufzugs.
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Ausbildungskosten: Seit 2020 wird die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann über einen landesweiten Ausbildungsfonds refinanziert. Die Pflegeeinrichtungen zahlen in diesen Fonds ein und legen die Umlagebeträge als Ausbildungszuschläge auf die Bewohner um.
Finanzierung der Pflegeheimkosten
Die Finanzierung der Pflegeheimkosten erfolgt in der Regel aus verschiedenen Quellen:
Leistungen der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Pflege und Betreuung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad des Bewohners. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt auch der Zuschuss der Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatliche Leistungen an das Pflegeheim. Die Leistungen sind gestaffelt:
- Pflegegrad 2 = 805 Euro
- Pflegegrad 3 = 1.319 Euro
- Pflegegrad 4 = 1.855 Euro
- Pflegegrad 5 = 2.096 Euro
Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 131 Euro.
Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege: Seit Januar 2022 erhalten Personen in den Pflegegraden 2 bis 5 zusätzlich zu den genannten Leistungen einen Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts und wird von der Pflegekasse direkt an das Pflegeheim gezahlt, wodurch sich der Eigenanteil des Bewohners reduziert. Der Leistungszuschlag beträgt:
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- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben, und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.
Eigenanteil: Den Teil der Pflegeheimkosten, der nicht durch die Pflegeversicherung und den Leistungszuschlag gedeckt ist, müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen. Dieser Eigenanteil umfasst in der Regel die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sowie einen Teil der Pflege- und Betreuungskosten. Seit dem 1. Januar 2017 ist der Eigenanteil in den Pflegegraden 2-5 (bis auf geringe Cent-Differenzen) gleich. Der Eigenanteil bei Pflegegrad 1 ist für einen Heimplatz höher als in den anderen Pflegegraden.
Sozialhilfe: Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu decken, kann beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die der Pflegebedürftige nicht selbst tragen kann. Allerdings prüft das Sozialamt, ob nahe Angehörige (Eltern oder Kinder) zum Unterhalt verpflichtet sind. Seit dem 1. Januar 2020 gilt jedoch eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto im Jahr für Angehörige.
Pflegewohngeld: In einigen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) gibt es das Pflegewohngeld, einen Zuschuss zu den Investitionskosten. Die Höhe des Pflegewohngeldes ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen.
Wohngeld Plus: Menschen, die dauerhaft in Pflegeheimen leben und keine weiteren Transferleistungen für ihre Unterkunft beziehen, können das Wohngeld Plus beantragen. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Pflegeheims.
Aktuelle Kostenentwicklung und regionale Unterschiede
Die Kosten für Pflegeheimplätze in Deutschland sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies ist vor allem auf den demografischen Wandel, höhere Gehälter für Pflegekräfte und steigende Kosten für Unterkunft und Verpflegung zurückzuführen.
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Im Juli 2025 liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr der stationären Pflege bundesweit bei mehr als 3.108 Euro pro Monat. Dabei gibt es jedoch erhebliche regionale Unterschiede. Am teuersten ist die Heimunterbringung aktuell in Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den durchschnittlichen, monatlichen Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz in den einzelnen Bundesländern (Stand: 1. Juli 2025). Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei nur um Durchschnittswerte handelt und die tatsächlichen Kosten je nach Pflegeheim und individueller Situation abweichen können. Dabei wurden nicht die Leistungszuschläge berücksichtigt, die sich nach der Aufenthaltsdauer der Bewohner richten.
Tipps zur Kostensenkung und Finanzplanung
Angesichts der hohen Kosten für einen Pflegeheimplatz ist eine sorgfältige Finanzplanung unerlässlich. Hier sind einige Tipps, wie Sie die Kosten senken und die Finanzierung sicherstellen können:
- Frühzeitig informieren und beraten lassen: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema Pflege auseinander und lassen Sie sich von unabhängigen Experten beraten. Die Pflegekassen, Verbraucherzentralen und unabhängige Pflegeberater bieten kostenlose Beratungsleistungen an.
- Angebote vergleichen: Die Preise für Pflegeheimplätze können stark variieren. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Einrichtungen und achten Sie auf die Leistungen, die im Preis enthalten sind. Das Informationsportal "Pflegelotse" des vdek gibt einen bundesweiten Überblick über Pflegeheime und deren Preise.
- Pflegegrad rechtzeitig beantragen: Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades. Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad.
- Zusatzversicherungen prüfen: Überprüfen Sie, ob eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, um die Versorgungslücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Die Verbraucherzentralen äußern sich jedoch skeptisch zu Zusatzversicherungen.
- Anspruch auf Sozialleistungen prüfen: Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu decken, prüfen Sie Ihren Anspruch auf Sozialhilfe und Pflegewohngeld.
- Schenkungen rückgängig machen: Wenn der Pflegebedürftige innerhalb der letzten zehn Jahre Vermögenswerte per Schenkung an den Partner oder die Kinder übertragen hat, so müssen diese Schenkungen eventuell rückgängig gemacht werden.
- Wohngeld Plus beantragen: Wenn Sie dauerhaft in einem Pflegeheim leben und keine Transferleistungen für Unterhaltskosten erhalten, beantragen Sie Wohngeld Plus.
Aktuelle Reformbestrebungen und Zukunftsperspektiven
Die steigenden Pflegeheimkosten und die zunehmende Zahl pflegebedürftiger Menschen stellen die deutsche Pflegepolitik vor große Herausforderungen. Um die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu reduzieren und die Qualität der Pflege zu sichern, werden derzeit verschiedene Reformansätze diskutiert.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung der Gesundheitsministerin hat die Arbeit aufgenommen, um bis Ende 2025 Reformvorschläge vorzulegen. Diskutiert werden unter anderem ein bundesweiter Eigenanteilsdeckel, mehr Steuergeld für die Pflege oder ein Umbau zu einer Pflegevollversicherung, die alle Pflegekosten trägt.
Bundesbildungsministerin Karin Prien hat ein Pflegegeld in Anlehnung an das Elterngeld vorgeschlagen. Die Pflegekassen fordern vom Bund, Ausgaben aus Corona-Zeiten zu erstatten und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu tragen.
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