Krankschreibung bei Depression: Voraussetzungen und wichtige Informationen

Depressionen sind eine weit verbreitete psychische Erkrankung, von der in Deutschland etwa 5,3 Millionen Menschen betroffen sind. Sie können den Alltag erheblich beeinträchtigen und Betroffene daran hindern, ihren gewohnten Tätigkeiten nachzugehen. In solchen Fällen kann eine Krankschreibung eine notwendige Maßnahme sein, um sich auf die Genesung zu konzentrieren. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für eine Krankschreibung bei Depression, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie weitere wichtige Aspekte im Zusammenhang mit dieser Thematik.

Depressionen in Deutschland: Eine wachsende Herausforderung

Psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen und Burnout, haben sich in der deutschen Gesellschaft zu Volkskrankheiten entwickelt. Die Anzahl der Fehltage in Unternehmen aufgrund psychischer Erkrankungen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Mehr als jede dritte Frühverrentung ist inzwischen durch eine dauerhafte psychische Erkrankung verursacht.

Stress, Überforderung, permanenter Leistungsdruck sowie private und mediale Faktoren spielen bei der Entstehung von psychischen Erkrankungen, insbesondere Depressionen, eine große Rolle. Häufig sind beruflicher Stress und andere Faktoren, die durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst werden, neben privaten Faktoren die Hauptauslöser für Depressionen.

Voraussetzungen für eine Krankschreibung

Damit ein Arzt einen Patienten mit der Diagnose Depression krankschreibt, müssen die Symptome seit mindestens zwei Wochen anhalten und so stark sein, dass der Betroffene sein Leben nicht in der gewohnten Weise führen kann. Die Diagnose selbst muss dem Arbeitgeber ohnehin nicht mitgeteilt werden.

Die Symptome einer Depression können vielfältig sein und sich von Person zu Person unterscheiden. Zu den häufigsten Anzeichen gehören:

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  • Anhaltende Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit
  • Antriebslosigkeit und Interessenverlust
  • Konzentrationsstörungen und Gedächtnisprobleme
  • Schlafstörungen
  • Veränderungen im Appetit und Gewicht
  • Gefühle von Wertlosigkeit und Schuld
  • Suizidgedanken

Der Arzt wird die depressive Episode in einen von drei Schweregraden klassifizieren: leichte, mittlere und schwere Episoden. Die Krankschreibung aus psychischen Gründen dauert im Schnitt länger als Krankschreibungen aus anderen Gründen. In leichten Fällen kann noch eine Auszeit von wenigen Wochen genügen, bis der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. In schwereren Fällen dauert die Genesung viele Monate; manchmal kann der Patient gar nicht mehr seine bisherige Arbeit aufnehmen und ist dauerhaft berufsunfähig bzw.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein psychologischer Psychotherapeut keine Krankschreibung ausstellen kann, selbst wenn er eine Kassenzulassung hat.

Der Weg zur Krankschreibung

Erster Ansprechpartner bei Verdacht auf eine Depression kann der Hausarzt oder ein Facharzt für Psychiatrie sein. Im Rahmen eines diagnostischen Gesprächs werden zunächst auch körperliche Untersuchungen (zum Beispiel Blutentnahme) durchgeführt, um mögliche organische Ursachen depressiver Symptome, wie zum Beispiel eine Schilddrüsenerkrankung, auszuschließen.

Sowohl als Vorbereitung auf das Arztgespräch als auch für eine persönliche Ersteinschätzung kann ein kostenloser, anonymer Online-Test ratsam sein. Ein Online-Test sollte jedoch nie das Arztgespräch ersetzen; sobald man befürchtet, an einer Depression zu leiden, sollte man schnellstmöglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Wenn ein Allgemeinarzt bereits mehrfach wegen Depression krankgeschrieben und den Patienten an den Facharzt verwiesen hat, kann es allerdings sein, dass er keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr ausstellt.

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Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Wie bei jeder anderen Krankschreibung muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Dauert eine Krankheit 3 Tage oder länger, muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, dass heißt ab dem vierten Krankheitstag ist der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber in der Nachweispflicht. Wichtig ist, das der gelbe Schein der Arbeitgeber spätestens am vierten Tag vorliegen muss. Es reicht als nicht aus, am vierten Tag zum Arzt zu gehen. Wichtig ist zu wissen, dass Arbeitgeber die Krankmeldung auch schon früher verlangen dürfen! Dies muss aber im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

Viele Arbeitnehmer haben Angst, das Haus zu verlassen, wenn sie wegen Depression krankgeschrieben sind. Das Haus zu hüten gehört allerdings definitiv nicht zu den Pflichten eines an Depression erkrankten Arbeitnehmers. Die Erkrankung ist einfach völlig anders gelagert als beispielsweise eine Grippe, die man in der Tat am besten im Bett oder auf dem heimischen Sofa auskuriert. Bei einer Depression aber können Spaziergänge an der frischen Luft und angenehme soziale Kontakte wichtige Bausteine für die Genesung sein.

Arbeitnehmer haben regulär für sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie beziehen für den Zeitraum der Krankschreibung also ihr volles Gehalt. Nach sechs Wochen ist der Arbeitgeber aus der Pflicht zur Lohnfortzahlung entlassen. Dann zahlt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse das so genannte Krankengeld. Es beträgt etwa zwei Drittel des bisher verdienten Arbeitsentgelts. Nach spätestens anderthalb Jahren oder wenn die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit festgestellt ist, endet die Zahlungspflicht der Krankenkasse.

Sämtliche Unterlagen wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Diagnoseberichte sollten Betroffene ordentlich abheften und aufbewahren.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern

Wann ein Arzt einen Arbeitnehmer krank schreiben muss, hängt davon ab, ob wirklich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wichtig: es gibt viele Krankheitsbilder, die Ärzte nur schwer einschätzen können. Beispielsweise Bauchschmerzen oder Übelkeit, können nicht oder nur schwer nachgewiesen werden, im Gegensatz beispielsweise zu Fieber oder Husten. In diesem Fall muss der Arzt also seinem Patienten Vertrauen. Beklagt sich ein Patient über starke Bauchschmerzen, muss sich der Arzt auf die Einschätzung des Patienten verlassen. Dies bedeutet zusammenfassend: Erklärt ein Patient einem Arzt, dass er Beschwerden hat und dieser sich nicht in der Lage fühlt zu arbeiten, wird der Arzt den Patienten krankschreiben.

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Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor bei einer Erkrankung eines zu versorgenden Kindes. Hat der Arbeitnehmer keine andere Betreuungsmöglichkeit, liegt eine vorübergehende Arbeitsverhinderung vor und nach § 616 des bürgerlichen Gesetzbuches ist diese Abwesenheit vom Arbeitsplatz erlaubt.

Dauer der Krankschreibung und Verlängerung

Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenze für die Dauer der Krankschreibung. Die Dauer der Krankschreibung wird durch den Hausarzt festgelegt. Diese stellt eine Prognose des Arztes über die Dauer der Genesung dar. Dazu befragt der Arzt den Patienten im Rahmen der Anamnese (Patientenbefragung durch den Arzt) und bestimmt Art sowie Schwere der Krankheit. Anhand dieser Parameter legt der Arzt die Dauer der AU fest.

Wer sich vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder fit und gesund fühlt, darf auch wieder arbeiten gehen. Bei ansteckenden Krankheiten wie Grippe oder gastrointestinalen Infekten ist es aber zum Schutz der Mitarbeiter und Patienten unbedingt erforderlich, bis zum Abklingen der Symptome oder sogar darüber hinaus zu Hause zu bleiben.

Wer immer noch krank ist zum Ende der AU kann sich natürlich erneut vom Arzt krankschreiben lassen. Es ist sehr wichtig, dass man sich an diese Regel halten sollte. Wer erst am Folgetag zum Arzt geht, dem droht beispielsweise Ärger mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Krankenkasse werden einem in diesem Falle gerne eine Unterbrechung der Krankschreibung vor mit entsprechenden Konsequenzen.

Auch eine rückwirkende Krankschreibung ist möglich, wenn man es verpasst hat rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen. In der Regel schreibt einem ein Arzt ab dem ersten Tag der Behandlung krank. Eine rückwirkende Krankschreibung ist maximal 2 Tage rückwirkend zulässig.

Urlaub und Kündigung während der Krankschreibung

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befreit den Arbeitnehmer von seiner Pflicht, bei seiner Arbeitsstelle zu erscheinen, sodass er sich auskurieren kann. Das bedeutet aber nicht, dass der Kranke ans Bett gefesselt ist: Einkäufe, Spaziergänge oder andere Aktivitäten, die der Genesung dienen, dürfen durchaus unternommen werden.

So verhält es sich auch bei Urlaub trotz Krankschreibung: wenn ein Urlaub der Genesung nicht förderlich ist, ist der Urlaub auch nicht erlaubt und es besteht ein triftiger Kündigungsgrund. Wer beispielsweise eine schwere Grippe hat, sollte nicht mit seinen Freunden nach Mallorca zum Feiern fahren, denn dies ist sicherlich nicht der Genesung förderlich. Insgesamt kommt es auf den Einzelfall an. Übrigens: wer im Urlaub ist, kann sich krank melden und seine Urlaubstage retten. Wichtig ist, dass auch im Urlaub der Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag über die Krankschreibung informiert wird. Zusätzlich muss auch direkt an diesem Tag ein ärztliches Attest eingeholt werden, dass sowohl die Krankheit als auch die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Kündigung trotz Krankschreibung ist nicht möglich, so ein weit verbreiteter Irrglaube. Diese Annahme ist leider nicht korrekt. Auch darf keine Kündigung wegen einer Krankheit direkt ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter nicht kündigen, wenn dieser sich beispielsweise durch einen Unfall schwer verletzt hat und sechs Wochen krank geschrieben ist. Eine AU darf grundsätzlich nur auf Basis einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden - ein Arztkontakt muss also definitiv erfolgen.

Wiedereingliederung in den Beruf

Bei jeder Wiedereingliederung sei es wichtig, nicht nur die Arbeitszeit zu reduzieren, wie es das sogenannte Hamburger Modell vorsieht, bei dem erkrankte Arbeitnehmer schrittweise wieder in ihre alte Arbeitsstelle zurückgeführt werden. Auch die Arbeitsbelastung müsse reduziert werden. Positive Rückmeldungen der Kollegen und ein offener, unterstützender Umgang der Vorgesetzten mit dem Mitarbeiter seien gute Voraussetzungen für eine gelingende Rückkehr in den Beruf.

Die Psychiaterin Dr. med. Annette Haver empfiehlt, die Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz nach dem Hamburger Modell so früh wie möglich einzuleiten. „Je länger die Arbeitsunfähigkeitszeit ist, desto schwieriger wird die Rückkehr.“ Länger als sechs Wochen sollte niemand krankgeschrieben werden, sonst sei eine stationäre oder teilstationäre Aufnahme besser. Ist der alte Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden, stehen zur Wiedereingliederung auch die Maßnahmen der Integrationsfachdienste (www.ifd-bw.de) oder der 28 bundesweiten Berufsförderungswerke (www.arge-bfw.de) zur Verfügung.

Der Wiedereingliederungsprozess sollte in jedem Fall von dem behandelnden Psychiater begleitet werden, erklärte Haver. Wichtig sei es, das Selbstmanagement des Patienten zu fördern, damit er selbst belastende Konstellationen und Vorboten der Erkrankung im Sinne eines Frühwarnsystems erkennen lerne. „Wir müssen dem Patienten auch helfen, neue Bewältigungsmechanismen zu entwickeln und seine Ressourcen zu erkennen“, erklärte die Psychiaterin.

Berufsunfähigkeit aufgrund von Depressionen

Psychische Erkrankungen wie Depressionen gehören zu den häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit. Man gilt als berufsunfähig bei Depressionen, wenn die Erkrankung dazu führt, dass man mindestens 50 % der beruflichen Tätigkeiten über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht mehr ausüben kann.

Man ist psychisch nicht mehr arbeitsfähig, wenn psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Angststörungen dazu führen, dass man die wesentlichen Anforderungen des Berufs nicht mehr erfüllen kann. Man ist zu 50 % berufsunfähig, wenn gesundheitliche Einschränkungen, wie z. B. durch Krankheit oder Unfall, dazu führen, dass man mindestens die Hälfte der Tätigkeiten im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen kann.

Die Berufsunfähigkeit bei Depressionen wird durch ärztliche Gutachten festgestellt. Ein Facharzt dokumentiert die Symptome, Diagnosen und Einschränkungen, die die Berufsausübung unmöglich machen. Entscheidend ist, ob die Depression zu einer mindestens 50%igen Einschränkung der beruflichen Tätigkeiten über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten führt.

Depressionen und Verbeamtung

Üblicherweise ist die Gesundheit auf dem Arbeitsmarkt Privatsache. Arbeitgeber dürfen sich zwar nach dem Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers erkundigen, die Frage muss allerdings nicht beantwortet werden. „Wenn es um die Verbeamtung im Staatsdienst geht, ist die aktuelle Rechtslage eine andere“, sagt Anja Kahlen, Juristin und Expertin für Beamtenrecht beim dbb beamtenbund und tarifunion. Hintergrund ist, dass die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt; geeignet für eine Ernennung ist laut Gesetzgeber nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist.

Mit der Verbeamtung verpflichtet sich der Staat, Beamtinnen und Beamte angemessen zu besolden und zu versorgen (vereinfacht: zu bezahlen) - und das nicht nur während des aktiven Dienstes, sondern auch im Ruhestand. Weil er dabei Steuergelder verwendet und es damit auch um einen verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltsmitteln geht, möchte der Staat möglichst sichergehen, dass er auch eine entsprechende Gegenleistung bekommt. Heißt: Idealerweise arbeiten die Beamtinnen und Beamten bis zur Pensionierung und werden nicht vorher dienstuntauglich. Deshalb gibt es die amtsärztliche Untersuchung. „Der Amtsarzt stellt fest, ob es überwiegend wahrscheinlich ist, dass der Anwärter beziehungsweise die Anwärterin bis zur Pensionierung einsatzfähig ist“, erklärt Kahlen. „Dabei spielen sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit eine Rolle.“

Eine abgeschlossene oder laufende Psychotherapie steht einer Verbeamtung nicht grundsätzlich im Wege. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit an, ob vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.

Es ist ratsam, Erkrankungen nicht zu verschweigen, da falsche Angaben den Beamtenstatus später gefährden können.

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