Die eigenen vier Wände sollen ein Ort der Ruhe und Entspannung sein. Doch was tun, wenn ausländische Nachbarn durch Lärmbelästigung das Leben schwer machen? Dieser Artikel beleuchtet die Problematik und gibt Ratschläge, wie man mit solchen Situationen umgehen kann.
Die Realität von Nachbarschaftsstreitigkeiten
Nachbarschaftsstreitigkeiten sind in Deutschland weit verbreitet. Die Gründe dafür sind vielfältig: Lärm, Unfreundlichkeit, Egoismus, Kinder, Haustiere, Falschparken, Abfall und Gerüche. Oftmals sind es Verstöße gegen die Hausordnung oder unterschiedliche Interpretationen der Hausregeln, die zu Ärger führen.
Ein konkretes Beispiel: Eine Familie wohnt in einem Einfamilienhaus, und die Nachbarn sind Polen. Die 18-jährige Tochter putzt mit ihrem Vater das Auto und hört dabei sehr laute Musik. Als die Familie die Nachbarn bittet, die Musik leiser zu drehen, wird sie noch lauter. Zudem fährt der Freund der Tochter ein getuntes Auto und verursacht nachts Lärm.
Rechtliche Grundlagen bei Lärmbelästigung
In Deutschland gibt es klare Regelungen zum Schutz der Ruhe. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Mittagsruhen variieren je nach Ort, liegen aber üblicherweise zwischen 13 Uhr und 15 Uhr. Während dieser Zeiten darf ein gewisser Lärmpegel nicht überschritten werden. Wer sich nicht daran hält, kann wegen Ruhestörung belangt werden.
Ruhezeiten und Zimmerlautstärke
Die gesetzlichen Ruhezeiten schreiben vor, dass zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe herrschen soll. In Mehrfamilienhäusern soll demnach zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie - je nach Hausordnung - mittags zwischen 13 bis 15 Uhr Zimmerlautstärke herrschen. Das bedeutet, dass Geräusche außerhalb der Wohnung innerhalb dieser Ruhezeiten nicht mehr wahrnehmbar sind. Diese Lautstärke kann je nach Wohnsituation, Bodenbelag oder Dämmung noch individuell variieren. Bei Musik aus der Stereoanlage sind die Gerichte sehr streng.
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Auch außerhalb der Ruhezeiten darf eine Stereoanlage nicht so weit aufgedreht werden, dass der Nachbar dadurch gestört wird. Das gilt natürlich auch für andere Lärmquellen, wie etwa das laufende TV-Gerät. Die Art der Ruhestörung kann von lauter Musik bis hin zu nächtlichem Partylärm reichen.
Was gilt als unzulässiger Lärm?
Unzulässig ist Lärm, der ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß erregt wird und geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen (§ 117 Abs. 1 OWiG).
Besonderheiten bei Kinderlärm
Kinderlärm ist im Regelfall „keine schädliche Umwelteinwirkung“, so das Bundesimmissionsgesetz. Das gilt auch für benachbarte Kindertagesstätten. An die gesetzlich geregelte Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr sollten sich auch Kinder halten. Mit einer Ausnahme: Babys dürfen schreien, auch wenn’s den Nachbar stört. Tendenziell sind die Gerichte familienfreundlich eingestellt.
Was tun bei Lärmbelästigung durch ausländische Nachbarn?
Wenn man sich durch ausländische Nachbarn gestört fühlt, ist es wichtig, besonnen vorzugehen. Hier sind einige Schritte, die man unternehmen kann:
- Das Gespräch suchen: Der erste Schritt sollte immer sein, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Oftmals sind sich Nachbarn nicht bewusst, wie stark sich ihr Lärm auf andere auswirkt. Es ist wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben und die Situation aus der eigenen Perspektive zu schildern.
- Kulturelle Unterschiede berücksichtigen: Es ist wichtig zu bedenken, dass in anderen Kulturen die Maßstäbe an Geselligkeit und Ruhebedürfnis anders sein können. Was eine Kultur als normal empfindet, wird in einer anderen als Affront angesehen. Toleranz ist hier das Zauberwort, und die muss auf beiden Seiten vorhanden sein, sonst geht es nicht.
- Dokumentation: Wenn das Gespräch nicht zu einer Verbesserung der Situation führt, sollte man den Lärm protokollieren. Datum, Uhrzeit, Art und Dauer der Lärmbelästigung sollten notiert werden. Dies kann später als Beweismittel dienen.
- Hausverwaltung informieren: Wenn man in einem Mietshaus wohnt, kann man die Hausverwaltung informieren. Diese kann dann ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn führen und auf die Einhaltung der Hausordnung hinwirken.
- Ordnungsamt oder Polizei rufen: Bei akuter Ruhestörung, insbesondere nachts, kann man das Ordnungsamt oder die Polizei rufen. Die Beamten können den Lärmpegel messen und gegebenenfalls eine Verwarnung aussprechen oder ein Bußgeld verhängen.
- Mediation: Eine Mediation kann helfen, Konflikte zu lösen, die tiefer liegen, als sie auf den ersten Blick sichtbar sind. Ein Mediator ist ein ausgebildeter Vermittler, der sich beide Positionen anhört und dann mit den Beteiligten eine Lösung erarbeitet.
- Anwalt einschalten: Wenn alle anderen Maßnahmen nicht helfen, kann man einen Anwalt einschalten. Dieser kann prüfen, ob man einen Unterlassungsanspruch hat und eine sogenannte strafbewehrte Abmahnung an den Nachbarn senden.
Was man vermeiden sollte
- Vorurteile: Man sollte sich davor hüten, Vorurteile gegenüber ausländischen Nachbarn zu haben. Nicht alle Ausländer sind rücksichtslos oder ignorant. Es ist wichtig, jeden Menschen individuell zu betrachten und nicht zu verallgemeinern.
- Aggression: Man sollte vermeiden, aggressiv oder beleidigend zu werden. Dies führt in der Regel nur zu einer Eskalation des Konflikts.
- Selbstjustiz: Man sollte auf keinen Fall zu Selbstjustiz greifen. Dies ist nicht nur illegal, sondern verschlimmert die Situation in der Regel nur noch.
Rechtliche Schritte bei Ruhestörung
Wird’s zu laut, kommt die Polizei. Die Beamten ermahnen, manchmal auch mehrfach, dokumentieren eventuell den Lärm per Lautstärkemessgerät, kassieren im Wiederholungsfall möglicherweise die Anlage ein und schicken sogar Partygäste nach Hause. Meist startet es mit einer Verwarnung, im wiederholten Fall kommt es dann zum Bußgeld. Für eine nächtliche Ruhestörung müssen Sie mit einem Bußgeld wegen Lärmbelästigung im niedrigen dreistelligen Bereich rechnen. Dabei dürfen die Beamten wegen einer bloßen Ruhestörung die Wohnung nicht einfach betreten. Sie sind verpflichtet, Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das heißt, sie müssen zunächst das Gespräch mit dem Veranstalter der Party suchen. Und zwar an der Haustür.
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Anzeige wegen Ruhestörung
Wenn alle friedlichen Lösungsversuche ausgeschöpft wurden, bleibt der letzte Ausweg nur noch die Anzeige wegen Ruhestörung. Wenn Sie eine Ruhestörung bei der Polizei melden, müssen Sie Ihren Namen angeben. Die Polizei gibt diesen in der Regel nicht an den ruhestörenden Nachbar weiter.
Mietminderung bei Ruhestörung
Eine Mietminderung bei Ruhestörung ist grundsätzlich möglich, da der Vermieter für Räumlichkeiten sorgen muss, die die Lebensqualität nicht beeinträchtigt. Eine über die Maßen hohe Lärmbelästigung - die im Einflussbereich des Vermieters liegt - kann dem entgegenstehen.
Nachbarschaft als Spiegel der Gesellschaft
Nachbarschaftsstreitigkeiten sind oft ein Spiegel der Gesellschaft. Sie zeigen, wie unterschiedlich Menschen sind und wie schwierig es sein kann, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Gerade in einer multikulturellen Gesellschaft ist es wichtig, tolerant zu sein und aufeinander zuzugehen.
Gentrifizierung und Lärm
In einigen Fällen kann Lärm auch mit Gentrifizierung in Verbindung gebracht werden. Der Wunsch nach Ruhe wird dann mit sozialer Kontrolle verbunden. Die Frage ist dann nie einfach nur, wer Lärm verursacht und wer sich darüber beschwert, wer die Ursache von Lärm ist.
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