Was tun, wenn die Nachbarn mit Lärm nerven?

Jeder kennt es, oder hat zumindest davon gehört: Ruhestörung. Ob man ungewollt mitten in der Nacht zum Partygast des Nachbarn wird oder regelmäßig dem Ehestreit beiwohnen muss, es gibt zahlreiche Gründe für Ruhestörungen. Dieser Artikel behandelt, was man gegen nervige Nachbarn unternehmen kann und was man sich gefallen lassen muss.

Ruhezeiten: Mittagsruhe, Nachtruhe & Co.

„Grundsätzlich gilt die sogenannte Nachtruhe von 22.00 bis morgens 6.00 Uhr“, so Anwalt Felix Beer. In dieser Zeitspanne muss jegliche Lautstärke, die zu einer Ruhestörung führen könnte, auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Als Richtwert gilt, dass Geräusche nicht oder nur sehr schwach nach außen hin durch verschlossene Türen wahrnehmbar sind.

Neben der Nachtruhe gibt es die Mittagsruhe, für die es jedoch keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Am Sonntag gilt eine allgemeine ganztägige Ruhezeit. Ausgenommen sind spielende Kinder.

Wann kann man die Polizei rufen?

Wenn sich ein Nachbar in seiner Ruhe gestört fühlt, kann er die Polizei verständigen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Toleranz ist jedoch geboten, wenn die Nachbarn ein gesellschaftliches Ereignis feiern oder es sich um wichtige Sportereignisse oder Silvester handelt.

Vorgehensweise bei Ruhestörung

  1. Freundliches Gespräch: Gehen Sie auf den Ruhestörer zu und bitten Sie ihn, die Ruhestörung in Zukunft zu unterbinden.
  2. Polizei rufen: Wenn das Gespräch nichts nützt, rufen Sie beim nächsten Mal die Polizei. Diese ermahnt den Ruhestörer. Bei wiederholtem Ausrücken kann die Polizei die Lärmquelle einziehen.
  3. Eskalation: Eskaliert die Situation weiter, droht ein Bußgeld.

Es ist ratsam, das Verhältnis zum Nachbarn nicht unnötig zu belasten und abzuwägen, ob man die Ruhestörung nicht selbst durch Gespräche eindämmen kann und ob es sich um eine Bagatelle handelt.

Lesen Sie auch: Friedliche Koexistenz mit Nachbarn

Vermieter als Druckmittel

Neben der Polizei kann auch der Vermieter als Druckmittel eingesetzt werden. Eine Lärmbelästigung durch einen Nachbarn kann den Mieter dazu berechtigen, seine Miete zu kürzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich ein Ehepaar innerhalb der Ruhezeiten regelmäßig laut streitet. Der Vermieter hätte hier sogar einen Kündigungsgrund, wenn das Ehepaar sein Verhalten nicht ändert.

Wer wegen einer Ruhestörung die Miete mindern möchte, sollte regelmäßig die Ruhestörung schriftlich dokumentieren und ein Tagebuch darüber führen. Zeugen, die die Vorfälle bestätigen können, sind ebenfalls wichtig. Der Vermieter ist vertraglich dazu verpflichtet, die vermietete Wohnung im vertragsmäßigen Zustand zu halten. Durch die Ruhestörung anderer Mieter kann ein Mietmangel entstehen, den der Vermieter beheben muss.

Musizieren und Gartenarbeit

Auch für das Musizieren mit Instrumenten sind die entsprechenden Ruhezeiten zu beachten. Wer keine Regelungen im Mietvertrag vereinbart hat, darf in der Regel zwischen zwei bis drei Stunden am Tag musizieren, ohne dabei rechtliche Probleme riskieren zu müssen.

Unter Einhaltung der Ruhezeiten muss laute Gartenarbeit akzeptiert werden. Für Laubbläser gibt es meistens klare zeitliche Grenzen. In München darf man beispielsweise nur von montags bis samstags ab 15 bis 17 Uhr einen Laubbläser nutzen.

Besonderheiten für Berufstätige mit abweichendem Tagesablauf

Das Gesetz ist grundsätzlich auf den klassischen Tagesablauf ausgelegt und schützt die Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens. Ein durch Nachbarn gestörter Mittagsschlaf ist im Sinne des Gesetzes nicht gestört. In solchen Fällen kommt es zu einer Abwägung des Einzelfalles. Wenn jemand laut Musik hört, sind die Chancen, dagegen vorzugehen, wesentlich besser, als wenn es sich um tobende Kinder handelt, die den Schlaf rauben. Hier wäre das Interesse, dass Kinder ihren Spieltrieb ausleben sollen, größer.

Lesen Sie auch: So treiben Sie Ihre Nachbarn zur Weißglut (legal!)

Interessenskonflikte und Abwägung

Ganz gleich, was vom arbeitsbedingten Mittagsschlaf abhält, es kommt immer darauf an, welches Interesse höher bewertet wird. Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:

  1. Gespräch suchen: Gehen Sie zunächst auf den Ruhestörer zu und suchen Sie das Gespräch. Erklären Sie ihm freundlich, dass Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen und bitten Sie ihn, in Zukunft leiser zu sein.
  2. Ordnungsamt oder Polizei: Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen und Sie weiterhin einer Ruhestörung durch Ihren Nachbarn ausgesetzt sein, so können Sie sich an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden, die kurzfristig Abhilfe schafft.
  3. Vermieter einschalten: Ist langfristig immer noch keine Ruhe in Aussicht, so können Sie Ihren Vermieter einschalten und die Ruhestörung dort anzeigen. Fertigen Sie ein Lärmprotokoll an und ziehen Sie ggf. einen unabhängigen Zeugen hinzu.
  4. Miete mindern: Bleibt auch diese Maßnahme ohne Erfolg, können Sie versuchen, die Miete zu mindern.

Tipps für ein besseres Miteinander

Wer seine eigene Ruhe schützen möchte, sollte zunächst einmal auf den Unruhestifter zugehen. Meistens bringen solche Gespräche schon die gewünschte Lösung. Es kann auch hilfreich sein, sich mit anderen Nachbarn auszutauschen, ob sie ebenfalls eine Ruhestörung bemerkt haben. Wenn die diplomatischen Mittel ausgereizt sind, kann es im Wiederholungsfall durchaus Sinn machen, den Vermieter einzuschalten, aber nur dann, wenn man die Ruhestörung auch belegen kann.

Wer selbst eine Party veranstaltet, sollte im Treppenhaus freundlich einen Aushang aufhängen und auf die bevorstehende Feier hinweisen. Trotzdem ist auf die Nachtruhe ab 22.00 Uhr zu achten. Wer nicht abschalten will, der kann ja seine Nachbarn zu der Party miteinladen.

Was sagt das Gesetz?

Etwa 26 Prozent der Menschen in Deutschland fühlen sich durch Lärm in ihrem Wohnumfeld gestört. Menschen nehmen Geräusche und Verhaltensweisen sehr unterschiedlich wahr. Was die eine stört, ist für den anderen selbstverständlich und nichts Belästigendes. Nicht jeden Lärm der Nachbar:innen muss man hinnehmen. Manche Belästigungen müssen nicht toleriert werden. Üblicherweise gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr oder 7 Uhr die gesetzliche Nachtruhe. Eine Hausordnung kann in einem Mehrfamilienhaus die Regeln definieren. So kann jede Hausgemeinschaft die passenden Verhaltensweisen festlegen.

Welche Lärmbelästigung muss man ertragen und welche nicht?

  • Grill: Gerade in den Sommermonaten ist es erlaubt, auf dem Balkon oder im Garten zu grillen - allerdings nicht zu oft.
  • Kinder: Geräusche von Babys und kleinen Kindern muss man als Nachbar:in hinnehmen. Lediglich bei Jugendlichen gibt es Grenzen, hier ist nicht mehr jeder Lärm erlaubt.
  • Sex: Gehen die Sexgeräusche - gerade auch nachts - mit einer gewissen Lärmbelästigung einher, müssen das die Nachbar:innen nicht ertragen.
  • Haustiere: Bei Haustieren ist die Beurteilung schwierig. So kommt es beispielsweise bei Hundebellen auf die Häufigkeit an, ab wann Nachbar:innen das nicht mehr hinnehmen müssen.
  • Duschen: Geräusche aus Badezimmern wie Duschen sind in der Regel auch nachts hinzunehmen - wenn sie nicht übermäßig lang andauern.
  • Haushaltsgeräte: Waschmaschine, Spülmaschine und Staubsauger sollten nur außerhalb der Ruhezeiten genutzt werden. Allerdings sind Ausnahmen möglich, beispielsweise wenn Berufstätige keine andere Zeit zur Verfügung haben.
  • Rasenmäher: Die Benutzung von Elektro- und Benzin-Rasenmähern ist in Wohngebieten nicht an Sonn- und Feiertagen erlaubt - und nicht während der Nachtruhe.
  • Hauspartys und Balkon-Feiern: Sowohl im Haus als auch außerhalb gilt die Nachtruhe ab 22 Uhr. Die Party-Veranstalter:innen sollten im Vorfeld das Gespräch mit Nachbar:innen suchen und um Verständnis bitten.
  • Laute Musik und Fernseher: Bei Fernseher oder Lautsprechern lautet das Zauberwort Zimmerlautstärke. In der Nachbarwohnung sollten Geräusche dann maximal gedämpft wahrnehmbar sein.
  • Muszieren: Etwa zwei Stunden sind in der Regel hinzunehmen. Allerdings nicht bei jedem Instrument - wer in einem Mehrfamilienhaus das Klavier und ein Schlagzeug anschafft, muss etwas mehr Rücksicht auf die Nachbar:innen nehmen.
  • Wärmepumpen: Immer häufiger werden auch Wärmepumpen ein Thema für einen möglichen Streit zwischen Nachbar:innen. Sie verursachen gerade auch nachts Geräusche - entsprechend sollte die Positionierung gerade im Hinblick auf die Nachbar:innen gut bedacht werden.

Lärmprotokoll als Beweismittel

Bei Lärmbelästigung durch Nachbarn sollten Mieter zuerst das Gespräch suchen. Ist es eine einmalige Party, kann man es tolerieren. Bei wiederholter Störung ohne Einsicht des Nachbarn kann man den Vermieter informieren. Ein Lärmprotokoll mit Datum, Zeit und Art der Störung hilft, das Problem nachzuweisen.

Lesen Sie auch: Umgang mit störenden Nachbarn

Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung mängelfrei ist. Permanente Lärmbelästigung kann ein Mangel sein, weshalb der Vermieter handeln muss. Er kann den lauten Nachbarn abmahnen oder kündigen. Mieter können auch das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten.

Besteht ein Dauerproblem durch lärmende Nachbarn trotz Eingreifen von Vermieter und Polizei, kann Mietminderung rechtens sein. Dies gilt auch bei mangelhafter Lärmdämmung. Entscheidend ist, ob objektive Lärmbelästigung vorliegt oder der Mieter überempfindlich reagiert. Dezibelwerte dienen als Richtwert. Ein Geräusch kann als Mangel gelten, auch wenn es die maximalen Dezibel unterschreitet.

Beispiele für Gerichtsurteile

  • Das Amtsgericht Berlin gewährte einem Mieter 10% Mietminderung, da er das Urinieren des Nachbarn hörte. Der Sachverständige führte dies auf die Bauweise des Hauses zurück, die nicht verändert werden konnte.
  • Das Landgericht Arnsberg entschied 2008, dass in Wohngebieten die Lärmrichtwerte von 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts gelten.

Spezielle Lärmquellen

  • Trittschall: Niemand mag es, wenn der Nachbar poltert. Kindergetrampel und Straßenschuhe gelten nicht als Lärmbelästigung. Wie stark Schritte hörbar sind, hängt vom Baujahr ab. Für Neubauten und Altbauten gelten die Schallschutzvorschriften des Baujahres.
  • Kinder: Kinder dürfen in der Wohnung und im Hof spielen. Andere Mieter müssen die Geräusche akzeptieren, außer sie werden unzumutbar. Ruhezeiten sind einzuhalten.
  • Kirchenglocken: Einige Menschen empfinden Kirchenglocken nachts als Lärm.
  • Sex: Auch, wenn man ein noch gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn hat - manche Dinge muss man einfach nicht mitbekommen.
  • Tiere: Ob Haustiere, Nutztiere oder Wildtiere - Geräusche, die von Tieren verursacht werden, geben häufig den Anlass für Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Während gelegentliches Bellen noch kein Grund zum Ärger sein sollte, müssen Mieter ständiges Hundegebell nicht ertragen. Hundebellen im Nachbargarten darf in der Regel täglich nicht länger als insgesamt 30 Minuten andauern. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln kann oftmals sogar darauf bestanden werden, dass Hunde nicht länger als 10 bis 15 Minuten am Stück bellen. Das Bellen ist allerdings dann zu dulden, wenn die Störung ortsüblich oder unwesentlich ist.
  • Duschen: Manche Wohnungen sind so hellhörig, dass Nachbarn sich gegenseitig beim Duschen, Baden, den großen und den kleinen Geschäften zuhören müssen. Mieter sollten jedoch ihren Vermieter informieren.
  • Nachbarn im Garten oder Balkon: Lärmende Gartengeräte, spielende Kinder, Gartenparty oder einfach nur laute Gespräche - wenn im Sommer der Garten oder Balkon lockt, fühlen sich Mieter häufig von ihren Nachbarn gestört. Tagsüber gelten je nach Lärm unterschiedliche Regeln im Garten. Kinderlachen müssen Nachbarn hinnehmen, genau wie gelegentliche Feiergeräusche.
  • Garten- und Heimwerkerarbeiten: Schweres Gartengerät wie Motorkettensäge, Rasenmäher oder Hochdruckwasserstrahlmaschine, Schredder oder Wasserpumpe dürfen an Werktagen nur zwischen 7:00 und 20:00 Uhr verwendet werden. Noch lautere Geräte wie Laubbläser oder Graskantenschneider dürfen werktags nur zwischen 9:00 und 13:00 Uhr oder 15:00 und 17:00 Uhr zum Einsatz kommen.
  • Musizieren: Übung macht den Meister. Doch ständiges, fehlerhaftes Spielen in der Nachbarschaft kann nerven. Deutsche Richter entscheiden, wie lange Mieter musizieren dürfen, je nach Instrument und Schallschutz. Im Allgemeinen sind zwei Stunden erlaubt. Laute Instrumente wie Klavier oder Schlagzeug sollten kürzer gespielt werden, um Nachbarn nicht zu stören.
  • Partylärm: Lauten Partylärm muss niemand in regelmäßigen Abständen ertragen. Wer eine Party schmeißt, muss sich an die geltenden Ruhezeiten halten und vor allem nachts darauf achten, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Schlüsselwort: Wer eine Feier gibt, sollte die Nachbarn vorab informieren und um Verständnis bitten.
  • Streit: Ob Ehekrach oder Wortgefecht zwischen zwei Mitbewohnern - schreien sich die Nachbarn länger als dreißig Minuten an, müssen Mieter das nicht ertragen. Lautes Schreien, Zetern und Zanken, das über einen längeren Zeitraum andauert, ist eine Ordnungswidrigkeit und ein Fall für das Ordnungsamt.
  • Benachbarte Gewerbe: Auch für den Lärm, der von Bars, Kneipen, Restaurants, Diskotheken, Geschäften oder Betrieben ausgeht gilt, dass in Wohngebieten ab 22:00 Uhr die Nachtruhe eingehalten werden muss. Laute Gespräche auf der Straße vor dem Lokal oder Laden sind dann nicht mehr erlaubt, sondern müssen nach drinnen verlegt werden.
  • Baulärm: Wird auf dem Nachbargrundstück oder in der Nachbarwohnung umgebaut, kann dem Mieter eine Mietminderung zustehen. Dabei ist das Recht auf Mietminderung unabhängig davon, ob der Vermieter des gestörten Mieters etwas mit den Umbauten zu tun hat oder nicht. Eine Mietminderung ist jedoch nicht möglich, wenn es sich bei den Bauarbeiten um Modernisierungsmaßnahmen handelt, denen der Mieter zugestimmt hat oder, wenn die Bauarbeiten bereits beim Einzug im Gange waren und der Mieter wusste, worauf er sich einlässt.
  • Renovierung: Mieter haben das Recht, Renovierungsarbeiten oder fällige Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen. Solange aus den Renovierungsarbeiten kein wochenlanges Dauerprojekt wird, müssen die Nachbarn Lärmgeräusche, die in diesem Zusammenhang entstehen, hinnehmen. Der Mieter muss sich jedoch an die Ruhezeiten halten und darf während der Mittags- und Nachtruhe keine lauten Geräusche verursachen. Beauftragt der Mieter hingegen Handwerker, um die Renovierungen durchführen zu lassen, dürfen diese werktags auch während der Mittagsruhezeiten arbeiten, die die Hausordnung vorschreibt.
  • Umzug: Zieht ein neuer Nachbar ein, müssen sich Mieter darauf einstellen, dass es kurzzeitig etwas lauter wird. Hämmern, Bohren, laute Schritte und Schleifgeräusche müssen hingenommen werden. Der Neue muss sich jedoch an die Nachtruhe halten. Nach 22:00 Uhr muss Schluss mit dem Möbelpacken und -rücken sein. Umziehen ist auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Subjektive Erfahrungen mit Ruhestörung

Im Folgenden werden einige subjektive Erfahrungen im Umgang mit Ruhestörung geschildert:

  • Seltsame Geräusche vom Nachbarn: Ein Nachbar spielte Dart an der Wand, was zu Hämmergeräuschen führte. Ein Gespräch half, das Problem zu lösen.
  • Action-Freund mit Heimkino: Ein Nachbar schaute laut Actionfilme mit Stereoanlage nach 22 Uhr. Ohrstöpsel waren die einzige Rettung.
  • Musikstudent musiziert permanent: Ein Mitbewohner übte stundenlang Fingerübungen auf der Gitarre. Erst nachdem mit Konsequenzen gedroht wurde, hörte der Lärm auf.
  • Vier Metzger: Eine Männer-WG verursachte nachts Lärm durch Besäufnisse, laute Musik und Türenschlagen. Eine Meldung an die Wohnungsverwaltung führte zum Auszug der Mieter.

Schutzmaßnahmen

  • Funkkopfhörer: Ein Funkkopfhörer kann helfen, den Lärm von Nachbarn auszublenden.
  • Noise-Canceling-Kopfhörer: Diese Kopfhörer reduzieren aktiv Umgebungsgeräusche.
  • Ohrstöpsel: Ohrstöpsel sind eine einfache und effektive Möglichkeit, Lärm zu reduzieren.

Schallschutz verbessern

Wenn aus der Nachbarwohnung jedes Geräusch gehört werden kann, ist das nicht nur nervig - es stört die Lebensqualität im eigenen Zuhause. Die Nachbarn zu hören, ist bis zu einem gewissen Grad zwar normal, doch wenn man sogar das Husten der Nachbarn hört, sollte man etwas tun.

Probleme mit hellhörigen Wänden kann man mit dem Anbringen einer Schalldämmung an der Wand zum Nachbarn lösen.

Arten von Schallwellen

  • Luftschall: Von Luftschall spricht man, wenn Schallwellen von Geräuschen (Gesprächen, Musik oder auch Husten) erzeugt werden. Luftschall verbreitet sich kugelförmig über die Luft. Wände, Fußböden und Decken werfen zwar einen Teil des Schalls zurück, nehmen jedoch auch einen Teil der Schallwellen auf. Diese Bauteile geraten durch den Luftschall in Schwingung und tragen so die Schallwellen - und damit die Geräusche - in angrenzende Räume weiter.
  • Körperschall: Körperschall wird in einer Frequenz von über 15 Hz über feste Stoffe übertragen. Dieser Schall ist selbst nicht hörbar. Hörbar wird der Körperschall, sobald er von Wänden, Böden oder anderen festen Stoffen abstrahlt. Den tiefen Bass eines Techno-Songs kann man nicht nur hören, man kann ihn auch in Form von Schwingungen im Körper spüren.
  • Trittschall: Trittschall ist eine Form des Körperschalls. Dieser betrifft meist Decken beziehungsweise die Böden. Springen die Kinder in der Wohnung umher, hören die Nachbarn in der Wohnung unter einem den Trittschall.

Damit die Wände nicht wie Membrane agieren und sowohl Luftschall als auch Körperschall in Form von Lärm in angrenzende Räume tragen, muss man diese mit einer Schalldämmung ausstatten. Eine solche Dämmung absorbiert einen Großteil der Schallwellen. Die Wände werden dann nicht mehr oder nur in einem geringen Maße in Schwingung versetzt, und die Geräusche vom Nachbarn werden gedämmt.

Wie Lärm vom Nachbarn reduzieren?

Damit die Schallwellen nicht mehr von den Nachbarwänden in die Wohnung dringen, müssen alle Bauteile so konstruiert werden, dass sie nicht oder nur ganz gering schwingen. Bestehen die Bauteile bereits aus schweren Materialien, wird die Schwingungsenergie auch ohne speziellen Schallschutz zum Nachbarn vernichtet. Eine Wand aus schweren Baustoffen wie Tonziegel, Kalksandstein oder Beton ist daher schalltechnisch vorteilhafter als eine aus leichten, wie zum Beispiel Porenbeton. Es ist auch möglich, mehrere voneinander getrennte Luftpolster aufzubauen, die ebenfalls bewirken, dass sich Schallwellen "totlaufen". Aber Achtung: Selbst kleinste Fugen und Löcher können den Schallschutz zur Nachbarwand zunichtemachen. Schallwellen können selbst millimetergroße Löcher im Schallschutz unterlaufen und somit in die Wohnung dringen.

Methoden der Schalldämmung

  • Akustikputz auftragen: Wird ein Akustikputz an einer Wand aufgetragen, bilden sich kleine Hohlräume. Leider dient ein solcher Putz nicht der Schalldämmung der Innenwände zu den Nachbarn. Er kann jedoch die Akustik innerhalb des Raumes verbessern, da er Schallwellen absorbiert. Ein großer, leerer Raum klingt dann ruhiger.
  • Schaumstoff als Schallschutz: Schaumstoff ist einfach an der Wand zu befestigen, aber wenig ansehnlich. Werden die Wände in Schaumstoffplatten gekleidet, sorgt das dafür, dass Geräusche im Zimmer bleiben. Bringt man die Schaumstoffplatten also im Zimmer an, schützt das nicht vor dem Lärm der Nachbarn - die Nachbarn werden jedoch vor dem Lärm geschützt. Diese Art der Schalldämmung bietet sich für ein Hobbystudio in der Wohnung an. Störende Frequenzen werden von dem Schaumstoffmaterial absorbiert.
  • Anbringung einer Vorsatzschale mit Dämmplatten: Die Vorsatzschale sieht aus wie eine Wand, besteht aber aus einer Unterkonstruktion mit einem Holz- oder Metallrahmen und aus Gipskartonplatten. Diese Platten können wie eine Wand gestrichen werden. Im Inneren kann die Konstruktion mit schalldämmenden oder wärmedämmenden Materialien gefüllt werden. Die beste Methode, eine Schalldämmung an der Wand nachträglich anzubringen, ist gleichzeitig auch die aufwendigste und teuerste Methode - doch es lohnt sich.

Materialien für die Schalldämmung

Weiche, leichte Schaumstoffmatten oder Mineralwolle sind zur Schalldämmung vor den Nachbarn nicht geeignet. Diese Materialien kann man zur Vermeidung von Schallreflektionen zur Verbesserung der Akustik innerhalb eines Raumes verwenden. Für die Schalldämmung sind sie zu leicht. Das gilt auch für andere Dämmmaterialien, die zur Wärmedämmung verwendet werden, wie zum Beispiel Polystyrol (Styropor).

Dagegen eignen sich Materialien mit einer möglichst hohen Rohdichte, wie beispielsweise Zellulose- oder Holzfaserdämmplatten. Sie haben ein großes Eigengewicht, eine hohe Dichte und gute schalldämmende Eigenschaften. Allerdings müssen diese Platten mit einer sogenannten Vorsatzschale angebracht werden, um optimal dämmen zu können. Die Vorsatzschale und die Dämmplatten dürfen keinen direkten Kontakt zu der Nachbarwand haben! Der Bau einer solchen Schale bedeutet zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten. Damit diese Konstruktion gelingt, sollte man gegebenenfalls einen Trockenbauer zurate ziehen.

Vorsatzschale gegen Schall bauen: So geht's

  1. Gerüst errichten: Im Abstand von mindestens fünf Zentimetern errichtet man vor der Wand ein Gerüst aus Holzlatten oder breiten Metallprofilen von 4 x 6 Zentimetern. Dieses Gerüst trägt später das Dämmmaterial. Um eine Übertragung von Schwingungen zu verhindern, muss man diese Unterkonstruktion schalltechnisch von den umgebenden Bauteilen wie Decke, Wände und Fußboden abkoppeln.
  2. Konstruktion schalltechnisch von Bauteilen abkoppeln: Man kann die Vorsatzschale von allen Bauteilen abkoppeln, indem man Filzstreifen (beispielsweise Rigips-Anschlussdichtungen) oder Mineralwolle zwischen Unterkonstruktion und Bauteile legt. Die Konstruktion darf keinen direkten Kontakt mit Decke, Wände und Fußboden haben. Eine Befestigung mit wenigen Schrauben erfolgt nur unter der Decke und auf dem Fußboden.
  3. Dämmplatten anbringen: Innerhalb der Unterkonstruktion werden die Dämmplatten in mehreren Lagen angebracht. Mindestens sechs Zentimeter dick sollte die Dämmschicht sein. Zwischen der originalen Wand und der Vorsatzschale mit den Dämmplatten muss ein Luftzwischenraum von mindestens fünf Zentimetern bestehen. Zusätzlich sollte eine sogenannte Dampfbremse verklebt werden, die verhindert, dass sich Feuchtigkeit zwischen der Vorsatzschale und der Wand absetzt. Eine Dampfbremse besteht aus einer dünnen Folie oder Pappe. Man muss unbedingt darauf achten, dass die Platten absolut lückenlos eingebaut werden. Es dürfen keinerlei Ritzen oder Fugen übrig bleiben. Selbst kleinste Ritzen können die Schalldämmung der gesamten Wand stören.
  4. Abschluss zum Raum herstellen: Den Abschluss zum Raum stellt man mit zwei Lagen Gipsfaserplatten her. Dabei sollte man die zweite Lage der Platten so verlegen, dass sich deren Fugen in der Mitte zwischen den Fugen der ersten Lage befinden. Durch das Gewicht der zwei Lagen Gipsfaserplatten und diese Art der Verlegung erreicht man, dass die Oberfläche nicht wie eine Membran schwingt und Schallwellen weiterleiten kann. Auch diese beiden Lagen Gipsfaserplatten dürfen nicht dicht an Wände, Decke und Fußboden anschließen. Zwischen ihnen muss ein Spalt von einem Zentimeter Breite offenbleiben. Diesen Spalt kann man zum Schluss mit elastischer Acryl-Dichtungsmasse verschließen.

Nur die exakte und sorgfältige Ausführung dieser Trennwand in allen Einzelheiten garantiert eine zuverlässige Schalldämmung.

Kosten der Schalldämmung

Die Kosten für den nachträglichen Schallschutz im Überblick:

  • Schaumstoff: Geringer Aufwand, einfach, 25 bis 30 Euro pro Quadratmeter
  • Vorsatzschale: Sehr guter Aufwand, aufwendig, 40 bis 80 Euro pro Quadratmeter

Montiert man die Vorsatzschale selbst, spart man die Kosten für die Arbeitszeit eines Trockenbauers. Dann bezahlt man nur die Materialkosten mit etwa 20 Euro pro Quadratmeter. Allerdings ist dieses Vorhaben ohne handwerkliches Vorwissen etwas kompliziert.

Was tun, wenn der Nachbar keine Ruhe gibt?

Manchmal liegt es gar nicht an den hellhörigen Wänden, sondern an den Nachbarn selbst. Wenn die Nachbarn täglich laute Techno-Musik abspielen, stundenlang Schlagzeug üben oder regelmäßig bis tief in die Nacht Partys feiern, dann bringt auch der beste Schallschutz keine Abhilfe.

Anstatt das Problem mit dem Anbau einer Schalldämmung zu beheben, sollte man strategisch gegen das rücksichtslose Verhalten der Nachbarn vorgehen. Im ersten Schritt sollte man sich informieren, welche Art von Lärm zur Ruhestörung gehört. Auf die Einhaltung der Ruhezeiten kann man bestehen.

Führt ein ruhiges und freundliches Gespräch nicht zu einer Besserung, kann man ein Lärmprotokoll anlegen und Beweise für die Ruhestörung sammeln. Mit Beweisen in der Hand kann man seinen Vermieter offiziell dazu auffordern, das Lärmproblem zu lösen. Kümmert sich der Vermieter nicht um eine Lösung, darf man eine Mietminderung ankündigen und nach einer angemessenen Frist geltend machen oder das Mietverhältnis kündigen.

Lebt man in seiner Eigentumswohnung, kontaktiert man die Eigentümergemeinschaft. Kann auch hier keine Lösung gefunden werden, kann man den Streit um die Lärmbelästigung in letzter Instanz vor Gericht klären.

tags: #nachbarn #nerven #mit #geräuschen #was #tun