Demenz und Postumleitung: Ein umfassender Leitfaden für Angehörige

Die Diagnose Demenz bei einem Familienmitglied stellt Angehörige vor große Herausforderungen. Neben der Sorge um das Wohlbefinden des Betroffenen müssen auch praktische Aspekte wie die Verwaltung von Finanzen und Post geregelt werden. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten der Postumleitung bei Demenz und gibt wichtige Hinweise zu rechtlichen und organisatorischen Fragen.

Die Problematik: Verschwindende Post und ihre Folgen

Viele Menschen mit Demenz haben Schwierigkeiten, ihre Post zu verwalten. Rechnungen, Mahnungen und andere wichtige Dokumente werden verlegt oder versteckt, was zu finanziellen Problemen und sogar zu Zwangsvollstreckungen führen kann. Dies ist ein häufiges Problem, da Betroffene dazu neigen, Briefe zu verstecken oder zu vergessen, was zu unbezahlten Rechnungen und Mahnungen führen kann. Angehörige stehen dann vor der schwierigen Aufgabe, den Überblick über die finanzielle Situation zu behalten und das Vermögen des Betroffenen zu schützen.

Postumleitung: Eine mögliche Lösung

Eine mögliche Lösung für dieses Problem ist die Postumleitung. Dabei wird die gesamte Post, die an die Adresse des Demenzkranken gerichtet ist, an eine andere Adresse umgeleitet, beispielsweise an die Adresse eines Angehörigen. Dies ermöglicht es den Angehörigen, die Post zu sichten, wichtige Dokumente zu bearbeiten und finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.

Voraussetzungen für eine Postumleitung

Grundsätzlich ist eine Postumleitung nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich, solange dieser nicht entmündigt ist. Dies bedeutet, dass der Demenzkranke die Tragweite seiner Entscheidung verstehen und freiwillig zustimmen muss. In vielen Fällen ist dies jedoch aufgrund der kognitiven Einschränkungen nicht mehr möglich.

Alternativen bei fehlender Zustimmung

Wenn der Demenzkranke nicht in der Lage ist, der Postumleitung zuzustimmen, gibt es folgende Alternativen:

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  • Betreuung: Wenn eine rechtliche Betreuung eingerichtet ist, kann der Betreuer die Postumleitung beantragen, sofern dies im Aufgabenbereich des Betreuers liegt. Hierfür ist eine ausdrückliche Anordnung des Betreuungsgerichts erforderlich.

  • Vorsorgevollmacht: Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann der Bevollmächtigte die Postumleitung beantragen, sofern die Vollmacht die Befugnis zur Regelung der finanziellen Angelegenheiten umfasst.

  • Gespräch mit dem Postboten: In manchen Fällen kann es hilfreich sein, mit dem Postboten zu sprechen und ihn zu bitten, die Post direkt an den Angehörigen zu übergeben. Dies ist jedoch keine rechtlich verbindliche Lösung und hängt von der Kooperationsbereitschaft des Postboten ab.

Praktische Umsetzung der Postumleitung

Die Postumleitung kann bei der Deutschen Post oder anderen Postdienstleistern beantragt werden. Hierfür ist in der Regel ein Formular auszufüllen und eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers vorzulegen. Bei einer Betreuung oder Vorsorgevollmacht ist zusätzlich ein Nachweis über die Vertretungsberechtigung erforderlich.

Weitere wichtige Maßnahmen

Neben der Postumleitung gibt es weitere wichtige Maßnahmen, die Angehörige ergreifen sollten, um die finanzielle Situation des Demenzkranken zu sichern:

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  • Überblick über die Finanzen verschaffen: Es ist wichtig, sich einen umfassenden Überblick über die Einkünfte, Ausgaben, Vermögenswerte und Schulden des Demenzkranken zu verschaffen. Dies umfasst das Sichten von Kontoauszügen, Versicherungsunterlagen und Kreditverträgen.

  • Daueraufträge und Lastschriften überprüfen: Es sollten alle Daueraufträge und Lastschriften überprüft und gegebenenfalls angepasst oder gekündigt werden. Dies gilt insbesondere für unnötige oder überflüssige Zahlungen.

  • Versicherungen überprüfen: Es ist ratsam, die bestehenden Versicherungen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen. Dies gilt insbesondere für Hausratversicherungen, wenn der Demenzkranke in ein Pflegeheim umzieht.

  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: In komplexen Fällen ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise bei einem Anwalt oder einer Betreuungsstelle.

Umzug ins Pflegeheim: Finanzielle und organisatorische Aspekte

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, kann ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich werden. Dies ist ein großer Schritt, der sowohl für den Betroffenen als auch für die Angehörigen mit vielen organisatorischen und finanziellen Fragen verbunden ist.

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Finanzierung des Pflegeheims

Die Kosten für ein Pflegeheim werden in der Regel aus folgenden Quellen finanziert:

  • Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, abhängig vom Pflegegrad des Betroffenen.

  • Eigene Mittel: Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, müssen die restlichen Kosten aus eigenen Mitteln des Betroffenen beglichen werden.

  • Sozialhilfe: Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden.

Organisatorische Vorbereitung

Ein Umzug ins Pflegeheim sollte gut vorbereitet sein. Dazu gehören folgende Schritte:

  • Geeignetes Pflegeheim suchen: Es ist wichtig, ein Pflegeheim zu finden, das den Bedürfnissen und Wünschen des Betroffenen entspricht. Hierbei sollten verschiedene Einrichtungen besichtigt und verglichen werden.

  • Kündigung der Wohnung: Wenn der Betroffene in einer eigenen Wohnung lebt, muss diese gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.

  • Hausrat auflösen: In den meisten Pflegeheimen ist nur begrenzt Platz für persönliche Gegenstände. Daher muss der Hausrat des Betroffenen reduziert und gegebenenfalls verkauft oder verschenkt werden.

  • Umzug organisieren: Der Umzug ins Pflegeheim sollte sorgfältig geplant und organisiert werden. Hierbei kann ein Umzugsunternehmen beauftragt werden, das auf Seniorenumzüge spezialisiert ist.

  • Verträge kündigen: Es müssen verschiedene Verträge gekündigt werden, beispielsweise Strom, Telefon, Internet und Rundfunkbeitrag.

Rechtliche Aspekte bei Demenz

Die Rechtslage bei Demenz ist komplex und erfordert eine individuelle Betrachtung. Grundsätzlich gilt, dass Demenz nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit bedeutet. Solange der Betroffene in der Lage ist, die Tragweite seiner Entscheidungen zu verstehen, ist er geschäftsfähig.

Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage ist, rechtlich bindende Verträge abzuschließen. Geschäfte, die von geschäftsunfähigen Personen getätigt werden, sind grundsätzlich nichtig.

Betreuung

Wenn eine Person aufgrund von Demenz nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Der Betreuer vertritt den Betroffenen in den Bereichen, die im Betreuungsbeschluss festgelegt sind.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person, im Voraus festzulegen, wer sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit vertreten soll. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst und von dem Vollmachtgeber unterschrieben werden.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem eine Person ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer Behandlungen für den Fall festhält, dass sie nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern.

Umgang mit schwierigen Situationen

Im Umgang mit Demenzkranken kann es immer wieder zu schwierigen Situationen kommen. Hier einige Tipps:

  • Geduld bewahren: Demenzkranke brauchen Zeit, um Informationen zu verarbeiten und Entscheidungen zu treffen.

  • Einfache Sprache verwenden: Komplexe Sätze und Fachbegriffe sollten vermieden werden.

  • Klare Anweisungen geben: Anweisungen sollten klar und eindeutig formuliert sein.

  • Wiederholungen vermeiden: Wiederholungen können den Demenzkranken frustrieren.

  • Auf nonverbale Signale achten: Körpersprache, Mimik und Tonfall können wichtige Hinweise auf die Bedürfnisse und Gefühle des Demenzkranken geben.

  • Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Bei Bedarf sollten Angehörige professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, beispielsweise bei einer Beratungsstelle oder einem Therapeuten.

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