Epilepsie: Selbstkontrolle und Maßnahmen für ein besseres Leben

Epilepsie ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen weltweit. Sie kann die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen, insbesondere im Hinblick auf die berufliche Teilhabe. Glücklicherweise gibt es verschiedene Maßnahmen, die Betroffene selbst ergreifen können, um ihre Anfälle besser zu kontrollieren und ein erfüllteres Leben zu führen.

Was ist Epilepsie?

Epilepsie, oft als "Gewitter im Gehirn" bezeichnet, ist eine chronische Erkrankung des Nervensystems, die durch wiederkehrende, unprovozierte epileptische Anfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch plötzliche, übermäßige elektrische Entladungen von Nervenzellen im Gehirn. Die Symptome können vielfältig sein und hängen davon ab, welche Hirnregion betroffen ist.

Ein einzelner epileptischer Anfall ist nicht unbedingt Ausdruck einer Epilepsie. Jeder Mensch kann einen epileptischen Gelegenheitsanfall erleiden, wenn bestimmte anfallsauslösende Faktoren zusammentreffen. Von Epilepsie spricht man in der Regel erst, wenn mindestens zwei spontane Anfälle aufgetreten sind.

Ursachen und Auslöser

Epilepsien können durch genetische Veranlagung, aber auch durch Unfälle oder Krankheiten ausgelöst werden. Bei etwa der Hälfte der Betroffenen lässt sich keine eindeutige Ursache identifizieren (idiopathische Epilepsie).

Epileptische Anfälle können durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden, wie z. B.:

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  • Flackerlichteffekte
  • Schlafentzug oder ein gestörter Schlafrhythmus (z. B. durch Bereitschaftsdienste)
  • Emotionale Zustände (positive oder negative Erregung)
  • Körperliche Aktivität
  • Stress
  • Alkohol- oder Drogenkonsum
  • Fieber
  • Geringer Blutzucker
  • Sauerstoffmangel im Blut
  • Veränderungen der Gehirnstruktur (z. B. Hirnblutungen, Narbenbildungen, Tumore)

Formen von Anfällen

Anfälle lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen: fokale und generalisierte Anfälle.

Fokale Anfälle

Diese betreffen nur einen Teil des Gehirns und können mit oder ohne Bewusstseinsstörung einhergehen.

  • Einfach-fokale Anfälle: Das Bewusstsein bleibt erhalten, der Anfall wird voll miterlebt. Die Anfälle äußern sich durch ungewöhnliche Sinnesempfindungen (z. B. optische, akustische oder olfaktorische Wahrnehmungen, Kribbeln, Übelkeit). Eine Aura ist die leichteste Form eines einfach-fokalen Anfalls.
  • Komplex-fokale Anfälle: Das Bewusstsein ist eingeschränkt. Während des Anfalls ist die Koordinationsfunktion des Gehirns teilweise gestört. Es werden vertraute, aber der Situation unangemessene Bewegungen ausgeführt (z. B. rhythmische Kaubewegungen, Schmatzen, Nesteln an Gegenständen, Grimassieren).

Generalisierte Anfälle

Diese betreffen das gesamte Gehirn.

  • Absencen: Kurze Bewusstseinspause ohne Sturz. Die Betroffenen blicken starr oder verträumt und sind nicht ansprechbar.
  • Myoklonische Anfälle: Blitzartiger elektrischer Schlag oder Schreck. Die Person kann zu Boden fallen oder Gegenstände wegschleudern.
  • Tonisch-klonische Anfälle (Grand Mal): Bewusstseinsverlust, Verkrampfung und rhythmische Zuckungen am ganzen Körper. Es besteht Verletzungsgefahr.

Selbstkontrolle und Maßnahmen

Viele Menschen mit Epilepsie können durch eine Kombination aus Medikamenten und Selbstkontrollmaßnahmen ein anfallsfreies oder zumindest anfallsarmes Leben führen.

Medikamentöse Therapie

Die Standardtherapie der Epilepsie basiert primär auf Antiepileptika (AED), die die neuronale Übererregbarkeit dämpfen. Es ist wichtig, die Medikamente konsequent in der festgelegten Dosis einzunehmen und die Wirkung und Nebenwirkungen zu dokumentieren. Die Behandlung sollte in der Hand eines Arztes liegen, der Erfahrung in der Behandlung der Epilepsie hat.

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Gesunde Lebensführung

Eine gesunde Lebensführung kann dazu beitragen, Anfälle zu vermeiden. Dazu gehören:

  • Ausreichend Schlaf: Schlafentzug kann Anfälle auslösen.
  • Regelmäßiger Schlafrhythmus: Ein gestörter Schlafrhythmus kann ebenfalls Anfälle begünstigen.
  • Vermeidung von Stress: Stress kann die Anfallshäufigkeit erhöhen.
  • Mäßiger Alkoholkonsum: Hoher Alkoholkonsum kann sich schlecht auf die allgemeine Gesundheit auswirken und epileptische Anfälle begünstigen.
  • Vermeidung von Drogen: Drogenkonsum kann ebenfalls Anfälle auslösen.
  • Regelmäßige Mahlzeiten: Ein niedriger Blutzucker kann Anfälle begünstigen.
  • Vermeidung von Flackerlichteffekten: Bei fotosensiblen Personen können Flackerlichteffekte Anfälle auslösen.

Anfallsselbstkontrolle

Ein weiterer Aspekt der Anfallsselbstkontrolle ist es, Warnzeichen eines epileptischen Anfalls zu erkennen und zu versuchen, diesen abzuwehren. Das kann über das Entwickeln und Einüben bestimmter Verhaltensweisen geschehen: Macht sich ein Anfall beispielsweise über ein Kribbeln in der Hand bemerkbar, wird diese zur Faust geballt. So ist es möglich, die für die Motorik verantwortlichen Gehirnzellen anderweitig zu beschäftigen. Auf diese Weise sollen sie daran gehindert werden, dem Kribbeln nachzugeben.

Entspannungstechniken

Ruhe, Ausgeglichenheit und Selbstkontrolle helfen, die Zahl der Nervenimpulse zu verringern und energetische Blockaden im Körper zu lösen. Eine angstfreie Entspannung stabilisiert das zentrale Nervensystem (ZNS) und harmonisiert die Energieflüsse im Körper. Dies ermöglicht den Nervenzellen, elektrische Impulse schneller umzuleiten, was dazu führen kann, dass anfallsfreie Intervalle verlängert und stabilisiert werden.

Ernährung

Eine ketogene Diät kann bei bestimmten Epilepsieformen günstig sein. Dazu zählen zum Beispiel stoffwechselbedingte oder frühkindliche Epilepsieformen. Sie wird unter Umständen empfohlen, wenn Medikamente nicht vertragen werden oder nicht genügend wirken. Allerdings erfordert sie viel Disziplin und Konsequenz.

Notfallausweis

Der Notfallausweis ist ein viersprachiges Ausweisdokument (Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch) und enthält Informationen, die bei einem Anfall im In- und Ausland hilfreich sind. Betroffene sollten den Ausweis immer bei sich tragen.

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Erste Hilfe bei Anfällen

Bei einem epileptischen Anfall ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend, um die betroffene Person zu schützen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen das Freihalten der Atemwege, den Schutz vor Verletzungen und das richtige Verhalten nach dem Anfall.

  • Betroffenen aus Gefahrenzone entfernen (z. B. im Straßenverkehr).
  • Alles wegräumen, was im Weg ist oder gefährdet (z. B. Möbel, scharfe Gegenstände).
  • Kopf schützen (z. B. weich unterlegen).
  • Enge Kleidung lockern.
  • Nicht versuchen, den Kiefer zu öffnen oder Gegenstände zwischen die Zähne zu schieben.
  • Nach dem Anfall in die stabile Seitenlage bringen.
  • Notruf verständigen, wenn der Anfall länger als 5 Minuten dauert, sich mehrere Anfälle kurz nacheinander ereignen oder sich die Person verletzt hat.

Epilepsie und Beruf

Die meisten Menschen mit Epilepsie können dank einer Therapie anfallsfrei leben und benötigen in der Regel keine besondere Unterstützung am Arbeitsplatz. Sie haben auch keine höheren Fehlzeiten oder mehr Arbeitsunfälle als andere Beschäftigte.

Solange aber mit Anfällen gerechnet werden muss und die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, bestehen Risiken für die erkrankte Person selbst und für andere Personen im Arbeitsumfeld. Ein pauschales Verbot bestimmter Tätigkeiten ist jedoch nicht sinnvoll. Jeder Anfall verläuft anders und muss daher individuell beurteilt werden.

Information und Aufklärung

Viele Unternehmen beschäftigen bereits Menschen mit Epilepsie. Meist liegt es aber an mangelnder Information über die tatsächlichen Gefahren, aber auch über die vorhandenen Chancen. Gut informierte Unternehmen können durch die Schaffung passender Rahmenbedingungen Beschäftigte stärkenorientiert einsetzen und qualifizierte Fachkräfte halten oder neu einstellen.

Die Broschüre „Wenn die Neuronen Sonderschicht machen″ ist eine umfassende Publikation, die sich auf Epilepsie und dessen Folgen im Arbeitskontext konzentriert. Der Leitfaden wendet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeigeber, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, von Epilepsie Betroffene sowie deren Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen.

Gefährdungsbeurteilung

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.

Offenheit und Kommunikation

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre Erkrankung zu informieren. Sie müssen sie daher auch nicht in einem Bewerbungsschreiben erwähnen. Wenn aber das Unternehmen jedoch bei der Auswahl oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes auf wesentliche Funktionseinschränkungen im Hinblick auf die geforderten Tätigkeiten Rücksicht nehmen muss, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf die Erkrankung hinzuweisen.

Es empfiehlt sich, im Bewerbungsgespräch zunächst die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu betonen, bevor die Erkrankung oder Behinderung zur Sprache kommt. Sollte die Erkrankung zur Sprache kommen, ist es wichtig, dass die epilepsieerkrankte Person über den konkreten Anfallsverlauf und den Stand der Behandlung gut informiert ist.

Grad der Behinderung

Die Frage, ob Epilepsie eine Behinderung darstellt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Da epileptische Anfälle nur ein Symptom verschiedener Erkrankungen sind, sagen sie wenig über die Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Betroffenen aus. Andere Beeinträchtigungen, die möglicherweise in Kombination mit einer Epilepsie auftreten, können weitaus einschränkender sein.

Der Grad der Behinderung (GdB) bei Epilepsie richtet sich nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Für eine zutreffende Einstufung ist eine genaue Beschreibung der Anfälle erforderlich. Die Versorgungsverwaltung stellt auf Antrag den Grad der Behinderung fest.

Tätigkeiten mit besonderem Risiko

Einige berufliche Tätigkeiten erfordern besondere Vorsicht, da ein Anfall hier schwerwiegende Folgen haben könnte. Dazu gehören:

  • Tätigkeiten mit Absturzgefahr: Arbeiten in einer Höhe von 3 m über festem Boden mit Absturzgefahr (z. B. Gerüstbauer/in, Dachdecker/in, Schornsteinfeger/in) dürfen erst nach langjähriger Anfallsfreiheit ausgeübt werden.
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Viele berufliche Tätigkeiten erfordern das Führen eines Fahrzeugs. Die Fahrerlaubnis ist abhängig von der Anfallsfreiheit und den jeweiligen Bestimmungen.

Arbeitsunfall

Kein Arbeitsunfall liegt vor, wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Anfall erleiden und der Sturz zu einer behandlungsbedürftigen Verletzung führt. Nach der Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin der DGUV (vormals BGI 585) liegt ein Arbeitsunfall nur dann vor, wenn betriebliche Umstände wesentlich zum Eintritt und zur Schwere des Unfalls beigetragen haben.

Komplementärmedizinische Ansätze

Neben der schulmedizinischen Behandlung gibt es auch komplementärmedizinische Ansätze, die unterstützend eingesetzt werden können. Diese sollten jedoch nie als Ersatz, sondern stets als Ergänzung zur schulmedizinischen Therapie verstanden werden.

  • Vitaminmängel ausgleichen: Epilepsiepatient*innen weisen häufig Vitaminmängel auf, da viele Antiepileptika den Vitaminstoffwechsel beeinträchtigen. Besonders häufig sind Mängel an Vitamin B6, Vitamin E und Vitamin D3.
  • Natürliche Heilmittel: Natürliche Heilmittel können eine wertvolle Unterstützung bei Epilepsie sein, insbesondere wenn chemische Neuroleptika nicht ausreichend wirken oder starke Nebenwirkungen verursachen.
  • Psychotherapie: Eine Psychotherapie bei Epilepsie ist immer dann sinnvoll, wenn die psychische Belastung der Betroffenen sehr hoch ist.

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