GPS-Tracker und Demenz: Kostenerstattung durch die Krankenkasse?

Der Einsatz von GPS-Trackern zur Überwachung von Menschen, insbesondere von Senioren mit Demenz, ist ein sensibles Thema, das sowohl ethische als auch rechtliche Fragen aufwirft. Einerseits steht das Recht auf freie Entfaltung jeder Person im Vordergrund, andererseits die Sorge und Verantwortung von Angehörigen, insbesondere wenn ein Familienmitglied an Demenz erkrankt ist und die Gefahr des Verlustgehens besteht.

Die Angst der Angehörigen und die Realität der Demenz

Demenzerkrankungen gehen oft mit einem starken Bewegungsdrang einher, der dazu führt, dass Betroffene ohne Vorwarnung ihr Zuhause verlassen und sich in unbekannten Umgebungen verirren. Dies versetzt Angehörige in ständige Angst und Sorge, nicht ausreichend aufpassen zu können und dass dem Betroffenen etwas zustößt. Um solche dramatischen Situationen zu verhindern, greifen immer mehr Familien auf GPS-Tracker zurück.

Wie funktionieren GPS-Tracker für Senioren?

GPS-Tracker nutzen das "Global Positioning System", um mithilfe von Satelliten den genauen Standort einer Person zu bestimmen. Diese Technologie ist längst in unserem Alltag angekommen, beispielsweise in Navigationssystemen im Auto. Die Anwendung von GPS-Trackern zur Ortung von Menschen mit Demenz liegt daher nahe.

In der Regel tragen Demenzkranke den GPS-Tracker in Form eines Kettenanhängers, einer Armbanduhr oder eines mobilen Geräts am Körper. Es gibt auch Clip-Modelle, die an der Gürtelschlaufe befestigt werden können. Verlässt der Betroffene einen vorher definierten Bereich, den sogenannten "Geofence", erhalten Betreuungspersonen, Angehörige oder eine Notrufzentrale einen Alarm mit dem genauen Standort des GPS-Trackers. Die Ortung erfolgt dabei über Live-Tracking, das sich in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Warum sind GPS-Tracker für Senioren hilfreich?

GPS-Tracker wurden speziell für Menschen mit Demenz entwickelt, die körperlich noch fit sind, aber aufgrund ihrer Erkrankung zunehmend die Orientierung verlieren. Dieses Phänomen wird als Hinlauftendenz oder Weglauftendenz bezeichnet. Betroffene verspüren den Drang, sich zu bewegen, und empfinden ihre Umgebung oft als fremd, selbst wenn sie schon lange dort leben. Sie suchen nach einem früheren Zuhause oder einer bekannten Gegend, verlieren sich aber oft und irren umher.

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Ein GPS-Tracker gibt Angehörigen die Sicherheit, dass ihr krankes Familienmitglied nicht verloren geht. Aber auch die Betroffenen selbst profitieren von dem Gerät, da es ihre Selbstständigkeit fördert, weil sie nicht mehr ständig kontrolliert werden müssen. GPS-Tracker werden in der häuslichen Pflege durch Angehörige, in Pflegeheimen oder in Einrichtungen für betreutes Wohnen eingesetzt und bieten allen Beteiligten eine mentale Entlastung. Die übermittelten GPS-Daten werden mit Uhrzeit und Datum an PCs, Smartphones oder mobile Empfänger weitergeleitet, sodass in Notfällen sofort eine Suche eingeleitet werden kann.

Rechtliche Aspekte beim Einsatz von GPS-Trackern

Die Ortung von Senioren ohne deren Einverständnis ist rechtswidrig. Daher sollte bei Demenzerkrankungen frühzeitig mit Angehörigen über den Einsatz von GPS-Trackern gesprochen werden, idealerweise im Rahmen der Diskussion über eine Vorsorgevollmacht. Beratungsstellen für Demenzpatienten oder der behandelnde Arzt können bei solchen Gesprächen unterstützend wirken. Es ist wichtig, den Betroffenen die Vorteile von GPS-Trackern zu erklären, da sie in erster Linie der Sicherheit des Trägers dienen und gleichzeitig ein Stück mehr Freiheit ermöglichen, da Ausflüge und Spaziergänge trotz des Risikos der Orientierungslosigkeit weiterhin stattfinden können.

Ohne Zustimmung des Betroffenen stellt die heimliche Ausstattung mit einem GPS-Tracker einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Anders sieht die Rechtslage aus, wenn die betroffene Person als unmündig erklärt wurde. In diesem Fall ist für die Ortung die Unterschrift eines gesetzlichen Vormunds erforderlich.

Kosten und Funktionen von GPS-Trackern

GPS-Tracker für Senioren sind bisher nicht im Hilfsmittelregister gelistet und werden daher in der Regel nicht von der Pflegekasse oder Krankenkasse bezuschusst. Geeignete Geräte sind jedoch nicht nur im Sanitätshaus, sondern auch in Onlineshops oder bei GPS-Fachhändlern erhältlich.

Für die Ortung von Senioren eignen sich Peilsender, die mit SOS-Knöpfen und Sturzsensoren kombiniert sind. Die Kosten für solche Tracker liegen je nach Modell zwischen 50 und 80 Euro. Für Demenzkranke im fortgeschrittenen Stadium, die Alarmfunktionen nicht mehr bedienen können, empfiehlt sich ein Peilsender ohne Notruf, der zwischen 40 und 50 Euro kostet. GPS-Tracker-Uhren mit zusätzlicher Telefonfunktion sind ab etwa 150 Euro im Fachhandel erhältlich.

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Neben den Anschaffungskosten fallen je nach System Folgekosten für die integrierte SIM-Karte und ausgewählte Services an. Für gelegentliche Ortungen reicht eine einfache Prepaid-SIM-Karte ohne Vertragsbindung aus. Verträge mit Anbietern von Demenz-Ortungsgeräten, die monatlich zwischen 5 und 13 Euro kosten, bieten mehr Sicherheit, da kein Guthaben mehr aufgeladen werden muss und auch Ortungsdienste im Ausland inbegriffen sind.

Wichtige Funktionen bei GPS-Trackern

Die wichtigste Funktion eines GPS-Trackers ist die Ortung von hilfsbedürftigen Senioren in Echtzeit. Das Live-Tracking sollte möglichst genau sein, idealerweise mit einer Abweichung von wenigen Metern. Weitere wichtige Funktionen sind:

  • SOS-Knopf: Ein gut sichtbarer und leicht bedienbarer SOS-Knopf, mit dem in Notsituationen schnell Hilfe gerufen werden kann. Es sollte möglich sein, mindestens drei Telefonnummern für den Notfallkontakt zu hinterlegen.
  • Sturzsensor: Ein Sensor, der bei Stürzen automatisch den genauen Standort übermittelt. Der Betroffene sollte die Möglichkeit haben, den Notruf bei Bedarf abzubrechen.
  • GEO-Zaun-Funktion: Die Möglichkeit, bestimmte Bereiche zu definieren, innerhalb derer sich der Träger ohne Alarmierung bewegen kann. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt eine Benachrichtigung mit Live-Ortung.
  • Hohe Akkulaufzeit: Eine lange Akkulaufzeit, idealerweise von mehreren Tagen oder sogar Wochen im Standby-Modus.

Kostenübernahme durch Krankenkassen und Pflegekassen

Bislang werden GPS-Tracker für Senioren in der Regel nicht von den Krankenkassen oder Pflegekassen bezuschusst, da sie nicht im Hilfsmittelregister gelistet sind. Allerdings gibt es ein Urteil des Landessozialgerichts (Az: L 16 KR 182/18) vom 17. September 2019, das besagt, dass GPS-Systeme mit Alarmfunktion und Ortung ein Grundbedürfnis nach Mobilität für Menschen mit Demenz abdecken. Dieses Urteil kann bei Anträgen auf Kostenübernahme hilfreich sein.

Für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist ein ärztliches Rezept erforderlich, das den Bedarf und Nutzen des Geräts klar beschreibt. Einige Notfall-Apps sind kostenlos, jedoch können Zusatzfunktionen wie automatische Benachrichtigungen kostenpflichtig sein.

Seit 2022 können Pflegebedürftige bis zu 53 Euro monatlich für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) erstattet bekommen. DiPAs sind digitale Anwendungen, die über eine App oder Webplattform zugänglich sind und praktische Unterstützung im Pflegealltag bieten. Ziel ist es, Angehörige zu entlasten, die häusliche Pflege zu stabilisieren und den Pflegebedarf langfristig zu reduzieren. Rund 4 Millionen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad können diese Anwendungen nutzen, sofern sie zuhause oder in betreuten Wohngemeinschaften gepflegt werden. Voraussetzung ist eine Prüfung und Zulassung der Anwendung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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Smart Home Lösungen für die Sicherheit von Senioren

Smart Home Technologien können Wohnräume in sichere und unterstützende Umgebungen für Senioren verwandeln. Diese Systeme bieten weit mehr als nur Komfort - sie schaffen ein Sicherheitsnetz, das es älteren Menschen ermöglicht, länger unabhängig in ihrem Zuhause zu leben. Besonders in Deutschland, wo die Zahl der über 65-Jährigen bis 2050 voraussichtlich um 41 % auf 24 Millionen ansteigen wird, gewinnen solche Lösungen zunehmend an Bedeutung.

Wichtige Smart Home Funktionen für Senioren sind:

  • Sprachassistenten: Sie helfen dabei, Erinnerungen zu setzen, Einkaufslisten zu erstellen, Fragen zu beantworten, Familienmitglieder anzurufen, Timer zu stellen und andere Geräte im Haushalt zu steuern.
  • Beleuchtungssysteme: Sie passen sich automatisch an die Tageszeit an und minimieren das Risiko von Stürzen in dunklen Bereichen. Bewegungsmelder sorgen dafür, dass Lichter automatisch angehen, wenn jemand vorbeigeht.
  • Intelligente Türschlösser: Sie bieten flexible Zugangsmöglichkeiten und automatische Verriegelung, was sowohl die Sicherheit als auch die Bequemlichkeit erhöht.
  • Leckage-Detektoren: Sie überwachen kontinuierlich auf Wasserschäden und senden bei Problemen sofortige Warnungen, um größere Schäden zu vermeiden.
  • Außenkameras: Sie ermöglichen es, das Grundstück zu überwachen und Besucher oder Bewegungen zu registrieren.
  • Grundlegende Sicherheitssysteme: Sie sind mit Sensoren ausgestattet und lösen Alarme aus, wenn Türen oder Fenster geöffnet werden.

Hausnotrufsysteme als Alternative oder Ergänzung

Hausnotrufsysteme bieten eine weitere Möglichkeit, die Sicherheit von Senioren zu erhöhen. Sie ermöglichen es, in Notfällen per Knopfdruck Hilfe zu rufen. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 monatlich 25,50 Euro für ein Hausnotrufsystem. Moderne Hausnotrufsysteme verfügen über Zusatzfunktionen wie Sturzsensoren, Notrufknöpfe und GPS-Ortung, die die Sicherheit zusätzlich erhöhen.

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