GPS-Tracker bei Demenz: Erstattung durch die AOK und wichtige Aspekte

Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, betrifft jeden Menschen. Oftmals tritt ein solcher Fall unerwartet ein. Altersbedingte Einschränkungen und Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder Osteoporose führen häufig dazu, dass Menschen auf Unterstützung, Betreuung oder Pflege angewiesen sind. In solchen Situationen unterstützt die AOK-Pflegekasse pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit verschiedenen Pflegeleistungen, sowohl bei der Pflege zu Hause als auch im Pflegeheim.

Ein erfülltes und glückliches Leben ist auch mit Demenz möglich. Digitale Systeme können älteren Menschen helfen, selbstständig zu wohnen. Immer mehr Menschen werden älter und wünschen sich, im Alter zu Hause zu leben. Digitale Systeme machen große Fortschritte und bieten neue Lösungen, die den Alltag erleichtern können. Hilfssysteme spielen eine zunehmende Rolle bei Alter, Krankheit und Pflege.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die AOK-Pflegekasse bietet umfangreiche Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Diese Leistungen umfassen:

  • Pflegeleistungen für die Pflege zu Hause: Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Wohnungsumbau.
  • Pflegeleistungen für die Pflege in Pflegeeinrichtungen: Hierzu zählen die Betreuung im Pflegeheim, Kurzzeitpflege und Tages- oder Nachtpflege.
  • Beratungsangebote und Unterstützung: Die AOK-Pflegeberatung unterstützt bei der Organisation der Pflege und bietet kostenfreie Informationen in Pflegestützpunkten.

GPS-Tracker bei Demenz

Ein GPS-Tracker ist ein kleines Gerät, das mithilfe von Satellitensignalen die genaue Position einer Person bestimmen kann. Bei Demenz können GPS-Tracker eingesetzt werden, um Menschen mit Weglauftendenz und Orientierungsstörungen zu unterstützen. Diese Geräte werden am Körper getragen und ermöglichen es Angehörigen oder Pflegenden, den Standort des Betroffenen über eine App auf dem Smartphone oder Computer zu verfolgen.

Vorteile von GPS-Trackern

  • Erhöhte Sicherheit: GPS-Tracker geben Betroffenen und Angehörigen mehr Sicherheit, da der Standort des Betroffenen im Notfall schnell lokalisiert werden kann.
  • Förderung der Selbstständigkeit: Menschen mit Demenz können sich freier bewegen, ohne permanent kontrolliert werden zu müssen.
  • Schnelle Lokalisierung: Bei Verlust der Orientierung können Angehörige oder Rettungskräfte den Betroffenen schnell finden.

Technische Aspekte und Funktionen

Moderne GPS-Geräte verfügen oft über zusätzliche Funktionen:

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  • Notrufknopf: Ermöglicht dem Betroffenen, im Notfall Hilfe zu rufen.
  • Geofencing: Festlegen eines Sicherheitsbereichs, bei dessen Verlassen eine Benachrichtigung an die betreuende Person gesendet wird.
  • Mikrofon und Lautsprecher: Ermöglichen die direkte Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen.

Es gibt Demenz-Ortungssysteme, die Daten direkt an Kontakte übermitteln oder über eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale laufen.

Auswahl des richtigen GPS-Trackers

Der Markt bietet verschiedene GPS-Tracker für unterschiedliche Bedürfnisse:

  • Armbänder und Uhren: Wirken vertraut und werden oft ohne Widerstand akzeptiert.
  • Schuhe mit GPS-Sender: Praktisch, da Schuhe meistens getragen werden.
  • Seniorenhandys: Angepasst an die Bedürfnisse älterer Menschen, aber werden oft vergessen.

Bei der Auswahl sollte auf folgende Aspekte geachtet werden:

  • Akkulaufzeit: Wie lange hält der Akku im Standby-Modus?
  • Funktionsumfang: Welche Funktionen sind wirklich notwendig?
  • Tragekomfort und Akzeptanz: Wird der Tracker vom Betroffenen akzeptiert und getragen?

Rechtliche Aspekte und Zustimmung

Die Nutzung eines GPS-Trackers ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und nur mit Zustimmung der betroffenen Person oder eines rechtlichen Vertreters erlaubt. Es ist wichtig, offen mit dem Betroffenen über die Vorteile und Risiken der GPS-Ortung zu sprechen. Standortdaten dürfen nur ausgewählten und autorisierten Personen zugänglich sein.

Kostenübernahme durch die AOK

Anders als bei Notrufsystemen gibt es bei GPS-Trackern keine feste Preisvereinbarung der Pflegekassen. Die Kosten für GPS-Tracker variieren je nach Modell und Ausstattung. Basismodelle sind bereits für etwa 50 Euro erhältlich, während komplexere Geräte teurer sein können. Zusätzlich fallen Mobilfunkkosten für die SIM-Karte an. Es gibt jedoch Urteile, die die Kostenübernahme in bestimmten Fällen rechtfertigen.

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Argumentation für die Kostenübernahme

Ein Urteil des Landessozialgerichts vom 17. September 2019 (Az: L 16 KR 182/18) stellt fest, dass GPS-Systeme mit Alarmfunktion und Lokalisierung für Menschen mit Weglauftendenz und Orientierungsstörungen dem Grundbedürfnis der Mobilität dienen.

Antragstellung bei der AOK

Um die Kostenübernahme für einen GPS-Tracker zu beantragen, können Sie sich auf das genannte Urteil berufen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld von der AOK-Pflegeberatung beraten zu lassen.

Weitere Unterstützungsangebote der AOK

Die AOK bietet neben der Unterstützung durch GPS-Tracker weitere Hilfen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen:

  • Tages- und Nachtpflege: Entlastet pflegende Angehörige und bietet Betreuung in einer Pflegeeinrichtung.
  • Pflegehilfsmittel: Erleichtern den Pflegealltag und werden von der AOK bezuschusst.
  • Schulungen und Beratungen: Für pflegende Angehörige, um den Pflegealltag besser bewältigen zu können.
  • Familiencoach Pflege: Unterstützt bei psychischen Belastungen im Pflegealltag.

Inkontinenzartikel und AOK-Leistungen

Inkontinenzartikel sind wichtige Hilfsmittel für Menschen mit Demenz, da Inkontinenz häufig eine Begleiterscheinung der Erkrankung ist. Die AOK übernimmt im Rahmen der Regelversorgung die Kosten für medizinisch notwendige Inkontinenzartikel, wenn mindestens eine mittlere Harninkontinenz vorliegt, die von einem Arzt diagnostiziert wurde.

Vorgehensweise bei der Kostenübernahme

  1. Rezept vom Arzt: Der Arzt stellt ein Rezept für die Inkontinenzversorgung aus.
  2. Vertragspartner der AOK: Das Rezept wird bei einem Vertragspartner der AOK eingereicht (Apotheke, Sanitätshaus, Versandhandel).
  3. Beratung: Der Vertragspartner berät zu den einzelnen Hilfsmitteln.
  4. Lieferung: Die Inkontinenzhilfen werden nach Hause geliefert.

Zuzahlung

Versicherte ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, maximal jedoch zehn Euro pro Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Zuzahlung erfolgen.

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Höherwertige Inkontinenzversorgung

Wer eine höherwertige und modernere Inkontinenzversorgung wünscht, muss die Differenz zwischen Kassenerstattung und dem Preis des höherwertigen Produktes selbst tragen.

Technische Hilfsmittel und Voraussetzungen

Technische Hilfsmittel können Pflegebedürftigen helfen, ein selbstständiges Leben zu führen. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Hausnotruf: Wird bei Bedarf übernommen, wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat, allein lebt oder mit jemandem zusammen, der in einer Notsituation nicht helfen kann.
  • Pflegebett: Kann unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Fahrtkosten und Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt nur in bestimmten Fällen Fahrtkosten:

  • Verhinderungspflege: Fahrtkosten für die An- und Abreise der Ersatzpflegeperson können über den jährlichen Leistungsbetrag abgerechnet werden.
  • Tages- und Nachtpflege: Der Transport von der Wohnstätte zur Pflegeeinrichtung und zurück gehört in der Regel zum Leistungsumfang.
  • Kurzzeitpflege: Fahrtkosten können über den Entlastungsbetrag erstattet werden.

Steuerliche Aspekte

Fahrtkosten, die im direkten Zusammenhang mit der Pflege entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht für reine Besuchsfahrten, sondern nur für medizinisch oder pflegerisch notwendige Fahrten.

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