Die Untersuchung der Hirnnerven ist ein wichtiger Bestandteil der neurologischen Diagnostik. Sie ermöglicht es Ärzten, Funktionsstörungen des Nervensystems zu erkennen und Rückschlüsse auf mögliche Erkrankungen zu ziehen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über den Ablauf einer Hirnnervenprüfung, die einzelnen Untersuchungsschritte und ihre Bedeutung.
Einführung
Eine neurologische Untersuchung dient dazu, Krankheiten des Nervensystems zu erkennen. Dazu gehören so unterschiedliche Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson, chronische Migräne, Hirnhautentzündung, Epilepsie oder Multiple Sklerose. Sie können sich zum Beispiel in Lähmungserscheinungen in Armen oder Beinen, Schwindel oder Sprachproblemen, Muskelschwäche, Empfindungsstörungen oder Verwirrtheit äußern. Durch eine neurologische Untersuchung kann man Rückschlüsse auf den Leistungszustand des Gehirns sowie auf das Nervensystem ziehen. Die umfassende Erfassung der Krankengeschichte ist hierbei essenziell. Eine ausführliche körperliche Untersuchung und neurologische Tests sind im Zuge dessen unverzichtbar.
Ablauf einer neurologischen Untersuchung
Eine neurologische Untersuchung folgt einem klaren Ablauf. Sie beginnt stets mit einem Gespräch, in dem die Ärztin oder der Arzt unter anderem nach Beschwerden und Vorerkrankungen fragt (Anamnese). Danach wird geprüft, ob es äußere Anzeichen für eine Erkrankung gibt. Dies lässt sich zum Beispiel an der Art zu gehen, an der Körperhaltung, am Gleichgewicht oder an Bewegungseinschränkungen erkennen. Bei einer kurzen körperlichen Untersuchung hört die Ärztin oder der Arzt die Lunge und das Herz ab und misst den Puls.
Anamnese und allgemeine Untersuchung
Am Anfang eines Besuchs beim Neurologen steht immer ein ausführliches ärztliches Gespräch (Anamnese). Im Rahmen dieses Gespräches teilt der Patient seine Krankheits(vor)geschichte zu allgemeinen Aspekten (z.B. Vorerkrankungen und Operationen) und seine jetzigen Beschwerden mit. Diese so genannte Anamnese liefert wesentliche diagnostische Hinweise und zugleich Ansatzpunkte für weitere Untersuchungen. Die neurologische Untersuchung ist nach dem Erheben der Anamnese der nächste Schritt, um Ausfälle und Funktionsabweichungen des Nervensystems zu erkennen. Sie bildet die Grundlage jeder neurologischen Diagnostik. In den meisten Fällen kann sogar eine richtungsweisende Verdachtsdiagnose gestellt werden. Weiterführende so genannte apparative Untersuchungen (z.B.
Die neurologische Untersuchung gliedert sich auf in die genaue Betrachtung des Patienten (Inspektion), eine kurze allgemeine internistische Untersuchung, das Untersuchen der Hirnnerven, die Prüfung der Reflexe, die Testung der Muskelkraft und der Bewegungsabläufe, die Sensibilitätsprüfung, die Untersuchung der vegetativen Funktionen und die Feststellung des psychischen Befundes. Jeder Neurologe geht die einzelnen Schritte in einer eigenen Reihenfolge durch. Beim genauen Betrachten des Patienten kann der Neurologe erkennen, ob z.B. das Gangbild oder die Haltung gestört ist oder eine Störung der Gleichgewichtsfunktion vorliegt. Dabei werden u.a.
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Untersuchung der Hirnnerven
Der Mensch besitzt 12 Hirnnerven. Bei Hirnerkrankungen oder Verletzungen kann die Funktion dieser Nerven gestört sein. Da jeder Hirnnerv eine ganz bestimmte Aufgabe hat, kann diese mit Funktionstests überprüft werden. Als Beispiel können dienen der Gesichtsnerv (Nervus facialis), der geprüft wird indem der Patient Grimassen schneidet. Für den Riechnerv werden verschiedene Aromastoffe (z.B. Kaffee, Bittermandel) eingesetzt, für das Schmecken Salz und Zucker. Jeder Mensch hat zwölf Hirnnerven. Sie steuern zum Beispiel die Muskeln der Augen, des Kiefers oder der Zunge. Zudem gibt es je einen Riech-, Seh-, Hör- und Gleichgewichtsnerv. Beeinträchtigtes Sehen, Hören, Riechen, Schmecken oder Sprechen können auf eine Nervenerkrankung hindeuten.
12 Paare Hirnnerven existieren im menschlichen Körper. Diese steuern beispielsweise die Muskeln des Kiefers oder der Augen. Darüber hinaus gibt es je einen Riech-, Seh-, Hör- sowie Gleichgewichtsnerv. Die Anzahl der Nerven, welche vom Arzt analysiert werden, ist abhängig von der vermuteten Störung. Testet der Mediziner den Gesichtsnerv (Nervus facialis), muss der Patient Grimassen schneiden oder die Zähne blecken. Der Patient erhält in diesem Zusammenhang ein neutral gestaltetes Röhrchen mit Kaffee, Vanille, Zimt oder Seife. Dieses Röhrchen hält der Arzt einzeln unter jedes Nasenloch. Der Patient muss dann den Duftstoff von der Leerprobe unterscheiden.
Einige Hirnnerven werden routinemäßig getestet, etwa der Gesichts- oder Fazialisnerv durch Stirnrunzeln, Augenschließen, Backen-Aufblasen und Pfeifen.
Im Einzelnen werden folgende Hirnnerven untersucht:
- Nervus olfactorius (N. I; Riechnerv): Hier wird ein Alkoholtupfer verwendet. Verbindet die Rezeptoren der Riechschleimhaut mit dem Gehirn und verläuft an der Unterseite des Frontallappens. Er wird über die Darbietung von Riechstoffen (z. B. ein Röhrchen mit Kaffeepulver oder Pfefferminze) getestet. Der Geruchssinn wird mit bestimmten Duftstoffen getestet. Dazu hält die Ärztin oder der Arzt neutral gestaltete Röhrchen mit Proben zum Beispiel von Kaffee, Vanille, Zimt oder Seife einzeln unter jedes Nasenloch. Der Duftstoff ist dann von einer Leerprobe zu unterscheiden.
- Nervus opticus (N. II; Sehnerv): Sehtafel zur Untersuchung der Sehschärfe (Visus), N. opticus (II) Bild : „Snellen chart“ von Openclipart. Untersuchung des Gesichtsfelds, N. opticus (II): Der Proband wird gebeten, ein Auge zu bedecken und auf die Nase des Untersuchers zu blicken. Der Untersucher bewegt dann seine Finger im oberen oder unteren Gesichtsfeld. Verbindet die Rezeptorzellen der Netzhaut mit dem Corpus geniculatum laterale des Thalamus. Von dort ausgehend werden die Sinneseindrücke weiter in die Sehrinde vermittelt. Das Gesichtsfeld kann (allerdings nur grob) über die Fingerperimetrie erfasst werden, bei der der Patient dem Untersucher gegenüber sitzt, die Nase des Untersuchers fixieren und Bewegungen von Fingern des Untersuchers an verschiedenen Stellen des Gesichtsfelds berichten soll. Auf diese Weise lassen sich die typischen Muster eines Gesichtsfeldausfalls (z. B. bitemporale Hemianopsie bei Schädigung des Chiasma bei Hypophysentumor) nachweisen. Für die Bestimmung der Sehschärfe sollte man eine Sehtafel bereithalten. Weitere Aspekte der Untersuchung des Sehnervs beinhalten die Farbwahrnehmung und die Spiegelung des Augenhintergrundes mit einem Augenspiegel, die wertvolle Hinweise auf den Zustand des Gefäßsystems des Untersuchten liefert und bei Hirndruck die sogenannte Stauungspapille (Vorwölbung des Sehnerveneintritts/Papille in das Auge) zeigt. Wie in der Augenarztpraxis kann das Sehvermögen durch Erkennen von Buchstaben oder Zeichen auf Lesetafeln untersucht werden. Zudem kann die Ärztin oder der Arzt mit einem Fingertest prüfen, ob das Gesichtsfeld eingeschränkt ist. Dabei wird ein Auge mit der Hand verdeckt, das andere blickt geradeaus.
- Nervus oculomotorius (III), Nervus trochlearis (IV) und Nervus abducens (VI): Untersuchung der äußeren Augenmuskeln (Blickfolgeversuch), N. oculomotorius (III), N. trochlearis (IV) und N. abducens (VI): Der Proband wird gebeten, den Kopf ruhig zu halten und dem Finger des Untersuchers nur mit den Augen zu folgen. Sind für die Augenbewegungen und die Pupillenmotorik (N. III) zuständig. Bei Störungen kommt es zu Doppelbildern, deren richtungsgebundenes Auftreten auf den geschädigten Nerv schließen lässt. Die Notwendigkeit, insgesamt 12 Augenmuskeln (6 auf jeder Seite) gesteuert von 6 Nerven (3 auf jeder Seite) zu koordinieren, und die Tatsache, dass die Nervenkerne der Augenmuskeln eine erhebliche Distanz auseinanderliegen, führt dazu, dass Schädigungen der Kommunikationsbahnen zwischen den Nervenkernen nicht selten sind. Es kommt dann während der Bewegung zu divergenten Augenstellungen. Untersucht werden die Stellung der Augäpfel, Augenfolgebewegungen sowie die Frage, ob ein Nystagmus (ruckartige Augenbewegungen) vorhanden ist. Oftmals halten Patienten mit einer Augenmuskellähmung den Kopf kompensatorisch schief, um Doppelbilder zu vermeiden. Bei einer Schädigung des dritten Hirnnerven kann es auch zu einer Lidheberschwäche (Lidspaltendifferenz) sowie zu einer Weitstellung der Pupille des betroffenen Auges kommen. Um die Funktion zu überprüfen, muss der Patient die Bewegung des Fingers des Arztes mit den Augen verfolgen.
- Nervus trigeminus (N. V; „Drillingsnerv“): Untersuchung der Sensibilität des Gesichts, N. trigeminus (V): Es ist wichtig, die Empfindung bei leichter Berührung für jeden Ast des Hirnnervs V zu testen, einschließlich der Stirn (V1), der Oberkieferregion (V2) und der Unterkieferregion (V3). Versorgt das Gesicht sensibel sowie motorisch den größten Teil der Kaumuskulatur. Die Untersuchung der Sensibilität erfordert die Mitarbeit des Patienten und ist daher von seinen subjektiven Eindrücken abhängig. Die Sensibilitätsprüfung wird weiter unten näher dargestellt. Die Untersuchung des Kornealreflexes gestattet die Beurteilung der sensiblen Versorgung der Hornhaut des Auges. Er ist ein Schutzreflex, dessen Beurteilung insbesondere bei bewusstseinsgestörten Patienten wichtig ist.
- Nervus facialis (N. VII; Gesichtsnerv): Untersuchung der mimischen Muskulatur, N. facialis (VII): Der Proband wird aufgefordert, seine Wangen aufzublasen, um die Stärke der Gesichtsmuskeln zu demonstrieren. Andere Aufgaben können sein: Augenbrauen hochziehen, Augen fest zusammenkneifen, lächeln. Versorgt die Gesichtsmuskulatur und ist daher u. a. wichtig für die Mimik. Eine Läsion des Nerven führt zu einer einseitigen Lähmung der Gesichtsmuskulatur mit Unfähigkeit, das Auge bzw. den Mund beim Essen zu schließen mit Heraustreten von Speichel oder Speisen. Je nach Höhe der Gesichtslähmung kann der M. stapedius betroffen sein, der die Übertragung der Gehörknöchelchen anpasst, wodurch die Patienten auf der gelähmten Seite eine abnorme akustische Empfindlichkeit haben. Wie zuvor beschrieben nimmt dieser Nerv an der Vermittlung des Geschmacks teil und führt auch autonome Nervenfasern zu den Speichel- und Tränendrüsen mit entsprechenden Ausfällen. Auch Naserümpfen oder Zähneblecken gehört zur Untersuchung - so wird der Gesichtsnerv überprüft. Der Arzt kann prüfen, indem er den Patienten zum Beispiel die Stirn runzeln, die Augenbrauen hochziehen, die Lider schließen und die Lippen wie beim Pfeifen spitzen lässt.
- Nervus vestibulocochlearis (N. VIII; Hör-/Gleichgewichtsnerv): Untersuchung des Hörens, N. vestibulocochlearis (VIII): Beim Weber-Test wird dem Probanden eine vibrierende Stimmgabel auf die Stirn (Mittellinie) gesetzt. Eine Schallleitungsstörung würde dazu führen, dass der Proband ein lauteres Geräusch auf der betroffenen Seite wahrnimmt. Bei Schallempfindungsstörungen wäre der Ton auf der betroffenen Seite leiser. Dix-Hallpike-Manöver: Anwendung sowohl diagnostisch als auch therapeutisch beim benignen paroxysmalen Lagerungsschwindel (BPLS). Der Proband sitzt auf einem Untersuchungstisch und nimmt schnell eine Rückenlage ein, während der Untersucher seinen Kopf (rechts oder links) in einem 20°-Winkel unter der Bettkante abstützt. Die Position wird für 30 Sekunden gehalten. Bei Personen mit BPPV treten Schwindelsymptome mit oder ohne Nystagmus auf. Hat 2 Hauptfunktionen: die Weiterleitung von Informationen aus der Hörschnecke (Cochlea) und von Gleichgewichtsinformationen aus dem Labyrinth. Der cochleäre Anteil verbindet die Hörschnecke mit dem ersten Nervenkern der Hörbahn. Bei der neurologischen Untersuchung kann mithilfe einer Stimmgabel eine Schallleitungsschwerhörigkeit von einer Innenohrschwerhörigkeit unterschieden werden, indem die Stimmgabel erst an den Knochenvorsprung hinter dem Ohr (Knochenleitung) und, sobald der Patient ein Verstummen angibt, mit den schwingenden Fortsätzen vor das äußere Ohr gehalten wird (Luftleitung).
- Nervus glossopharyngeus (IX) und Nervus vagus (X): Untersuchung des weichen Gaumens und der Uvula, N. glossopharyngeus (IX) und N. vagus (X): Es ist wichtig, die Symmetrie des weichen Gaumens zu beurteilen. Die Uvula sollte in der Mittellinie liegen. Schluck- und Würgreflex können bei einer Störung von Nervus glossopharyngeus (N. IX; Zungen-Rachen-Nerv) und Nervus vagus (N. X) ausgefallen sein.
- Nervus accessorius (N. XI): Untersuchung der Funktion des M. sternocleidomastoideus, N. accessorius (XI): Lassen Sie die Person für diesen Test den Kopf gegen Widerstand drehen. Symptom bei Lähmung: hängende Schultern.
- Nervus hypoglossus (N. XII): Untersuchung der Zungenbewegung, N. hypoglossus (XII): Lassen Sie die Testperson für diesen Test die Zunge herausstrecken und bewegen Sie sie von einer Seite zur anderen. Alternativ: Bitten Sie den Patienten, mit der Zunge von innen gegen die rechte bzw. linke Wange zu drücken und Beurteilen Sie durch Gegendrücken die Kraft. Bei Läsionen des N. XII weicht die Zunge zur erkrankten Seite hin ab.
Prüfung der Reflexe
Reflexe sind unwillkürlich ablaufende Reaktionen des Nervensystems auf einen Reiz. Mit Hilfe eines Hammers kann der Neurologe die so genannten Muskeleigenreflexe oder Muskeldehnungsreflexe (z.B. Achillessehnenreflex oder Patellarsehnenreflex) auslösen, d.h. die reflexartige Kontraktion des Muskels auf eine plötzliche Dehnung. Bei den Fremdreflexen betreffen Reizort und Reizantwort verschiedene Strukturen (z.B. Bauchhautreflexe). Bei diesen Tests achtet der Arzt v.a. Eine Untersuchung der Reflexe ist wichtig für die Feststellung, ob alle Teile dieser Bahn richtig arbeiten. Ein Beispiel ist der Plantarreflex, auch Babinski-Reflex oder Fußsohlenreflex genannt. Die Durchführung erfolgt mit einem Schlüssel oder anderem Gegenstand, der Unwohlsein verursacht. Dieser wird darauffolgend fest am äußeren Rand der Fußsohle entlang gestrichen. Üblicherweise krümmen sich bei allen Menschen, außer bei Säuglingen unter sechs Monaten, die Zehen nach unten. Eine Hirn- oder Rückenmarksstörung kann dann vorliegen, wenn der große Zeh sich nach oben bewegt und sich die anderen Zehen seitwärts recken. Ein bekannter Reflex Test ist zudem das Klopfen auf die Kniesehne mit einem Reflexhammer. Ein leichter Hammerschlag ist für die Dehnung der Kniesehne verantwortlich und dadurch auch für einen Rezeptor im Streckermuskel (Oberschenkelmuskel, Muskulus quadriceps). Ein Dehnungsrezeptor (Muskelspindel) erzeugt ein Aktionspotenzial. Das sensorische Neuron bildet bei einem monosynaptischen Schaltkreis Synapsen mit einem Motoneuron im Vorderhorn des Rückenmarks aus. Durch die Leitung eines Aktionspotenzials des Motoneurons an den Streckermuskel wird veranlasst, dass dieser sich kontrahiert. Eine postsynaptische Bahn, an der ein spinales Interneuron beteiligt ist, hemmt das Motoneuron des antagonistischen Muskels und behindert ein Feuern. Die Konsequenz ist die Streckung des Beines.
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Die neurologische Untersuchung beinhaltet auch die Prüfung der Reflexe. Mit Hilfe eines Reflexhammers testet der Arzt die sogenannten Muskeleigenreflexe wie zum Beispiel den Bizepssehnenreflex. Der Arzt legt einen Daumen auf die Bizepssehne und schlägt mit dem Hammer darauf. Beugt sich der Unterarm, sind Verletzungen der beteiligten Nerven nahezu ausgeschlossen. Bei den sogenannten Fremdreflexen erfolgt die Reflexantwort nicht im reizwahrnehmenden Organ. Bestreicht der Arzt also zum Beispiel den Oberschenkel, sollte es beim Mann zu einer Hebung des Hodens kommen. Außerdem werden die Primitivreflexe getestet, welche beim Gesunden nicht mehr auslösbar sein sollten und nur bei Neugeborenen und Kleinkindern vorhanden sind. So wird beim Babinski-Reflex der Fußaußenrand kräftig bestrichen.
Prüfung der Muskelkraft und Bewegungsabläufe
Hierbei beurteilt der Neurologe den gesamten Bewegungsapparat (Wirbelsäule, Gelenke, Gliedmaßen) und die Muskulatur. Mit dieser Untersuchung kann man z.B. Zunächst prüft der Arzt passiv die Beweglichkeit der Gliedmaßen, d.h. der Patient lässt sich bewegen ohne aktiv beteiligt zu sein. Durch Halteversuche (Arm- oder Beinhalteversuch), z.T. mit geschlossenen Augen, kann der Neurologe wichtige Informationen auf latente (d.h. noch nicht ausgeprägte) Lähmungen z.B. Aber auch das Prüfen der Feinbeweglichkeit ist sehr aufschlussreich. Kann ein Patient z.B. nicht mehr Knöpfe schließen oder nicht mehr richtig schreiben, kann dies mitunter der einzige Hinweis auf eine zentrale (d.h. Mit Hilfe dieser Untersuchung kann sich der Arzt ein gutes Bild vom Zusammenspiel mehrerer Muskeln machen. Dazu bedient er sich u.a. so genannter Zielversuche, bei denen der Patient z.B. im großen Bogen den Zeigefinger zur Nase führen muss (Finger-Nase-Versuch). Es wird beobachtet, wie der Patient stehen und gehen kann, auch mit geschlossenen Augen, wie er rasche Bewegungsabläufe meistert. Die allgemeine Beweglichkeit, Feinmotorik und Koordination sind ein weiterer Untersuchungsabschnitt. Wie gut kann man Arme und Beine bewegen, Knopfverschlüsse öffnen oder schreiben? Wie viele Schritte sind nötig, um sich einmal um die eigene Achse zu drehen? Wie sicher führt man mit geschlossenen Augen und im weiten Bogen einen Finger zur Nase oder berührt im Liegen mit der Ferse das andere Knie?
Zur Bewegungsprüfung lässt der Arzt den Patienten meist einige Male durch den Raum laufen, auch im „Gänsefüßchenschritt“, rückwärts und mit geschlossenen Augen. Beidseitiges Händeschütteln und das Anheben-Lassen der Beine im Liegen gegen Widerstand decken Seitenunterschiede der Muskelkraft und damit leichte Lähmungen auf. Stehen und Auf-der-Stelle-Gehen mit geschlossenen Augen, das Berühren der Nasenspitze mit dem Zeigefinger oder im Liegen das Berühren des Knies mit der Ferse des anderen Fußes (beides ebenfalls mit geschlossenen Augen) sind einfache, aber aussagekräftige Koordinationstests.
Sensibilitätsprüfung
Bei dieser Untersuchung erhält der Neurologe Aufschluss über Schmerz- und Temperaturempfinden sowie über Druck- und Berührungswahrnehmung. Durch Reizung der Haut sucht der Arzt nach Störungen der so genannten Oberflächensensibilität, durch Bestreichen der Haut mit einem Stück Zellstoff oder Watte nach Störungen der Berührungsempfindung, durch spitze Gegenstände nach dem Schmerzempfinden. . Das Anhalten einer kräftig angeschlagenen Stimmgabel an verschiedenen Knochenvorsprüngen dient dem Überprüfen der Tiefensensibilität. Ob eine Störung des Schmerz- oder Berührungsempfindens vorliegt, kann man mit der Sensibilitätsprüfung klären. Ferner klärt diese Untersuchung, ob der Patient ein angemessenes Schmerz- und Temperaturempfinden aufweist. Sucht der Neurologe hingegen nach Störungen der Oberflächensensibilität, bestreicht er die Haut des Patienten mit einem Stück Zellstoff oder Watte. Das Schmerzempfinden stellt der Arzt mit einem spitzen Gegenstand fest.
Auch die Fähigkeit, verschiedene Reize aufzunehmen und zu erkennen, wird im Rahmen der neurologischen Untersuchung geprüft. Getestet wird das Berührungsempfinden (leichtes Berühren der Haut, Zahlen-Schreiben auf die Haut), das Schmerzempfinden (z. B. durch Kneifen), das Temperaturempfinden (etwa indem Röhrchen mit kaltem und warmem Wasser an die Haut gehalten werden) und der Tiefensinn, etwa durch Aufsetzen einer angeschlagenen Stimmgabel auf Knochen.
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Ob das Schmerz- und Berührungsempfinden gestört ist, stellt die Ärztin oder der Arzt meist mit einem weichen Stoff und einer Nadel fest.
Untersuchung der vegetativen Funktionen
Das vegetative oder auch autonome Nervensystem ist Teil des peripheren Nervensystems. Es ist an der Steuerung von Körperfunktionen beteiligt, auf die der Mensch normalerweise keinen Einfluss hat, z.B. Um die Grundfunktionen des vegetativen Nervensystems zu prüfen, beobachtet der Arzt zum Beispiel die Atmung seines Patienten. Außerdem fragt er ihn, ob ihm beim Wasserlassen und Stuhlgang Besonderheiten aufgefallen sind. Darüber hinaus misst der Arzt Puls und Blutdruck und begutachtet die Temperatur und Feuchtigkeit der Haut.
Feststellung des psychischen Befundes
Bei neurologischen Erkrankungen kann auch der psychische Zustand des Patienten beeinträchtigt sein, sei es durch eine eingeschränkte Merkfähigkeit, verminderte Konzentration, eine geänderte Bewusstseinslage (z.B. Schläfrigkeit) oder eine veränderte Grundstimmung. In diesem Bereich gehören Sprach- und Rechentests sowie Fragen und Tests zur Merkfähigkeit und zur Orientierung, etwa nach der Jahreszeit, nach dem Datum, dem Beruf oder dem aktuellen Ort. Nicht nur körperliche Befindlichkeiten können Aufschluss über neurologische Erkrankungen oder neurologische Störungen geben. Gleichermaßen kann der psychische Zustand des Patienten beeinträchtigt sein. Dies kann sich durch eine eingeschränkte Merkfähigkeit, geschwächte Konzentration oder eine veränderte Grundstimmung bemerkbar machen. Ist dies gegeben, sollten geistige und seelische Funktionen überprüft werden. In diesem Zusammenhang können Sprach- und Rechentests zum Tragen kommen. Allerdings sind ebenso Tests zur Merkfähigkeit und Orientierung möglich.
Deshalb erhebt der Arzt bei der klinisch-neurologischen Untersuchung auch immer einen psychischen Befund. Dazu prüft er die Bewusstseinslage seines Patienten, also ob er wach, schläfrig, aber reaktionsfähig auf Aufforderungen oder Schmerzreize, oder gar nicht kommunikationsfähig ist. Bei Anhaltspunkten auf mögliche psychische Veränderungen beurteilt der Arzt außerdem im Gespräch und mit Hilfe von Tests, wie gut der Patient sich orientieren und konzentrieren kann, wie es um seine Merkfähigkeit bestellt ist und in welcher Grundstimmung er sich befindet.
Neurologische Notfall-Untersuchung
Im neurologischen Notfall ist eine schnelle und fokussierte Untersuchung entscheidend. Hierbei kommen standardisierte Bewertungsskalen wie die Glasgow Coma Scale (GCS) oder der FOUR-Score zum Einsatz, um den Bewusstseinszustand des Patienten zu quantifizieren.
Glasgow Coma Scale (GCS):
- Bewertet die Augenöffnung (1-4 Punkte), die beste verbale Reaktion (1-5 Punkte) und die beste motorische Reaktion (1-6 Punkte).
- Die maximale Punktzahl beträgt 15, die minimale 3.
- Wichtig für die Beurteilung von Schädel-Hirn-Traumata.
FOUR-Score (Full Outline of UnResponsiveness):
- Eine alternative Skala zur Beurteilung des Bewusstseins, die auch Hirnstammreflexe evaluiert.
- Bewertet Augenreaktion, motorische Reaktion, Hirnstammreflexe und Atemmuster (jeweils 0-4 Punkte).
- Die maximale Punktzahl beträgt 16, die minimale 0.
- Kann auch bei intubierten Patienten angewendet werden.
Neben der Quantifizierung des Bewusstseins werden im Rahmen der neurologischen Notfalluntersuchung auch Sprache, Hirnnerven, Motorik, Sensibilität und Reflexe geprüft. Spezifische Leitsymptome wie Rückenschmerzen, Kopfschmerzen oder Bewusstseinsstörungen erfordern eine gezielte Untersuchung der entsprechenden Bereiche.
Bei Schwindel wird beispielsweise der HINTS-Test (Head Impulse, Nystagmus, Test of Skew) durchgeführt, um zwischen peripheren und zentralen Ursachen zu unterscheiden.
Weitere Untersuchungen
Je nach Beschwerdebild kann der Neurologe zusätzliche Untersuchungen veranlassen, um die Diagnose zu sichern wie z.B. Das kann auch Krankheiten betreffen, die nicht vom Nervensystem ausgehen, jedoch dort zu Veränderungen geführt haben. Bisweilen wird der Arzt auch Störungen bei der Übertragung der Nervenreize auf den Muskel oder eine Erkrankung der Muskulatur ausschließen. Je nach Fragestellung kommen vertiefende neurologische Untersuchungen, technische Diagnosemaßnahmen wie Blutanalysen, elektrophysiologische Tests wie zum Beispiel ein EEG (= Elektroenzephalografie: Messung der Hirnströme), EMG (= Elektromyografie: Messung der Muskelaktivität) und ENG (= Elektroneurografie: Messung der Nervenleitung), und bildgebende Verfahren in Betracht. Manchmal ist die Entnahme von Nervenwasser (Flüssigkeit, die Gehirn und Rückenmark umgibt) durch eine Lumbalpunktion oder eine Gewebeprobe (Biopsie) notwendig.
Interpretation der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Hirnnervenprüfung werden zusammen mit den anderen Befunden der neurologischen Untersuchung und der Anamnese des Patienten interpretiert. Sie ermöglichen dem Arzt, die Lokalisation und Art der zugrunde liegenden Erkrankung einzugrenzen und eine geeignete Therapie einzuleiten.
Bedeutung der neurologischen Untersuchung
Die klinisch-neurologische Untersuchung ist erster und oft entscheidender Bestandteil der Diagnostik. Sie kann sehr aufwendig sein, und jeder Untersucher entwickelt seine eigene Reihenfolge, um nichts zu vergessen. Sie ist - gemeinsam mit dem ausführlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient - erster und oft schon entscheidender Bestandteil der Diagnostik neurologischer Erkrankungen. Ohne größere technische Hilfsmittel zu verwenden, überprüft der Arzt den Zustand und die Funktionen von Gehirn, Nerven und Muskeln. Dazu untersucht er unter anderem die Bewusstseinslage, die Sinnesempfindungen und die Motorik des Patienten. Anhand der Ergebnisse kann der Arzt Ausfälle und Funktionseinschränkungen des Nervensystems genauer einordnen. Häufig kann er Rückschlüsse auf die betroffenen Anteile des Nervensystems ziehen - ob also die Störung im Gehirn, Rückenmark oder im peripheren Nervensystem liegt. Teilweise lässt sich so bereits eine erste Verdachtsdiagnose stellen. Anschließend legt der Arzt fest, ob weiterführende Untersuchungen nötig sind, um die Ursache zu klären, die Diagnose zu sichern und eine Behandlung einzuleiten.
Anders als in anderen Bereichen der Medizin ist es in der Neurologie nicht möglich, das interessierende Organ direkt zu untersuchen. Die neurologische Untersuchung versucht daher, Funktionsdefizite in verschiedenen Bereichen zu erfassen und auf das Nervensystem zu beziehen. Das Prinzip der „topischen Diagnostik“ besagt, dass es zunächst wichtig ist, den Ort einer Schädigung zu bestimmen. Weist ein Patient verschiedene Symptome auf, so wird versucht, diese auf einen gemeinsamen Läsionsort zu beziehen. Dieser stellt gewissermaßen die gemeinsame Schnittmenge der für jedes Symptom möglichen Läsionsorte dar.
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