Impfpriorisierung bei neurologischen Erkrankungen: Ein umfassender Überblick

Die COVID-19-Pandemie hat weltweit zu erheblichen Belastungen der Gesundheitssysteme geführt. Um die begrenzten Impfstoffressourcen optimal zu nutzen, wurden Priorisierungsstrategien entwickelt, die festlegen, wer zuerst geimpft werden soll. Dieser Artikel beleuchtet die Impfpriorisierung im Kontext neurologischer Erkrankungen in Deutschland, Stand heute.

Einführung in die Impfpriorisierung

Die rechtliche Grundlage für die Impfpriorisierung findet sich in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Ziel ist es, vulnerable Gruppen zu schützen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Priorisierung erfolgt in mehreren Stufen, wobei Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf sowie bestimmte Berufsgruppen zuerst berücksichtigt werden. Ab dem 7. Juni wurde die Impfpriorisierung aufgehoben. Das heißt, dass sich alle impfwilligen Personen ab 16 Jahren ab diesem Zeitpunkt für eine Impfung anmelden können und nach Verfügbarkeit der Impfstoffe „abgearbeitet" werden.

Priorisierungsgruppen und neurologische Erkrankungen

Die STIKO (Ständige Impfkommission) des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat Empfehlungen zur Priorisierung herausgegeben. Diese Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und an die aktuelle epidemiologische Lage angepasst.

Allgemeine Kriterien für die Priorisierung

Die Priorisierung basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter:

  • Alter
  • Vorerkrankungen
  • Berufliches Expositionsrisiko
  • Soziale Vulnerabilität

Neurologische Erkrankungen in den Priorisierungsgruppen

Obwohl Epilepsie nicht als generelle Kontraindikation für Impfungen gilt, werden Menschen mit bestimmten neurologischen Erkrankungen aufgrund von Komorbiditäten oder Grunderkrankungen in höhere Priorisierungsgruppen eingestuft. Hier eine Übersicht:

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  • Hohe Priorität (Gruppe 2):
    • Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung, insbesondere in Einrichtungen lebend.
    • Personen mit Trisomie 21 (Down-Syndrom).
    • Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen.
  • Erhöhte Priorität (Gruppe 3):
    • Diese Kategorie kann relevant sein, wenn neurologische Erkrankungen mit zusätzlichen Risikofaktoren wie Adipositas (BMI > 30) oder chronischen Nierenerkrankungen einhergehen.
  • Individuelle Einzelfallbeurteilung (Gruppe 2 oder 3):
    • Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht. Dies kann z.B. bei seltenen, schweren Vorerkrankungen oder schweren Behinderungen der Fall sein, für die bisher keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein hohes beziehungsweise erhöhtes Risiko angenommen werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die STIKO betont, dass nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden können. Daher sind Einzelfallentscheidungen möglich.

Die Rolle des Arztes bei der Impfpriorisierung

Der behandelnde Arzt spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung des individuellen Risikos und der Einordnung in die entsprechende Priorisierungsgruppe. Er kann ein Attest ausstellen, das die Notwendigkeit einer vorrangigen Impfung begründet.

Ausstellung von Attesten

Ärzte können Atteste für eine erhöhte Priorisierung ausstellen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

  • Standardattest: Für Erkrankungen, die in Paragraph 3 Abs.1 Nr. 2 a) bis i) der Coronaimpfverordnung genannt sind (z.B. Trisomie 21, Demenz, schwere Depression, Diabetes mellitus mit HbA1c ≥ 58 mmol/ mol oder ≥ 7,5%, Adipositas mit BMI über 40).
  • Spezifiziertes Attest: Für medizinische Einzelfälle gemäß §3 II 2 j) der Impfverordnung, wenn nach individueller ärztlicher Beurteilung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht. Dies erfordert eine kurze begründete Stellungnahme des Arztes.

Es ist wichtig, dass Ärzte die Atteste sorgfältig und gewissenhaft ausstellen, um Missbrauch zu vermeiden.

Abrechnung des Attestes

Das Ausstellen des Attestes wird mit 5 Euro honoriert, zuzüglich 0,90 Euro für Porto bei Versand. Die Abrechnung erfolgt über die KVSH (Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein).

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Impfstoffe und neurologische Erkrankungen

Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass für Menschen mit Epilepsie ein besonders hohes Risiko für Nebenwirkungen bei einer Impfung zur Vorbeugung der COVID-19-Erkrankung besteht. Die Wirksamkeit der Impfung kann jedoch bei bestehender Immunschwäche oder immunsuppressiver Behandlung beeinträchtigt sein.

Mögliche Auswirkungen auf Epilepsie

Nach jeder Impfung kann es zu Fieber kommen, was bei einigen Patienten mit Epilepsie Anfälle auslösen kann. In solchen Fällen können fiebersenkende Mittel oder eine vorübergehende Dosiserhöhung der Antiepileptika in Betracht gezogen werden.

Impfempfehlungen bei Immunsuppression

Patienten, die immunsuppressiv behandelt werden, sollten das Ansprechen auf die Impfung und die Nutzen-Risiko-Abwägung mit dem behandelnden Arzt vor der Impfung erörtern.

Besonderheiten bei bestimmten neurologischen Erkrankungen

Epilepsie

Menschen mit Epilepsie werden in der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung nicht als besondere Risikogruppe aufgeführt. Allerdings können Komorbiditäten oder schwere Grunderkrankungen zu einer Priorisierung führen.

Parkinson-Patienten

Aufgrund ihres Alters, eines Aufenthalts in Pflegeheimen oder aufgrund bestimmter Begleiterkrankungen gehören Parkinson-Patienten häufig zu den priorisierten Impfgruppen. Die COVID-19-Impfstoffe induzieren die Immunisierung durch Mechanismen, die nicht mit dem neurodegenerativen Prozess von Parkinson interagieren.

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Angeborene Gefäßfehlbildungen

Für Kavernom-Patient:innen kann Punkt 2.d Anwendung finden: »Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen …« (CoronaImpfV, 2021).

Impfung von Kindern und Jugendlichen

Der Impfstoff von Biontech/Pfizer ist ab 07.06.21 für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren in Deutschland zugelassen. Bei der Abwägung, ob eine Impfung für Kinder/Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren bereits in Betracht kommt, ist die vorliegende Datenlage ebenfalls zu berücksichtigen.

Aktuelle Entwicklungen und Änderungen der Impfverordnung

Die Coronavirus-Impfverordnung wird regelmäßig an die aktuelle epidemiologische Lage und neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Es ist daher wichtig, sich über die jeweils gültige Fassung zu informieren.

Änderungen durch den AstraZeneca-Impfstoff

Mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca änderten sich die Voraussetzungen für die Impfpriorisierung, da dieser Impfstoff zunächst nur Menschen bis zum Alter von 64 Jahren empfohlen wurde.

Neuerung bei den Kosten für Atteste

Die Kosten für die Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über in Einzelfällen bestehende hohe Risiken für einen schweren oder tödlichen Verlauf werden nun von den Kostenträgern übernommen.

Empfehlungen und Verhaltenshinweise

  • Impfung generell empfehlenswert: Generell sollten Menschen mit neurologischen Erkrankungen den gleichen Impfschutz erhalten wie andere Menschen auch.
  • Arzt konsultieren: Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen sollte der behandelnde Arzt konsultiert werden.
  • Fiebermanagement: Nach der Impfung auf mögliche Fieberschübe achten und gegebenenfalls fiebersenkende Mittel einsetzen.
  • Kompressionsware tragen: Patienten mit einer Venösen Malformation, die sich impfen lassen, sollten danach ca. 14 Tage lang viel laufen, viel trinken und ihre Kompressionsware tragen. Bei Kopfschmerzen über das normale Maß hinaus direkt den Arzt aufsuchen.

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