Epilepsie und Polizeidienst: Voraussetzungen und Einschränkungen

Viele Menschen mit Epilepsie sind unsicher, inwieweit die Erkrankung ihren Lebensstil beeinflussen wird. Dank moderner Medikamente ist Epilepsie für viele Betroffene jedoch nicht mehr stark einschränkend. Bei der Berufswahl gibt es dennoch einige Aspekte zu beachten. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und Einschränkungen für Menschen mit Epilepsie, die Polizist werden möchten.

Epilepsie: Ein Überblick

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte Anfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch vorübergehende Störungen der elektrischen Aktivität im Gehirn. Die Ursachen für Epilepsie sind vielfältig und reichen von genetischen Faktoren über Hirnschäden bis hin zu unbekannten Ursachen.

Medikamentöse Behandlung und Anfallskontrolle

Viele Epilepsie-Patienten können durch Medikamente, sogenannte Antiepileptika, anfallsfrei werden oder die Anfallshäufigkeit deutlich reduzieren. Es ist wichtig zu wissen, dass es von fast allen Medikamenten Generika gibt. Generika enthalten den gleichen Wirkstoff wie das Originalpräparat, können sich aber in Hilfsstoffen und Aussehen unterscheiden. Ein häufiger Wechsel zwischen Originalpräparaten und Generika oder zwischen verschiedenen Generika kann jedoch das Risiko für erneute Anfälle erhöhen. Daher sollte das Medikament, auf das ein Patient gut eingestellt ist, nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt ausgetauscht werden.

Epilepsie und Berufswahl: Allgemeine Überlegungen

Grundsätzlich gibt es nur wenige Berufe, die Epilepsie-Patienten nicht erlernen oder ausüben können. Die eigenen Interessen sollten bei der Berufswahl im Vordergrund stehen. Vorausgesetzt, die Epilepsie ist gut kontrolliert, gibt es kaum Einschränkungen. Es ist ratsam, die Berufsziele mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Auch die Sozialdienste an Epilepsiezentren können hier unterstützen.

Polizeidienst: Besondere Anforderungen

Der Polizeiberuf stellt hohe Anforderungen an die körperliche und geistige Gesundheit. Polizisten müssen in der Lage sein, körperliche Einsätze zu bewältigen, Dienstwaffen sicher zu handhaben, sich selbst zu schützen und im Schichtdienst zu arbeiten. Daher werden im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung potenzielle Ausschlussgründe sorgfältig geprüft.

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Epilepsie als potenzieller Ausschlussgrund

Der Polizeidienst erfordert ein hohes Maß an körperlicher und geistiger Stabilität. Bewusstseinsstörungen sind klare Ausschlusskriterien. Ob eine Epilepsie im Einzelfall tatsächlich ein Ausschlussgrund ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Anfallskontrolle und der individuellen Ausprägung der Erkrankung.

Ein Gerichtsurteil des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 22. Januar 2024, OVG 4 S 47/23-, juris) bestätigte die Ablehnung der gesundheitlichen Eignung eines Polizeibeamten auf Probe aufgrund einer schweren Epilepsie. Begründet wurde dies damit, dass zu den Polizeidienstfähigkeiten das Führen von Schusswaffen und Fahrzeugen unter Ingebrauchnahme von Sondernutzungsrechten gehört. Die Möglichkeit, dass der betroffene Beamte auf Probe diese Fähigkeiten in Anbetracht seiner Erkrankung ausführen kann, wurde vom Chefarzt des Instituts für Diagnostik der Epilepsien ausgeschlossen.

Polizeiärztliche Untersuchung: Ablauf und Inhalte

Die polizeiärztliche Untersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil des Auswahlverfahrens und dient dazu, die gesundheitliche Eignung der Bewerber festzustellen. Sie basiert auf der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300), die in allen Bundesländern gilt.

Die Untersuchung umfasst in der Regel:

  • Gesundheitsfragebogen: Ausführliche Angaben zur Krankengeschichte
  • Körperliche Untersuchung: Überprüfung von Größe, Gewicht (BMI), Hör- und Sehvermögen, Lunge, Atmung, Reflexe, Skelett, Gelenke, Muskeln, Organe, Schleimhäute und Haut.
  • Sehtest: Überprüfung der Sehstärke mit und ohne Sehhilfe (Brille), des Farbsehens, des räumlichen Sehens, des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit.
  • Hörtest: Überprüfung des Gehörs auf verschiedene Frequenzen.
  • Blut- und Urinproben: Laboruntersuchungen zur Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands, einschließlich Blutzucker, Cholesterinwerte, Infektionen und Drogenscreening.
  • EKG: Messung der elektrischen Aktivität des Herzens in Ruhe und unter Belastung (Belastungs-EKG).
  • Zahnärztliche Untersuchung: Überprüfung des Gebisszustands.
  • Gespräch mit dem Polizeiarzt: Besprechung der medizinischen Vorgeschichte und der Untersuchungsergebnisse.

Vorbereitung auf die polizeiärztliche Untersuchung

Eine gute Vorbereitung auf die polizeiärztliche Untersuchung ist wichtig, um den Traum vom Polizeiberuf nicht zu gefährden. Empfehlenswert ist:

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  • Frühzeitiger Beginn mit der Vorbereitung: Mindestens sechs Monate vor dem Sporttest regelmäßig trainieren, insbesondere Ausdauersportarten wie Joggen, Radfahren oder Schwimmen.
  • Vermeidung von Verletzungen: In den Wochen vor der Untersuchung auf risikoreiche Sportarten verzichten.
  • Ausgewogene Ernährung: Unterstützt die körperliche Fitness.
  • Verzicht auf Alkohol und Zigaretten: Der regelmäßige Konsum ist kontraproduktiv.
  • Zahnärztliche Untersuchung: Gebiss und Zähne sollten gesund sein. Alle Behandlungen müssen vor dem Besuch beim Polizeiarzt abgeschlossen sein.
  • Mitbringen von Unterlagen: Facharztbefunde, ärztliche Gutachten, Berichte über Krankenhausaufenthalte oder Operationen, Bildgebungen (Röntgenaufnahmen, MRTs) mit Befunden der letzten fünf Jahre.
  • Ehrliche Beantwortung aller Fragen: Verschweigen oder falsche Angaben können schwerwiegende Folgen haben.

Weitere Aspekte

  • Führerschein: Da Polizisten in der Regel ein Kraftfahrzeug führen müssen, kann das Fehlen eines Führerscheins aufgrund von Epilepsie ein Problem darstellen.
  • Tätowierungen: Tätowierungen sind grundsätzlich erlaubt, dürfen aber bei Uniformtragen nicht sichtbar sein und keine Motive enthalten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.

Alternativen zum Polizeivollzugsdienst

Auch wenn eine Karriere im Polizeivollzugsdienst aufgrund von Epilepsie nicht möglich ist, gibt es möglicherweise alternative Tätigkeitsfelder innerhalb der Polizei, die weniger körperliche Anforderungen stellen. Denkbar wären beispielsweise Aufgaben in der Verwaltung, im Innendienst oder in der Kriminalitätsanalyse.

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