Krankengeld und Multiple Sklerose: Voraussetzungen und Ansprüche

Multiple Sklerose (MS) ist eine chronische Erkrankung, die oft mit längeren Krankheitszeiten und Fehlzeiten im Beruf einhergeht. Viele Betroffene sorgen sich deshalb um ihr Einkommen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für eine Krankschreibung bei MS, den Anspruch auf Krankengeld und weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Angestellte Berufstätige sind im Krankheitsfall zunächst finanziell abgesichert. Der Arbeitgeber muss in den ersten sechs Wochen der Krankschreibung durch den behandelnden Arzt Lohnfortzahlung in Höhe des bisherigen Gehalts zahlen. Dies gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer, die kürzer als vier Wochen im Betrieb sind.

Krankengeld bei MS: Anspruch und Dauer

Für jeden weiteren Krankheitstag im Anschluss an die Lohnfortzahlung zahlt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld - während eines Zeitraums von drei Jahren maximal anderthalb Jahre lang für die gleiche Krankheit. Wird ein MS-Patient innerhalb dieses Zeitraums erst wieder arbeitsfähig, aber aufgrund seiner MS erneut krankgeschrieben, erhält er wieder Krankengeld - es sei denn, es sind bereits zwölf Monate seit der letzten Krankschreibung wegen der MS vergangen. Dann beginnt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von Neuem.

Voraussetzungen für Krankengeld:

  • Du bist in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
  • Du bist aufgrund von MS arbeitsunfähig.
  • Die Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich attestiert und der Krankenkasse gemeldet.
  • Du hast eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit lückenlos bei Deiner Krankenkasse nachgewiesen.

Wichtig: Seit Januar 2023 musst du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht mehr selbst bei Deiner Arbeitsstelle einreichen. Arbeitgebende rufen die Krankmeldung elektronisch bei Deiner Krankenkasse ab.

Dauer des Krankengeldbezugs: Der Anspruch auf Krankengeld ist zeitlich begrenzt. Innerhalb von drei Jahren erhältst Du maximal 78 Wochen Krankengeld für ein und dieselbe Erkrankung. Gehst Du danach mindestens sechs Monate arbeiten, erneuert sich Dein Anspruch.

Lesen Sie auch: Krankschreibung bei einem eingeklemmten Nerv im Schulterblatt

Höhe des Krankengeldes: Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, jedoch höchstens 90 % des Nettolohns. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist steuerfrei, wird allerdings zur Berechnung Deines Steuersatzes herangezogen. Deshalb musst Du es bei Deiner Steuererklärung mit angeben. Pro Tag darf das Krankengeld einen festgelegten Betrag nicht überschreiten.

Lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit: Für die ununterbrochene Zahlung des Krankengeldes ist die lückenlose ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden muss (Samstage gelten insoweit nicht als Werktage). Eine spätere Feststellung führt dazu, dass arbeitsunfähige Personen ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren.

Alternative zum Krankengeld: Reha und Rentenantrag

Deine Krankenkasse wird unter Umständen nach einigen Monaten eine Alternative zum Krankengeld bei MS vorschlagen: Sie fordert Dich auf, entweder durch eine Reha-Maßnahme Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder, falls dies nicht möglich ist, einen Rentenantrag zu stellen, um so Deine „Aussteuerung” vorzubereiten.

Rehabilitation: I. d. R. empfehlen die behandelnden Ärzte MS-Betroffenen nach einem Krankheitsschub oder bei Fortschreiten der Krankheit eine medizinische Rehabilitation, u. a. um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Während der Reha erhält der MS-Patient entweder weiter seinen Lohn oder aber Krankengeld.

Erwerbsminderungsrente: Ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente für Dich Sinn macht und schon mehrere Monate vor Ablauf der Krankengeldzahlungen hinzunehmen ist, solltest Du ausführlich mit Deinem Behandlungsteam erörtern und Dich auch wenn möglich rechtlich beraten lassen. Denn eine Erwerbsminderungsrente ist viel geringer als Krankengeld!

Lesen Sie auch: Voraussetzungen für eine Krankschreibung bei Epilepsie

Aussteuerung und Arbeitslosengeld

Bist Du nach Ablauf der maximalen Bezugszeit des Krankengeldes nicht arbeitsfähig, kommt es zur Aussteuerung. Deine Krankenkasse informiert Dich rund 2 Monate, bevor dieser Fall eintritt, denn dann endet auch die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Um in dieser Situation finanziell abgesichert zu sein, kann Arbeitslosengeld beantragt werden. Dafür benötigst Du die Mitteilung der Krankenkasse über die Aussteuerung.

Besonderheiten bei Arbeitslosengeldbezug

Auch, wenn Du Arbeitslosengeld I beziehst, hast Du Anspruch auf Krankengeld bei MS. Empfänger von ALG 1 erhalten das Krankengeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes.

Schwerbehindertenausweis und Kündigungsschutz

Gemäß Neuntem Sozialgesetzbuch steht ein Schwerbehindertenausweis jeder Person ab einem Behinderungsgrad von 50 % zu. Auf Antrag können aber die damit verbundenen Regelungen bereits ab 30 % Beeinträchtigung geltend gemacht werden. In Deinem Job schützt Dich der Schwerbehindertenausweis auf spezielle Weise, denn Du erhältst dadurch Kündigungsschutz. Eine Entlassung aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten und Leistungseinschränkung ist nicht mehr möglich. Dein Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverhältnis nur auflösen oder verändern, wenn das Integrations- bzw. Inklusionsamt zustimmt.

Wichtig: Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber über die MS zu unterrichten, allerdings kann es sinnvoll sein. Denn u. U. ist eine Umstrukturierung der Arbeit erforderlich oder der Arbeitnehmer benötigt Hilfsmittel, um die berufliche Tätigkeit weiterhin ausüben zu können. Wird dem Patienten eine Schwerbehinderung attestiert, muss der Arbeitgeber darüber informiert werden, denn Schwerbehinderten gewährt das deutsche Recht unter bestimmten Voraussetzungen - z. B. einer Betriebszugehörigkeit von wenigstens sechs Monaten - einen besonderen Kündigungsschutz.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen ein breites Spektrum an Einzelleistungen. Sie reichen von qualifizierenden Leistungen bis hin zu Sachleistungen. Sie sind im Sozialgesetzbuch fest verankert (§33 SGB V). Damit tragen sie zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes bei, wenn bei Ihnen gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen und durch diese Ihr Arbeitsplatz gefährdet sein könnte. Auch chronisch kranke Menschen mit MS ohne gesetzlichen Behinderungsstatus können davon profitieren.

Lesen Sie auch: Behandlungsmöglichkeiten bei Handgelenksganglion

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wer wegen Krankheit länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt erkrankt ist, hat nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX einen Anspruch auf ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Der Arbeitgeber muss gemeinsam mit dem Betroffenen klären, ob es Leistungen oder Hilfen gibt, mit denen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Diese Leistungen werden individuell vereinbart - es gibt keine Vorschriften darüber, wie sie auszusehen haben.

Teilzeitarbeit und berufliche Rehabilitation

Wer nicht mehr in der Lage ist, Vollzeit zu arbeiten, hat in Firmen, die regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss wenigstens sechs Monate lang bestehen. Manchmal ist es aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht länger möglich, den Beruf weiter auszuüben. Oder aber, der Arbeitgeber kann auf die bestehenden gesundheitlichen Probleme nicht ausreichend eingehen, etwa weil die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. In diesen Fällen können sich Betroffene an die gesetzliche Rentenversicherung wenden und nach Angeboten der beruflichen Rehabilitation fragen, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannt. Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation sollen in erster Linie den bestehenden Arbeitsplatz erhalten. So trägt bzw. beteiligt sich die Rentenversicherung z. B. an Kosten für Hilfen am Arbeitsplatz, aber auch die Kosten für eine berufliche Anpassung oder Fortbildung des Arbeitnehmers werden gezahlt, sofern er dadurch weiter beschäftigt bleiben kann.

Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassung

Um auch mit einer chronischen Erkrankung wie MS weiter am Arbeitsleben teilzunehmen, kann es nötig werden, Deinen Arbeitsplatz umzugestalten bzw. umzurüsten. Dafür gibt es finanzielle Unterstützung sowohl für Dich wie auch Deinen Arbeitgeber. Gefördert werden Maßnahmen, die MS-bedingte Einschränkungen ausgleichen sollen. Das kann Arbeitsausrüstung sein (größerer Computermonitor oder orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe), technische Hilfsmittel (höhenverstellbarer Schreibtisch, Bildschirmlesegerät, etc.) oder aber eine bauliche Maßnahme, sollte z. B. Du selbst kannst diese Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Agentur für Arbeit beantragen. Eine Option kann aber auch der Wechsel des Arbeitsplatzes sein. Du kannst mit Deinem Arbeitgeber Möglichkeiten ausloten, ob sich Deine Tätigkeit anpassen lässt oder ob Du intern wechseln kannst. Zur beruflichen Neuorientierung kann eine Umschulung nützlich sein. Diese wird unter Umständen ebenfalls gefördert.

Erwerbsminderungsrente

Wenn festgestellt wird, dass Du nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig bist, kannst Du Erwerbsminderungsrente beantragen. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Nach Genehmigung bekommst Du 6 Monate später die erste Zahlung. Befristet zunächst auf 3 Jahre, denn danach wird festgestellt, ob Du wieder einer Arbeit nachgehen kannst.

Altersrente

Natürlich hast Du auch Anspruch auf „normale“ Rente, wenn Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst (Mindestalter und Beitragsjahre). Sollte bei Dir eine Schwerbehinderung festgestellt worden sein, kannst Du Altersrente ohne Abschläge mit 65 Jahren beantragen, mit Abschlägen bereits mit 62.

Hinzuverdienstgrenzen bei Rente

Seit 01. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstbeschränkungen für die Altersrente abgeschafft und für die Erwerbsminderungsrente massiv angehoben worden. Bei voller Erwerbsminderung kannst Du so 17.823,75 €, bei teilweiser sogar 35.647,50 € dazuverdienen. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung oder Selbstständigkeit eine bestimmte Arbeitszeit pro Tag nicht übersteigt: Diese beträgt max. 3 Stunden bei voller Erwerbsminderung bzw. max.

Offener Umgang mit MS am Arbeitsplatz

Etwas, das Dich dabei unterstützen kann, ist der offene Umgang mit der MS. Das beginnt beim Verständnis der Kollegen, solltest Du einmal länger ausfallen, endet dort aber nicht. Flexible Lösungen wie Homeoffice, angepasste Arbeitszeiten oder Veränderung der Aufgabenfelder? All das funktioniert nur, wenn Du Dein berufliches Umfeld für Deine Situation sensibilisierst. Dann finden sich oftmals Wege, die man selbst nicht für möglich gehalten hätte.

Reha bei MS

Trotz Multipler Sklerose den täglichen Herausforderungen gewachsen sein - zu diesem Ziel trägt auch eine Reha bei. Sie ist eine bedeutende Säule bei der Behandlung von MS und kann auch Dir helfen, schwierige Phasen zu überwinden und rundum stark und leistungsfähig zu bleiben. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet, eine Reha soll Dir helfen, auch mit MS so lange wie möglich am Berufsleben teilnehmen zu können.

Arten der Reha:

  • Stationär
  • Ambulant
  • Anschlussheilbehandlung (AHB)
  • Stufenweise Wiedereingliederung

Voraussetzungen für eine Reha:

  • Die Reha ist aus medizinischen Gründen zur Wiederherstellung oder zum Erhalt Deiner Erwerbstätigkeit (Rehabilitationsziele) erforderlich.
  • Du leidest bereits unter bestimmten Einschränkungen, die Deine MS-Erkrankung hervorgerufen haben.
  • Du brauchst Hilfe bei der emotionalen Verarbeitung der Diagnose MS.

tags: #krankschreibung #multiple #sklerose #hausarztpraxis