Krankschreibung bei Epilepsie: Voraussetzungen und Wissenswertes

Einführung in die Epilepsie

Epilepsie, vom altgriechischen Wort "epilepsis" abgeleitet (was "Überfall" oder "Angriff" bedeutet), ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe von neurologischen Erkrankungen, die durch wiederholte Krampfanfälle gekennzeichnet sind, die durch funktionelle Störungen im Gehirn verursacht werden. In der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) wird Epilepsie unter dem ICD-Code G40 geführt. Ein einzelner Anfall, der im Zusammenhang mit einer anderen akuten Erkrankung auftritt, wird als akut symptomatischer Anfall bezeichnet. Fieberkrämpfe bei kleinen Kindern sind ein Beispiel hierfür. Eine Epilepsie liegt definitionsgemäß erst dann vor, wenn wiederholt epileptische Anfälle ohne spezifischen und vermeidbaren Auslöser auftreten. Nicht jeder einzelne epileptische Anfall führt zwangsläufig zu einer Epilepsie. Nur jeder zweite bis dritte Mensch nach einem unprovozierten Anfall entwickelt eine Epilepsie.

Die Inzidenz eines erstmaligen unprovozierten epileptischen Anfalls in Deutschland liegt bei etwa 61 pro 100.000 Personenjahre, während die Inzidenz für die Erstdiagnose einer Epilepsie bei etwa 44 pro 100.000 Personenjahre liegt. Die Inzidenz variiert je nach Alter, wobei eine U-förmige Inzidenzkurve zu beobachten ist, mit einer Erstmanifestation überwiegend im Kindes- und Jugendalter sowie im höheren Alter mit einem nahezu exponentiellen Anstieg ab dem 70. Lebensjahr. Die Prävalenz in Deutschland beträgt etwa 0,5 - 1 % der Bevölkerung, was bedeutet, dass etwa 800.000 Menschen an einer behandlungspflichtigen Epilepsie leiden.

Ursachen und Diagnose

Die Entstehung einer Epilepsie ist vielfältig, und die Herausforderung besteht darin, eine möglichst eindeutige Ursache oder einen Auslöser zu identifizieren. In etwa 80 % der Fälle gelingt es, durch entsprechende qualifizierte und manchmal aufwändige Untersuchungen eine Zuordnung zu einem spezifisch definierten Epilepsiesyndrom, einem fokalen Epilepsiesyndrom oder einem generalisierten (genetisch bedingten) Epilepsiesyndrom vorzunehmen. In manchen Familien tritt Epilepsie gehäuft auf.

Nach einem erstmaligen epileptischen Anfall sollte grundsätzlich eine ausführliche diagnostische Abklärung durch erfahrene Ärzte (Neurologen, Epileptologen) erfolgen. Die Fachärztin oder der Facharzt erhebt zunächst Ihre Krankheitsgeschichte (Anamnese), und Sie sollten ausführlich und möglichst genau den Verlauf des Anfallsereignisses, mögliche Auslöser und auch Grunderkrankungen schildern. Verpflichtend hinzu gehört eine zeitnahe Bildgebung des Gehirns, im Notfall mittels eines Computertomogramms (CCT) und im Verlauf mit einem MRT (Magnetresonanztomografie). Epilepsie kann mithilfe von Blutuntersuchungen, CT, MRT und Elektroenzephalografie (EEG) diagnostiziert werden.

Formen der Epilepsie

Es gibt zwei Hauptformen der Epilepsie: fokale und generalisierte Anfälle.

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  • Fokale Anfälle: Bei fokalen Anfällen ist nur ein Teil des Gehirns betroffen. Die Symptome können je nach betroffenem Hirnbereich variieren und umfassen:

    • Motorische Symptome: Zuckungen, Krämpfe, Lähmungen
    • Sensorische Symptome: Sehstörungen, Hörstörungen, Taubheitsgefühle
    • Geistige Symptome: Verwirrtheit, Sprachstörungen, Halluzinationen
    • Autonome Symptome: Herzrasen, Schwitzen, Übelkeit
  • Generalisierte Anfälle: Bei generalisierten Anfällen ist das gesamte Gehirn betroffen. Die häufigsten Formen generalisierter Anfälle sind:

    • Tonisch-klonische Anfälle: Diese Anfälle beginnen mit einer tonischen Phase, in der die Muskeln angespannt sind, gefolgt von einer klonischen Phase, in der die Muskeln zucken.
    • Absencen: Diese Anfälle sind gekennzeichnet durch einen plötzlichen Bewusstseinsverlust, der nur wenige Sekunden bis Minuten dauert. Betroffene wirken dabei verträumt oder unkonzentriert und können sich hinterher nicht daran erinnern. Darunter fallen z.B. sog.
    • Myoklonische Anfälle: Diese Anfälle sind gekennzeichnet durch plötzliche, unwillkürliche Muskelzuckungen.

Weitere Formen der Epilepsie sind beispielsweise:

  • Idiopathische Epilepsie: Die Ursache dieser Form der Epilepsie ist nicht bekannt.
  • Symptomatische Epilepsie: Diese Form der Epilepsie ist durch eine zugrunde liegende Erkrankung, wie z. B.

Bei genetisch bedingten (generalisierten) Epilepsiesyndromen ist das gesamte Gehirn in das Anfallsgeschehen involviert. Die zweite und deutlich häufigeren Formen sind Anfälle die in bestimmten Regionen beginnen, sog. fokale Anfälle. In der Regel bilden sich alle Anfallssymptome innerhalb von kurzer Zeit (1-3 Minuten) zurück. Die Erholungsphase und nachfolgende Verwirrtheitsphase nach einem Anfall kann sich jedoch über längere Zeit hinziehen.

Behandlungsmöglichkeiten

Bei einem einzelnen Anfall mit bekanntem Auslöser (akut symptomatischer Anfall) ist keine Behandlung erforderlich. Bei dieser Konstellation kommt es auf die sachgerechte Behandlung und zukünftige Vermeidung der anfallsauslösenden Störung bzw. Bei gesicherter Diagnose einer Epilepsie kommen in der Regel Medikamente zum Einsatz, sogenannte Antiepileptika. Sie haben die Aufgabe, die überschießende Nervenzellenaktivität im Gehirn zu hemmen. Ihre Einnahme erfolgt meist über viele Jahre und bedarf in Abhängigkeit der Kontrolle der Anfallsereignisse gelegentlich entsprechender Anpassungen. Oberstes Ziel der medikamentösen Behandlung ist eine dauerhafte Anfallsfreiheit, die bei ca. 60-70 %, in Abhängigkeit des Epilepsiesyndroms, auch gelingt. Weitere 10-20 % werden mit einer Kombinationstherapie anfallsfrei. Je nach Art der Epilepsie können verschiedene Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Alle zur Behandlung einer Epilepsie zugelassenen Medikamente sind wirksam. Sie unterscheiden sich in erster Linie hinsichtlich ihrer möglichen Nebenwirkungen. Die Auswahl der Medikamente erfolgt individualisiert auf den Patienten bzw. die Patientin bezogen unter Berücksichtigung des Epilepsiesyndroms und potenzieller Nebenwirkungen.

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Für Menschen, die an einer sogenannten pharmakoresistenten fokalen Epilepsie leiden (nach 2 Jahren keine Anfallsfreiheit trotz mindestens 2 Medikamenten in ausreichend hoher Dosierung), sollte möglichst rasch geprüft werden, ob gegebenenfalls durch eine operative Behandlung die Heilung bzw. eine Verbesserung der Anfallssituation möglich ist. Bei operativen Therapieverfahren wird versucht, das anfallsauslösende Hirnareal zunächst klar zu definieren, um es dann, wenn keine schweren Folgeschäden zu erwarten sind, neurochirurgisch (Resektion) zu entfernen.

Neben der rein chirurgischen Therapie gibt es noch weitere Behandlungsformen wie die Implantation eines sogenannten Vagus Nerv Stimmulators. Dabei wird ein schrittmacherähnliches Aggregat unter die Haut im Brustbereich implantiert. Es ist über einen Draht mit dem Vagusnerv (am Hals), dem wichtigsten Nerv des vegetativen Nervensystems, verbunden und gibt elektrische Impulse ab, die retrograd (rückläufig) zum Hirn geleitet werden. Dadurch soll die Überaktivität des Nervensystems gehemmt werden. Die Wirksamkeit ist begrenzt. Hierdurch gelingt in aller Regel allenfalls eine Reduktion der Anfallshäufigkeit.

Zu den neuesten Behandlungsmethoden gehören sogenannte Tiefenhirnstimulationsohren, welche durch das Einbringen einer oder mehrerer hauchdünner Sonden in bestimmte Hirnareale im Gehirn gekennzeichnet ist. Dabei wird versucht die übererregbaren Zentren zu hemmen.

Verhalten bei einem Anfall

Bei einem Anfall findet eine übermäßige Aktivierung der Nervenzellen in Ihrem Gehirn statt. In der Regel ist ein Anfall nicht lebensbedrohlich und endet von selbst im Zeitraum von einigen Sekunden bis wenigen Minuten. Es ist wichtig, einen Menschen während eines Anfalls zu schützen, etwa durch das Entfernen von Gegenständen in der Nähe, um Verletzungen zu verhindern. Dies betrifft vor allem Verlaufsformen mit großer motorischer Unruhe. Auch das Schützen des Kopfes ist hilfreich. Wenn der Anfall mit starken Muskelkontraktionen und einer Bewusstlosigkeit einhergeht, sollte der/die Betroffene nicht festgehalten werden.

Endet ein Anfall nicht von selbst innerhalb weniger Minuten (Status epilepticus) oder zeigt der/die Betroffene Anzeichen von Atemnot, so ist ein Notarzt zu informieren. Die Gabe eines Notfallmedikamentes ist meistens nicht sinnvoll, da der Anfall nach 1-2 Minuten selbstlimitierend ist. Nur dann, wenn bereits bekannt ist, dass häufig nach einem Anfall weitere Anfälle in kurzer Zeit folgen, ist die Gabe eines Notfallmedikaments (Diazepam Rektiole oder Buccolam® (Lösung unter die Zunge)) sinnvoll. Die Gabe von Tavor Expidet® ist wenig zielführend, da das Medikament ca.

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Es ist möglich, dass Sie im Anschluss an einen epileptischen Anfall eine Nachphase haben. Dieses Phänomen ist sehr häufig und äußert sich durch unterschiedliche Symptome, etwa eine gestörte Aufmerksamkeit in den folgenden Stunden. Auch Beeinträchtigungen von Sprache, Gedächtnis und Stimmung sind für einige Zeit typisch.

Epilepsie und Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)

Eine Epilepsie und ihre Behandlung kann, z.B. wegen einer Operation oder dem Zeitraum der Medikamenteneinstellung, eine längere Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen. Die Entscheidung über eine Krankschreibung bei Epilepsie hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden erläutert werden.

Voraussetzungen für eine Krankschreibung

Die Notwendigkeit einer Krankschreibung bei Epilepsie hängt von der individuellen Situation des Betroffenen ab. Folgende Aspekte spielen eine Rolle:

  • Anfallshäufigkeit und -schwere: Treten Anfälle häufig auf oder sind sie besonders schwerwiegend, kann eine Krankschreibung erforderlich sein, um die Gesundheit und Sicherheit des Betroffenen zu gewährleisten.
  • Art der Tätigkeit: Bestimmte Berufe sind mit einem höheren Risiko verbunden, wenn Anfälle auftreten (z.B. Arbeiten in der Höhe, mit gefährlichen Maschinen oder im Straßenverkehr). In solchen Fällen ist eine Krankschreibung oft unerlässlich.
  • Medikamenteneinstellung: Während der Einstellungsphase auf Antiepileptika können Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel oder Konzentrationsstörungen auftreten, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Eine Krankschreibung kann in dieser Zeit sinnvoll sein.
  • Individuelle Beeinträchtigung: Auch wenn die Anfälle gut kontrolliert sind, können Begleiterscheinungen wie Müdigkeit, Gedächtnisprobleme oder psychische Belastungen die Arbeitsfähigkeit einschränken und eine Krankschreibung rechtfertigen.

Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Menschen mit Epilepsie müssen ihrem Arbeitgeber die Diagnose Epilepsie nur mitteilen, wenn es die Arbeit erheblich beeinflusst, also z.B. Betroffene müssen die Epilepsie in diesen Fällen selbst ansprechen, nicht nur, wenn der Arbeitgeber es erfragt.

Berufliche Beurteilung bei Epilepsie

Der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung hat die DGUV Information 250-001 - "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall" herausgegeben. Außerdem findet sich in dieser DGUV-Information eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach Anfallsart.

Erwerbsminderung

Wer wegen Epilepsie nur noch unter 6 Stunden täglich auf dem sog. allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert, sind es unter 3 Stunden ist es eine volle Erwerbsminderung. Dann kann ggf. eine Erwerbsminderungsrente das Arbeitseinkommen ersetzen oder ergänzen. Wird diese abgelehnt oder ist sie zu gering, helfen verschiedene Sozialleistungen, z.B.

Arbeitsplatzanpassung und Unterstützung

Treten Epilepsien erst nach der Berufsausbildung auf und können Betroffene deshalb ihre Tätigkeit trotz Behandlung nicht mehr ausüben, muss geprüft werden, welche Alternativen in Frage kommen. Möglicherweise können Betroffene im selben Unternehmen weiterbeschäftigt werden. Ermöglicht werden kann das z.B. Anpassung des Arbeitsplatzes, z.B. Wechsel an einen Arbeitsplatz, an dem weiterhin die Erfahrungen und Qualifikationen von Beschäftigten genutzt werden können, an dem eine Eigen- oder Fremdgefährdung aber ausgeschlossen ist, z.B. Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, können unter Umständen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Besteht aufgrund der Epilepsie eine Behinderung, dann gibt es zudem verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten.

Arbeitsassistenz kann Menschen mit Epilepsie eine Berufstätigkeit in Anstellung oder Selbstständigkeit ermöglichen. Arbeitsassistenz bei Epilepsie setzt voraus, dass der Mensch mit Epilepsie der Kernarbeit selbst nachgehen kann und nur für Hilfsarbeiten Assistenz braucht. Arbeitsassistenz kann ggf. eine krankheitsbedingte Kündigung wegen Epilepsie verhindern.

Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche

Menschen mit Epilepsie können beim Versorgungsamt ihren Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen und einen Schwerbehindertenausweis sowie sog. Merkzeichen beantragen. Die Höhe des GdB richtet sich nach Schwere, Häufigkeit, Art und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert.

Der GdB bzw. GdS bei epileptischen Anfällen hängt hauptsächlich von der Schwere, Art und Häufigkeit der Anfälle ab. Weil Anfälle am Tag meistens mehr Probleme machen als Anfälle im Schlaf, kommt es zusätzlich auf die Tageszeit der Anfälle an.

Ein Schwerbehindertenausweis dient dazu, Nachteilsausgleiche zu nutzen, die für die verschiedenen Lebenslagen bei einer Epilepsie eine Erleichterung darstellen können. Ab einem GdB von 50, der bei einer schweren Epilepsie erreicht werden kann erhält man einen Schwerbehindertenausweis.

Leistungen zur sozialen Teilhabe

Leistungen zur sozialen Teilhabe, z.B.

Übersicht zu Hilfen und Nachteilsausgleichen im Beruf

Behinderung > Berufsleben, z.B.

Tabelle Nachteilsausgleiche GdB

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche: Tabelle Nachteilsausgleiche GdB.

Rehabilitation bei Epilepsie

Wenn körperliche oder mentale Einschränkungen bestehen, Probleme beim Umgang mit der Erkrankung oder gar die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, sollten Sie mit Ihrem behandelnden ärztlichen Fachpersonal über die Möglichkeit einer neurologischen Rehabilitation mit Schwerpunkt Epilepsie sprechen. erfolgen über den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin (am besten Neurolog:in) mit Begründung, weshalb, mit welchem Ziel und ob sie als Patient:in in der Lage sind, eine Rehabilitationsmaßnahme durchzustehen. Vor einer Rehabilitationsmaßnahme sollte die medizinische Situation und Anfallssituation stabil sein. Schwerpunkt der Rehabilitationsmaßnahme sind Minderung von Funktionseinschränkungen sowohl im Bereich der Hirnleistung (Gedächtnis, Aufmerksamkeit etc.) aber auch bei körperlichen Einschränkungen sowie bei Problemen im Umgang mit der Erkrankung und bei komplexen sozialmedizinischen und beruflichen Fragestellungen.

Pflegegrad bei Epilepsie

Sie haben sich dazu entschlossen, einen Pflegegrad zu beantragen? Prima, dann können Ihnen künftig vielleicht Leistungen der Pflegekasse den Alltag erleichtern. Wir geben Ihnen jetzt Tipps, wie Sie einen Pflegegrad reibungslos bei der Pflegekasse beantragen.

Pflegegrad bei Epilepsie: Schritt für Schritt zum Pflegegrad

Glücklicherweise gibt es eine feste Frist für die Bearbeitung des Pflegegrad-Antrages. Die Pflegekasse hat genau 25 Arbeitstage Zeit, Ihnen mitzuteilen, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten. Doch erst einmal müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

  • Schritt 1 - Legen Sie sich das richtige Formular zu: Der Pflegegrad-Antrag klappt mit nur einem Formular, und zwar mit dem „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Sind Sie lieber virtuell unterwegs, können Sie auf den Seiten Ihrer Krankenkasse nach dem Antrag Ausschau halten. Die Pflegekasse ist nämlich an die Krankenkasse angegliedert.
  • Schritt 2 - Machen Sie alle erforderlichen Angaben: Ihr Antrag kann nur mit den richtigen Informationen reibungslos bearbeitet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Angaben im Formular wahrheitsgemäß und ausreichend machen. Neben persönlichen Angaben erfragt die Pflegekasse im Antrag auch, ob Sie zeitgleich Leistungen wie Pflegesachleistungen beantragen möchten. Außerdem müssen Sie Angaben zu der Person machen, die die Pflege übernimmt. Checken Sie zum Schluss unbedingt noch einmal, ob Sie alles ausgefüllt haben und vergessen Sie die Unterschrift nicht.
  • Schritt 3 - Stellen Sie sich auf einen Anruf vom MD ein: Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, kommen Sie automatisch in Kontakt mit dem Medizinischen Dienst (MD). Dieser ist nämlich für die sogenannte Pflegebegutachtung zuständig. In Ihrer Wohnumgebung stellt ein Gutachter dabei fest, wie selbstständig Sie im Alltag agieren können. Die Pflegebegutachtung findet aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt - nehmen Sie also unbedingt den Anruf des Mitarbeiters an.
  • Schritt 4 - Warten Sie auf den Bescheid der Pflegekasse: Spätestens nach 25 Arbeitstagen haben Sie ein Schreiben von der Pflegekasse im Briefkasten. Der Bescheid informiert Sie darüber, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und wie hoch dieser ist. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen nun zahlreiche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.
  • Schritt 5 - Prüfen Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist: Bevor Sie das Schreiben abheften, raten wir Ihnen dazu, eine genaue Prüfung vorzunehmen. Haben Sie den Eindruck, dass der Pflegegrad Ihre Pflegesituation ausreichend abbildet? Falls nicht, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch richten Sie schriftlich an die Pflegekasse.

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