Mangan-Parkinson als Berufskrankheit: Anerkennung, Ursachen und Prävention

Die Parkinson-Krankheit, auch bekannt als Schüttellähmung oder Morbus Parkinson, ist eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die durch den Verlust von Nervenzellen im Gehirn gekennzeichnet ist. Während die Ursache in den meisten Fällen unbekannt ist (idiopathisch), können bestimmte Faktoren, wie beispielsweise der Kontakt mit Mangan oder Pestiziden, das Risiko einer Parkinson-Erkrankung erhöhen. In diesem Artikel werden die Möglichkeiten der Anerkennung von Mangan-Parkinson als Berufskrankheit, die Ursachen, Symptome und Präventionsmaßnahmen beleuchtet.

Das Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren

Um eine Erkrankung als Berufskrankheit (BK) anerkennen zu lassen, wird ein sogenanntes BK-Feststellungsverfahren durchgeführt. Dabei werden sowohl die medizinischen als auch die arbeitstechnischen Voraussetzungen geprüft.

Prüfung der medizinischen Voraussetzungen

Zur Prüfung der medizinischen Voraussetzungen werden folgende Informationen eingeholt:

  • Medizinische Befunde der behandelnden Ärzte
  • Stellungnahmen des Beratungsarztes
  • Gutachten

Meldung des Verdachts auf eine Berufskrankheit

Damit ein BK-Feststellungsverfahren eingeleitet werden kann, muss der Verdacht auf eine Berufskrankheit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden. Dies kann durch den behandelnden Arzt, den Arbeitgeber oder den Betroffenen selbst erfolgen. Auch die Krankenkassen sind verpflichtet, die Unfallversicherungsträger entsprechend zu informieren.

Leistungen bei anerkannter Berufskrankheit

Bei einer anerkannten BK Parkinson besteht Anspruch auf Leistungen des Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), darunter:

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  • Dienstleistungen: z. B. Beratung und Hilfestellung
  • Sachleistungen: z. B. Übernahme der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen
  • Geldleistungen: z. B. Rentenzahlungen

Primäres vs. sekundäres Parkinson-Syndrom

Es ist wichtig, zwischen dem primären und dem sekundären Parkinson-Syndrom zu unterscheiden:

  • Primäres Parkinson-Syndrom: Eine langsam fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, deren Ursache in den meisten Fällen unbekannt ist.
  • Sekundäres Parkinson-Syndrom: Verursacht durch verschiedene Faktoren wie Medikamente (z. B. Neuroleptika), Gifte (z. B. Mangan), strukturelle Gehirngewebsveränderungen, Tumore im Gehirn oder eine Störung des natürlichen Abflusses des Gehirnwassers.

Mangan als Ursache für sekundäres Parkinson-Syndrom

Gastrointestinal und inhalativ aufgenommenes Mangan gilt als neurotoxisches Metall, das dopaminerge Nerven in den Basalganglien schädigen kann. Dies kann zu einem sekundären Parkinson-Syndrom führen.

Arbeitsbereiche mit Manganexposition

Zu den wichtigsten Arbeitsbereichen in Deutschland, in denen mit dem Auftreten von manganhaltigen Stäuben gerechnet werden kann, zählen Schweißarbeiten und die Herstellung von Legierungen. Die Höhe der Exposition hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:

  • Schweißverfahren
  • Mangangehalt der Werkstoffe
  • Expositionszeiten
  • Belüftung des Arbeitsplatzes

Arbeitsplatzgrenzwert für Mangan

In Deutschland ist der Arbeitsplatzgrenzwert für Mangan in der einatembaren Fraktion (MnE) bzw. in der alveolengängigen Fraktion (MnA) festgelegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts für MnA bei verschiedenen schweißtechnischen Arbeiten kaum bzw. nur in Kombination verschiedener Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten.

Studien zur Manganexposition und Parkinson

Verschiedene Studien haben den Zusammenhang zwischen Manganexposition und Parkinson-ähnlichen Symptomen untersucht. Eine kürzlich erschienene longitudinale Auswertung von Schweißern aus dem US-Schiffs- bzw. Maschinenbau zeigte für einen Beobachtungszeitraum von fünf Jahren eine Progression von parkinsonähnlichen Symptomen.

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Pestizide und Parkinson

Die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit kommt auch bei Personen in Betracht, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext angewendet haben. Es wird angenommen, dass Pestizide chronisch über freie Radikale zu oxidativem Stress und damit zur Neurodegeneration und Parkinson führen können.

Zusammenhang zwischen Pestiziden und Parkinson

In einer Vielzahl von Studien konnte der Zusammenhang zwischen Pestiziden aller Substanzgruppen und der Entstehung einer Parkinson-Erkrankung gezeigt werden.

Frühwarnzeichen und Symptome von Parkinson

Bei Vorliegen der folgenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da sie Frühwarnzeichen für Parkinson sein könnten:

  • Zittern (Tremor): Oft als Ruhetremor wahrgenommen.
  • Verlangsamung der Bewegungen (Bradykinese): Bewegungen erscheinen stockender und gehemmter.
  • Muskelsteifheit (Rigor): Schmerzhafte Verspannungen in den Oberarmen oder der Schulter.
  • Verändertes Gangbild: Unsicherer, schlurfender Gang.
  • Veränderte Mimik: Starre Mimik, schwache Gestik.
  • Chronische Schmerzen: Häufig Nacken- oder Schulterschmerzen.
  • Niedergeschlagenheit: Depressive Verstimmungen.
  • Schlafstörungen: Ein- und Durchschlafstörungen, Gewaltschlaf.
  • Kreislaufprobleme: Schwindel, Schwarzwerden vor Augen.

Weitere Risikofaktoren für Parkinson

Neben Mangan und Pestiziden gibt es weitere Faktoren, die das Risiko einer Parkinson-Erkrankung erhöhen könnten:

  • Bewegungsmangel: Personen, die weniger als 6 Stunden pro Woche körperlich aktiv sind.
  • Infektionen: Einige Virusinfektionen könnten das Risiko erhöhen.
  • Metabolische Ursachen: Stoffwechselstörungen.
  • Zerebrale Raumforderungen: Tumore im Gehirn.
  • Morbus Alzheimer: Erhöhtes Risiko bei Vorliegen von Alzheimer.
  • Umwelttoxine: Nanoplastik und andere Umweltgifte.
  • Pestizide: Organo-Chlor-Pestizide.

Präventionsmaßnahmen

Um das Risiko einer Mangan- oder Pestizid-induzierten Parkinson-Erkrankung zu minimieren, sind folgende Präventionsmaßnahmen wichtig:

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  • Arbeitsschutz: Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Mangan und andere Schadstoffe. Verwendung von geeigneter Schutzausrüstung (z. B. gebläseunterstützte Schweißerschutzhauben/-helme).
  • Minimierung der Pestizidexposition: Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden, Verwendung von alternativen Pflanzenschutzmethoden, Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen bei der Anwendung von Pestiziden.
  • Gesunde Lebensweise: Ausreichend Bewegung, ausgewogene Ernährung, Vermeidung von Alkoholmissbrauch.
  • Früherkennung: Regelmäßige ärztliche Untersuchungen, um Frühwarnzeichen von Parkinson zu erkennen.

Fazit

Die Anerkennung von Mangan-Parkinson als Berufskrankheit ist möglich, wenn ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Exposition gegenüber Mangan oder Pestiziden und der Entstehung der Parkinson-Erkrankung nachgewiesen werden kann. Ein frühzeitiges Erkennen der Symptome und die Einleitung von Präventionsmaßnahmen sind entscheidend, um das Risiko einer Erkrankung zu minimieren und den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen. Es ist wichtig, den Verdacht auf eine Berufskrankheit der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden, um ein entsprechendes Feststellungsverfahren einzuleiten. Die Berufsgenossenschaft prüft die medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen und entscheidet über die Anerkennung als Berufskrankheit. Im Falle einer Anerkennung besteht Anspruch auf Leistungen des SGB VII, wie z.B. Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenzahlungen.

Wichtiger Hinweis für Ärzte

Wenn bei einem Patienten der Verdacht auf eine berufsbedingte Parkinson-Erkrankung besteht, sollte dies der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Folgende Informationen sind dabei besonders wichtig:

  • Genaue Diagnose
  • Berufliche Tätigkeiten und Einwirkungen des Patienten (z. B. Schweißen, Umgang mit Pestiziden)
  • Dauer und Intensität der Exposition
  • Vorliegende medizinische Befunde und Gutachten

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