Pflegeoveralls und Pflegebodys erleichtern den Alltag in der Pflege immens, sowohl für die Pflegenden als auch für die Gepflegten. Sie erleichtern beispielsweise das Wechseln von Inkontinenzmaterial und verhindern, dass sich Menschen mit Demenz selbst entkleiden. Doch oft stellt sich die Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Pflegekasse. Dieser Artikel soll Antworten auf diese Fragen geben und die verschiedenen Modelle mit ihren jeweiligen Funktionen für unterschiedliche Bedürfnisse erläutern.
Was ist ein Pflegeoverall?
Ein Pflegeoverall ist eine spezielle Funktionswäsche, die für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen konzipiert ist. Es handelt sich um einen Einteiler, der komplett über den Körper gezogen werden kann und sich im Idealfall wie ein Pyjama anfühlt. Er soll sowohl dem Pflegebedürftigen als auch dem Pflegenden den Alltag erleichtern. Pflegeoveralls haben oft einen Reißverschluss im Rücken- und Beinbereich, wodurch Betroffene leichter an- und entkleidet werden können. Dies erleichtert auch die Körperpflege. Der Reißverschluss am Rücken verhindert, dass sich Menschen mit Einschränkungen unbedacht oder ungewollt selbst ausziehen. Pflegeoveralls und Pflegebodys können sowohl tagsüber als auch nachts getragen werden.
Pflegeoverall oder Pflegebody - Was ist der Unterschied?
Pflegebodys sind im Gegensatz zu Pflegeoveralls kürzer geschnitten und reichen nur bis zu den Knien oder Oberarmen. Ein Pflegeoverall ist langärmlig und hat lange Hosenbeine. Wenn der Pflegebedürftige bei offenem Fenster schläft oder die Bettdecke regelmäßig wegstrampelt, schützt der langgeschnittene Overall vor Auskühlung. Der Pflegeoverall sollte locker am Körper anliegen, damit er nicht als beklemmend empfunden wird. Der Pflegebody ist kürzer geschnitten als der Overall, wobei die Beine nur bis zu den Knien und die Arme bis zur Armbeuge bedeckt sind. Er ist die etwas "luftigere" Variante im Vergleich zum Pflegeoverall. Wenn Pflegebedürftige zu Nachtschweiß neigen, ist der Pflegebody empfehlenswert, da er kürzer geschnitten ist.
Vorteile von Pflegeoveralls und Pflegebodys
- Verhindern Selbstentkleidung
- Einfaches An- und Ausziehen
- Geeignet für Frauen und Männer (Unisex)
- Verschiedene Größen erhältlich
- Waschmaschinenfest (bis 60°C)
Worauf sollte man beim Kauf von Pflegewäsche achten?
Um gute von weniger guter Qualität zu unterscheiden, können drei Kriterien miteinander verglichen werden:
- Hautfreundliches Material
- Hochwertige Reißverschlüsse
- Richtige Passform
Material
Baumwolle gilt als bevorzugtes Material, da auch Menschen mit empfindlicher Haut diese Naturfaser gut vertragen. Baumwolle lässt sich sehr fein verspinnen, wodurch die Textilien nicht kratzen. Sie bindet Feuchtigkeit (z. B. Schweiß) und hält den Träger der Pflegewäsche weitgehend trocken. Da sich die Faser nicht elektrostatisch auflädt, können sich Pflegebedürftige viel im Bett bewegen, ohne einen schmerzhaften „Schlag“ zu bekommen. Bei Pflegewäsche, die mehrfach verwendet werden soll, kann ein Mix mit Polyester vorteilhaft sein. Durch die synthetische Faser hält die Passform der Wäsche sehr viel länger als bei reiner Baumwolle. Viele Overalls bestehen zu rund 60 % aus Baumwolle und zu 40 % aus Polyester. Der relativ hohe Polyesteranteil macht die Kleidung dehnbar und formstabil, während der Baumwollanteil für ein angenehmes Hautgefühl sorgt.
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Reißverschluss
Der Reißverschluss sollte so eingenäht sein, dass er keine Druckstellen auf der Haut hinterlässt. Längerer Druck einer Falte, eines Knopfes, einer Naht oder eines Reißverschlusses auf eine Körperpartie kann zu Wunden führen. Viele Pflegebekleidungen sind mit Sicherheitsknöpfen versehen, da demenziell erkrankte Menschen oft Probleme haben, einen Reißverschluss zu öffnen. Es gibt Pflegeoveralls mit unterschiedlichen Arten von Reißverschlüssen. Für ein leichteres An- und Ausziehen befindet sich in der Regel am Rücken ein seitlicher Reißverschluss, der schräg verläuft, um Druckstellen zu vermeiden. Einige Patientenoveralls haben zwei Reißverschlüsse am Vorderteil, die ein besonders schnelles Ausziehen ermöglichen. Diese Reißverschlüsse sind speziell für demenziell erkrankte Pflegebedürftige mit einer Sicherung ausgestattet, die ein selbstständiges Ausziehen verhindert. An den Beinreißverschlüssen befinden sich spezielle Sicherheitsmechanismen, die ein ungewolltes Entkleiden erschweren.
Passform
Ist der Overall oder Body zu knapp bemessen, engt er seinen Träger ein. Ist die Pflegewäsche zu groß, kann der Stoff Falten werfen und Druckstellen auf der Haut verursachen. Der Schrittbereich sollte gut anliegen und mögliches Inkontinenzmaterial aufnehmen können. Die Pflegewäsche sollte nicht hauteng anliegen, sondern etwas Luft lassen. Enge Kleidung wird oft bei älteren und insbesondere bei demenziell veränderten Personen als unangenehm empfunden. Der körpernahe Schnitt eines Ganzkörperoveralls verhindert oder erschwert das Eingreifen in das Inkontinenzmaterial. Viele Overalls sind körpernah geschnitten, was den Vorteil hat, dass das Pflegematerial bei Inkontinenz gesichert ist und nicht verrutschen kann.
Pflegeoverall auf Rezept - Kostenübernahme durch Krankenkasse und Pflegekasse
Die Pflegekassen müssen die Kosten für einen Pflegeoverall nur übernehmen, wenn er im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt ist. Dort sind in den Produktgruppen 15.25.31 (saugende Inkontinenzhosen: nicht wiederverwendbar) und 15.25.32 (wiederverwendbare saugende Inkontinenzhosen) Wäscheprodukte aufgeführt, die von den Pflegekassen übernommen werden müssen. Diese Wäsche hat spezielle Einlagen, die das Inkontinenzmaterial aufnehmen und den Pflegebedürftigen trocken halten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Inkontinenzhosen nicht mit einem Pflegeoverall oder Pflegebody vergleichbar sind, da sie rein funktional sind und nur den Intimbereich bedecken. Overall und Body sind als Alltagswäsche konzipiert, die sich rückstandsfrei waschen lässt. Es ist kein mehrfach verwendbarer Pflegeoverall oder Pflegebody bekannt, dessen Kosten die Krankenkassen übernehmen. Solche Pflegewäsche wird als Privatleistung angesehen.
Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet systematisch Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel auf, für die gesetzliche Krankenkassen und Pflegekassen im Bedarfsfall aufkommen. Es legt auch Anforderungen an bestimmte Hilfsmittel fest, die für Produkte gelten, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet werden sollen. Diese Anforderungen sind jedoch für die Kostenübernahme nicht bindend. Für Privatversicherte gilt je nach vertraglicher Vereinbarung der Hilfsmittelkatalog ihrer jeweiligen Krankenversicherung oder Pflegeversicherung. Einen allgemeinen Hilfsmittelkatalog für alle Privatversicherten gibt es nicht.
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Das Hilfsmittelverzeichnis ist allgemein für alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gültig und bestimmt auch für die Hilfsmittelhersteller verbindliche Anforderungen an die Funktion und die Qualität einzelner Hilfsmittelgruppen. Das Hilfsmittelverzeichnis enthält viele übliche Hilfsmittel, aber nicht alle. Es ist möglich, bei der Krankenkasse eine Kostenübernahme auch für Hilfsmittel zu beantragen, die nicht darinstehen. Ein solcher Antrag ist oft mit mehr bürokratischem Aufwand bei den Kranken- und Pflegekassen verbunden. Es ist daher ratsam, von Anfang an zu begründen, warum es im Verzeichnis kein Hilfsmittel gibt, das im persönlichen Fall ausreicht.
Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine allgemeine Übersicht über Hilfsmittel, sondern für jede Versicherung einen individuellen Hilfsmittelkatalog. Die Hilfsmittelkataloge können sich im Detail stark unterscheiden. Ein offener Hilfsmittelkatalog bestimmt Zweck, Anwendung und Qualität für einzelne Hilfsmittelgruppen, listet die Hilfsmittel aber nicht einzeln auf. Ein geschlossener Hilfsmittelkatalog nennt Hilfsmittel explizit mit Namen. Private Versicherer dürfen im Gegensatz zur GKV Kulanz walten lassen, sodass auch für scheinbar ausgeschlossene Hilfsmittel eine Kostenübernahme möglich sein kann.
REHADAT-Hilfsmittel
REHADAT ist ein unabhängiges Informationsangebot für die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, das auch das Portal REHADAT-Hilfsmittel mit einem Hilfsmittelfinder speziell für Menschen mit Behinderungen umfasst. REHADAT-Hilfsmittel umfasst nicht nur zugelassene Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen, sondern auch technische Arbeitshilfen, die nicht als medizinische Hilfsmittel zugelassen sind. Die REHADAT-Plattform bietet zudem eine separate übersichtliche Darstellung des GKV-Hilfsmittelverezeichnisses mit einer besseren Suchfunktion.
Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel - Was ist der Unterschied?
Hilfsmittel sichern den Erfolg einer Kranken- oder Heilbehandlung, beugen einer drohenden Behinderung vor oder gleichen eine bestehende Behinderung im Alltag aus. Pflegehilfsmittel sollen Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit verhindern oder deren Folgen mildern. Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder tragen zum Behandlungserfolg bei und müssen von einem Arzt per Rezept verordnet werden. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen. Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege, wofür kein Rezept notwendig ist, aber ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich sind. Beispiele sind Bade- und Toilettenhilfen, Lifter und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Einige Hilfsmittel sind doppelfunktional, sodass sich Kranken- und Pflegekasse nach festgelegten Anteilen an den Kosten beteiligen. Versicherte bekommen davon in der Regel nichts mit. Zu den sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Badehilfen, Lagerungshilfen und Mobilitätshilfen.
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Antragstellung und Genehmigung
Um ein individuelles Hilfsmittel zu erhalten, ist in der Regel eine Verordnung vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erforderlich. Über die Genehmigung entscheidet dann die Krankenkasse. Ein ärztliches Hilfsmittel-Rezept muss innerhalb von 28 Kalendertagen (4 Wochen) bei der Kasse eingereicht werden, da es sonst verfällt. Wenn unklar ist, ob die Kranken- oder die Pflegekasse zuständig ist, sollte man sich als gesetzlich Versicherter zunächst an seine Krankenkasse wenden, da die Pflegekasse sowieso direkt angegliedert ist.
Wenn die Krankenkasse die Finanzierung eines bestimmten Hilfsmittels ablehnt, besteht das Recht auf Widerspruch. Dafür haben gesetzlich Versicherte einen Monat nach Eingang der Ablehnung Zeit. Es ist ratsam, mit dem zuständigen Arzt zu sprechen und ihn um eine ausführliche Bescheinigung der Notwendigkeit des Hilfsmittels zu bitten. Wenn die Krankenkasse auch im zweiten Anlauf das Hilfsmittel nicht bewilligt, bleibt noch der Gang zum Sozialgericht, der jedoch nur in Begleitung eines Anwalts für Sozialrecht erfolgen sollte.
Sobald die Kasse das Hilfsmittel genehmigt und mögliche Versorger (wie Sanitätshäuser, Apotheken oder Online-Händler) genannt hat, kann man dort das Rezept einlösen. Technische Hilfsmittel werden oft als gebrauchte Leihgabe und nicht als Neuware zur Verfügung gestellt. Geht ein Hilfsmittel kaputt oder muss es gewartet werden, ist dafür ebenfalls der Kostenträger (die Krankenkasse) zuständig. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln steht üblicherweise ein bestimmtes persönlich festgelegtes Kontingent für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
Krankenkassen und Pflegekassen haben feste Vertragspartner für bestimmte Hilfsmittelgruppen. Die Kasse ist verpflichtet, alle Vertragspartner zu nennen. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, Hilfsmittel von anderen Versorgern zu erhalten. In diesem Fall sollte man vorher mit seiner Kasse sprechen.
Zuzahlung und Aufzahlung
Die Zuzahlung für ein Hilfsmittel ist der Betrag, den man selbst für ein Hilfsmittel zahlen muss. Minderjährige sind von der Zuzahlung befreit. Für Hilfsmittel zum Verbrauch zahlt man 10 Prozent der Kosten pro Packung, aber maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln.
Die Aufzahlung ist der Aufpreis, den man bezahlen muss, wenn man sich für ein teureres Hilfsmittel entscheidet, als es das Rezept vorsieht. Hier muss man immer die gesamte Kostendifferenz selbst zahlen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die aufgrund des Materials oder aus hygienischen Gründen in der Regel nur einmal benutzt und nicht wiederverwendet werden können. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen oder Einmal-Bettschutzeinlagen. Die Pflegekassen können diese Hilfsmittel zur Verfügung stellen oder die Kosten erstatten. Im Fall der Kostenerstattung kaufen Pflegebedürftige die Hilfsmittel nicht bei Vertragspartnern der Pflegekassen, sondern beispielsweise in einem Drogeriemarkt und lassen sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten. Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden 40 Euro im Monat erstattet. Ein formloser Antrag ist bei festgestellter Pflegebedürftigkeit ausreichend. Eine Befreiung von Zuzahlungen ist möglich. Es gelten die Regelungen zur Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Pflegeoverall als Freiheitsberaubung?
Oftmals kommt die Diskussion auf, ob Pflegeoveralls eine Fixierung, also Freiheitsberaubung, darstellen. Nach rechtlicher Grundlage macht sich der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB Abs. 1 strafbar, wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt. Weitläufig wird dazu folgende Meinung vertreten: Menschen, die Pflegeoveralls tragen, können alle Tätigkeiten durchführen, ob Gehen, Hinsetzen oder Laufen. Diese Bekleidung schränkt folglich keineswegs die Bewegungsfreiheit des Tragenden ein. Wichtig ist zu wissen, dass ein Pflegeoverall keinen Eingriff in die Freiheit des Menschen bedeutet, da die freie Bewegung in keinster Weise verhindert wird.
Die Rolle des Pflegeheims
Pflegeheime sind laut Gesetz dazu verpflichtet, Hilfsmittel bereitzustellen, die bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und Grundpflege der pflegebedürftigen Person notwendig sind. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Handlungen, die normalerweise im Haushalt eines Menschen notwendig werden, wie z. B. die Reinigung des Zimmers, die Versorgung mit Essen und sauberer Kleidung. Die Grundpflege umfasst die Unterstützung eines pflegebedürftigen Menschen bei alltäglichen Handlungen wie Körperpflege und Fortbewegung.
Beispiele für Hilfsmittel, die zur grundsätzlichen Ausstattung eines Pflegeheims gehören, sind:
- Hilfen beim Baden und Duschen (Wannenlifter, Duschrollstühle, Haltegriffe im Bad)
- Mobilitätshilfen (Zimmerrollstühle, Anziehhilfen, Gehstöcke, Rollatoren, Lifter, Rampen, Hebebühnen)
- Hilfen beim Toilettengang (zum Beispiel Toilettenstühle)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (zum Beispiel Schnabeltassen)
- Behindertengerechte Betten inklusive Lagerungsrollen und Bettschutzauflagen
Die Kosten für diese Hilfsmittel sind im Pflegesatz oder in den Investitionskosten des Pflegeheims enthalten und dürfen nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Hilfsmittel, die aufgrund einer individuellen Erkrankung oder Behinderung notwendig werden, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Pflegeheims, sondern werden von der Krankenkasse der jeweiligen Bewohnerin oder des jeweiligen Bewohners bereitgestellt. Beispiele hierfür sind:
- Hilfsmittel, die einer medizinischen Behandlung dienen und im Einzelfall notwendig sind (zum Beispiel Windelhosen bei Inkontinenz oder Matratzenauflagen zur Behandlung eines bereits vorhandenen Druckgeschwürs)
- Hilfsmittel, die dazu dienen, eine unmittelbar drohende Erkrankung oder Behinderung zu verhindern (zum Beispiel eine Spezialmatratze)
- Hilfsmittel, die individuell angepasst werden und nur für die betroffene Person verwendet werden (zum Beispiel Hörgeräte, Prothesen, Brillen)
- Hilfsmittel, die aufgrund von einer Behinderung notwendig sind, um die Mobilität und Teilhabe am alltäglichen Leben zu ermöglichen (zum Beispiel individuelle Anpassungen bei einem Rollstuhl)
- Hilfsmittel, die ein allgemeines Grundbedürfnis außerhalb des Heimgeländes stillen (zum Beispiel ein eigener Rollstuhl für regelmäßige Aktivitäten außerhalb des Pflegeheims)
Im Streitfall über die Finanzierung eines Hilfsmittels zwischen Ihnen und dem Heimbetreiber haben Sie die Möglichkeit, den Anspruch aus dem Heimvertrag vor den Zivilgerichten einzuklagen. Lehnt die Krankenkasse die Versorgung mit einem Hilfsmittel ab, handelt es sich um eine sozialrechtliche Streitigkeit.
Palliativmedizinische Aspekte
In der Palliativmedizin geht es darum, die Lebensqualität von Patienten mit unheilbaren Erkrankungen zu verbessern. Auch wenn die Situation ausweglos erscheint, lässt sich durch eine palliativmedizinische Begleitung die Lebensqualität des Betroffenen deutlich verbessern. Es geht vor allem um die Linderung von Schmerzen und um emotionale und psychische Hilfe. Die Palliativmedizin betrachtet den Tod und das Sterben als Bestandteile des Lebens und strebt eine Integration in das Leben an, anstatt Sterbende auszugrenzen.
Die Ziele der Palliativmedizin sind die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen einer schweren Erkrankung (meist einer Tumorerkrankung) und die Gewährleistung eines stressfreien und schmerzfreien Übergangs vom Leben zum Tod. Die Betreuung erfolgt ganzheitlich und rückt den Menschen in den Fokus.
Je nach Situation und Komplexität des Krankheitsbildes wird entschieden, ob die allgemeine oder die spezialisierte Palliativmedizin zur Anwendung kommt. Bei weniger stark ausgeprägten Beschwerden kommen die Maßnahmen der allgemeinen Palliativversorgung zum Einsatz, die entweder durch einen Pflegedienst, direkt auf der Krankenhausstation oder auch durch den Hausarzt durchgeführt werden können. Ein sehr komplexes Krankheitsbild hingegen erfordert die Anwendung der spezialisierten Palliativmedizin, bei der spezialisierte Fachkräfte die Behandlung vornehmen. Diese Art der Behandlung ist nur auf Verordnung durch den Arzt zugänglich. Bei einer ambulanten Behandlung kann ein Team der SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) hinzugezogen werden, das aus hoch qualifizierten Ärzten, Pflegern, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und weiteren Fachkräften besteht. Schwer kranke Patienten können durch diese Teams weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und werden dort behandelt. Den gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen haben per Gesetz alle gesetzlich versicherten Patienten, die unter einer nicht heilbaren Krebserkrankung leiden und bei denen die bald eintretende Sterbephase abzusehen ist. Die stationäre Palliativmedizin erfolgt auf einer Palliativstation im Krankenhaus oder in einer spezialisierten Tagesklinik. Die Hospize für Erwachsene verfügen durchschnittlich über zehn Betten, insgesamt stehen deutschlandweit rund 2.500 Hospiz-Betten zur Verfügung. Jeder Versicherte hat seit dem 1. Seit 2014 müssen Studenten, die das 2.
Palliativpflege bedeutet, die Lebensqualität der Patienten zu maximieren und ihnen ein würdevolles und schmerzfreies Sterben zu ermöglichen. Sie erfordert einfühlsame Kommunikation, empathische Betreuung und eine individuell angepasste Behandlung, die sowohl körperliche als auch psychosoziale Aspekte berücksichtigt. Die Kosten für Palliativpflege werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung und ein anerkannter Bedarf vor. Angehörige sind ein zentraler Bestandteil der Palliativversorgung und erhalten emotionale, praktische und organisatorische Unterstützung - auch über den Tod hinaus.
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