Pflegegrad bei Demenz und Inkontinenz: Voraussetzungen und Leistungen

Viele Menschen mit Behinderungen benötigen Unterstützung im Alltag. Die Gründe dafür können körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen sein, die jedoch nicht zwangsläufig zu Pflegebedürftigkeit führen. Der Pflegegrad dient als Maßstab, um den Unterstützungsbedarf zu ermitteln und Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.

Was ist ein Pflegegrad?

Die Pflegekasse bietet verschiedene Leistungen für pflegebedürftige Menschen an, darunter Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege. Die Pflegegrade sind relativ neu und haben 2017 die früheren Pflegestufen abgelöst. Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, ist ein Pflegegrad erforderlich, der den Unterstützungsbedarf nachweist.

Warum einen Pflegegrad beantragen?

Ein Pflegegrad ermöglicht den Zugriff auf unterschiedliche Unterstützungsangebote wie:

  • Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Technische Hilfsmittel

Nicht alle Leistungen stehen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Ein Pflegegrad ist sinnvoll, wenn regelmäßig Unterstützung benötigt wird. Wichtig ist, dass ärztliche Bescheinigungen oder Krankenhausberichte nicht ausreichen, um die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen. Entscheidend ist die Einschränkung der Selbstständigkeit, die von der Pflegekasse mithilfe des Medizinischen Dienstes (gesetzlich Versicherte) oder der MEDICPROOF GmbH (Privatversicherte) ermittelt wird.

Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

Die Pflegebegutachtung dient dazu, den Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Um dem Gutachter einen guten Überblick zu verschaffen, sollten folgende Dokumente bereitliegen:

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  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Arzt- oder Krankenhausberichte
  • Pflegedokumentationen (z.B. Pflegetagebuch)
  • Medikamentenliste
  • Überblick über verwendete Hilfsmittel

Es ist hilfreich, wenn eine nahestehende Person bei der Begutachtung anwesend ist.

Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Pflegekasse kontaktieren: Nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse auf und fordern Sie das Formular "Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" an oder laden Sie es von der Webseite herunter. Füllen Sie das Dokument vollständig aus und senden Sie es an die Pflegekasse.
  2. An Pflegebegutachtung teilnehmen: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, der einen Gutachter in das häusliche Umfeld des Antragstellers entsendet.
  3. Geduld üben: Der Gutachter übermittelt die Ergebnisse der Pflegebegutachtung an die Pflegekasse, die nach Prüfung einen Pflegegrad zuteilt.

Unterstützung bei der Beantragung

Bei Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Anträge können Sie sich an die Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen wenden.

Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad

Ein Schwerbehindertenausweis und ein Pflegegrad schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt, ist die Beantragung eines Pflegegrades sinnvoll, da eine Einschränkung der Selbstständigkeit offensichtlich ist.

Leistungen bei Pflegegrad und Behinderung

Es gibt viele verschiedene Unterstützungsangebote, die die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern oder den Pflegealltag erleichtern sollen. Die Leistungen sind an den Pflegegrad angepasst: Je höher der Pflegebedarf, desto höher die Leistungen.

Tipps für einen Pflegegrad bei Behinderung

  1. Beantragen Sie den Pflegegrad rechtzeitig.
  2. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Leistungen.
  3. Kombinieren Sie die Unterstützungsangebote.
  4. Überprüfen Sie regelmäßig den Pflegebedarf und stellen Sie ggf. einen Höherstufungsantrag.
  5. Informieren Sie sich über Neuigkeiten im Pflegegesetz.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 1 bedeutet eine "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten Leistungen der Pflegeversicherung, wobei es bei der Pflegebegutachtung um das Ausmaß der Selbstständigkeit geht. Der notwendige Pflegeaufwand ist nicht mehr entscheidend.

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Leistungen bei Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig und können sich in der Regel noch recht gut selbst versorgen. Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro und auf Pflegehilfsmittel. Es besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Wohnraumanpassung

Die Pflegeversicherung fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Umbau-Projekt, z.B. für den Einbau eines Treppenlifts oder die Anpassung des Badezimmers.

Weitere Unterstützungsangebote

  • Tagespflege & Nachtpflege
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
  • Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende

Widerspruch bei Unzufriedenheit

Wenn die verfügbaren Leistungen der Situation nicht gerecht werden, kann ein Pflegegrad-Widerspruch eingelegt werden.

Beispiel: Frau Meyer mit Arthrose

Frau Meyer leidet an Arthrose in den Kniegelenken und hat Schwierigkeiten beim Aufstehen, Waschen und Anziehen. Sie erhält vom Gutachter 20 gewichtete Punkte und somit Pflegegrad 1.

Pflegegrad 1: Zusammenfassung

  • Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 12,5 bis unter 27 Punkte bei der Pflegebegutachtung
  • Kein direkter Zusammenhang zwischen Pflegegrad und Grad der Behinderung
  • Kein Anspruch auf Pflegegeld
  • Nutzung verschiedener Leistungen im Sinne einer Kostenerstattung möglich
  • Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat
  • Grundpflege kann von Laien übernommen werden
  • Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1 sind nicht das gleiche

Inkontinenz: Ursachen, Symptome und Umgang

Inkontinenz bezeichnet den Verlust der Kontrolle über die Ausscheidungen. Typische Symptome sind plötzlicher Toilettendrang, Bettnässen oder Verlust von Urin oder Stuhl beim Husten. Es ist wichtig, alle Inkontinenzformen ärztlich abklären zu lassen.

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Ursachen von Inkontinenz

Es gibt viele Gründe für Inkontinenz, darunter:

  • Schwaches Bindegewebe
  • Medikamente
  • Ernsthafte Erkrankungen
  • Nicht ausreichende Mobilität

Behandlung von Inkontinenz

Die Behandlung von Inkontinenz ist individuell und kann Verhaltenstherapien, Blasentraining, Beckenbodentraining, Medikamente oder Operationen umfassen.

Tipps für den Umgang mit Inkontinenz im Alltag

  • Tragen Sie bequeme Kleidung, die sich schnell öffnen lässt.
  • Wechseln Sie Hilfsmittel regelmäßig und waschen Sie sich mit einer ph-neutralen Seife.
  • Nehmen Sie ausreichend Flüssigkeit zu sich.
  • Sprechen Sie mit Familie und Freunden über Ihre Inkontinenz.
  • Verwenden Sie Inkontinenzprodukte, die verlorene Flüssigkeit aufnehmen und die Haut schützen.

Hilfsmittel bei Inkontinenz

Es gibt eine Vielzahl von Produkten und Hilfsmitteln für Menschen mit Inkontinenz, darunter:

  • Inkontinenzeinlagen und -hosen
  • Penisklemmen
  • Urinalkondome
  • Dauerkatheter
  • Toilettenstühle

Finanzielle Unterstützung bei Inkontinenz

Personen mit Inkontinenz können einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf vielfältige Pflegeleistungen. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf aufsaugende Produkte für Menschen mit Inkontinenz, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Pflegekurse und Beratung

Pflegekurse für Angehörige und Online-Pflegekurse bieten Informationen und Unterstützung im Umgang mit Inkontinenz.

Vorbeugung von Inkontinenz

Vorbeugen kann man mithilfe von Beckenbodentraining, ausreichender Flüssigkeitszufuhr und Bewegung.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2 bedeutet eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Versicherte mit Pflegegrad 2 erhalten Leistungen der Pflegeversicherung, wobei es bei der Pflegebegutachtung um das Ausmaß der Selbstständigkeit geht. Der notwendige Pflegeaufwand ist nicht mehr entscheidend.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Menschen mit Pflegegrad 2 brauchen Hilfe im Alltag. Es steht die gesamte Bandbreite der Pflegeleistungen zur Verfügung, jedoch nicht immer im vollem Umfang. Im Vergleich zu Pflegegrad 1 kommen viele neue Ansprüche hinzu: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie umfassendere Leistungen für die stationäre Pflege.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist die einzige Pflegeleistung, bei der Ihnen das Geld ohne Kostennachweis zur freien Verfügung überlassen wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege zuhause stattfindet und selbst organisiert wird.

Pflegesachleistungen

Die sogenannten Pflegesachleistungen sind für die Ergänzung der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte da. Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür 796 Euro pro Monat zur Verfügung.

Kombinationsleistung

Mit der Kombinationsleistung können Sie anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist dafür gedacht, die eigentliche Pflegeperson stunden- oder tageweise zu vertreten.

Kurzzeitpflege

Wenn Sie eigentlich zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend stationäre Pflege benötigen, können Sie dafür die Kurzzeitpflege einsetzen.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist für zusätzliche Leistungen, die Pflegende entlasten oder die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten und fördern.

Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege sind eine wertvolle Ergänzung für die häusliche Pflege. Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen für die Tagespflege oder Nachtpflege 721 Euro pro Monat zu.

Hilfsmittel und Wohnraumanpassung

Ein Anspruch auf Hilfsmittel besteht unabhängig vom Pflegegrad für alle Personen mit einer Krankenversicherung. Bei Pflegehilfsmitteln ist das anders. Der Hausnotruf gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Die Pflegeversicherung fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Umbauprojekt.

Stationäre Pflege

Sollte eine Pflege zuhause aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich sein, kann eine Umzug ins Pflegeheim eine Alternative darstellen. Darüber hinaus bezuschusst die Pflegeversicherung Ihren monatlichen Eigenanteil an den Pflegekosten mit einem bestimmten Prozentsatz. Dieser ist gestaffelt und richtet sich danach, wie lange Sie bereits in stationärer Pflege sind.

Weitere Unterstützungsangebote

  • Pflegeberatung
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
  • Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende

Pflegegrad 2: Zusammenfassung

  • Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 27 bis unter 47,5 Punkte bei der Pflegebegutachtung
  • Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege
  • Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 2 und Pflegegrad 2 sind nicht das gleiche

Demenz und Pflegegrad

Eine Demenzdiagnose wirft viele Fragen auf, insbesondere zur finanziellen Unterstützung. Die Beantragung eines Pflegegrades ist der erste Schritt, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.

Erteilung des Pflegegrades

Spätestens 25 Arbeitstage nach dem Termin mit Gutachterin oder Gutachter muss die Pflegekasse entscheiden, ob ein Pflegegrad vorliegt - und wenn ja, welcher. Wird ein Pflegegrad bewilligt, erfolgt die Leistung rückwirkend ab dem Datum des Erstantrags.

Leistungen der Pflegeversicherung

  • Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistung (bei Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes)
  • Übergangspflege im Krankenhaus
  • Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung

Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes

  • Arztberichte
  • Medikamentenpläne
  • Dokumentationen des ambulanten Pflegedienstes (sofern vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Pflegetagebuch

Fassadenverhalten bei Demenz

Viele Angehörige erleben, dass die erkrankte Person beim Besuch des Medizinischen Dienstes plötzlich erstaunlich wach, klar und selbstständig wirkt. In solchen Fällen ist es wichtig, die Gutachterin oder den Gutachter beiseite zu nehmen und ehrlich zu beschreiben, in welchen Situationen tatsächlich Hilfe notwendig ist.

Umgang mit der Ablehnung von Hilfe

Hinter Sätzen wie „Ich brauche keine Hilfe“ oder „Das geht schon noch“ steckt häufig der Wunsch, die Kontrolle zu behalten. Sprechen Sie das Thema frühzeitig an, beginnen Sie mit kleinen, konkreten Schritten und zeigen Sie Verständnis.

Ursachen für Inkontinenz bei Demenz

Es gibt viele Ursachen, die eine Inkontinenz bei Demenz auslösen können:

  • Zerstörung von Hirnregionen, über welche die Blase gesteuert werden
  • Nebenwirkungen von Medikamenten
  • Krankheiten, Blasenentzündungen, psychische Probleme, Unfälle, Operationen

Tipps zum Umgang mit Inkontinenz bei Demenz

Menschen mit Demenz benötigen die Hilfe ihrer Angehörigen im Umgang mit Inkontinenz.

Problem Nr. 1: Der Mensch mit Demenz findet die Toilette nicht mehr

  • Lassen Sie die Badtüre/Toilettentüre offen stehen.
  • Verwenden Sie Schilder an der Türe in der Sprache des Angehörigen.
  • Sorgen Sie für eine gute Ausleuchtung des Weges zur Toilette und der Toilette selbst.

Problem Nr. 2: Es reicht zeitlich nicht mehr auf die Toilette

  • Geben Sie den Herren eine Urinflasche und den Damen ein Steckbecken.
  • Verwenden Sie einen Toilettenstuhl.
  • Trainieren Sie bestimmte Toilettenzeiten.

Problem Nr. 3: Der demente Mensch kann sich nicht mehr richtig artikulieren

Mit fortgeschrittener Demenz wird die Verständigung immer schlechter werden.

Problem Nr. 4: Die Toilette wird nicht mehr erkannt oder löst Ängste aus

  • Verwenden Sie eine erhöhte Toilette.
  • Verwenden Sie einen farbigen Toilettensitz.
  • Lassen Sie den Toilettendeckel immer geöffnet.
  • Verwenden Sie Haltegriffe.

Problem Nr. 5: Falsche Kleidung

  • Verwenden Sie Schlupfhosen oder Kleidung mit Klett- oder Reißverschluss.
  • Verwenden Sie Hosenträger anstelle von Gürteln.
  • Erinnern Sie den dementen Menschen charmant an die Notwendigkeit, die Kleidung vor dem Toilettengang herunter zu ziehen.

Problem Nr. 6: Unebenheiten, Stolperfallen, Treppenstufen

  • Sorgen Sie für Sicherheit auf dem Weg zur Toilette.
  • Beugen Sie Stürzen vor.
  • Verwenden Sie Haltegriffe an der Wand.
  • Stellen Sie sicher, dass der Rollator bis zur Toilette begehbar ist.
  • Verwenden Sie einen Treppenlift.

Problem Nr. 7: Harntreibende Getränke

Achten Sie darauf, dass der demente Mensch ausreichend Flüssigkeit zu sich nimmt, aber vermeiden Sie harntreibende Getränke.

Problem Nr. 8: Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten

Sprechen Sie mit dem behandelnden Arzt über mögliche Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten.

Pflegegrad bei Demenz: Grundlage für Unterstützung und Leistungen

Der Pflegegrad bezeichnet den offiziellen Maßstab für die benötigte Hilfe und damit auch für den Anspruch auf Unterstützung und Entlastung.

Pflegegrad bei Demenz: Unterschiede der Einstufung im deutschsprachigen Raum

  • Deutschland: Fünf Pflegegrade (1 bis 5)
  • Schweiz: Zwölf Pflegestufen
  • Österreich: Sieben Pflegestufen

Welcher Pflegegrad bei Inkontinenz?

Die Pflegekasse kann Ihnen grundsätzlich einen von fünf Pflegegraden zuteilen. Je höher der Pflegegrad ist, desto stärker ist Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt. Die Zuteilung eines Pflegegrades ist nicht an bestimmte Beschwerden oder eine Erkrankung gebunden, sondern stets an die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Was zahlt die Pflegekasse bei Inkontinenz?

Eine alleinige Inkontinenz erfordert keine Unterbringung in einem Pflegeheim. Allerdings kann beispielsweise eine Blasenschwäche gemeinsam mit einer ausgeprägten Pflegebedürftigkeit auftreten. Die Pflegekasse hilft mit einem Zuschuss zu den Pflegekosten dabei, die finanziellen Aufwendungen zu reduzieren.

Finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige (Stand 2025)

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungenVollstationäre Pflege
10 €0 €131 €
2347 €796 €805 €
3599 €1.497 €1.319 €
4800 €1.859 €1.855 €
5990 €2.299 €2.096 €

Entlastungsleistungen (Stand 2025)

PflegegradTages- und NachtpflegeKurzzeitpflegeVerhinderungspflegeEntlastungsbetrag
10 €0 €0 €131 €
2721 €1.854 €1.685 €131 €
31.357 €1.854 €1.685 €131 €
41.685 €1.854 €1.685 €131 €
52.085 €1.854 €1.685 €131 €

Antragstellung und Begutachtung

Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt nach einem genauen Punktesystem in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bereiten Sie sich gut auf den Besuch des MD vor, indem Sie die Pflegesituation gut beobachten und dokumentieren.

Höherstufungsantrag

Im Laufe der Zeit können die Einschränkungen der Selbstständigkeit im Alltag zunehmen. Ein neuer Antrag auf einen höheren Pflegegrad kann jederzeit bei ihrer Pflegekasse neu veranlasst werden.

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