Pflegegrade bei Alzheimer: Ein umfassender Leitfaden

Die Alzheimer-Krankheit ist eine der häufigsten Ursachen für Demenz und führt zu einem fortschreitenden Verlust des Gedächtnisses und anderer kognitiver Fähigkeiten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Selbstständigkeit der Betroffenen und führt oft zu Pflegebedürftigkeit. In Deutschland werden Pflegebedürftige nach ihrem individuellen Hilfebedarf in fünf Pflegegrade eingeteilt. Dieser Artikel beleuchtet, welche Pflegegrade bei Alzheimer in Frage kommen, wie man diese beantragt und welche Leistungen damit verbunden sind.

Was ist Alzheimer und wie beeinflusst sie die Pflegebedürftigkeit?

Alzheimer ist eine Form der Demenz, die durch den Verlust des Gedächtnisses und anderer kognitiver Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Die Krankheit verläuft fortschreitend, und im Laufe der Zeit benötigen Betroffene immer mehr Hilfe und Unterstützung.Die Alzheimer-Krankheit gehört zur Gruppe der Demenz-Erkrankungen, die sich durch den Verlust des Gedächtnisses beschreiben lassen. Es handelt sich dabei um eine starke und im Verlauf der Erkrankung immer schneller fortschreitende Form des Gedächtnisverlustes - in der Folge verlieren die Betroffenen nicht nur ihre Erinnerungen, sondern auch weitere kognitive Fähigkeiten. Die Krankheit ist nicht heilbar. Mithilfe von Medikamenten und Gedächtnistraining kann das Fortschreiten allerdings verlangsamt werden. Eine Ursache für die Erkrankung sucht die Medizin noch heute. Das Krankheitsbild wurde zwar bereits im beginnenden 20. Jahrhundert erstmals beschrieben. Nur in seltenen Fällen tritt Alzheimer bei Menschen auf, die jünger als 60 Jahre sind.Alzheimer ist eine Erkrankung, die sich nicht nur auf den Erkrankten selbst, sondern auf sein gesamtes Umfeld auswirkt. Wenn Familienmitglieder nicht mehr erkannt werden oder der Pflegebedürftige sich gegen die alltäglichen Pflegemaßnahmen wehrt, kann die Situation insbesondere für pflegende Angehörige zur Belastungsprobe werden. Von Stimmungsschwankungen, Ablehnung und dem Nachlassen der kognitiven Fähigkeiten sind aber auch professionelle Pflegekräfte betroffen. Wird Alzheimer frühzeitig erkannt, stehen die Chancen auf eine Verzögerung des Krankheitsverlaufs relativ gut. Der fortschreitende Gedächtnisverlust lässt sich verzögern bzw. Es handelt sich dabei um die sogenannte „aktivierenden Pflege“. Im Alltag mit einem pflegebedürftigen Alzheimer-Patienten kostet diese Art der Pflege aber Zeit, Geduld und Kraft. Ein besonders wichtiger Faktor in der Alzheimer-Pflege ist das Thema Kommunikation. Wenn die Gedächtnisleistung nachlässt, verlieren die Betroffenen nicht nur ihren Orientierungssinn oder ihr Sprachgefühl, sondern verstehen auch die Welt um sich herum nicht mehr.

Die Bedeutung der Pflegegrade

Pflegeleistungen und -hilfen werden entsprechend des Pflegegrades bereitgestellt, um eine angemessene Betreuung und Unterstützung zu gewährleisten. Je pflegebedürftiger ein Mensch ist, desto höher ist der zugeteilte Pflegegrad. Häufig lohnt es sich bereits bei den ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit einen Pflegegradantrag zu stellen. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend. Je nach Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Leistungen in unterschiedlichen Höhen zu.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade sind Stufen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person ausdrücken. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF.

Warum sind Pflegegrade wichtig?

Ein Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Lesen Sie auch: Gleichgewicht und das Kleinhirn

Die Pflegegrade im Detail

Pflegegrad 1

  • Beeinträchtigung: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Merkmale: Betroffene benötigen wenig bis keine Hilfe bei der Selbstversorgung und können noch weitestgehend selbstständig leben.
  • Beispiele: Personen, die durch Gelenkerkrankungen Hilfe beim Tragen von Einkäufen benötigen oder Schwierigkeiten beim Anziehen ihrer Schuhe haben.
  • Leistungen:
    • Umfangreiche Pflegeberatung (halbjährlich)
    • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 € pro Monat)
    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 € pro Monat)
    • Zuschuss für Hausnotruf (25,50 € pro Monat)
    • Einmaliger Zuschuss für Wohnraumanpassung (4.000 €)
    • Wohngruppenzuschuss (214 € pro Monat, bei Leben in einer Wohngruppe)

Pflegegrad 2

  • Beeinträchtigung: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Merkmale: Betroffene benötigen bereits Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, wie der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität.
  • Beispiele: Personen, die nicht mehr selbstständig ihre Einkäufe erledigen, Essen oder Waschen können.
  • Leistungen:
    • Pflegegeld (316 € pro Monat)
    • Pflegesachleistungen (724 € pro Monat)
    • Tages- und Nachtpflege (689 € pro Monat)
    • Kurzzeitpflege (1.774 € pro Jahr)
    • Verhinderungspflege (1.612 € pro Jahr)
    • Zuschuss für vollstationäre Pflege (770 € pro Monat)
    • Zusätzlich: Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung wie bei Pflegegrad 1.

Pflegegrad 3

  • Beeinträchtigung: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Merkmale: Betroffene haben große Schwierigkeiten, alltägliche Dinge, wie beispielsweise die Körperhygiene, allein zu bewältigen oder können dies sogar gar nicht mehr. Häufig ist es ihnen auch nicht möglich, soziale Kontakte zu pflegen.
  • Leistungen:
    • Pflegegeld (545 € pro Monat)
    • Pflegesachleistungen (1.363 € pro Monat)
    • Tages- und Nachtpflege (1.298 € pro Monat)
    • Zuschuss für vollstationäre Pflege (1.262 € pro Monat)
    • Zusätzlich: Leistungen wie bei Pflegegrad 2.

Pflegegrad 4

  • Beeinträchtigung: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Merkmale: Typische Krankheitsbilder sind fortgeschrittene Demenz, Multiple Sklerose und starke körperliche Einschränkungen in Verbindung mit einer leichten geistigen Einschränkung. Betroffene benötigen rund um die Uhr Unterstützung.
  • Leistungen:
    • Pflegegeld (728 € pro Monat)
    • Pflegesachleistungen (1.693 € pro Monat)
    • Tages- und Nachtpflege (1.612 € pro Monat)
    • Zuschuss für vollstationäre Pflege (1.775 € pro Monat)
    • Zusätzlich: Leistungen wie bei Pflegegrad 2 und 3.

Pflegegrad 5

  • Beeinträchtigung: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
  • Merkmale: Betroffene sind bettlägerig und benötigen zusätzliche medizinische Versorgung. Sie können sich nicht mehr selbst waschen oder selbstständig essen.
  • Leistungen:
    • Pflegegeld (901 € pro Monat)
    • Pflegesachleistungen (2.095 € pro Monat)
    • Tages- und Nachtpflege (1.995 € pro Monat)
    • Zuschuss für vollstationäre Pflege (2.005 € pro Monat)
    • Zusätzlich: Alle anderen Leistungen, die auch bei den anderen Graden in Anspruch genommen werden können.

Pflegegrade bei verschiedenen Demenzstadien

Die Einstufung in einen Pflegegrad bei Demenzerkrankung ist von den individuellen Einschränkungen und dem Krankheitsstadium abhängig. Die Pflegegrade reichen von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Leichte Demenz (Frühstadium)

  • Mögliche Pflegegrade: Pflegegrad 1 oder 2
  • Merkmale: Geringe bis erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen gelegentlich oder in vielen Bereichen Hilfe.
  • Beispiele: Schwierigkeiten beim Tragen von Einkäufen oder bei der Körperpflege.

Mittelschwere Demenz

  • Mögliche Pflegegrade: Pflegegrad 3 oder 4
  • Merkmale: Schwere bis schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen im Alltag kaum noch ohne Unterstützung zurecht.
  • Beispiele: Hilfe beim Ankleiden, Aufrechterhalten der Körperhygiene, Gedächtnisverlust, Probleme bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung.

Schwere Demenz

  • Mögliche Pflegegrade: Pflegegrad 4 oder 5
  • Merkmale: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bis hin zu besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
  • Beispiele: Sprachverlust, Schwierigkeiten beim Kauen, Schlucken und Atmen, Verlust der Kontrolle über Blase und Darm, Versteifungen von Gliedmaßen, Krampfanfälle.

Wie beantragt man einen Pflegegrad bei Alzheimer?

Schritt 1: Antragstellung

  • Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse.
  • Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der zuständigen Pflegekasse. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Aus Gründen der Beweissicherung wird empfohlen, den Antrag nicht telefonisch zu stellen.
  • Viele Versicherer bieten das erforderliche Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ auf ihrer Webseite zum Download an.

Schritt 2: Ausfüllen des Formulars

  • Die Pflegekasse benötigt einige Informationen von Ihnen, um Ihren Antrag bearbeiten und die Feststellung der Pflegebedürftigkeit in die Wege leiten zu können.
  • Neben persönlichen Informationen ist zum Beispiel auch von Interesse, wer sich um die Pflege kümmern soll und ob Sie gleichzeitig Leistungen wie die Pflegesachleistungen beantragen möchten.
  • Ganz wichtig: Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Senden Sie das Formular nach dem Ausfüllen direkt an die Pflegekasse.

Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF

  • Nach dem Eintreffen Ihres Formulars, sichtet die Pflegekasse zunächst Ihren Antrag. Danach beauftragt sie den Medizinischen Dienst damit, eine Pflegebegutachtung durchzuführen. Dies ist wichtig, um die Selbstständigkeit festzustellen.
  • Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF mit der Begutachtung.
  • Ein Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch, um den Pflegebedarf zu ermitteln. In einigen Fällen sind auch eine Begutachtung am Telefon (strukturiertes Telefoninterview) oder der Einsatz von Videotelefonie möglich.
  • Die Begutachtung erfolgt anhand eines standardisierten Fragenkatalogs, der verschiedene Module berücksichtigt:
    1. Mobilität
    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    4. Selbstversorgung
    5. Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
    6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • Es empfiehlt sich, ein Pflegetagebuch zu führen und relevante Dokumente (Arztberichte, Medikamentenpläne, Schwerbehindertenausweis) bereitzuhalten.
  • Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Gutachter ein umfassendes Bild der Pflegesituation erhält. Schildern Sie ehrlich, in welchen Situationen Hilfe benötigt wird.

Schritt 4: Entscheidung der Pflegekasse

  • Spätestens 25 Arbeitstage nach dem Termin mit Gutachterin oder Gutachter muss die Pflegekasse entscheiden, ob ein Pflegegrad vorliegt - und wenn ja, welcher. In dringenden Fällen ist eine frühere Entscheidung möglich.
  • Die Pflegekasse prüft eingehend, welcher Pflegegrad die Pflegesituation richtig abbildet. Trotzdem kann es manchmal sein, dass Beteiligte der Ansicht sind, dass der Pflegegrad nicht passt.
  • Die Pflegekasse teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
  • Wird ein Pflegegrad bewilligt, erfolgt die Leistung rückwirkend ab dem Datum des Erstantrags.
  • Alle Antragsteller haben außerdem Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung.

Schritt 5: Widerspruch

  • Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie schriftlich einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Dafür haben Sie nach Zugang des Schreibens einen Monat Zeit.
  • Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein Wiederholungsgutachten kann beantragt werden.
  • Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Pflegeleistungen und viele davon haben je nach Pflegegrad eine unterschiedliche Höhe. Die meisten Leistungen lassen sich aber nicht auszahlen und frei einsetzen.

Zusätzliche Unterstützung und Leistungen

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es weitere Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen:

  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung. Im Pflegegrad 2 übernimmt die AOK-Pflegekasse monatlich bis zu 721 Euro für die Pflegekosten. Im Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.357 Euro pro Monat, im Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro und im Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Betreuung in einer Einrichtung. Das ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich und wird von der AOK-Pflegekasse ab Pflegegrad 2 mit 1.854 Euro pro Kalenderjahr finanziert. Ab 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege in einem Betrag zusammengefasst. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen dann 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden können.
  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn die pflegende Person verhindert ist. Die Pflege übernimmt dann ein Pflegedienst oder eine Vertrauensperson. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 jährlich 1.685 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann sowohl in der eigenen Häuslichkeit als auch in einer Einrichtung erbracht werden. Pflegebedürftige können die Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen, also 42 Tage, im Kalenderjahr beanspruchen und dürfen sie stundenweise abrechnen. Darüber hinaus kann der Pflegebedürftige auch einen Teil des Budgets der Kurzzeitpflege verwenden und die Verhinderungspflege aufstocken, sofern er noch nicht alle Leistungen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft hat. Ab 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege in einem Betrag zusammengefasst. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen dann 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden können.
  • Entlastungsleistungen: Monatlich 131 Euro für Betreuungs- oder Unterstützungsangebote.
  • Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl) und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Die monatliche Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt höchstens 42 Euro.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für barrierearme Veränderungen der Wohnung (bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme). Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
  • 24-Stunden-Betreuung: Vermittlung von Betreuungskräften, die im eigenen Zuhause unterstützen (z.B. über marta). Die Betreuung findet ausschließlich im eigenen Zuhause statt, sodass ein Umzug ins Heim nicht nötig ist. Sie können ganz einfach auf unsere Webseite oder über die praktische marta App nach der passenden Pflegekraft suchen. Die vollumfänglichen Profile zeigen Ihnen genau, über welche Erfahrung die jeweilige Betreuungskraft verfügt und wie gut ihre Deutschkenntnisse sind. Da viele Menschen sich etwas unwohl damit fühlen, eine komplett fremde Person ins eigene Zuhause zu lassen, haben Sie die Möglichkeit, die ausgewählte Betreuungskraft für Ihre Angehörigen vorab per Telefon oder auch per Videoanruf kennenzulernen - und das natürlich kostenlos. So können Sie womöglich vorhandene Bedenken und Sorgen aus dem Weg räumen und guten Gewissens eine informierte Entscheidung treffen. In welchen Bereichen die Betreuungskraft Ihre pflegebedürftigen Angehörigen unterstützt, können Sie ganz individuell gemeinsam abklären. So erhalten Sie oder Ihre Lieben genau die Pflege, die Sie benötigen. Welcher Pflegegrad vorliegt, spielt dabei keine Rolle und viele unserer Betreuungskräfte sind auf den Umgang mit Demenzkranken spezialisiert. Besonders bei Demenz ist eine 24-Stunden-Betreuung von Vorteil, da immer jemand vor Ort ist, der in Notfällen handeln kann. Das stellt eine enorme mentale Entlastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen dar. Es ist jedoch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass es sich nicht um nach deutschem Recht qualifizierte Pflegekräfte handelt und die medizinische Versorgung somit weiterhin von einem Pflegedienst übernommen werden muss.

Tipps für die Vorbereitung auf die Begutachtung

  • Pflegetagebuch: Führen Sie ein Pflegetagebuch, um den täglichen Hilfebedarf zu dokumentieren.
  • Dokumente: Halten Sie relevante Dokumente bereit (Arztberichte, Medikamentenpläne, Schwerbehindertenausweis).
  • Ehrlichkeit: Schildern Sie die Pflegesituation ehrlich und umfassend.
  • Anwesenheit: Sorgen Sie dafür, dass ein Angehöriger bei der Begutachtung anwesend ist, um die Situation zu ergänzen.

Unterstützung durch marta

Unabhängig von Ihrem Pflegegrad bei Demenz können Sie wertvolle Unterstützung durch marta erhalten. Über die marta Plattform finden Sie geprüfte Betreuungskräfte, die Ihre Lieben im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung tatkräftig unterstützen und auch sozial betreuen.

Ihre Vorteile bei marta

Da viele Menschen sich etwas unwohl damit fühlen, eine komplett fremde Person ins eigene Zuhause zu lassen, haben Sie die Möglichkeit, die ausgewählte Betreuungskraft für Ihre Angehörigen vorab per Telefon oder auch per Videoanruf kennenzulernen - und das natürlich kostenlos. So können Sie womöglich vorhandene Bedenken und Sorgen aus dem Weg räumen und guten Gewissens eine informierte Entscheidung treffen. In welchen Bereichen die Betreuungskraft Ihre pflegebedürftigen Angehörigen unterstützt, können Sie ganz individuell gemeinsam abklären. So erhalten Sie oder Ihre Lieben genau die Pflege, die Sie benötigen. Welcher Pflegegrad vorliegt, spielt dabei keine Rolle und viele unserer Betreuungskräfte sind auf den Umgang mit Demenzkranken spezialisiert. Besonders bei Demenz ist eine 24-Stunden-Betreuung von Vorteil, da immer jemand vor Ort ist, der in Notfällen handeln kann. Das stellt eine enorme mentale Entlastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen dar. Es ist jedoch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass es sich nicht um nach deutschem Recht qualifizierte Pflegekräfte handelt und die medizinische Versorgung somit weiterhin von einem Pflegedienst übernommen werden muss.

Lesen Sie auch: Gehirnvitamine: Ein detaillierter Überblick

Lesen Sie auch: Der Zusammenhang zwischen Medikamenten und Polyneuropathie

tags: #welche #pflegestufe #bei #alzheimer