Demenz stellt Betroffene und ihre Familien vor große Herausforderungen. Da die Mehrheit der Menschen mit Demenz zu Hause von ihren Angehörigen betreut wird, ist es wichtig, die vielfältigen Betreuungsangebote zu kennen und zu nutzen. Diese Angebote dienen nicht nur dem Wohlbefinden der Erkrankten, sondern bieten auch den pflegenden Angehörigen dringend benötigte Entlastung.
Die Belastung pflegender Angehöriger
Die Betreuung von Menschen mit Demenz in den eigenen vier Wänden wird zumeist von nahen Angehörigen übernommen, insbesondere von Ehepartnern, Töchtern oder Schwiegertöchtern. Dieses Engagement ist oft mit einem hohen Maß an Verzicht und Belastung verbunden. Viele Angehörige berichten von einer Verschlechterung ihrer eigenen körperlichen Gesundheit, einem erhöhten Medikamentenbedarf, dem Verlust sozialer Kontakte und der Aufgabe von Hobbys und Beruf. Besonders belastend wirken sich Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität, Schreien oder Wahnvorstellungen der Erkrankten aus.
Es ist wichtig zu erkennen, dass niemand diese Aufgaben dauerhaft und alleine bewältigen kann. Um die eigene Gesundheit und die des Erkrankten zu schützen, ist es ratsam, frühzeitig Beratungs- und Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen. Ein Selbsttest, wie die Angehörigenampel des Projekts digiDEM Bayern, kann helfen, die eigene Belastung einzuschätzen.
Ambulante Angebote zur Unterstützung im Alltag
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten, die Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Diese Angebote lassen sich in drei Gruppen unterteilen: Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung im Alltag und Angebote zur Entlastung von Pflegenden. Adressen von Anbietern sind bei Alzheimer-Gesellschaften, Pflegestützpunkten oder Kranken- bzw. Pflegekassen erhältlich. Viele Angebote können zumindest teilweise aus Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.
Sozial- und gesundheitspflegerische Dienste
Ambulante Pflegestationen leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Erkrankte weiterhin zu Hause leben können. Die "Hauspflege" umfasst Hilfen im Haushalt sowie die Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Essen). Die Kosten hierfür trägt in erster Linie die Pflegekasse, wobei je nach Umfang des Pflegebedarfs eine Zuzahlung erforderlich sein kann.
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Die "häusliche Krankenpflege" (Behandlungspflege) wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. Grundlage hierfür ist eine ärztliche Verordnung; die Kosten trägt die Krankenkasse (gegebenenfalls ist eine Zuzahlung erforderlich). Die häusliche Krankenpflege umfasst Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten und Injektionen oder die Versorgung von Wunden. Alle Pflegedienste betreuen auch demenzerkrankte Patienten.
Betreuungsgruppen
Alzheimer-Gesellschaften und Wohlfahrtsverbände bieten Betreuungsgruppen zur Entlastung pflegender Angehöriger an. In diesen niedrigschwelligen ambulanten Angeboten werden die Betroffenen stundenweise an ein bis zwei Tagen pro Woche in Gruppen beschäftigt und betreut. Aktivierungsangebote, die auf die Bedürfnisse der Kranken ausgerichtet sind, sowie die Betreuung durch geschulte Helfer sind Bestandteile des Programms. Die Betreuung wird durch ehrenamtliche Mitarbeitende geleistet und durch eine Fachkraft begleitet. Die pflegenden Angehörigen sollen durch die Betreuungsgruppen Entlastung erfahren, sodass sie einen zeitlichen Freiraum zur eigenen Verfügung haben.
Angehörigen- und Selbsthilfegruppen
Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, mit anderen Menschen ins Gespräch zu kommen, die sich in einer ähnlichen Pflegesituation befinden wie man selbst. Viele Angehörige nutzen das Angebot, um über ihre Sorgen, Ängste und Verzweiflung zu sprechen, aber auch, um sich gegenseitig Unterstützung, Anregungen und Tipps zu geben und die Energiespeicher wieder aufzufüllen. Häufig werden die Gruppen von einer Fachkraft geleitet und begleitet. Es können je nach Bedarf Gruppensitzungen mit Schwerpunktthemen, zum Beispiel zu Pflegeversicherung, Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten usw., stattfinden.
Für Information, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und gegenseitige Hilfe kann auch die App „in.kontakt“ von wir pflegen e.V. genutzt werden. Hier finden Sie Kontakt zu pflegenden Angehörigen in ähnlichen Situationen in einem geschützten Netzwerk.
Helferinnenkreise
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreuen für einige Stunden in der Woche vor allem Demenzerkrankte, die mit ihren Angehörigen oder alleine zu Hause leben. Dadurch entstehen für den Angehörigen ebenfalls Freiräume. Die freiwilligen Helfer übernehmen stundenweise die soziale Betreuung der Kranken, nicht aber pflegerische oder hauswirtschaftliche Aufgaben. Helferinnenkreise (auch „Betreuungsbörsen“) bieten ein leicht zugängliches, qualitätsgesichertes und kostengünstiges Angebot zur stundenweisen Betreuung der Kranken und zur gleichzeitigen Entlastung der Angehörigen. Die Helferinnen und Helfer werden regelmäßig geschult und fachlich begleitet.
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Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) im Detail
Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) ist der Oberbegriff für Angebote, die Menschen helfen, möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause leben zu können, auch wenn sie pflegebedürftig werden. Sie können beispielsweise von ambulanten Diensten, Vereinen, Nachbarschaftshilfen, Mehrgenerationenhäusern, Familienpflegestationen, Dorfhilfen, Fachstellen für pflegende Angehörige, Familienentlastende Dienste (FED), Hauswirtschaftliche Fachservices sowie selbstständig oder ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen erbracht werden.
- Betreuungsangebote: Fachlich geschulte ehrenamtliche Helfer:innen übernehmen unter Anleitung einer Fachkraft die Betreuung in Gruppen (Betreuungsgruppen und Tagesbetreuung in Privathaushalten) oder im häuslichen Bereich (ehrenamtlicher Helferkreis), um Pflegepersonen stundenweise zu unterstützen.
- Angebote zur Entlastung im Alltag: Diese Angebote werden von einer Fachkraft geleitet und können sowohl mit ehrenamtlichen als auch mit nicht ehrenamtlichen Helfer:innen erbracht werden. Zu den Entlastungsangeboten zählen Alltagsbegleiter:innen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden: Diese Angebote richten sich an pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen. Ein:e ehrenamtliche:r Helfer:in besucht eine pflegebedürftige Person in ihrer eigenen Wohnung und betreut diese stundenweise vor Ort. Die Besuche können sowohl nach Zeitpunkt als auch nach Ablauf an die individuellen Bedürfnisse der Familie und der pflegebedürftigen Person angepasst werden.
Weitere Beispiele für AUA sind:
- TiPi: Betreuung in Kleingruppen im Privathaushalt der betreuenden Person, um eine dezentrale, wohnortnahe Versorgung zu ermöglichen.
- Alltagsbegleiter:innen: Unterstützung von Pflegebedürftigen beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags, um die Selbstständigkeit zu erhalten und einen längeren Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Sie begleiten z.B. zum Gottesdienst oder Friedhofsbesuch, unterstützen beim Einkaufen, Kochen oder bei der Korrespondenz mit öffentlichen Stellen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Dienstleistungen, die üblicherweise zur Versorgung im Privathaushalt erbracht werden, wie Hilfe bei Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Verpflegung, Wäschepflege, Blumenpflege, Erledigung des Wocheneinkaufs, Fahrdienste zum Arzt oder auch zu anderen Terminen.
- Pflegebegleiter:innen: Verlässliche beratende und emotionale Unterstützung für häuslich Pflegende zur besseren Bewältigung des Pflegealltags. Sie helfen bei der Strukturierung und Organisation des Pflegealltags und stärken die Fähigkeit zur Selbsthilfe. Es erfolgt keine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Teilstationäre Angebote: Tagespflege
Tagespflegeeinrichtungen zählen zu den teilstationären Pflege- und Betreuungsangeboten. Die Tagespflege dient der Aktivierung und Rehabilitation durch therapeutische und pflegerische Angebote sowie durch soziale Einbindung und einen strukturierten Tagesablauf. Der Besuch einer Tagesstätte wirkt sich meist positiv auf das Wohlbefinden der Kranken aus und entlastet gleichzeitig die pflegenden Angehörigen. Konzeptionell arbeiten die meisten Einrichtungen nach milieutherapeutischen Bedingungen.
In der Regel verfügen die Einrichtungen über einen Fahrdienst, sodass der Hin- und Rücktransport der Gäste problemlos erfolgen kann. Die Anzahl der Tage, an denen der Pflegebedürftige die Tagespflege besucht, bestimmen er und seine Familie. Empfehlenswert sind mindestens zwei Tage wöchentlich, ansonsten können sich die Gäste kaum eingewöhnen. Vor der Aufnahme wird in der Regel ein „Schnuppertag“ vereinbart.
Die Tagespflegen berechnen Tagessätze, die zwischen 45,00 und 90,00 € liegen können. Die Kosten für den Aufenthalt können durch Leistungen der Pflegeversicherung, des Sozialamtes oder durch Eigenbeteiligung getragen werden. Für die Finanzierung können auch das Pflegegeld und der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
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Beispiel: Tagespflege Hieronymus-Hofer-Haus
Diese Tagespflege bietet in einem eigenständigen barrierefreien, beschützten Bereich ein spezielles Angebot für 15 Tagesgäste mit Demenz. Menschen mit Demenz können hier den Tag in Gesellschaft außerhalb der eigenen vier Wände verbringen. Ein qualifiziertes Team aus speziell geschulten Pflege- und Betreuungskräften übernimmt auch pflegerische Aufgaben. Die Einrichtung betreut ausschließlich Menschen mit Demenz in den unterschiedlichen Phasen und ermöglicht ihnen durch die Kommunikationsmethode Validation nach Naomi Feil Kommunikation und Beschäftigungsangebote auf verbaler und nonverbaler Ebene. Zu den Aktivitäten (Einzel- oder Gruppenangebote) gehören z. B. therapeutische Spiele, Gymnastik zur Sturzprophylaxe, biografische Gespräche, Musizieren, tiergestützte Aktivität und Aufenthalte im Gartenbereich.
Angebote in Tagespflegeeinrichtungen sind angepasst an die Fähigkeiten der Besucher*innen, sodass diese einen erfolgreichen Tag erleben, an dem ihre Tätigkeiten gelingen.## Tipps für Angehörige:
- Sehen Sie sich die Einrichtung zunächst selbst an.
- Wenn Sie einen sehr guten Eindruck von der Einrichtung haben und es Ihnen dort selbst gefällt, fällt es Ihnen in der Regel auch leicht, das Thema mit Ihrem Angehörigen mit Demenz zu besprechen und der Tagespflegeeinrichtung die Person mit Demenz anzuvertrauen.
Stationäre Angebote: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson eine Auszeit benötigt, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege, als Leistung der Pflegeversicherung, findet in der Regel in einer stationären Pflegeeinrichtung statt, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Für maximal 28 Tage im Jahr kann der erkrankte Angehörige dort in Obhut gegeben werden, sodass die Pflegeperson in diesem Zeitraum zum Beispiel einen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann. Kurzzeitpflegeeinrichtungen übernehmen während der Aufnahme die komplette Versorgung der erkrankten Person. Viele Einrichtungen haben sich auf die Versorgung demenziell erkrankter Menschen eingestellt und bieten ein entsprechendes Versorgungs- und Beschäftigungsangebot. Die Pflegekasse gewährt dafür auf Antrag einen Geldbetrag in Höhe von 1.612,00 €. Durch die Kombination mit den Leistungen der Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege kann der Zeitraum der Kurzzeitpflege auf bis zu 56 Tage und die Gesamtsumme auf bis zu 3.224,00 € verdoppelt werden. Ab dem 1. Juli 2025 stehen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Verhinderungspflege
Die Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege ist ebenfalls eine Leistung, die über die Pflegekasse beansprucht werden kann. Ebenfalls für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich, die erkrankte Person zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder eine nahestehende Person zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson (zum Beispiel durch Krankheit oder Erholungsurlaub) verhindert ist. Die Pflegekasse übernimmt für die Versorgung durch einen Pflegedienst bis zu 1.612,00 €, für die Versorgung durch Angehörige in der Regel nur das Pflegegeld zuzüglich eventueller Aufwendungen wie Fahrgeld oder Verdienstausfall (maximal 1.612,00 €). Die Verhinderungspflege kann auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Weitere Unterstützungsangebote
- Urlaubsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen: Diese Angebote werden zunehmend durch regionale und örtliche Alzheimer-Gesellschaften organisiert, es gibt aber auch andere Anbieter.
- Alzheimer-Telefon: Montags bis donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr steht das Alzheimer-Telefon für Angehörige, Betroffene und alle Ratsuchenden zur Verfügung.
- Demenz-WGs: In einer Demenz-WG leben 6 bis 12 Menschen mit Demenz in einer gemeinsamen Wohnung. Jeder hat ein eigenes Zimmer, während Küche, Wohnzimmer und Bäder gemeinschaftlich genutzt werden. Vorteile sind eine überschaubare Gruppe und vertraute Pflegekräfte, ein strukturierter Alltag mit gemeinsamen Aktivitäten und die Möglichkeit für Angehörige, sich aktiv einzubringen.
- Pflegeheime: Wenn die Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist, bietet ein Pflegeheim Rund-um-die-Uhr-Betreuung und eine sichere Umgebung.
Das Max Herz Haus: Ein Modellprojekt
Das Max Herz Haus vereint unter seinem Dach fünf verschiedene Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Die aufeinander abgestimmte und ineinandergreifende Angebotsstruktur sowie das spezialisierte Wohn- und Betreuungskonzept haben wegweisenden Charakter. Grundlage der Arbeit ist die Milieutherapie und ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Biografiearbeit. Zum Angebot gehören eine Beratungsstelle, eine Tagespflege, eine autonome stationäre Wohngemeinschaft und die Memory Clinic im Albertinen Krankenhaus.
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