Das Tessinum ist ein Gesundheitscampus in der Blumenstadt Tessin, der ein breites Spektrum an Angeboten für Pflege, Gesundheit und Therapie bietet. Das Therapiezentrum für Geriatrie und Schlaganfall im Tessinum hat sich auf die Rehabilitation älterer Menschen spezialisiert, insbesondere nach einem Schlaganfall. Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen über die Leistungen, das Team, die Einrichtungen und die Möglichkeiten der Rehabilitation im Tessinum.
Einrichtungen und Angebote im Tessinum
Das Tessinum bietet eine Vielzahl von Einrichtungen und Dienstleistungen für ältere Menschen und ihre Angehörigen:
- Rehaklinik für Geriatrie und Schlaganfall: Spezialisiert auf die rehabilitative Behandlung älterer Menschen, insbesondere nach Schlaganfällen.
- Tages- & Altenpflege: Stationäre Pflege und Tagespflege im Tessinum Pflege- und Betreuungszentrum.
- Ambulante Versorgung: Tessinum Ambulante Alten- und Krankenpflege.
- Galerie-Café: Ein Café mit wechselnden Angeboten.
Leistungen der Rehaklinik für Geriatrie und Schlaganfall
Die Rehaklinik für Geriatrie und Schlaganfall im Tessinum bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, das auf die Bedürfnisse älterer Patienten zugeschnitten ist:
- Geriatrische Rehabilitation: Die Klinik widmet sich der rehabilitativen Behandlung alter Menschen. Neben der eigentlichen Hauptdiagnose (z. B. Schlaganfall, Hüftgelenks-OP) gilt es, die oft große Anzahl weiterer vorhandener Begleiterkrankungen zu berücksichtigen (z. B. Bluthochdruck, Diabetes, Herzerkrankungen usw.).
- Schwerpunkt Schlaganfallbehandlung: Seit 2008 bildet die Behandlung älterer Schlaganfall-Patienten einen Schwerpunkt der Tätigkeit.
- Individuelle Therapie: Ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflegefachkräften, Physio-, Ergo- und Sozialtherapeuten, einer Logopädin und einer Neuropsychologin sowie einer Diätassistentin arbeitet mit den Patienten gemeinsam an der Erreichung der individuellen Ziele.
- Hilfe zur Selbsthilfe: Ziel ist es, Patientinnen und Patienten zu zeigen, was sie selbst für ihre Gesundheit tun können. Die Therapie ist nicht auf die Zeit bei uns beschränkt, sondern kann und soll auch eigenständig zu Hause weitergeführt werden.
Therapieangebote im Überblick
- Physio- und Sporttherapie: Bewegungsübungen, Massagen, physikalische Anwendungen und Gerätetraining zur Schmerzlinderung, Verbesserung der Beweglichkeit und Stärkung der Muskulatur.
- Ergotherapie: Training der Selbstständigkeit im Alltag, der motorischen und sensorischer Funktionen sowie der neuropsychologischen Funktionen. Versorgung mit Hilfsmitteln.
- Logopädie: Behandlung von Sprach-, Sprech- oder Schluckstörungen zur Stärkung der Kommunikationsfähigkeit und Erhöhung der Sicherheit bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.
- Neuropsychologie: Untersuchung und Behandlung von Störungen des Denkvermögens, der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, sowie von Persönlichkeits- / Verhaltensänderungen, emotionalen Störungen und visuellen Wahrnehmungsstörungen.
- Sozialtherapie: Angebote zur Verbesserung von Funktionseinbußen in Alltagssituationen, zur körperlich-seelisch-geistigen Aktivierung und zur Freizeitgestaltung.
- Ernährungsberatung: Individuelle Beratung durch die Diätassistentin bei der Umstellung der Ernährung aufgrund von Erkrankungen.
Ziele der geriatrischen Rehabilitation
Ziel der geriatrischen Rehabilitation ist es, den Patienten wieder ein selbstbestimmtes Leben in der Häuslichkeit zu ermöglichen und Behinderungen oder Alterseinbußen zu mindern. Für die meisten Patienten steht die Verbesserung der Mobilität, also des Gehens, im Vordergrund ihrer Rehabilitationsziele. Aber auch das Training selbstverständlicher Tätigkeiten, wie alleine aufstehen, waschen, anziehen, essen, kann zu einer erhöhten Selbstständigkeit im Alltag und damit zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen.
Wer kann eine geriatrische Rehabilitation beantragen?
In der Regel erfolgt der Antrag auf geriatrische Rehabilitation durch den Krankenhausarzt nach dem Auftreten eines Akutereignisses (z. B. Schlaganfall, HüftOP, andere Operationen usw.). Die Rehabilitation findet dann als Anschlussheilbehandlung (AHB) statt. Aber auch ohne akuten Krankenhaus-Aufenthalt ist die Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation möglich. Dazu stellen der Patient und in der Regel sein Hausarzt einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet in jedem Fall, ob der Patient eine Zusage zur Reha-Maßnahme erhält. Es muss sowohl Reha-Fähigkeit des Patienten vorliegen als auch ein ausreichendes Reha-Potential. Die Rehabilitation beginnt, wenn die Diagnostik abgeschlossen ist, die Begleiterkrankungen in der RehaKlinik behandelbar sind und der Patient ausreichend belastbar ist.
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Gesetzliche Grundlagen
Im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist in §11 geregelt, dass Versicherte Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen haben, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern.
- Es besteht ein Rechtsanspruch auf Reha, auch bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit!
- Reha kann auch aus dem ambulanten Bereich heraus verordnet werden (SGB V §23)!
- Der Patient hat Wahlrecht in Bezug auf die Klinik (SGB V §40)!
- Eine erneute Reha kann auch vor Ablauf von vier Jahren bewilligt werden, wenn „eine vorzeitige Leistung aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist“ (SGB V §40).
Aufnahme und Unterbringung
Die Patienten sind in Ein- und Zweibettzimmern mit Dusche, WC, Telefon und Fernseher untergebracht. Insgesamt finden bis zu 70 Patienten Aufnahme. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Unterbringung in einem Einbettzimmer. Ein entsprechender Wunsch sollte bereits vor Anmeldung mitgeteilt werden. Je nach Verfügbarkeit ist eine Einbettzimmer-Unterbringung ggf. auch nur mit einer Warteliste und einem Einbettzimmerzuschlag möglich. Prinzipiell können Begleitpersonen in begrenzter Anzahl als Aufbettung im Einzelzimmer aufgenommen werden. Die Kosten richten sich danach, inwieweit die Begleitperson eigene pflegerische Betreuung benötigt.
Das Team
Auf jeder der beiden Stationen sorgt ein engagiertes therapeutisches Team für eine optimale, individuell auf den Patienten abgestimmte Betreuung. Für die Versorgung der Patienten werden konsiliarisch die auf dem Gelände des Tessinums angesiedelten niedergelassenen Ärzte für Chirurgie, Orthopädie, HNO, Gynäkologie, Urologie und Augenheilkunde genutzt.
Ansprechpartner
- Geschäftsführung: Nico Stroech
- Leiterin Finanzbuchhaltung: Diana Henke
- Personalreferentin: Andrea Friedrich
- Qualitätsmanagement-Beauftragte: Manuela Rütz
- Chefärztin: Dr. med. Antje Kloth (Fachärztin für Neurologie / Neurologische Intensivmedizin / Geriatrie)
- Oberärztin: Bettina-Christin Siech (Fachärztin für Neurologie / Geriatrie)
- Fachärztin für Allgemeinmedizin / Geriatrie: Dr. med. Dagmar Bann
- Fachärztin für Allgemeinmedizin: Anja Fankhänel
Ablauf der Beantragung einer Rehabilitationsleistung
Die Beantragung einer Rehabilitationsleistung kann auf zwei Wegen erfolgen:
Aus dem Krankenhaus:
- Als Anschlussrehabilitation (AHB) im Anschluss an die akutstationäre Behandlung.
- Der Antrag wird vom Arzt gestellt und ist über den Sozialdienst oder direkt bei der Krankenkasse erhältlich.
- Nach Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgt die Terminabsprache mit der Reha-Klinik.
- Patientenwünsche (z. B. wohnortnah) unbedingt auf dem Antrag vermerken.
- Sowohl Direktverlegung als auch Zwischenaufenthalt in der Häuslichkeit für bis zu 14 Tagen möglich (nach Rücksprache mit Krankenkasse auch länger z. B. bei fehlender Belastungsstabilität).
Aus dem ambulanten Bereich (SGB V §23):
- Jederzeit bei Akuterkrankung oder chronischer Erkrankung mit Verschlechterung möglich.
- Erfolgt durch niedergelassene Ärzte.
- Antrag an die Krankenkasse des Patienten stellen.
- Nach Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgt die Terminabsprache mit der Reha-Klinik.
- Patientenwünsche (z. B. wohnortnah) unbedingt auf dem Antrag vermerken.
- Auch vor Ablauf von 4 Jahren nach einer Reha möglich (SGB V § 40).
Für alle Rehabilitationspatienten gilt, dass immer dann eine Rehabilitation berechtigt ist, wenn es darum geht, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (SGB V § 11). Das heißt, auch Patienten mit bereits bestehender Pflegestufe und selbst im Pflegeheim lebende Patienten können dann von einer Rehabilitation profitieren, wenn durch die akute oder auch chronische Erkrankung eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit droht. Das IPReG (Intensivpflege- und Rehabilitationsstörungsgesetz) verankerte 2022 den Rechtsanspruch auf geriatrische Rehabilitation.
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Individuelle und menschliche Betreuung
Im Tessinum steht der Mensch im Mittelpunkt. Die Pflege ist individuell, fachkundig, flexibel und vor allem menschlich. Jeder, der sich dem Tessinum anvertraut, verdient Respekt vor seinen individuellen Bedürfnissen. Auch Gäste, Angehörige und Freunde sind herzlich willkommen und werden in die Beratung, Betreuung und Begleitung einbezogen.
Weiterbildungsermächtigung
Das Therapiezentrum für Geriatrie und Schlaganfall bietet strukturierte ärztliche Weiterbildungen.
- Geriatrie: 18 Monate
- Basisweiterbildung im Fachgebiet Innere und Allgemeinmedizin: 6 Monate
- Neurologie: 12 Monate
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