Ein Schlaganfall kann das Leben eines Menschen in Sekundenschnelle verändern und oft dauerhafte körperliche oder kognitive Beeinträchtigungen verursachen, die eine Rückkehr in den Beruf unmöglich machen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Versicherungen finanzielle Unterstützung bieten können. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Versicherungsoptionen im Zusammenhang mit einem Schlaganfall, wobei der Fokus auf der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt.
Was ist ein Schlaganfall?
Bei einem Schlaganfall, auch Apoplex, Hirnschlag oder Hirninfarkt genannt, wird die Durchblutung des Gehirns gestört, was zu einer Unterversorgung mit Sauerstoff führt. Dies geschieht meist durch verstopfte, verkalkte Blutgefäße, die zu einem Blutstau und einem Blutgerinnsel (ischämischer/weißer Schlaganfall) oder zu Blutungen im Gehirn (hämorrhagischer/roter Schlaganfall) führen. In der Folge können betroffene Gehirnareale absterben. Die Auswirkungen eines Schlaganfalls sind vielfältig und hängen davon ab, wie lange das Gehirn nicht ausreichend mit Blut versorgt wurde.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als wichtiger Schutz
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen im Zusammenhang mit einem Schlaganfall. Sie greift dann, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft oder für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Dies ist besonders relevant, da viele Betroffene nach einem Schlaganfall aufgrund von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf wie gewohnt auszuüben.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund eines Schlaganfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Diagnose allein reicht jedoch nicht aus. Es muss nachvollziehbar sein, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihre individuelle berufliche Tätigkeit auswirken. Besonders betroffen sind Berufe mit körperlicher Tätigkeit, hoher Konzentrationsanforderung oder viel Kommunikation.
Nachweispflichten und mögliche Probleme
Versicherte, die Berufsunfähigkeitsleistungen beantragen, müssen umfassende Nachweise vorlegen. Diese Anforderungen sind mit einem hohen Aufwand verbunden und für Laien oft schwer überschaubar. Trotz klarer Diagnose und objektiver Einschränkungen werden Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente nach einem Schlaganfall nicht selten abgelehnt oder stark verzögert. Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Frage, ob ein Versicherter auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden darf.
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Rechtlicher Beistand
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigert oder Ihren Antrag nicht bearbeitet, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen führt bereits ein fundiertes Widerspruchsschreiben mit gut begründeten Nachweisen zum Erfolg.
Weitere Versicherungsoptionen
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es noch weitere Versicherungen, die im Zusammenhang mit einem Schlaganfall relevant sein können:
Dread Disease Versicherung (Schwere Krankheiten Versicherung)
Die Dread Disease Versicherung, auch Schwere Krankheiten Versicherung genannt, leistet bei der Diagnose einer im Vertrag definierten schweren Krankheit, wie beispielsweise Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Dread Disease Versicherung immer, unabhängig davon, ob die Person anschließend dauerhaft mit gesundheitlichen und/oder beruflichen Einschränkungen leben muss oder nicht. Die Versicherungssumme wird als Einmalzahlung ausgezahlt und steht zur freien Verfügung.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Einige Versicherer bieten mittlerweile Kombinationen mit der Dread Disease Versicherung an. In diesem Fall wird ein Teil der Versicherungssumme bereits bei der Diagnose einer schweren Krankheit wie einem Schlaganfall ausgezahlt.
Unfallversicherung
Unfallversicherungen greifen bei einem Schlaganfall in der Regel nicht, da Schlaganfälle formell als Erkrankung und nicht als Unfall gelten. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Schlaganfall Folge eines Unfalls ist. In solchen Fällen kann es jedoch zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommen.
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Pflegeversicherung
Eine Pflegeversicherung kann sinnvoll sein, wenn nach einem Schlaganfall dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für die Pflege.
Kapitallebensversicherung und Sterbegeldversicherung
Die Kapitallebensversicherung kombiniert die Hinterbliebenenabsicherung mit einer Geldanlage. Die Sterbegeldversicherung kommt im Todesfall für alle Kosten rund um die Bestattung auf.
Vorbeugende Maßnahmen und Risiko-Faktoren
Es gibt eine Vielzahl an Risikofaktoren, die einen Schlaganfall begünstigen können. Bei bestimmten Vorerkrankungen können entsprechende Medikamente das Risiko eines Schlaganfalls deutlich verringern. Ein wichtiger Faktor sind außerdem die alltäglichen Gewohnheiten. Rauchfrei zu leben, sich ausreichend zu bewegen und sich ausgewogen und gesund zu ernähren, kann das Risiko eines Schlaganfalls positiv beeinflussen. Faktoren wie erbliche Veranlagungen, das Alter oder die Blutgruppe sind hingegen nicht zu ändern.
Was tun im Notfall?
Jeder Schlaganfall ist anders und vom Laien oftmals nicht sofort als solcher zu erkennen. Häufig gehört unverständliches Gebrabbel zu den ersten Anzeichen eines Schlaganfalls. Wer bei sich selbst oder anderen Personen einen Schlaganfall vermutet, sollte rasch handeln, um eventuelle Spätfolgen zu verhindern. In akuten Fällen gilt es zuerst den Rettungsdienst zu alarmieren. Ersthelfer sollten den Betroffenen möglichst bei Bewusstsein halten, bis der Notarzt eintrifft. Es hilft, mit ihm zu reden und ihn zu beruhigen. Zudem ist es ratsam, den Betroffenen in die stabile Seitenlage zu bringen. Scheinen die Symptome eines Schlaganfalls schnell wieder zu verschwinden, handelt es sich vermutlich um eine sogenannte transitorische ischämische Attacke (TIA). Dennoch sollte auch in diesem Fall unbedingt ein Arzt konsultiert werden.
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