Wenn Bakterien in das Zahninnere eindringen, kann es zu Entzündungen kommen, die schmerzhaft sind und unbehandelt zum Verlust des Zahnes führen können. Mit einer Wurzelbehandlung lässt sich der Zahn meist retten. Die Wurzelkanalbehandlung ist eine Methode, mit der der Zahnarzt einen entzündeten oder auch abgestorbenen Zahnnerv behandelt. Sie verhindert, dass sich die Entzündung weiter in Ihrem Kieferknochen ausbreitet. Die Zahnnerven befinden sich in den Wurzelkanälen der Zahnwurzel und sind vom Zahnmark (Pulpa) umgeben. Daher spricht man auch von einer Wurzelkanalbehandlung.
Grundlagen der Zahnstruktur und Entzündung
Ein Zahn besteht aus der Zahnkrone (der sichtbare Teil) und der Zahnwurzel, die den Zahn im Kieferknochen verankert. Schneide- und Eckzähne haben meist eine Wurzel, während Backenzähne bis zu vier Wurzeln haben können. Der Zahnschmelz bildet die äußere, harte Schicht, während das Zahninnere hauptsächlich aus Dentin besteht, einem knochenähnlichen Gewebe. Durch das Dentin verlaufen feine Wurzelkanäle, die mit dem Zahnmark (Pulpa) gefüllt sind. Das Zahnmark enthält Blutgefäße und Nerven.
Bakterien können nicht nur den Zahnschmelz angreifen. Sie können auch in die darunter liegenden Bereiche des Zahnes und die Zahnwurzel gelangen. Folge ist dann häufig eine Entzündung der Zahnwurzel. Dadurch dehnen sich die Gefäße aus und drücken auf den Nerv. Dies verursacht teilweise starke Schmerzen. Wird die Entzündung nicht rechtzeitig behandelt, kann sie sich über den Kieferknochen bis ins Weichgewebe ausbreiten. Sammelt sich dort Eiter an, kann ein Abszess entstehen.
Ursachen für Zahnmarkentzündungen
Eine Entzündung des Zahnmarks kann verschiedene Ursachen haben:
- Karies: Die Hauptursache ist Karies, bei der Bakterien in das Zahnmark eindringen.
- Unfälle: Schäden am Zahn durch einen Unfall wie einen Sturz können ebenfalls Bakterien ins Innere lassen. Nach einem Unfall können Teile eines Zahnes abbrechen oder sich Risse in der Zahnhartsubstanz bilden. Je nachdem, wie tief die Verletzung ist und wie rechtzeitig diese behandelt wird, können leicht Bakterien und Keime bis ins Zahninnere eindringen. Dies kann ebenfalls eine Entzündung der Zahnwurzel zur Folge haben. Wird ein Zahn ausgeschlagen, zählt jede Minute.
- Undichte Füllungen: Undichte oder rissige Füllungen bieten Bakterien einen Eintrittspunkt.
- Abnutzung: Abnutzung des Zahns kann ebenfalls zu einer Schädigung führen.
- Zahnfleischerkrankungen: Entzündliche Erkrankungen des Zahnfleischs (Gingivitis und Parodontitis) können sich auf das Zahnmark ausweiten.
- Zahnersatz: Wird eine Zahnkrone oder Zahnbrücke notwendig, muss unter Umständen vorher ebenfalls eine Wurzelbehandlung erfolgen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn im Rahmen der Behandlung so viel Zahnsubstanz abgetragen werden muss, dass das Zahnmark beziehungsweise der Zahnnerv fast oder sogar ganz freiliegt. Dies fördert das Eindringen von Bakterien. Oftmals wird dann sicherheitshalber das Zahnmark entfernt, um einer Entzündung und einer frühzeitigen Entfernung und Neueingliederung des Zahnersatzes vorzubeugen.
Symptome einer entzündeten Zahnwurzel
Manche Entzündungen verlaufen ohne spürbare Symptome. Typische Symptome bei entzündetem Zahnmark sind:
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- Anhaltender Zahnschmerz, der auf Kiefer und Gesicht ausstrahlen kann. Starke, pochende Zahnschmerzen deuten häufig darauf hin, dass eine Zahnwurzelentzündung vorliegt.
- Schmerz bei heißen oder kalten Getränken und Speisen. Zu den Symptomen zählt plötzlicher starker Schmerz, wenn süße, kalte oder warme Speisen und Getränke den Zahn berühren.
- Schmerz beim Aufbeißen und Druck von außen. Außerdem ist der Zahn druck- und klopfempfindlich und der Schmerz steigert sich beim Zubeißen.
- Geschwollenes und empfindliches Zahnfleisch.
- Kleine pickelartige Erhebungen am Zahn, aus denen Eiter austreten kann.
- Dunkle Verfärbung des Zahns. Verfärbt sich der betroffene Zahn durch verschiedene Stoffwechselprodukte oder Eisenablagerungen aus dem Blut dunkel, kann dies kosmetisch sehr störend sein.
- Geloockerter Zahn.
- Schwellungen des Zahnfleischs am Kiefer oder der Wange. Ist die Entzündung schon weiter fortgeschritten, kann auch das Gesicht anschwellen.
- Mundgeruch.
Stellen Sie eines oder mehrere der beschriebenen Symptome fest, sollten Sie frühzeitig zum Zahnarzt gehen. Je eher die Kariesbakterien bekämpft werden, desto besser kann die Entzündung gestoppt werden. Dabei steigen auch die Chancen, den Zahn erhalten zu können.
Folgen unbehandelter Entzündungen
Ohne Behandlung weitet sich die Entzündung aus und kann den Kieferknochen befallen. Unterhalb der Wurzel kann ein Abszess entstehen. Bakterien können sich in anderen Körperregionen ausbreiten und dort weitere Entzündungen auslösen. Deshalb ist die Behandlung einer Zahnmarkentzündung unerlässlich. Eine rechtzeitig durchgeführte Wurzelbehandlung beseitigt den Entzündungsherd und rettet meist den betroffenen Zahn. Die Entfernung des Zahnmarks schränkt die Funktion des behandelten Zahns nicht ein, da das umliegende Knochengewebe einen voll ausgebildeten Zahn ausreichend versorgt.
Der Ablauf einer Wurzelbehandlung
Bei einer Wurzelbehandlung - die medizinisch korrekt Wurzelkanalbehandlung heißt - entfernen Zahnärzte und Zahnärztinnen entzündetes, verletztes oder abgestorbenes Zahnmark. Anschließend reinigen und desinfizieren sie die Oberflächen im Inneren des Zahns und versiegeln den entstandenen Hohlraum mit einer Füllung. Die Wurzelkanalbehandlung ist eine zahnmedizinische Konservierungsmaßnahme. Ziel der Wurzelbehandlung ist die “Rettung” bzw. der Erhalt eines Zahnes mit einer entzündeten oder abgestorbenen Pulpa (Zahnnerv). Dafür wird der Wurzelkanal mit speziellen Instrumenten von Bakterien befreit und anschließend mit einer Füllung abgedichtet. Sie zählt zu den klassischen Maßnahmen der Endodontrie, einem Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit Erkrankungen des Zahninneren befasst.
Je nach Ausmaß der Entzündung kann die Behandlung einen oder mehrere Termine erfordern. Im Durchschnitt dauert eine Wurzelbehandlung etwa 30 bis 60 Minuten, bei einem größeren Zahn mit mehreren Wurzeln bis zu eineinhalb Stunden. Die Dauer richtet sich danach, wie fortgeschritten die Infektion am betroffenen Zahn und wie kompliziert die erforderliche Behandlung ist. Durchschnittlich ist mit etwa 2 Terminen beim Zahnarzt zu rechnen. Die eigentliche Behandlung dauert etwa 60 Minuten.
Die einzelnen Schritte im Detail
- Diagnose und Röntgen: Mithilfe bestimmter Tests stellt der Zahnarzt eine Entzündung des Zahnmarks fest und beurteilt mit Röntgenaufnahmen deren Ausmaß. Während der Sitzung erstellt er mit Hilfe kleinster Instrumente Röntgenbilder vom Zahninneren. Damit kann der Zahnarzt die Länge des Wurzelkanals beurteilen und weiß, wie tief er die Wurzelfüllung vornehmen muss.
- Lokale Betäubung: Der infizierte Zahn und das umliegende Zahnfleisch werden örtlich betäubt. Ist der Zahnnerv noch aktiv und nicht abgestorben, nimmt der Zahnarzt hierfür eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) vor. Damit ist die Behandlung für Sie weitgehend oder sogar vollkommen schmerzfrei. Sollten Sie während der Behandlung dennoch Schmerz spüren, sollten Sie dies sofort dem Zahnarzt mitteilen. Dann kann dieser die Therapie unterbrechen und die Narkose anpassen. Bei einer erfolgreichen Behandlung sollten auch hinterher keine Schmerzen auftreten.
- Isolation des Zahns: Den Zahn schirmen die Zahnärzte und Zahnärztinnen vom übrigen Mundraum ab, damit er während der Behandlung trocken und frei von Bakterien bleibt. Dazu verwenden sie meist ein Spanngummi, den sogenannten Kofferdam. Das Spanngummi spannen sie vor die nicht zu behandelnden Zähne. Der zu behandelnde Zahn ist durch Löcher im Gummi isoliert freigestellt. Beim Kofferdam handelt es sich um ein Spanntuch aus Gummi, das über den erkrankten Zahn gestülpt wird. Es ist vergleichbar mit einem OP-Tuch, durch das nur der betroffene Zahn ragt. Dadurch gelangen die starken chemischen Desinfektionsmittel ausschließlich in den erkrankten Zahn und nicht in den Rest des Mundes. Außerdem verhindert der Kofferdam, dass während der Behandlung Bakterien z.B. mit dem Speichel wieder in den Zahn hinein gelangen.
- Öffnung des Zahns: Um zum Zahnmark zu gelangen, wird die Zahnkrone mit einem Bohrer geöffnet. Nach einer lokalen Betäubung öffnet der Zahnarzt den Zahn von innen bis zum Zahnnerv.
- Entfernung des Zahnmarks: Mit feinsten Instrumenten wird das Zahnmark entfernt. Danach befreit er die Wurzelkanäle von entzündetem und abgestorbenem Gewebe. Mit feinen Instrumenten wird das Nervgewebe entfernt und das Wurzelkanalsystem anschließend gründlich desinfiziert. Dazu verwendet der Zahnarzt eine Feile und eine antibakterielle Lösung, um die Kanäle gründlich auszuspülen. Am Ende dieses Schritts ist der Zahn vollständig ausgehöhlt. Je nachdem wie umfangreich die Infektion ist, wird dieser Schritt in einer oder mehreren Sitzungen durchgeführt.
- Reinigung und Desinfektion: Die leeren Kanäle werden gereinigt und desinfiziert. Dann werden die einzelnen Kanäle mit einer desinfizierenden Lösung gespült und gereinigt, um vorhandene Bakterien zu beseitigen. Die Wurzelkanäle müssen vollständig von Gewebe befreit werden. Dazu ist es notwendig, die Länge der Kanäle zu bestimmen, um mit den Instrumenten weit genug - aber eben auch nicht zu weit - in die Kanäle vordringen zu können. Am genausten geht dies elektronisch. Bei der Aufbereitung der Kanäle messen unsere Geräte die Länge permanent und zeigen uns an, wie weit wir noch von der Wurzelspitze entfernt sind.
- Füllung der Kanäle: Die sauberen Kanäle werden mit einem flexiblen Material gefüllt. Nachdem die Wurzelkanäle vollständig von Bakterien und infiziertem Gewebe befreit wurden, werden sie Füllungsmaterial abgedichtet. Dies sollte ein erneutes Eindringen von Bakterien verhindern. Die Wurzelkanäle werden mit einem speziellen, bakteriendichten Wurzelfüllung (meist Naturkautschuk) verschlossen und der hohle Zahn mit Kunststoff oder Zement gefüllt. Dann wird das Innere des Zahnes bis knapp vor die Wurzelspitze(n) mit einer sog. ausgefüllt. Meistens wird dafür Guttapercha verwendet - eine Art Naturkautschuk, der aus einem tropischen Baum gewonnen wird. Das Ziel ist, dass im Zahninneren keine Hohlräume mehr bleiben, in denen sich Bakterien vermehren könnten. Sonst könnte es wieder zur Entzündung und zu Schmerzen kommen.
- Verschluss des Zahns: Die Zahnkrone wird mit einer Zahnfüllung verschlossen. Anschließend wird der Zahn verschlossen und versiegelt - beispielsweise mit einer Füllung oder einer Zahnkrone. Oft ist eine künstliche Zahnkrone nötig, um den behandelten Zahn zu schützen und die Gebissfunktion wiederherzustellen. Solche Kronen werden individuell angefertigt. Die provisorische Füllung wird so eingeschliffen, dass sie als Aufbaumaterial für die Kronen dienen kann.
Was nach der Behandlung zu beachten ist
Nach der Wurzelkanalbehandlung ist der Zahn in der Regel schmerzfrei. Da er nun nicht mehr durchblutet wird, ist er auch instabiler geworden. In den meisten Fällen wird der behandelte Zahn dann überkront. Wie genau weiter vorgegangen wird, das besprechen Arzt und Patient in der Wurzelbehandlungsnachsorge. Nach Abschluss dieser Prozedur wird der wurzelbehandelte Zahn meistens überkront, damit trotz Substanzverlust ein langfristiger Erhalt gewährleistet ist.
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- Verzichten Sie auf heiße Speisen und Getränke, solange die Betäubung noch wirkt.
- Sobald die Betäubung nachlässt, dürfen Sie wieder wie gewohnt alles essen und trinken.
- Sauna, Solarium sowie direkte Sonneneinstrahlung sollten zunächst vermieden werden.
- Nach abgeschlossener Behandlung ist der betroffene Zahn bakteriendicht durch eine Füllung verschlossen und kann wieder vorsichtig belastet werden. Er ist allerdings nicht so stabil wie gesunde Zähne, weshalb Sie auf harte Nahrungsmittel wie z. B. Nüsse verzichten sollten.
Vor- und Nachteile einer Wurzelbehandlung
Vorteile:
- Der natürliche Zahn kann erhalten bleiben. Der natürliche Zahn bleibt erhalten und sitzt fest im Kiefer. Der eigene Zahn reiht sich optisch gut in die Nachbarzähne ein. Optisch unterscheidet sich ein wurzelbehandelter Zahn nicht von den anderen natürlichen Zähnen.
- Es wird meist kein aufwendiger Zahnersatz notwendig. Aufwendiger Zahnersatz ist nicht notwendig.
- Der eigene Zahn kann später als Stütze für eine Brücke genutzt werden, falls einmal Nachbarzähne verloren gehen. Der behandelte Zahn eignet sich hervorragend als Stütze, falls zu einem späteren Zeitpunkt eine Brücke über benachbarte Zahnlücken notwendig wird.
Nachteile und Risiken:
- Mögliche Risiken und Nebenwirkungen sind Infektionen, Blutungen, Schmerzen und Schwellungen oder Verletzungen an Kieferhöhlen und Nerven. Auch bei größtmöglicher Sorgfalt können unter Umständen folgende Risiken und Komplikationen auftreten: Infektionen, Blutungen, Schmerzen und Schwellungen, Instrumentenbruch im Wurzelkanal, Verletzungen an Kieferhöhle oder Nerven, Schädigung umliegender Zähne, Verlust des operierten Zahnes.
- Ein wurzelbehandelter Zahn kann sich dunkel verfärben. Verfärbung des Zahns (durch verschiedene Stoffwechselprodukte oder Eisenablagerungen aus dem Blut kann sich der Zahn dunkel färben. Dies ist gesundheitlich unbedenklich, kann aber kosmetisch störend sein. Der Zahnarzt kann den Zahn dann allerdings aufhellen.)
- Die Behandlung ist nur in etwa der Hälfte aller Fälle erfolgreich.
- Wird eine erneute Behandlung nötig, ist diese meist aufwendiger und die Erfolgsquote geringer als bei der Erstbehandlung.
- Ein wurzelbehandelter Zahn ist zudem nicht so stabil wie ein normaler Zahn, weshalb Sie harte Nahrungsmittel wie z.B. Nüsse vorsichtig verzehren sollten.
Alternativen zur Wurzelbehandlung
Um eine Entzündung wirksam zu bekämpfen, ist die einzige Alternative zur Wurzelbehandlung das Ziehen des Zahns. Diese Entscheidung muss niemand alleine treffen. Im Gespräch mit dem Zahnarzt wird sich klären, was medizinisch sinnvoller ist. Damit die Kaufunktion des Gebisses erhalten bleibt und eine Fehlstellung benachbarter Zähne vermieden, ist anschließend Zahnersatz notwendig. Einige Zahnärzte plädieren dafür, den abgestorbenen Zahn durch ein Keramikimplantat zu ersetzen. Dieses alternative Verfahren wird dann gewählt, wenn jemand keinen toten Zahn im Mund möchte. So lässt sich eine Zahnwurzelbehandlung vermeiden und der Zahn wird entfernt. Das anschließend eingesetzte Implantat wird in der eigenen Zahnfarbe verblendet und ist dann völlig unauffällig.
Wurzelspitzenresektion
Manchmal ist auch eine erneute Wurzelbehandlung nicht erfolgreich. Dann bietet eine Wurzelspitzenresektion die letzte Möglichkeit, um den Zahn zu retten. Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist ein chirurgischer Eingriff zur Zahnerhaltung. Dabei wird die Wurzelspitze abgetragen und das entzündete Gewebe entfernt. Durch den bakteriendichten Abschluss des Wurzelkanals werden Infektionen beseitigt. Voraussetzung für den Eingriff ist, dass der Zahn erhaltungswürdig ist und somit nach der Operation mit einer Füllung oder Überkronung bleibend versorgt werden kann. Dieser Eingriff erfolgt nicht von innen über die Zahnkrone, sondern in der Regel von der Außenseite des Kiefers, dem Zahnfleisch und den Knochen. Mit winzigen Instrumenten entfernt der Zahnarzt die Wurzelspitze des Zahnes sowie das entzündete Gewebe unter örtlicher Betäubung. Anschließend verschließt er den Wurzelkanal von unten. Dadurch können keine Bakterien mehr eindringen. Der Eingriff kommt immer dann infrage, wenn die Wurzel so stark geschädigt ist, dass eine herkömmliche Therapie nicht ausreicht, der Zugang zum Wurzelkanal nicht möglich ist, ein Wurzelbruch vorliegt oder sich die Zahnhartsubstanz im Bereich der Zahnwurzel abbaut (Wurzelresorption).
Kosten einer Wurzelbehandlung
Die finanzielle Belastung für eine Wurzelbehandlung liegt je nach Aufwand zwischen 300 und 2.500 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Aufwendungen nur unter bestimmten Bedingungen, was häufig zu zusätzlichen Eigenleistungen für den Patienten führt. Eine Wurzelbehandlung ist komplex. Der endgültige Betrag hängt davon ab, wie zeitintensiv der Eingriff ist und welche Methode zum Einsatz kommt: Entscheidende Faktoren sind die Anzahl der zu behandelnden Wurzelkanäle sowie deren Erreichbarkeit. Zudem variieren die Honorare je nach Zahnarzt und Region. Die Behandlung kostet zwischen 200 und 1.000 €. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist. Ansonsten muss der Patient die Kosten komplett selbst tragen. Das gilt auch für spezielle Behandlungsmethod…
Die Aufwendungen für eine Wurzelbehandlung können stark variieren. Während einfache Behandlungen bereits ab 120 Euro möglich sind, können komplizierte Fälle bis zu 2.500 Euro betragen. Doch warum gibt es solche Preisunterschiede? Hier sind die wichtigsten Faktoren, die den endgültigen Betrag beeinflussen.
Faktoren, die die Kosten beeinflussen:
- Anzahl der Wurzelkanäle: Je mehr Wurzelkanäle ein Zahn hat, desto aufwendiger ist die Behandlung - und desto höher fallen die Kosten aus. Ein Frontzahn hat meist nur einen Wurzelkanal, weshalb die Behandlung günstiger ist. Backenzähne haben oft zwei bis vier Wurzelkanäle, was mehr Zeit und Präzision erfordert und damit teurer wird.
- Position des Zahns (Frontzahn vs. Backenzahn): Die Position des Zahns hat einen wesentlichen Einfluss auf die Behandlungskosten: Frontzähne sind leichter zu erreichen und haben meist einfache Wurzelkanäle. Backenzähne sind schwer zugänglich, oft stärker verzweigt und erfordern eine aufwendigere Behandlung - was den Gesamtbetrag erhöhen kann.
- Schweregrad der Entzündung: Ist die Entzündung bereits weit fortgeschritten oder hat sich ein Abszess gebildet, wird die Behandlung komplizierter: In diesen Fällen sind mehrere Sitzungen notwendig, um die Infektion vollständig zu beseitigen. Oft müssen zusätzliche Medikamente oder spezielle Spülungen verwendet werden, die extra kosten.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Ist dies nicht der Fall, bleibt als Kassenleistung lediglich die Zahnextraktion. Eine Wurzelkanalbehandlung ist zwar möglich, muss dann aber vollständig privat finanziert werden. Die anfallenden Beträge variieren je nach Zahn und Methode zwischen ca. 300 und 2.500 €.
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Nicht jede Wurzelbehandlung wird vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In bestimmten Fällen müssen Patienten einen Teil oder sogar die gesamten Kosten selbst tragen. Wenn der Zahn nicht als erhaltungswürdig gilt Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Aufwendungen für eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn nach festgelegten Kriterien als erhaltungswürdig gilt. Ist dies nicht der Fall, bleibt als Kassenleistung nur die Zahnextraktion (Ziehen des Zahns). Trotzdem ist eine Wurzelbehandlung möglich, aber nur als Privatleistung. In diesem Fall müssen Patienten die finanzielle Belastung vollständig selbst tragen. Die anfallenden Beträge liegen je nach Zahn und Behandlungsmethode zwischen ca. 300 und 2.500 €.
Weitere Kostenfaktoren
- Behandlung bei einem Spezialisten (Endodontologe): Ein Zahnarzt mit Spezialisierung auf Wurzelkanalbehandlungen (Endodontologe) arbeitet meist mit modernster Technik und einem Mikroskop - diese Spezialbehandlungen sind in der Regel privat zu zahlen. Hierbei kann der Zahnarzt Honorare zwischen 1.000 und 2.500 € veranschlagen, abhängig von Aufwand und Zahnposition.
- Revisionsbehandlung: Falls eine erste Wurzelbehandlung nicht erfolgreich war, kann eine erneute Wurzelkanalbehandlung (Revisionsbehandlung) nötig sein. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenkasse solche Revisionsbehandlungen nicht. Patienten müssen die finanzielle Belastung in Höhe von ca. 1.000 bis 2.500 € für eine erneute Behandlung vollständig selbst tragen.
- Wurzelspitzenresektion: Falls eine Wurzelbehandlung nicht ausreicht, kann eine Wurzelspitzenresektion erforderlich sein. Dabei wird die entzündete Wurzelspitze chirurgisch entfernt. Es ist zu beachten, dass die GKV die Behandlung nur übernimmt, wenn auf dem Röntgenbild eine krankhafte Veränderung der Wurzelspitze sichtbar ist.
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