Alzheimer und Demenz: Wichtige Notrufnummern und Hilfsangebote

Die Alzheimer-Krankheit und andere Formen von Demenz stellen Betroffene, Angehörige und das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Im Notfall ist es entscheidend, schnell die richtige Hilfe zu erreichen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über wichtige Notrufnummern, Beratungsstellen und Hilfsangebote in Deutschland, insbesondere mit Fokus auf die Region Stuttgart und München.

Notrufnummern für den Notfall

In akuten Notfällen, die eine sofortige Reaktion erfordern, sind die bundesweit gültigen Notrufnummern die erste Anlaufstelle. Es ist wichtig zu wissen, wann und wie diese Nummern richtig eingesetzt werden.

  • Polizei: 110
  • Feuerwehr und Rettungsdienst: 112

Diese Nummern sind rund um die Uhr erreichbar und verbinden Sie mit der örtlich zuständigen Leitstelle.

Richtiges Verhalten beim Absetzen eines Notrufs

Wenn Sie einen Notruf absetzen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die folgenden Informationen bereitzuhalten:

  1. Wo ist es passiert? (Genaue Angaben zum Notfallort: Ort, Straße, Hausnummer, Gebäude, Zufahrtswege)
  2. Was ist genau geschehen?
  3. Wie viele Personen sind betroffen?
  4. Welche Verletzungen/Symptome liegen vor?
  5. Warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle.

Legen Sie erst auf, wenn die Leitstelle das Gespräch beendet. Das geschulte Personal wird alle relevanten Informationen abfragen, um den Rettungseinsatz schnell und zielgerichtet einzuleiten. In manchen Fällen kann das Leitstellenpersonal auch telefonische Hilfestellungen geben, insbesondere wenn die Situation schwer einzuschätzen ist, Zweifel am Gesundheitszustand bestehen oder Lebensgefahr droht.

Lesen Sie auch: Kindergarten Mayen-Alzheim: Unser pädagogischer Ansatz

Spezielle Notrufnummern für besondere Bedürfnisse

Für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen gibt es spezielle Möglichkeiten, einen Notruf abzusetzen:

  • Notruf-Fax für Gehörlose (nur München): 089 23 53 43 31
  • Gehörlosentelefon Notruf (Schreibtelefon): 089 19 294
  • nora App: Ermöglicht das Absetzen von Notrufen per Textnachricht über das Mobilgerät.

Zusätzlich gibt es Tess Relay-Dienste, die Personen mit Hör- und Sprachbehinderungen mithilfe von Gebärdensprachdolmetschern unterstützen, einen Notruf abzusetzen.

Weitere wichtige Notrufnummern

Neben den allgemeinen Notrufnummern gibt es eine Reihe weiterer wichtiger Telefonnummern, die in bestimmten Situationen hilfreich sein können:

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 (bei dringenden medizinischen Notfällen außerhalb der Sprechzeiten von Arztpraxen)
  • Kinder- und Jugendtelefon: 116 111 (Unterstützung für junge Menschen in schwierigen Situationen)
  • Apotheken-Notdienst: 0800 00 22 8 33 (Informationen über die nächstgelegene Notdienstapotheke)
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder 116 123 (Anlaufstelle bei psychischen Krisen und Notsituationen)
  • Krankentransport: 19222 (örtliche Vorwahl erforderlich)
  • Giftnotruf München: 089 19 240 (24 Stunden erreichbar)
  • Suizidnotruf Deutschland: 0800 891 73 91 (24 Stunden erreichbar)
  • Telefonnotruf für Suchtgefährdete - TAL 19 e. V.: 089 28 28 22 (24 Stunden erreichbar)

Anlaufstellen und Beratungsangebote in Stuttgart und München

Neben den Notrufnummern gibt es in Stuttgart und München eine Vielzahl von Anlaufstellen und Beratungsangeboten, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zugeschnitten sind.

Stuttgart

  • GerBera Dienste: Erste Anlaufstelle und wichtigstes Beratungsangebot bei Demenzerkrankungen in Stuttgart. Die Stellen sind im Stadtgebiet verteilt und an die Gemeindepsychiatrischen Zentren angeschlossen. (Beratung kostenlos, Hausbesuche möglich)
  • Psychiatrischer Krisen- und Notfalldienst: 0711 6 46 51 20 (Mo-Fr 16-24 Uhr, Wochenende und Feiertage 12-24 Uhr)
  • Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.: Kostenlose telefonische Beratung und Informationsschriften für Angehörige demenzkranker Menschen.
  • Pflegestützpunkt Stuttgart: Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für alle Fragen in Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit.
  • Fachberatung Demenz / Helferkreise, Evangelische Gesellschaft: Beratung zu Demenzerkrankungen und Betreuungsangeboten.
  • Beratung 63 Plus vom Bürgerservice Leben im Alter: Beratung zu allen Themen rund ums Älterwerden.
  • Memory Clinic: Spezialambulanz zur Erkennung, Diagnostik und Erstbehandlung von Demenzerkrankungen.
  • Wohnberatungsstelle: Beratung beim rollstuhlgerechten Umbau einer Wohnung und der Auswahl von Hilfsmitteln.
  • Betreuungsbehörde in Stuttgart und der Betreuungsvereine: Beratung ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer, Bevollmächtigte und Menschen, die eine solche Aufgabe übernehmen wollen.

München

  • Demenz-Telefon: Alzheimer Gesellschaft München e.V.: Josephsburgstr.
  • EBZ: Evangelisches Beratungszentrum München e.V.: Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Schwangerschaftsberatung, Pastoralpsychologie Landwehrstr.
  • Die ARCHE - Suizidprävention und Hilfe in Lebenskrisen e.V.: Saarstr.
  • "Cinderella" - Beratungsstelle für Essstörungen des Aktionskreises für Ess- und Magersucht: Westendstr.
  • Suchtberatung des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München: Paul-Heyse-Str.
  • Psychosoziale Beratungsstelle der Münchner AIDS Hilfe e.V.: Lindwurmstr.
  • Frauennotruf München: Beratungsstelle und Krisentelefon für Frauen*, die sexuelle Belästigung, Übergriffe und Gewalt erlebt haben. Saarstr.

Umgang mit Weglauftendenzen und Hinlauftendenzen bei Demenz

Eine besondere Herausforderung im Umgang mit Menschen mit Demenz ist die sogenannte Weglauftendenz oder Hinlauftendenz. Betroffene verlassen das Pflegeheim oder das häusliche Umfeld, ohne jemanden zu informieren. Es ist wichtig, die Motive hinter diesen Unternehmungen zu ergründen, um unerfüllte Bedürfnisse und Wünsche zu erkennen.

Lesen Sie auch: Mayen/Alzheim: Immobilienangebote

Mögliche Motive für Weglaufen/Hinlaufen

  • Bewegungsdrang: Regelmäßige Bewegung ist für viele Menschen wichtig, um Energie abzubauen.
  • Suche nach Personen oder Gegenständen aus der Vergangenheit: Menschen mit Demenz suchen oft nach dem "richtigen" Zuhause oder nach vertrauten Personen.
  • Örtliche Verwirrtheit: Bekannte Orte werden nicht mehr als solche erkannt.
  • Beunruhigung: Stress, Angst oder Unruhe können zu Weglauftendenzen führen.
  • Körperliche Bedürfnisse: Schmerzen, Schlafstörungen, Verdauungsprobleme oder Appetitlosigkeit können Auslöser sein.

Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Umgang mit Weglauftendenzen

  1. Wanderprotokoll: Notieren Sie, zu welcher Uhrzeit die Weglauftendenz auftritt, welche Orte bevorzugt werden und ob es eine bestimmte auslösende Situation gab.
  2. Bewegung: Planen Sie tägliche Spaziergänge oder Bewegungskurse ein.
  3. Vertraute Umgebung: Vermeiden Sie Veränderungen im gewohnten Umfeld.
  4. Unterstützung bei der Suche: Widersprechen Sie nicht, wenn Ihr Angehöriger etwas sucht, sondern bieten Sie Ihre Unterstützung an.
  5. Reize reduzieren: Vermindern Sie Umgebungsreize, wenn Ihr Familienmitglied gestresst oder beunruhigt ist.
  6. Gesundheitliche Probleme abklären: Besprechen Sie Veränderungen im Gesundheitszustand mit dem behandelnden Arzt.
  7. Information der Umgebung: Informieren Sie Personen, die in Kontakt mit Ihrem Angehörigen kommen könnten (z.B. Kioskbesitzer, Nachbarschaftshelfer).
  8. GPS-Ortung: Verwenden Sie eine spezielle Uhr mit GPS-Ortung, um den Aufenthaltsort Ihres Angehörigen zu ermitteln.

Was tun, wenn Ihr Angehöriger verschwunden ist?

  1. Nicht in Panik geraten: Suchen Sie Orte auf, an denen sich Ihr Familienmitglied häufig aufhält.
  2. Häusliche Umgebung im Blick behalten: Sorgen Sie dafür, dass eine Person die häusliche Umgebung überwacht, falls Ihr Familienmitglied zurückkehrt.
  3. Personenbeschreibung und Foto: Nehmen Sie eine Personenbeschreibung, ein Foto und etwas mit, was Ihren Angehörigen ablenkt (z.B. ein Stück Schokolade).
  4. Freude zeigen: Treffen Sie aufeinander, zeigen Sie keinen Ärger, sondern Freude.

Gewalt in der Pflege: Erkennen, Vorbeugen und Handeln

Ein sensibles Thema im Kontext der Pflege von Menschen mit Demenz ist Gewalt. Gewalt kann verschiedene Formen annehmen, von körperlicher und psychischer Gewalt bis hin zu Vernachlässigung und sexueller Gewalt. Es ist wichtig, diese Formen zu erkennen, um Betroffene zu schützen und Gewalt vorzubeugen.

Formen von Gewalt in der Pflege

  • Körperliche Gewalt: Grobes Anfassen, Schlagen, Kratzen, Schütteln, unbequemes Hinsetzen oder Hinlegen, unerlaubte Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Gurte).
  • Psychische Gewalt: Unangemessene Ansprache, Anschreien, Schimpfen, Rügen, Missachten oder Ignorieren, Demütigungen und Beleidigungen.
  • Vernachlässigung: Mangelnde Ernährung, Körper-, Pflege- und Wundhygiene bis hin zur völligen Verwahrlosung.
  • Sexualisierte Gewalt: Verletzung der Intimsphäre, sexuelle Andeutungen bis hin zum Verlangen und Erzwingen von Intimkontakten.

Was tun bei Gewalt?

Jeder Mensch hat das Recht, gewaltfrei zu leben. Wenn Sie das Gefühl haben, bei der pflegerischen Versorgung Gewalt zu erfahren, sprechen Sie darüber! Hilfe und Unterstützung erhalten Sie bei der Polizei oder über das Krisentelefon „Pflege in Not Berlin“. Für Frauen wurde ein Hilfetelefon eingerichtet.

  • Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
  • Krisentelefon - Pflege in Not Berlin
  • ZQP - Wo gibt es Beratung und Unterstützung zur Pflege

Konflikte ansprechen

Sprechen Sie die Person, von der Sie sich unangemessen behandelt fühlen, zügig und offen an. Holen Sie sich hierfür bei Bedarf Unterstützung. Machen Sie deutlich, dass Sie diese Form der Gewalt nicht akzeptieren werden.

Hilfe durch die Polizei

Zögern Sie nicht, bei körperlichen Verletzungen, Bedrohungen, Erpressungen oder massiver Vernachlässigung sich an die Polizei zu wenden. Niemand hat das Recht Ihnen Gewalt zuzufügen. Die Polizei erreichen Sie rund um die Uhr über die Notrufnummer 110 und den Rettungsdienst über die 112.

Was ist zu tun bei Gewalt gegenüber anderen?

Wenn Sie unangemessenes oder beleidigendes Verhalten gegenüber einer pflegebedürftigen Person feststellen oder vermuten, helfen Sie! Sprechen Sie dies mit der betroffenen Person direkt in einem vertraulichen Gespräch an und erzählen Sie von Ihren Beobachtungen. Informieren Sie die Angehörigen, den rechtlichen Betreuer oder die rechtliche Betreuerin.

Lesen Sie auch: Leitfaden: Grundstückskauf Mayen/Alzheim

Freiheitsentziehende Maßnahmen: Rechtliche Aspekte und Alternativen

Ein besonderes Augenmerk gilt den freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM), die in der Pflege von Menschen mit Demenz eingesetzt werden können. FEM sind Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit eines Menschen gegen dessen Willen einschränken.

Rechtliche Grundlagen für FEM

  • FEM sind grundsätzlich nicht erlaubt und stellen eine strafbare Freiheitsberaubung dar (§ 239 StGB).
  • Geschäftsfähige Personen können eine Vollmacht für die Entscheidungen über einen Freiheitsentzug erstellen.
  • Rechtliche Betreuer dürfen nur über freiheitsentziehende Unterbringung oder Maßnahmen entscheiden, wenn das Betreuungsgericht dies ausdrücklich angeordnet hat.
  • Bevollmächtigte und rechtliche Betreuer dürfen einer FEM nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zustimmen (§ 1831 Abs. 2 und 4 BGB).
  • FEM sind nur erlaubt, wenn mindestens eine der folgenden Situationen vorliegt (§ 1831 Abs. 1 BGB):
    • Eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff ist notwendig, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden.
    • Die betroffene Person gefährdet sich selbst oder andere erheblich.

Alternativen zu FEM

Bevor FEM eingesetzt werden, sollten immer alternative Maßnahmen geprüft werden:

  • Technische Hilfsmittel (z.B. Signalgeber, Smartwatches mit Ortung)
  • Niedriges Bett statt Bettgitter
  • Hüftprotektoren bei Sturzgefahr
  • Anwesenheit einer Pflegekraft als Sitzwache
  • "Der Werdenfelser Weg": Spezialisierte Verfahrenspfleger diskutieren jeden Fixierungsfall individuell und suchen gemeinsam mit dem Heim und den Angehörigen/Betreuern nach Alternativen.

Was tun bei unbegründetem Freiheitsentzug?

Wenn Sie von unbegründetem Freiheitsentzug erfahren, den die Betroffenen mit freiem Willen nicht gewollt hätten, können Sie sich ans Betreuungsgericht wenden.

tags: #alzheim #polizei #telefon