Die Hirntodforschung und die Transplantationsmedizin sind komplexe und ethisch umstrittene Bereiche. Dieser Artikel beleuchtet die Thesen von Anna Bergmann, einer Privatdozentin für Kulturwissenschaften, die sich intensiv mit der Geschichte der Anatomie, medizinischen Menschenexperimente und der Transplantationsmedizin auseinandergesetzt hat. Dabei werden insbesondere die ethischen Implikationen der Hirntoddefinition und der Organentnahme kritisch hinterfragt.
Die Geschichte der Anatomie und ihre Verbindung zur Transplantationsmedizin
Anna Bergmann verweist auf die Anfänge der Anatomie im 14. Jahrhundert, als im Zuge der Pest erstmals Leichen seziert wurden, um die Todesursache zu ergründen. Diese Leichensektionen waren eine Tabuüberschreitung, da der Tote nicht als endgültig tot galt, sondern als einer, der weiterlebt und Rache nehmen kann. Die Kirche legitimierte diese Sektionen jedoch an Hingerichteten, um jede Möglichkeit zur Rache zu nehmen.
Im 16. Jahrhundert stieg der Anatom Vesal vom Katheder herab und sezierte eigenhändig Leichen. Dies führte zu Vivisektionen von bisher nicht gekannter Grausamkeit. Im anatomischen Theater entstand ein neues Weltbild, das einen zerlegbaren Körper konstituierte, der in einzelne Organe aufgespalten ist und von der Umwelt und vom Kosmos abgeschnitten ist. Diese chirurgisch-anatomische Anthropologie ist entscheidend für die Transplantationsmedizin.
Im 17. Jahrhundert, dem Jahrhundert der Hinrichtungsexzesse und der Kriegsdichte, schufen diese Hinrichtungsexzesse eine materiale Voraussetzung für die empirische Erforschung des Körpers. Ab dem 18. Jahrhundert wurde der für die Anatomie verfügbare Personenkreis durch behördliche Anordnung auf sozial deklassierte Gruppen erweitert. Diese Verdinglichung der Armen und Ausgegrenzten war für die Entwicklung der modernen Medizin des 19. und 20. Jahrhunderts undenkbar.
Die Chirurgie profitierte besonders von dieser Entwicklung und wurde im 19. Jahrhundert zur Methode par excellence. Man begann mit Transplantationen bei Tieren und ab 1906 auch bei Menschen. Die Chirurgie, die einst als "unehrlich" galt, wurde zur Königin der modernen Medizin.
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Die Hirntoddefinition und ihre ethischen Implikationen
Die Transplantationsmedizin erklärt per Definition einen Sterbenden für tot, um die mentale Voraussetzung für die Organentnahme zu schaffen. Bis Ende der 1960er-Jahre galt der Tod mit dem Stillstand von Herz und Kreislauf. Im Zuge der ersten Herztransplantation im Jahr 1967 kam es 1968 zu einer ersten offiziellen Hirntoddefinition, den Harvard-Kriterien.
Die Harvard-Kommission zählte in ihrer Definition das zentrale Nervensystem morphologisch zum Gehirn. Ende der 1960er-Jahre setzte sich die bis heute gültige Definition einer irreversiblen Schädigung aller Hirnfunktionen durch. Auch die Kirchen schalteten sich gleich und preisen die Organspende als einen "Akt der Nächstenliebe" an.
Nach der Definition der Medizin handelt es sich beim Hirntoten um eine tote Person mit einem lebendigen Körper. Der Neurologe und Neurochirurg Ziegler sagt, dass das Hirntodkonzept sich auf ein Menschenbild beruft, das in der modernen Hirnforschung mittlerweile als widerlegt gilt. Der Neurochirurg und Anästhesist Klein erinnert immer wieder daran, dass es inzwischen vier Todesdefinitionen gibt.
Das Transplantationsgesetz wurde 1997 im Bundestag beschlossen und erlaubt die Organentnahme, wenn der Spender einen Organspenderausweis hat oder die Angehörigen zustimmen. Der Organspender muss tot sein. Die Definition dessen, was "tot" ist, überließ der Gesetzgeber der Medizin. Seitdem gilt die juristische Festschreibung des Hirntoten als Leichnam.
Die Problematik der Todesfeststellung und der Organentnahme
Die Todesfeststellung ist überaus kompliziert im Gegensatz zur früheren Herztodfeststellung. Das Gesetz schreibt z. B. zwei Hirntoddiagnostiker vor, die unabhängig voneinander zu diagnostizieren haben, ob ein irreversibler Gehirnausfall vorliegt oder nur eine vorübergehende Bewusstlosigkeit. Die diagnostische Methode ist ethisch problematisch, da der Körper des Komapatienten sehr aggressiv herausgefordert wird bei der Suche nach Reaktionen.
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Mit der letzten Unterschrift im Hirntodprotokoll "tritt der Tod ein", als bürokratischer Akt. Anschließend wird der Totenschein ausgefüllt, als Todeszeitpunkt wird die Uhrzeit der Unterzeichnung des Schriftaktes angegeben.
Nun kann die Organentnahme stattfinden. Die Explantation hat eine ganz eigene Operationslogik, es muss z. B. ein Anästhesist dabei sein, in den meisten Fällen gibt er eine Narkose, denn es kann zu "spontanen" Bewegungen des "Toten" kommen. Der Anästhesist hat die Aufgabe, diese zu unterbinden und das Herz so lange stabil zu halten, bis es entnommen wird.
Um keine Schuldgefühle entstehen zu lassen, wird eine umfangreiche Arbeitsteilung praktiziert, die die Tabuüberschreitung erleichtert und die Schuld neutralisiert. Die fragmentierte Struktur des Transplantationssystems folgt mit der Zerlegung von Operationen nach dem Vorbild der kapitalistischen Ökonomie.
Kritik an der Transplantationsmedizin
Die Transplantationsmedizin wird seit ihrem ersten großen Aufschwung, der durch die Hirntodvereinbarung von 1968 möglich wurde, von einer wissenschaftlichen Kritik an dem Todeskonzept seitens der Medizin, Philosophie, Soziologie, Rechtswissenschaft und Theologie begleitet. Körper und Person eines Menschen bilden in der Hirntodkritik eine Einheit, die weder medizinisch noch anthropologisch voneinander getrennt werden kann.
Speziell Transplantationsmediziner, die den Diskurs über die Gruppe der non heart-beating donors anführen, verwerfen die Hirntodvereinbarung, um das Tötungsverbot, das mit der Organentnahme aus dem Körper eines noch lebenden Menschen überschritten wird, zu enttabuisieren. Sie fundieren die ethische Legitimation der Verwendung von non heart-beating donors mit der seit langem praktizierten Organgewinnung aus dem Körper von hirnsterbenden Patienten.
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Robert D. Truog und Franklin G. Miller erklärten im Jahr 2008, dass die Begründung dafür, warum Hirntote für tot gehalten werden sollen, nie völlig überzeugend war. Sie postulieren eine Alternative zur "Tote-Spender-Regel" und fragen, wie es ethisch zu begründen sei, Organe von hirntoten Patienten zu entnehmen, wenn sie nicht wirklich tot sind. Sie entbinden die Explantation vom Tötungsverbot und erklären, dass es nicht ganz falsch sei, im Zusammenhang der Organgewinnung von einem "justified killing" zu sprechen.
Stattdessen beruht die hiesige Todesvorstellung weiterhin auf der Grundannahme, dass es sich bei einem Hirntoten um einen "lebenden Zellbestandteil" handelt. Experimente an enthaupteten Tieren dienen als Indizien für diese Todesvorstellung. Umso mehr Unsicherheiten entstehen im Krankenhausalltag. So orientiert sich der Todeseintritt an dem Zeitpunkt der letzten geleisteten Unterschrift des zweiten Hirntoddiagnostikers.
Die intensivmedizinische Betreuung von Organspendern wird als "Spenderkonditionierung", neuerdings auch als "organerhaltende Therapie" bezeichnet. Die auf der "Leichenspende" beruhende Praxis der Organverpflanzung ist in der Geschichte der ärztlichen Tabuüberschreitung einzigartig, denn mehrere in unserer Kultur herrschende Normen, aber auch Verbindlichkeiten der medizinischen Ethik werden verletzt.
Die Rolle der Palliativmedizin
Die Transplantationsmedizin ist dem klassischen, direkten Kampf der Medizin gegen den Tod verpflichtet, während die Palliativmedizin eine Mentalität repräsentiert, welche die prinzipiellen Grenzen dieses Kampfes anerkennt und aus einem neuen, positiven Verhältnis zu Sterben und Tod heraus therapeutisch agiert.
Potenzielle Organspender, die sich zuvor für eine Explantation bereit erklärt haben oder dafür freigegeben worden sind, verlieren die Option einer palliativen Behandlung. Die Operationslogik einer Organspende zwingt zur Aufgabe von Grundsätzen unserer Bestattungskultur, des Hospizgedankens, der Palliativmedizin und der Pietät.