Ein Schlaganfall kann das Leben eines Menschen drastisch verändern und viele Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es um die Mobilität geht. Dürfen Betroffene nach einem Schlaganfall noch Auto fahren? Der Artikel beleuchtet die Thematik umfassend und gibt Orientierungshilfe.
Einführung
Nach einem Schlaganfall (Apoplex) ist die Frage der Fahreignung von großer Bedeutung. Ein Schlaganfall entsteht durch den Verschluss eines Blutgefäßes im Gehirn oder durch eine Blutung, was zu vorübergehenden oder dauerhaften Hirnschäden führen kann. Typische Folgen sind Teillähmungen, Seh- und Sprechstörungen, Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme. Diese Beeinträchtigungen können die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, erheblich einschränken.
Gesetzliche und individuelle Verantwortung
Jeder Führerscheinbesitzer ist gesetzlich verpflichtet, selbst sicherzustellen, dass er fahrtauglich ist. Dies gilt besonders nach einem gesundheitlichen Ereignis wie einem Schlaganfall. Der Gesetzgeber verlangt von jedem Führerscheinbesitzer, „in geeigneter Weise Vorsorge" zu treffen. Wer fahruntauglich ist und sich trotzdem hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere, macht sich strafbar und verliert zudem seinen Versicherungsschutz.
Ärztliches Fahrverbot
Nach einem Schlaganfall informiert der Arzt oder die Ärztin zunächst über die fehlende Fahreignung und weist darauf hin, dass die betreffende Person nicht Auto fahren darf. Ein "ärztliches Fahrverbot" ist bindend. Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine zeitweise Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Wer jedoch dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird. Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.
Individuelle Krankheitsverläufe und Möglichkeiten zur Wiedererlangung der Fahreignung
Es ist wichtig zu betonen, dass ein Schlaganfall nicht automatisch bedeutet, dass Betroffene nie wieder Auto fahren können. Der Krankheitsverlauf ist sehr individuell. Man kann deshalb nicht pauschal voraussagen, ob jemand für drei Monate, ein Jahr oder gar nicht mehr Auto fahren kann. Es gibt jedoch Möglichkeiten, herauszufinden, ob Sie nach dem Schlaganfall bereits wieder fit genug sind, um sich ans Steuer zu setzen.
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Meldepflicht und Verantwortlichkeit
Rechtlich gesehen müssen Sie die Fahrerlaubnisbehörde nicht über einen vorgefallenen Schlaganfall informieren. Auch das Krankenhaus oder die ärztliche Praxis leiten diese Information nicht weiter. Unabhängig davon sind Sie vor Fahrtantritt selbst dafür verantwortlich, Ihre Fahreignung sicherzustellen. Fahren Sie also Auto, obwohl Sie geistig oder körperlich dazu nicht in der Lage sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und im Einzelfall (wie bei einem Unfall) sogar eine Straftat. Dann ist gegebenenfalls der Versicherungsschutz in Gefahr, und die Kaskoversicherung zahlt nicht oder nur teilweise. Daher ist es wichtig, im ärztlichen Gespräch abzuklären, ob Sie die Folgen des Schlaganfalls beim Autofahren beeinträchtigen.
Sonderfall Berufskraftfahrer
Wer Bus oder Lkw fährt (C- und D-Klassen) oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) hat, unterliegt strengeren Anforderungen an die Fahreignung als Inhaber eines Pkw- oder Motorradführerscheins. Im Regelfall ist für diese Personen die Fahreignung nach einem Schlaganfall nicht mehr gegeben.
Die Begriffe Fahreignung, Fahrsicherheit und Fahrbefähigung
Mit dem Begriff Fahreignung wird eine zeitlich überdauernde Eigenschaft beschrieben, die beispielsweise durch eine dauerhafte Medikamenteneinnahme beeinträchtigt werden kann. Die Fahrsicherheit bezeichnet hingegen einen konkreten und aktuellen, zeitlich beschränkten Zustand. Bei hohem Fieber kann die Fahrsicherheit beispielsweise nicht gegeben oder beeinträchtigt sein. Ein weiterer wichtiger Begriff aus der Verkehrsmedizin ist die Fahrbefähigung: die in der Fahrschule und durch praktische Erfahrung erworbene praktische Fertigkeit zum Lenken eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Alle drei Begriffe zusammen beschreiben die umfassende Fahrkompetenz oder allgemein die Verkehrstüchtigkeit.
Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung
Bestehen nach dem Schlaganfall gesundheitliche Einschränkungen, können Betroffene der Führerscheinstelle jederzeit freiwillig ihre Erkrankung melden. Die Behörde fordert daraufhin verschiedene Gutachten und Tests ein, überprüft anhand der Ergebnisse die Fahreignung und stellt diese fest oder entzieht die Fahrerlaubnis. Hat sich der Gesundheitszustand verbessert, muss eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden, und die Behörde überprüft die Fahreignung erneut. Die Alternative ist, so lange nicht Auto zu fahren, wie der Arzt die Fahreignung verneint ("medizinisches Fahrverbot"). Oftmals verbessert sich der gesundheitliche Zustand durch Reha-Maßnahmen wesentlich, und die Betroffenen gewinnen im Rahmen von Physio- oder Ergotherapie fürs Autofahren wichtige Fertigkeiten zurück. Wenn der Gesundheitszustand aus medizinischer Sicht wieder so weit gegeben ist, ein Auto sicher zu fahren, kann ein förmliches Fahreignungsüberprüfungsverfahren absolviert werden. Statt die Fahrerlaubnisbehörde einzuschalten, können Sie auch selbstständig alle Unterlagen besorgen, die notwendig sind, um die Fahreignung zu belegen. Kommen Sie in eine Situation, in der Sie ihre Fahreignung nachweisen müssen, können Sie diese Unterlagen vorlegen. Das kann auch nachträglich passieren, sodass Sie die Dokumente zuhause aufbewahren und nicht im Auto mitführen müssen.
Bereiche der Fahreignungsüberprüfung
Eine Überprüfung der Fahreignung umfasst verschiedene Bereiche, darunter den neuropsychologischen und auch einen augenärztlichen Bereich, wenn beispielsweise Augenbewegungsstörungen oder Gesichtsfeldausfälle (Anopsien) vorliegen. Im Gutachten wird auch eingeschätzt, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist, der für die Betroffenen und andere während der Autofahrt gefährlich werden könnte. Da bei Menschen, die bereits einen Schlaganfall erlitten haben, die Wahrscheinlichkeit für einen zweiten Schlaganfall erhöht ist, sollten Patientinnen und Patienten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das erneute Schlaganfallrisiko zu senken. Dazu zählt beispielsweise, alle verordneten Medikamente einzunehmen. Wichtig ist aber auch, die angebotenen Kontrolluntersuchungen und weitere Therapiemaßnahmen zu nutzen.
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Wer darf ein verkehrsmedizinisches Gutachten erstellen?
Ein verkehrsmedizinisches Gutachten für Personen, die ihre Fahreignung nach einem Schlaganfall nachweisen möchten, kann nicht von der Hausarztpraxis erstellt werden, sondern lediglich durch:
- ärztliches Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer Qualifikation
- Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts
- Betriebsmediziner oder -medizinerinnen
- Fachärzte/-ärztinnen für Rechtsmedizin
- die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
Bei einem behördlichen Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung gibt die Fahrerlaubnisbehörde die Arztgruppe vor. Nur innerhalb dieser besteht eine Auswahl. Erstellt eine anerkannte Begutachtungsstelle zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten, wird es meist kurz MPU (für medizinisch-psychologische Untersuchung) genannt.
Auflagen und Beschränkungen nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, kann diese Auflagen und/oder Beschränkungen beinhalten, die über Schlüsselziffern im Führerschein dokumentiert werden. Schlüsselzahlen können zum Beispiel für Hilfsmittel wie Brillen oder für notwendige Umbauten am Fahrzeug, wie eine angepasste Kupplung oder Lenkhilfen, stehen.
Beobachtungsfahrt
Nach den notwendigen medizinischen Tests kann es notwendig sein, das Fahrverhalten unter realen Bedingungen zu überprüfen. So lassen sich nicht nur Einschränkungen feststellen, sondern auch, wie gut diese zum Beispiel durch langjährige Fahrerfahrung ausgeglichen werden können. Bei einer solchen Beobachtungsfahrt wird das Fahrverhalten in Anwesenheit einer Verkehrspsychologin oder eines Verkehrspsychologen unter Realbedingungen überprüft. Bei der Testfahrt geht es beispielsweise darum, ob die Fahrerin oder der Fahrer die volle Konzentration auf den Straßenverkehr lenkt und alle motorischen Fähigkeiten einsetzt, um ein Auto sicher fahren zu können. Sollte es motorische Probleme geben, können diese unter Umständen durch eine Umrüstung des Fahrzeugs, etwa mit Lenkhilfen, ausgeglichen werden.
Fahrzeugumbau nach Schlaganfall
Es gibt Zuschüsse für den Erwerb der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs, welche die Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen. Bei Umrüstungen müssen diese abschließend durch eine anerkannte Prüforganisation abgenommen werden. Den Umbau sollten Sie jedoch erst dann in Auftrag geben, wenn feststeht, dass Sie als fahrtüchtig gelten und wieder ein Fahrzeug führen dürfen. Zusätzlich ist ein Fahrtraining notwendig, um sich mit den Umbauten vertraut zu machen, es kann aber auch ohne Umbauten eine zusätzliche Möglichkeit sein, um sich wieder daran zu gewöhnen, Zeit am Steuer zu verbringen.
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Aphasie-Ausweis
Für Menschen, die nach einem Schlaganfall Sprachstörungen aufweisen, empfiehlt es sich, einen Aphasie-Ausweis mit sich zu führen, der bei einer Polizeikontrolle oder einem unverschuldeten Unfall vorgezeigt werden kann. Darin ist dokumentiert, dass man bei klarem Verstand ist, aber aufgrund einer Sprachstörung mehr Zeit zum Sprechen oder Verstehen benötigt.
Amtlicher und nicht-amtlicher Nachweis der Fahrtauglichkeit
Zum Nachweis der Fahrtauglichkeit gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lassen Ihre Eignung zum Autofahren nach einem Schlaganfall amtlich - über die Fahrerlaubnisbehörde - oder nicht-amtlich nachweisen.
Amtlicher Nachweis der Fahrtauglichkeit
Dies ist der offizielle Weg, der insbesondere für Menschen, die aus beruflichen Gründen ein Fahrzeug führen, ratsam ist. Dazu wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, oft auch als Führerscheinstelle bezeichnet. Dort erhalten Sie dann alle Informationen, welche Dokumente Sie in welchem Zeitraum einreichen müssen. Besorgen Sie idealerweise schon vor der Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde einige Unterlagen wie den ärztlichen Entlassungsbrief der Reha-Klinik, damit Sie mit der vorgegebenen Frist nicht in Bedrängnis kommen. Sollte es nämlich zu Verzögerungen kommen und Sie halten dadurch die vorgegebene Frist nicht ein, kann Ihnen der Führerschein kostenpflichtig entzogen werden. Als erstes fordert das Amt in der Regel das verkehrsmedizinische Gutachten an, das beispielsweise durch einen Neurologen bzw. eine Neurologin mit einer verkehrsmedizinischen Qualifizierung erfolgt. Dieses Gutachten wird wiederum nach der Rehabilitation erstellt und wenn Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine erfolgreiche Therapie und Ihre Fahrtauglichkeit bestätigt. Das Gutachten umfasst umfangreiche und diverse Untersuchungen und gibt Auskunft darüber, welche Fähigkeiten und Einschränkungen bei der betroffenen Person bestehen, welche Medikamente eingenommen werden und wie die Fahrtauglichkeit eingestuft wird. Zudem fordert die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel den Nachweis eines Reaktionstests (neuropsychologisches Gutachten) an. Anhand von Computertests werden hier in erster Linie die Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, visuelle Orientierung, und Konzentrationsfähigkeit sowie mögliche vorliegende Funktionsstörungen in diesen Bereichen überprüft. Daneben fordert die Behörde auch eine Fahrprobe, bei der oft auch ein sogenanntes technisches Gutachten erstellt wird. Diese etwa ein- bis eineinhalbstündige Probefahrt erfolgt in der Regel bei Fahrschulen. Einige Fahrschulen sind sogar auf Personen mit Beeinträchtigungen spezialisiert und besitzen entsprechend umgebaute Fahrzeuge. Bei der Probefahrt beurteilen ein Fahrlehrer bzw. eine Fahrlehrerin und ein Prüfer bzw. eine Prüferin (von TÜV oder DEKRA) Ihr Fahrverhalten und inwiefern das Auto eventuell umgebaut werden müsste. Reicht der Behörde das jeweilige fachärztliche Gutachten nicht, fordert sie manchmal zusätzlich eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Die MPU besteht in der Regel aus einer medizinischen Untersuchung, verschiedenen Leistungsdiagnosetests (zum Beispiel zum Auffassungsvermögen von Verkehrssituationen) evtl. mit einer Fahrverhaltensbeobachtung und einem Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin. Wenn Sie alle Nachweise erfolgreich erbracht und bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht haben, erhalten Sie eine amtliche Bestätigung Ihrer Fahrtauglichkeit, die nicht angezweifelt werden kann. In manchen Fällen wird im Führerschein ein Vermerk gemacht (Schlüsselzahlen) über Besonderheiten wie beispielsweise ein angepasstes Bremspedal. Nach einer gewissen Zeit kann es auch sein, dass das Amt eine erneute Überprüfung der Fahrtauglichkeit fordert.
Nicht-amtlicher Nachweis der Fahrtauglichkeit
Beim nicht-amtlichen Weg ist es wichtig, dass Sie schriftliche Belege über Fahrtauglichkeit zusammentragen, aus denen hervorgeht, dass Sie vorsorglich gehandelt haben. Dadurch ist es möglich, dass Sie zum Beispiel bei einem Unfall nachweisen können, dass Sie Ihre Vorsorgepflicht erfüllt haben. Vor allem für Personen, die nach einem Schlaganfall keine langfristigen Einschränkungen aufweisen, die sichtbar oder spürbar wären. Diese Nachweise umfassen mindestens folgende Dokumente:
- Gutachten durch den behandelnden Arzt (Neurologe bzw. Neurologin) oder besser eines Verkehrsmediziners bzw. einer Verkehrsmedizinerin darüber, dass Ihr Zustand stabil ist und Sie nicht akut rückfallgefährdet sind
- Neuropsychologische Untersuchungen in einer neurologischen Praxis oder Klinik
- Augenärztliches Gutachten, um mögliche Sehstörungen oder Gesichtsfeldbegrenzungen auszuschließen
Sie können diese zudem um weitere Dokumente ergänzen. Dabei kommen alle Untersuchungsnachweise zur Fahrtauglichkeit infrage, die auch von der Behörde gefordert werden.
Kosten
Beachten Sie allerdings, dass sowohl das Gutachten um die Fahreignung nach einem Schlaganfall zu prüfen und ein eventueller Umbau des Autos viel Geld kosten kann. In erster Linie ist ein ärztliches Gutachten relevant, welches zwischen 300 und 600 Euro kostet. Darüber hinaus kommt es sehr darauf an, ob ein Umbau des Autos nötig wird. Ist dies der Fall muss auch eine Fahrprobe nach dem Schlaganfall absolviert werden. Diese kostet zwischen 200 und 300 Euro.
LKW-Fahrerlaubnis nach Schlaganfall
Hierzu hält die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Anlage vier fest, dass ein LKW nach einem Schlaganfall nicht mehr geführt werden darf. Auch das Fahren von Bussen ist dann nicht mehr erlaubt.
Zusammenfassend
Das Autofahren ist eine sehr komplexe Tätigkeit, die dem Gehirn viel Aufmerksamkeit abverlangt. Um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen und weder sich noch andere Menschen zu gefährden, sind physische, psychische und kognitive Fähigkeiten erforderlich. Die vielfältigen Beeinträchtigungen, die infolge eines Schlaganfalls auftreten können, können letztlich dazu führen, dass die Fahreignung für eine gewisse Zeit nach dem Schlaganfall oder auch auf Dauer nicht mehr gegeben ist.
Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit eines betroffenen Patienten kann immer nur individuell erfolgen. Grundlage für die Beurteilung sind festgelegte Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Die Fahrtauglichkeit kann im Rahmen einer qualifizierten neuropsychologischen und verkehrsmedizinischen Begutachtung beurteilt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall vorübergehend oder dauerhaft nicht gegeben ist. Entsprechende Karenzzeiten hängen von der Schwere und Prognose ab; auf das individuelle ärztliche Fahrverbot wird in der Regel im Entlassungsbrief hingewiesen.
Wer nach Ablauf dieser Frist dann wieder Autofahren möchte, muss nachweisen können, dass er seine Vorsorgepflicht erfüllt hat und in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ein Nachweis über die Fahrtauglichkeit ist z. B. Für einen erneuten Schlaganfall darf keine erhöhte Rückfallgefahr bestehen, d. h., verordnete Medikamente müssen regelmäßig eingenommen und der regelmäßige Gesundheitscheck beim Arzt durchgeführt werden. Diese Bedingungen gelten für die private Nutzung eines Kfz.
Empfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen
- Ärztliche Beratung: Holen Sie zuerst ein fachärztliches Gutachten ein. Das können der Entlassungsbericht einer Reha-Klinik oder das Gutachten eines Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein. Ärztliches Fachpersonal beurteilt, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Dazu zählen beispielweise zusätzliche Fahrstunden, der Besuch beim der Augenärztin/ dem Augenarzt oder neuropsychologische Untersuchungen. In manchen Fällen wird auch eine zeitlich befristete Fahrpause verordnet.
- Vorsorge treffen: Wenn Sie diese Dokumente vorliegen haben und Ihnen darin Ihre Fahrtauglichkeit bestätigt wird, haben Sie alle notwendigen Schritte erledigt, die erforderlich sind, um im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 2 Absatz 1) Vorsorge zu treffen.
- Fahrzeuganpassung: Können Sie sich nach einem Schlaganfall nur noch eingeschränkt bewegen? Dann lassen Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug umgerüstet werden muss. Im gesamten Bundesgebiet gibt es spezielle KFZ-Betriebe, die Autos maßgeschneidert umbauen. Dort können Sie zum Beispiel das Gaspedal von rechts nach links verlagern und einen Knopf am Lenkrad anbringen lassen. Die Umbaumaßnahmen müssen Sie durch den TÜV oder die DEKRA abnehmen lassen.
- Fahrsicherheit gewinnen: Nehmen Sie Fahrstunden bei einer Behindertenfahrschule.
- Amtliche Bestätigung: Wenn Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind (z.B. als Taxifahrer) oder weil Sie sich selber eine zusätzliche Sicherheit verschaffen möchten, sollten Sie sich Ihre Fahrtauglichkeit „amtlich“ bestätigen lassen. Nehmen Sie in diesem Fall zuerst Kontakt zur Führerscheinstelle auf. Die Behörde wird von Ihnen verlangen, innerhalb einer festgelegten Frist verschiedene Dokumente zu beschaffen (z.B. ein fachärztliches Gutachten, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die sogenannte MPU) oder Fahrstunden zu absolvieren.
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