Einführung
Bahnschwellen, einst ein beliebtes Material im Garten- und Landschaftsbau, bergen aufgrund ihrer Imprägnierung mit Teerölen wie Kreosot erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken. Dieser Artikel beleuchtet die Problematik, die Gefahren und die verfügbaren Alternativen, um ein Bewusstsein für die Thematik zu schaffen und Handlungsempfehlungen zu geben.
Die Popularität von Bahnschwellen im Gartenbau
In den 1980er- und 1990er-Jahren erfreuten sich Bahnschwellen großer Beliebtheit im Gartenbau. Ihre Robustheit, Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse und Schädlinge sowie ihre lange Lebensdauer machten sie zu einer attraktiven Option für verschiedene Anwendungen:
- Beeteinfassungen und Hochbeete: Bahnschwellen dienten als rustikale und vermeintlich nachhaltige Lösung zur Einfassung von Beeten und zur Errichtung von Hochbeeten.
- Hangbefestigungen: Sie wurden zur Stabilisierung von Hängen und zur Verhinderung von Erosion eingesetzt.
- Stufen und Wegeinfassungen: Aufgrund ihrer Robustheit und des günstigen Preises wurden sie auch für Stufen und Wegeinfassungen verwendet.
Die Imprägnierung mit Kreosot, einem Teeröl, verlieh den Bahnschwellen ihre besonderen Eigenschaften. Kreosot schützte das Holz vor Verrottung und machte es extrem langlebig.
Die versteckten Gefahren: Schadstoffe in Bahnschwellen
Die Kehrseite der Medaille ist die hohe Toxizität des Kreosots. Es enthält polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), darunter Benzo(a)pyren, das als krebserregend eingestuft ist. Diese Schadstoffe können:
- In den Boden und ins Grundwasser gelangen: Durch Regen oder Sonneneinstrahlung werden die Giftstoffe ausgewaschen und gelangen in die Umwelt.
- Gesundheitliche Risiken für Mensch und Tier darstellen: Direkter Hautkontakt mit alten Bahnschwellen kann Reizungen verursachen. Das Einatmen schädlicher Dämpfe ist ebenfalls möglich.
- Langfristig zu Bodenbelastung führen: In Gärten mit lange verbauten Bahnschwellen kann eine erhöhte Schadstoffbelastung nachgewiesen werden.
Teeröle werden bei Erwärmung, z. B. direkter Sonneneinstrahlung, flüssig und können aus dem Holz „ausschwitzen“. Bei Kontakt mit der Haut werden sie durch diese aufgenommen, was bei häufigem Hautkontakt zu einer Erhöhung des Krebsrisikos führt. Teeröle sind sehr persistent (beständig gegen Abbau) und bioakkumulativ (Anreicherung in einem Organismus) und zählen deshalb zu den besonders besorgniserregenden Stoffen.
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Aktuelle Situation: Marode Bahnschwellen und steigender Entsorgungsbedarf
Viele Bahnschwellen haben mittlerweile ihre Lebensdauer erreicht und beginnen zu verrotten, reißen auf oder brechen auseinander. Dies führt zu Problemen bei Hochbeeten und Hangbefestigungen, da Erde ausbricht, Pflanzenwurzeln keinen Halt mehr finden und im schlimmsten Fall die gesamte Konstruktion zusammenfällt.
Rechtliche Grundlagen und Einschränkungen
Der Gesetzgeber hat die Verwendung von Teerölen in Holzschutzmitteln auf EU-Ebene nur noch in industriellen Anlagen oder zu gewerblichen Zwecken erlaubt. Die auf alte Bahnschwellen zutreffende Rechtsgrundlage ist Nr. 31 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung: Danach darf mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandeltes Holz nicht in Verkehr gebracht werden, das nach dem 31.12.2002 behandelt wurde. Bahnschwellen, die jedoch vor dem 31.12.2002 mit Teeröl behandelt wurden, können zum Zwecke der Wiederverwendung in Verkehr gebracht und auch verwendet bzw. verbaut werden. Ein Verstoß stellt eine Straftat dar! Ein Sanierungsgebot für im privaten Bereich verbaute Bahnschwellen besteht nicht. Ausgebaute Bahnschwellen, die beseitigt werden sollen, müssen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung zugeführt werden. Die Entsorgung darf nur in hierfür genehmigten Anlagen erfolgen, da nur dort die bei der Verbrennung entstehenden toxischen Dämpfe wirksam ausgefiltert werden können.
Kreosot wird gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft, was bedeutet, dass es Krebs verursachen kann. Darüber hinaus erfüllt es die Anforderungen für eine sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Verbindung sowie für eine persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Verbindung. Aufgrund dieser Bedenken erfüllt Kreosot die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach der Biozid-Verordnung (BPR). Dies bedeutet, dass seine Verwendung auf dem EU-Markt nicht zulässig ist, sofern keine besondere Ausnahme vorliegt.
Die REACH-Verordnung schränkt auch die Verwendung von Kreosot und verwandten Chemikalien ein. Frankreich hat eine neue Beschränkung vorgeschlagen, um die bisherige vom Oktober 2022 zu ändern. Mit diesem neuen Ansatz werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von der Wiederverwertung und der weiteren Verwendung von mit Kreosot behandeltem Holz ausgehen, verringert. Die derzeit geltende Beschränkung wird in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt oder durchgesetzt, was darauf hindeutet, dass die derzeitigen ordnungspolitischen Managementverfahren möglicherweise nicht ausreichen, um die Risiken zu kontrollieren. Infolgedessen wird es für notwendig erachtet, da z. B. Inverkehrbringung von behandeltem Holz nicht unter die BPR fällt.
Mit Kreosot behandeltes Holz kann für die beiden ausgenommenen Verwendungszwecke nach dem Ermessen der EU-Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden, die solche Artikel auch zulassen können. Eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen mit Kreosot behandelte Eisenbahnschwellen und Strommasten weiterhin verkauft werden dürfen, wurde von der Agentur am 31. Januar 2023 veröffentlicht. Diese Zulassung gilt ab dem 30. April 2023 und legt fest, dass die einzigen Biozidprodukte auf Kreosotbasis, die zugelassen und in Verkehr gebracht werden dürfen, solche für die Vakuumdruckimprägnierung von Eisenbahnschwellen und Versorgungsmasten für Strom und Telekommunikation sind. Unter diesen Bedingungen genehmigte die Kommission eine Verlängerung um maximal sieben Jahre für diese beiden besonderen Verwendungszwecke von Kreosot, da es derzeit in keinem Mitgliedstaat brauchbare Alternativen/Substitutionen gibt.
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Empfehlungen und Handlungsmaßnahmen
Auch wenn die Verwendung nicht verboten ist: Kaufen oder verkaufen Sie keine alten Bahnschwellen. Wenn Sie alte Bahnschwellen z.B. als Gartenzäune oder Bodenbeläge im Freien verbaut haben, achten Sie darauf, dass kein Hautkontakt erfolgt. Erwägen Sie ggf. einen Rückbau! Bringen Sie alte Bahnschwellen zur Entsorgung. Machen Sie Nachbarn und Bekannte, die Bahnschwellen in ihrem Besitz haben oder kaufen bzw. verkaufen wollen, auf die Gefahren aufmerksam.
Wenn Sie in Ihrem Garten noch alte Bahnschwellen oder Telefonmasten verbaut haben, vermeiden Sie jeglichen Hautkontakt. Prüfen Sie, ob sie nicht durch andere, umweltschonende Materialien ersetzt werden können. Auf keinen Fall sollten Sie noch Veränderungen wie Sägen, Anbohren oder Versetzen vornehmen, da an den frischen Schnittkanten die Schadstoffe besonders leicht austreten und über die Haut aufgenommen werden können. Entsorgen Sie alte Bahnschwellen ordnungsgemäß über ein entsprechendes Entsorgungsunternehmen. Eine Weitergabe an Andere - auch kostenlos - ist verboten und stellt eine Straftat dar! Weisen Sie auch andere Personen auf die Gefahren und Verbote beim Umgang mit alten Bahnschwellen hin.
Nachhaltige Alternativen für den Gartenbau
Glücklicherweise gibt es heute viele umweltfreundliche und langlebige Alternativen zu Bahnschwellen:
- Recycling-Kunststoffschwellen: Diese sind extrem robust, witterungsbeständig und geben keine schädlichen Stoffe ab. Sie bestehen aus aufbereiteten Kunststoffabfällen und bieten eine umweltfreundliche Alternative mit langer Lebensdauer.
- Unbehandeltes Hartholz: Hartholzarten wie Eiche, Robinie oder Kastanie besitzen von Natur aus eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Fäulnis und Schädlinge. Werden sie aus nachhaltiger Forstwirtschaft bezogen, stellen sie eine ökologische und optisch ansprechende Alternative dar.
- Kesseldruckimprägniertes Holz nach modernen Standards: Diese Hölzer werden mit umweltfreundlichen Schutzmitteln behandelt, die keine giftigen Teeröle enthalten. Sie sind langlebig, aber deutlich weniger bedenklich als alte Bahnschwellen.
- Beton mit natürlicher Optik: Moderne Betonelemente sind langlebig und können mit Holzstrukturen versehen werden, um eine natürliche Optik zu schaffen. Besonders für Hangbefestigungen oder Wegeinfassungen eine sinnvolle Alternative.
Weitere Schadstoffe in alten Holzschutzmitteln
Neben Kreosot können auch andere Schadstoffe in alten Holzschutzmitteln enthalten sein:
- Lindan: Ein Insektizid, das bis in die 1980er Jahre vielen Holzschutzmitteln beigemischt wurde. Es schädigt Nerven und Leber und stellt in vielen Altbauten eine gesundheitsgefährdende Altlast dar.
- PCP (Pentachlorphenol): Ein Fungizid, das bis in die 1980er Jahre eingesetzt wurde. Es gilt als krebserregend und wahrscheinlich entwicklungsschädigend.
- DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan): Ein Insektizid, das bis in die 1970er/1980er Jahre verwendet wurde. Es kann sich in Menschen und Tieren anreichern und zeigte in Tierversuchen krebserregende und mutagene Effekte.
- Carbolineum/Karbolineum: Ein Destillat aus Steinkohlenteer, das bis 2022 in Holzschutzmitteln enthalten sein durfte. Es enthält PAKs, die als krebserregend gelten.
Maßnahmen bei Verdacht auf Schadstoffbelastung
Bei Verdacht auf eine Schadstoffbelastung durch alte Holzschutzmittel sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
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- Hautkontakt vermeiden: Tragen Sie Handschuhe und Schutzkleidung bei der Arbeit mit behandeltem Holz.
- Staubentwicklung vermeiden: Vermeiden Sie Sägen, Bohren oder andere Bearbeitungen, die Staub erzeugen.
- Raumluft testen: Lassen Sie die Raumluft auf Schadstoffe untersuchen.
- Fachkundige Beratung: Holen Sie sich Rat von einem Experten für Schadstoffbelastung.
- Sachgerechte Entsorgung: Entsorgen Sie behandeltes Holz fachgerecht als gefährlichen Abfall.
Hautbelastungen bei der Holzimprägnierung: Eine Studie
Eine Studie untersuchte die Hautbelastung von Arbeitern bei der Kesseldruckimprägnierung von Bahnschwellen mit Kreosoten. Dabei wurden Ganzkörperoveralls als Probensammler eingesetzt, um die dermale Belastung zu erfassen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Beschäftigten nicht nur inhalativen, sondern auch dermalen Belastungen ausgesetzt sind.
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