Bericht zur Behandlung und Kosten von Parkinson

Parkinson, eine fortschreitende Erkrankung des Nervensystems, stellt für etwa 250.000 Menschen in Deutschland eine erhebliche Belastung dar. Die Behandlung dieser Krankheit mit modernen Therapiemethoden ist oft kostspielig. Bisher gab es nur grobe Schätzungen über die direkten Kosten, die mit der Parkinson-Therapie verbunden sind. Um diese Wissenslücke zu schließen, haben die Europa Fachhochschule Fresenius (Idstein) und der Fachbereich Neurologie der Deutschen Klinik für Diagnostik DKD (Wiesbaden) eine Studie durchgeführt, um detailliertere Daten über die direkten Kosten der Parkinson-Therapie zu erheben.

Studienergebnisse zu direkten Behandlungskosten

Die Studie untersuchte über einen Zeitraum von zehn Monaten die direkt anfallenden "Krankheitskosten" von 77 ambulant behandelten Patienten. Dabei wurden Kosten für Diagnostik, Medikamente, Therapie bei Neben- und Wechselwirkungen, ärztliche Betreuung (Arztbesuche), Überweisungen zu anderen Institutionen, stationäre Behandlung, Operationen und Pflegekosten sowie Kosten, die durch vorzeitigen Therapieabbruch entstehen, erfasst. Zusätzlich wurden Aufwendungen für besondere Unterstützungsleistungen berücksichtigt.

Das wichtigste Ergebnis der Studie war, dass Medikamentenkosten den größten Anteil der direkten Kosten ausmachen. Im Frühstadium der Erkrankung beliefen sich die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die medikamentöse Therapie auf 397,67 Euro. Mit fortschreitender Krankheit stiegen die Aufwendungen auf bis zu 645,77 Euro pro Monat. Im Vergleich dazu belasteten Heilmittel die Kostenträger durchschnittlich mit 25,46 Euro, während ärztliche Leistungen mit 15,73 Euro pro Monat zu Buche schlugen. Medizinisch-technische Diagnoseuntersuchungen verursachten im Schnitt Kosten von 18,74 Euro pro Monat.

Die Langzeitstudie wird fortgesetzt, wobei im nächsten Schritt an der Europa Fachhochschule Fresenius die indirekten Kosten erfasst werden sollen, beispielsweise Kosten durch Arbeitsunfähigkeit.

Gesundheitsökonomische Kosten in Europa

Eine weitere Studie des „European Cooperative Network for Research, Diagnosis and Therapy of Parkinson’s Disease” (EuroPa) in sechs europäischen Ländern ergab, dass Parkinson-Patienten jährlich zwischen 5.240 und 19.620 Euro an Kosten verursachen können. Die Wissenschaftler verfolgten sechs Monate lang die gesundheitsökonomischen Kosten von insgesamt 486 Patienten in Österreich, Deutschland, Italien, Tschechien, Portugal und Russland.

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Die Forscher berechneten alle Kosten, die bei der Behandlung und Pflege von Parkinson-Kranken anfallen können. Je nach Land variierten die „gesundheitsökonomischen Kosten“ erheblich. Österreich wies mit 19.620 Euro pro Patient und Jahr die höchste Belastung auf, während Russland mit 5.240 Euro pro Patient und Jahr am unteren Ende lag. Zwischen 47 und 88 Prozent dieser Kosten wurden von den jeweiligen Krankenversicherungen getragen, während der Rest von den Erkrankten oder ihren Angehörigen selbst übernommen werden musste.

Professor Richard Dodel (Universitätsklinik Marburg), der die Studie gemeinsam mit vierzehn weiteren Kollegen durchführte, betonte, dass die Behandlung und Pflege von Parkinson-Kranken teuer und aufwändig ist. Er wies auch auf die Bedeutung indirekter Kosten hin, wie Arbeitsausfall, vorzeitige Rente oder der Wert häuslicher Pflege.

Die unterschiedlichen „gesundheitsökonomischen Kosten“ in den einzelnen Ländern erklärte Professor Dodel mit den unterschiedlichen medizinischen Standards und der Infrastruktur der Pflege. Er stellte fest, dass in einigen Ländern weniger wirksame Medikamente oder Medikamente mit höheren Nebenwirkungsraten verschrieben werden, da sie kostengünstiger sind. Langfristig rechne sich das Einsparen bei Medikamenten jedoch nicht, da bei diesen Patienten früher Komplikationen auftreten können, was wiederum zu erhöhten Betreuungskosten führt.

Analyse stationärer Behandlungskosten bei sturzbedingten Frakturen

In einem zunehmend ökonomisch ausgerichteten Gesundheitssystem gewinnt die Analyse krankheitsspezifischer Kosten an Bedeutung, insbesondere bei chronischen Erkrankungen wie dem idiopathischen Parkinson-Syndrom (IPS). Durch die Beeinträchtigung von Mobilität und Gleichgewicht kommt es im Laufe der Erkrankung häufig zu sturzbedingten Frakturen, die Hospitalisierung und gegebenenfalls operative Eingriffe erfordern.

Eine retrospektive, monozentrische Analyse der stationären Behandlungskosten sturzbedingter Frakturen bei IPS im Universitätsklinikum Frankfurt am Main untersuchte den tatsächlichen Erlös bei 95 Patienten, die zwischen 01/2011 und 01/2018 behandelt wurden. Der Erlös wurde systematisch nach relevanten demographischen, versorgungsspezifischen und krankheitsbezogenen Aspekten aufgearbeitet und statistisch auf kostenverursachende Faktoren untersucht.

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Der mittlere Erlös pro Fall und Verletzung betrug 9295 € (±8038 €, Median 7148 €) bei einer mittleren Verweildauer von 13,5 Tagen (±7,2 Tage, Median 13 Tage). Die alternative Kalkulation der Behandlungskosten belief sich pro Patienten im Mittel auf 9789 € (±6423 €, Median 8906 €). Hohe Behandlungskosten waren assoziiert mit einem Alter >75 Jahre (p = 0,028), einer operativen Versorgung (p = 0,004), einem Aufenthalt auf Intensivstation (p = 0,004), einer Fraktur der Extremitäten (p = 0,028) sowie einem fortgeschrittenen Erkrankungsstadium des IPS (p = 0,028). Die Versorgungskosten bei Patienten mit IPS und sturzbedingten Frakturen sind hoch und gesundheitsökonomisch relevant.

Unterversorgung von Parkinson-Patienten in Deutschland

Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG) kritisiert, dass viele Patienten mit Parkinson in Deutschland unterversorgt sind. Insbesondere in Seniorenheimen sehen viele Parkinson-Erkrankte zu selten oder nie einen Neurologen. Laut der DPG erhalten 22 Prozent aller Patienten keine Medikamente, obwohl ihre Krankheit diagnostiziert wurde. Die DPG fordert eng verzahnte, regionale Versorgungsstrukturen zwischen Haus- und Fachärzten, stationären Pflegeheimen und Spezialkliniken, um solche Versorgungslücken zu schließen.

In Deutschland leben derzeit bis zu 400.000 Patienten mit einer Parkinson-Erkrankung, Tendenz steigend. Für die notwendige Therapieanpassung sind neben der Grundversorgung auch Konsultationen beim Spezialisten unabdingbar. Symptome wie Psychosen, Depressionen oder schwere Schlaf- und Impulskontrollstörungen erfordern eine interdisziplinäre Behandlung in einer mit dem Krankheitsbild erfahrenen Klinik. Auch beim Einsatz moderner Diagnose- oder Therapieverfahren, wie beispielsweise Pumpen, die automatisch Wirkstoffe unter die Haut oder in den Zwölffingerdarm abgeben, ist ein stationärer Aufenthalt zwingend.

Die Rolle von Pestiziden bei Parkinson-Erkrankungen

Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die darauf hindeuten, dass Landwirte, die mit Spritzmitteln arbeiten, ein höheres Risiko haben, am Parkinson-Syndrom zu erkranken. Im vergangenen Jahr gab es eine Empfehlung, das "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen. Betroffene Patienten können nun bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) einen Antrag stellen und prüfen lassen, ob sie für eine solche individuelle Anerkennung in Frage kommen.

Die Berufsgenossenschaft fürchtet nun eine Kostenlawine auf sich zukommen. Für die Behandlung eines anerkannten Falls einer Parkinson-Berufserkrankung geht die SVLFG von jährlichen Kosten von 30.000 Euro aus. Die SVLFG geht von 300 bis 400 Millionen Euro Gesamtkosten in den nächsten drei bis vier Jahren aus.

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Anerkannt werden allerdings nur Fälle, wo ein sogenanntes primäres Parkinson-Syndrom vorliegt und die Ursache tatsächlich im Umgang mit Pestiziden liegt. Die Landwirte müssen hierfür nachweisen, dass sie mindestens 100 Tage ihres Berufslebens mit Spritzmitteln in Berührung gekommen sind - und dass sie ein primäres Parkinson-Syndrom haben.

Der Neurologe Christian Lechner hält diesen Nachweis für komplex und empfiehlt den betroffenen Landwirten, neurologische Fachleute mit entsprechender Expertise zu konsultieren. Er betont die Notwendigkeit eines Kernspintomogramms vom Kopf und empfiehlt Stoffwechseluntersuchungen, um die Diagnose einzugrenzen.

Die Arbeitsmedizinerin Monika Rieger fordert bessere Informationen zum Schutz vor Pestiziden und betont die Notwendigkeit von Präventionsanstrengungen. Sie wünscht sich, dass Landwirten besser erklärt wird, dass der Schutz deren Gesundheit dient und nicht nur wegen der Anwendungsbestimmungen eingehalten werden müsse.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es eine klare Hierarchie von Maßnahmen, die auch durch EU-Richtlinien und durch das Arbeitsschutzgesetz vorgegeben werden. Zuerst müsse geprüft werden, ob auch mit weniger Pestiziden gearbeitet werden kann. Danach kämen technische Maßnahmen, wie etwa dichte Traktorkabinen. Organisatorisch müsse für Unterweisungen gesorgt werden, etwa den Sachkundenachweis Pflanzenschutz, der auch jetzt schon verpflichtend ist. Und am Ende gebe es noch den persönlichen Schutz, beispielsweise durch Schutzkleidung.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlung des „Ärztlichen Sachverständigenbeirats" „Parkinson durch Pestizide" als Berufskrankheit bei LandwirtInnen anzuerkennen, rasch umzusetzen. Die SVLFG hat laut CBG aktuell 8.000 Parkinson-Patient:nnen unter ihren Mitgliedern und rechnet durch die neue Regelung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen von bis zu 270 Millionen Euro pro Jahr.

Die CBG kritisiert, dass die Gefährdeten selbst zahlen sollen und nicht die Gefährder. Sie fordert, dass BAYER und die anderen im Industrieverband Agrar (IVA) organisierten Hersteller einen Teil ihrer Profite zur Verringerung der Belastung der heutigen Beitragszahler beisteuern.

Die CBG wird „Parkinson durch Pestizide" auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung setzen.

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