Der Fall des Assistenzarztes Philipp G., der zwischen 2018 und 2020 im Evangelischen Klinikum Bethel (EvKB) in Bielefeld Patientinnen betäubte und vergewaltigte, hat weitreichende Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat nun Anklage gegen leitende Mitarbeiter des Klinikums erhoben. Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vorgeworfen.
Der Fall Philipp G.
Philipp G. suchte zwischen 2018 und 2020 mindestens 30 Patientinnen in ihren Zimmern auf, betäubte sie mit dem Narkosemittel Propofol und vergewaltigte sie. Die Polizei entdeckte Tatvideos bei Philipp G., woraufhin er im Herbst 2020 festgenommen wurde. Wenige Tage später nahm er sich in der Untersuchungshaft das Leben. Nach Recherchen der Kripo Bielefeld unter Federführung der Staatsanwaltschaft Duisburg ist jetzt von 34 Opfern des Serientäters, dem Assistenzarzt Philipp G., die Rede, wie das Westfalen-Blatt berichtet.
Vorwürfe gegen Klinik-Verantwortliche
Die Staatsanwaltschaft Duisburg wirft einem Chefarzt, einem zur Tatzeit angestellten Oberarzt und einem Pflegedienstleiter fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vor. Die Ermittlungen gegen den Geschäftsführer des Klinikums wurden eingestellt.
Die Anklage stützt sich auf den Vorwurf, dass die Angeschuldigten das auffällige Verhalten des Assistenzarztes hätten erkennen, zusammentragen und entsprechend bewerten müssen. Darüber hinaus wird dem Chefarzt und Pflegedienstleiter vorgeworfen, ihnen bekannte Vorkommnisse gar nicht oder nicht vollständig an die Geschäftsführung gemeldet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die vorgesetzten Ärzte und der Pflegedienstleiter spätestens seit September 2019 von den eigenmächtigen Zimmerbesuchen des Assistenzarztes wussten. Danach seien die Verantwortlichen aber weder organisatorisch tätig geworden, noch hätten sie Informationen weitergegeben.
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Konkret wird den Beschuldigten vorgeworfen, dass sie trotz deutlicher Hinweise darauf, dass der Assistenzarzt Patientinnen Zugänge legte und ihnen sedierende Medikamente verabreichte, ohne dass es einen medizinischen Grund gegeben habe, keine verstärkte Kontrolle veranlasst haben.
Ermittlungen und Anklageerhebung
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte die Ermittlungen gegen Klinik-Verantwortliche zunächst eingestellt. Ein Jahr später übernahm die Staatsanwaltschaft in Duisburg. Diese wertete rund 15 Terabyte Material aus, vernahm über 100 Zeugen und holte zwei Sachverständigengutachten ein.
Die Ermittlungen gegen die Klinikverantwortlichen wurden 2021 von der Bielefelder Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt, weil die damaligen Ermittler keine Verstöße sahen. Das NRW-Justizministerium hatte im Herbst 2021 die Duisburger Staatsanwaltschaft mit der Wiederaufnahme des Verfahrens beauftragt.
Mit der Anklageerhebung vor dem Bielefelder Landgericht sind die sehr umfangreichen Ermittlungen abgeschlossen. Das Landgericht Bielefeld muss jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Reaktion des Klinikums
Das Klinikum betont in einer Stellungnahme, dass es keinen Nachweis dafür gebe, dass die Angeschuldigten unmittelbar Kenntnis über die Sexualstraftaten des Assistenzarztes gehabt hätten. Nach wie vor gelte die Unschuldsvermutung.
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Die Geschäftsführung habe von Beginn an „vollumfänglich mit den Behörden kooperiert und wird dies auch weiterhin tun“.
Frühere Vorwürfe und Versäumnisse
Bereits im Juli 2019 gab es im EvKB Hinweise, dass der Arzt einer Patientin das Narkosemittel Propofol gegeben haben könnte - ohne jede medizinische Veranlassung. Und im September 2019 gab es zwei weitere Hinweise in diese Richtung. Doch das Krankenhaus ließ den Assistenzarzt weiterarbeiten und informierte nicht die Polizei.
Eine Patientin klagte im Juli 2019 nachts über Kopfschmerzen und Schüttelfrost und fand später in ihrem Bett eine angebrochene Flasche des Narkosemittels Propofol. Sie übergab das Fläschchen einer Schwester, und seitdem ist dieses Beweisstück verschwunden. Trotz der Hinweise auf den Neurologen sah das Krankenhaus keinen Anlass, die Polizei zu informieren oder den Mann zu beurlauben.
Erst im April 2020, als Kriminalbeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss im Krankenhaus auftauchten, um auch am Arbeitsplatz des Arztes nach Beweisen zu suchen, stellte das Krankenhaus den Neurologen frei. Er kündigte kurz darauf.
Der Prozess gegen einen anderen Arzt
Ein anderer Arzt wurde vom Landgericht Bielefeld zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem verhängte das Landgericht Bielefeld am Donnerstag ein lebenslanges Berufsverbot in Krankenhäusern. An die Opfer muss der 43-Jährige außerdem 35 .000 Euro und 10 .000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Der Assistenzarzt hat nach Überzeugung des Gerichts Ende 2020 mehrere Frauen sexuell belästigt, schwer vergewaltigt und zum Teil schwer verletzt. Dabei waren die Frauen zum Teil gerade frisch operiert worden und besonders schutzwürdig.
Weitere Entwicklungen am Klinikum Bielefeld
Am Klinikum Bielefeld gibt es weitere Turbulenzen. Der Ärztliche Direktor, Universitätsprofessor Dr. Dr. Holger Sudhoff, hat seine Kündigung eingereicht. Er sieht die Patientenversorgung in Gefahr, kritisiert Geschäftsführer Michael Ackermann wegen seines Führungsstils und beklagt einen zu rigiden Sparkurs.
Sudhoff wurde mit sofortiger Wirkung unter Beibehaltung seiner Bezüge freigestellt. Ihm wird vorgeworfen, Dienstgeheimnisse an Dritte weitergegeben zu haben. Inzwischen hat der Aufsichtsrat die Entscheidung der Betriebsleitung bestätigt und Sudhoff in Folge der Freistellung des Amtes als Ärztlicher Direktor enthoben.
Die Rolle der Hochschule Kaiserslautern
Um Ärztinnen und Ärzte zu entlasten, will die Hochschule Kaiserslautern den Bachelorstudiengang Physician Assistant einrichten.
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