Die Frage der Diensttauglichkeit bei der Bundeswehr ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Ein wichtiger Aspekt ist der Gesundheitszustand des Bewerbers, insbesondere das Vorliegen chronischer Erkrankungen wie Epilepsie. Dieser Artikel beleuchtet die Zusammenhänge zwischen Epilepsie und der Eignung für den Dienst in der Bundeswehr und geht dabei auf die relevanten medizinischen und rechtlichen Grundlagen ein.
Flugtauglichkeit und Epilepsie
Die Flugtauglichkeit ist ein spezieller Bereich, der besonders hohe Anforderungen an die Gesundheit stellt. Für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz (PPL) ist ein Flugtauglichkeitszeugnis der Klasse 2 erforderlich, ausgestellt von einem Facharzt für Flugmedizin und einem Augenarzt. Für die Light Aircraft Pilot Licence (LAPL) genügt ein LAPL-Tauglichkeitszeugnis.
Erkrankungen, die die Fähigkeit des Piloten beeinträchtigen könnten, das Flugzeug jederzeit sicher zu führen, führen zur Fluguntauglichkeit. Epilepsie ist ein Beispiel für eine solche Erkrankung. Selbst Herzerkrankungen können, sofern sie erfolgreich behandelt wurden (z.B. durch Stents), die Flugtauglichkeit beeinträchtigen. Auch Fehlsichtigkeit ist in der Regel kein Problem, solange ein ausreichendes Sehvermögen mit Sehhilfe erreicht wird.
Musterung und Tauglichkeitsgrade bei der Bundeswehr
Der Bundestag hat Pläne für einen neuen Wehrdienst beschlossen, der eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vorsieht. Die flächendeckende Musterung beginnt am 1. Januar 2026, und ab Mitte 2027 sollen komplette Jahrgänge gemustert werden. Ziel ist es festzustellen, ob die jungen Männer gesundheitlich für den Wehrdienst geeignet sind.
Ablauf der Musterung
Die Musterung umfasst eine umfassende medizinische Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt der Bundeswehr in Karrierecentern oder neu aufzubauenden Musterungszentren. Dabei werden die körperliche, psychische und intellektuelle Eignung festgestellt.
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Der Ablauf umfasst:
- Einreichung von Bewerbungsunterlagen: Freiwillige Bewerber und Wehrpflichtige müssen einen Anamnesebogen zur persönlichen Krankengeschichte einreichen, mit Angaben zu früheren Erkrankungen, Operationen, Allergien, Medikamenten und Suchtmitteln.
- Voruntersuchung: Nach Prüfung der medizinischen Angaben erfolgt eine Einladung zum Auswahlverfahren, das eine Voruntersuchung mit Hörtest, Sehtest, Blutbild, Urinprobe (inklusive Drogenscreening) sowie Messung von Körpergröße und Gewicht umfasst.
- Körperliche Hauptuntersuchung (Musterung): Diese beinhaltet ein Gespräch über die Angaben im Anamnesebogen, Fragen zu Allergien, Krankheiten, familiären Vorerkrankungen, Drogen- und Alkoholkonsum, die Durchsicht vorhandener medizinischer Befunde sowie eine körperliche Untersuchung von Kopf bis Fuß, inklusive Blutdruck- und Pulsmessung sowie Überprüfung von Lunge und Gelenken. Auch eine Tastuntersuchung der Hoden gehört dazu.
Tauglichkeitsgrade
Nach allen Untersuchungen wird jede Person in einen Tauglichkeitsgrad eingestuft:
- Wehrdienstfähig: Die Person ist gesundheitlich geeignet.
- Vorübergehend nicht wehrdienstfähig: Die Person hat eine gesundheitliche Einschränkung, die sich voraussichtlich bessert.
- Nicht wehrdienstfähig: Die Person ist gesundheitlich dauerhaft ungeeignet.
Verwendungsgrade
Der Verwendungsgrad gibt an, für welche militärischen Tätigkeiten die Person geeignet ist:
- T1 - voll wehrdienstfähig und voll verwendungsfähig: Keine Gesundheitsstörungen, keine Zahnspange oder Fehlsichtigkeit.
- T2 - wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen: Leichte Gesundheitsstörungen wie Wirbelsäulen- oder Gelenkveränderungen, Allergien oder Fehlsichtigkeit bis zu einem bestimmten Grad. Mindestens T2 ist für die Offizierslaufbahn erforderlich.
- T3 - verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (nur für freiwilligen Wehrdienst).
- T4 - vorübergehend nicht wehrdienstfähig: Eine Erkrankung, deren Auswirkung auf die Wehrdienstfähigkeit noch nicht absehbar ist.
- T5 - nicht wehrdienstfähig: Schwere chronische Erkrankung oder Einschränkungen wie Asthma, Epilepsie oder schlecht eingestellter Diabetes.
- T6 - verwendungsfähig als Reservist oder Reservistin: Teilnahme an Wehrübungen und bestimmten Einsätzen möglich.
Ausmusterung
Eine Ausmusterung erfolgt bei einem Tauglichkeitsgrad von 5 (nicht wehrdienstfähig). Auch Größe und Gewicht können Ausschlussgründe sein.
Epilepsie und Diensttauglichkeit im Detail
Personen mit Epilepsie werden in der Regel mit dem Tauglichkeitsgrad T5 als nicht wehrdienstfähig eingestuft. Dies liegt daran, dass epileptische Anfälle unvorhersehbar auftreten können und die Fähigkeit, militärische Aufgaben sicher und zuverlässig auszuführen, erheblich beeinträchtigen können. Die Bundeswehr muss sicherstellen, dass ihre Soldaten jederzeit voll einsatzfähig sind und keine unvertretbaren Risiken für sich selbst oder andere darstellen.
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Individuelle Beurteilung
Es ist wichtig zu betonen, dass die Beurteilung der Diensttauglichkeit immer eine individuelle Entscheidung ist. In seltenen Fällen kann bei bestimmten Formen von Epilepsie, die gut kontrolliert sind und keine Anfälle verursachen, eine eingeschränkte Diensttauglichkeit in Betracht gezogen werden. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige medizinische Begutachtung und die Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit innerhalb der Bundeswehr.
Rolle des Anamnesebogens
Der Anamnesebogen spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Diensttauglichkeit. Hier müssen alle relevanten Informationen zu Vorerkrankungen, einschließlich Epilepsie, angegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben können schwerwiegende Konsequenzen haben und im schlimmsten Fall zur Entlassung aus dem Dienst führen.
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