Checkliste für Ihre neurologische Reha: Vorbereitung und Aufenthalt

Eine neurologische Rehabilitation ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Lebensqualität nach einer neurologischen Erkrankung. Dieser Artikel bietet Ihnen eine umfassende Checkliste und Informationen, um Ihren Reha-Aufenthalt optimal vorzubereiten und zu gestalten.

Vor dem Reha-Aufenthalt

Antragstellung und Kostenübernahme

  1. Reha beantragen: Rehabilitationsmaßnahmen müssen beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Dies kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder die Private Krankenversicherung (PKV) sein. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
  2. Wer kann eine Reha beantragen? Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.
  3. Arten der Rehabilitation:
    • Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR): Folgebehandlungen im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus, z.B. nach einer Operation. Der Sozialdienst stellt in der Regel den Antrag.
    • Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM): Für Patienten, die in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder für die aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine Anschlussheilbehandlung nicht möglich ist.
    • Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlungen (BGSW): Folgebehandlungen nach Arbeitsunfällen. Der Antrag wird von speziell zugelassenen Ärzten bei der Berufsgenossenschaft eingereicht.
    • Medizinische Heilverfahren: Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren) sollen Ihrer Gesunderhaltung oder Genesung dienen. Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Ziele sind Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezustände, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können, Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen können, Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken
  4. Hilfe bei der Antragstellung: Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden. Die Adresse Ihrer Servicestelle bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse oder finden Sie unter www.reha-servicestellen.de.
  5. Widerspruch einlegen: Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Es wird empfohlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da die Rehabilitation nach einem Widerspruch oft doch noch genehmigt wird.
  6. Wunschklinik angeben: Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Sie können bereits bei Antragstellung Ihre Wunschklinik angeben. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie auch nachträglich Widerspruch einlegen.
  7. Zuzahlungen leisten: Die Höhe der Zuzahlungen ist unterschiedlich, je nachdem, welcher Kostenträger der Rehabilitation zugestimmt hat. Bei stationärer Behandlung durch die Deutsche Rentenversicherung zahlen Patienten 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage. Bei ambulanter Behandlung fallen keine Zuzahlungen an. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die stationäre Behandlung, wobei Patienten 10 Euro pro Tag für die gesamte Dauer der Rehabilitation zahlen. Bei ambulanten Behandlungen zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss von maximal 13 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.
  8. Wie oft kann ich eine Reha bekommen? Grundsätzlich können alle, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, im erwerbsfähigen Alter, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bestimmte Versicherungszeiten haben alle 4 Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen. Wenn es dringend ist, kann eine solche Reha auch vor Ablauf von 4 Jahren bewilligt werden.
  9. Kosten für Begleitpersonen: Die Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist oder wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist. Wahlweise wird auch eine Haushaltshilfe finanziert.
  10. Entfernung der Reha-Klinik: Bei Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung, sodass die Reha auch in anderen Bundesländern möglich ist.

Was Sie für Ihren Aufenthalt einpacken sollten

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für einen angenehmen und erfolgreichen Reha-Aufenthalt. Hier ist eine Checkliste für Ihr Reisegepäck:

  1. Wichtige Unterlagen:
    • Personalausweis
    • Krankenversichertenkarte
    • Sozialversicherungsnummer
    • Arztberichte (aktuelle Befundunterlagen, Entlassungsbrief aus dem Krankenhaus)
    • Röntgenbilder (CT, MRT, etc.)
    • Medikamentenliste, sowie Medikamente für die ersten 3 Tage (in Originalverpackung)
    • Allergiepass, Marcumar-, Herzschrittmacherausweis usw.
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Diabetikerausweis
    • ggf. Befreiungsausweis
    • ggf. aktueller TSH-Wert und bei bekannter Erkrankung der Schilddrüse TSH, fT3, fT4
  2. Bekleidung:
    • Nachtwäsche
    • Unterwäsche
    • Strümpfe/Socken
    • Bequeme Oberbekleidung (Alltagskleidung für jedes Wetter, bequeme Freizeitbekleidung)
    • Regenkleidung und Regenschirm
    • Kurze Sporthose
    • Gymnastik- oder Trainingsanzüge
    • Badebekleidung
    • Bademantel
  3. Schuhe:
    • Straßenschuhe
    • Festes Schuhwerk (für Außenaktivitäten)
    • Turnschuhe (helle Sohle)
    • Badeschuhe
    • Hausschuhe
  4. Sonstiges:
    • Badehandtuch für die Therapie (Handtücher für Ihr Zimmer werden gestellt)
    • Taschentücher
    • Persönliche Toilettenartikel (Seife, Deodorant, Shampoo, Kamm, Haarbürste, Zahnbürste, Zahnpasta, Rasierer, etc.)
    • Uhr/Wecker/Radio
    • Orthopädische Hilfsmittel (falls erforderlich und vorhanden):
      • Stütz-/Kompressionsstrümpfe
      • Bandagen
      • Schuhlöffel
      • Strumpfanziehhilfe
      • Mieder/Korsett
      • TENS-Geräte
      • Einlagen
      • Orthopädische Schuhe
      • Unterarm-Gehstützen/Gehstock
      • Rollator
      • Rollstuhl
      • Spezial-Kopfkissen/Nackenkissen
    • Ersatzbrille
    • Blutzucker-Messgerät
    • Blutdruck-Messgerät
    • INR- (Quick-) Messgerät
    • Trinkflasche für Wasserspender (Keine Glasflasche)
    • Rucksack oder Stoffbeutel
    • Handtücher, Waschlappen (Sauna, Schwimmbad, Ruhebereich)
    • Fön/Haartrockner
    • bei Bedarf eine Yogamatte
    • für das Wohlbefinden ein eigenes Kissen
    • Tasse, Thermobecher
    • Lesefutter, Schreibutensilien
    • bei Bedarf Nikotinpflaster (->sollte es zu einer notwendigen Isolierung kommen)
    • Lymphödempatienten mit Bandagierung weite Kleidung und nach Möglichkeit Schuhe in 2 Nummern größer
    • Sauerstoffkonzentrator
    • Stomazubehör oder Zubehör für Tracheostoma
    • Absauggerät oder Inhalationsgerät
    • PEG-Sondennahrung und Systeme, die Sie auch zuhause nutzen

Wichtiger Hinweis: Wertgegenstände wie Schmuck oder hohe Geldbeträge sollten Sie möglichst zu Hause lassen, da diese durch die Klinik nicht versichert sind.

Anreise und Ankunft

  1. Anreise planen: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Anreisemöglichkeiten zur Reha-Klinik.
  2. Anmeldung und Aufnahme: Bei Ihrer Ankunft werden Sie in der Klinik angemeldet und über den Ablauf Ihres Aufenthalts informiert.
  3. Allergien/Unverträglichkeiten: Wenn Sie von medizinisch nachgewiesenen Allergien betroffen sind, melden Sie diese bitte rechtzeitig vor Aufnahme bei der Patientenaufnahme Ihrer zuständigen Indikation.
  4. Abhol-Service: Wenn wir Sie abholen, vermerken wir dies in der Einladung.Patientinnen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland dürfen wir nicht abholen, diese Fahrten dürfen ausschließlich Vertragsunternehmer der Rentenversicherung durchführen.Privatpatientinnen holt unser Fahrdienst auf Wunsch ab. Diesen Service stellen wir dann in Rechnung.

Während des Reha-Aufenthalts

Therapie und Behandlungen

  1. Individueller Therapieplan: Ihr Therapieplan wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ziele abgestimmt.
  2. Therapieangebote: Die Therapieangebote umfassen in der Regel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie und Sporttherapie.
  3. Aktive Teilnahme: Eine aktive Teilnahme an den Therapien ist entscheidend für den Erfolg der Rehabilitation.

Organisation und Ablauf

  1. Aufenthaltsdauer: Die Länge des Aufenthaltes ist individuell verschieden und kann nicht exakt vorhergesagt werden. Die Erstbewilligung des Kostenträgers beträgt ca. 3 Wochen und wird durch die behandelnden Ärzteinnen in Abstimmung mit dem/der Patientin verlängert.
  2. Besuchszeiten: Die Besuchszeiten sind an die Therapie- und Pflegezeiten angepasst. Um diese nicht zu stören, empfehlen wir Ihnen Besuche zu folgenden Uhrzeiten:Montag bis Freitag 15 Uhr bis 19.30 UhrSamstag und Sonntag von 13 Uhr bis 19.30 UhrDer Haupteingang schließt um 20 Uhr. Danach ist keine Parkkartenentwertung mehr möglich.
  3. Medikamente: Medikamente müssen für die ersten Tage in der Originalverpackung mitgebracht werden. Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Medikamentenplan mit. Diesen erhalten Sie von Ihren Vorbehandler*innen, z. B. von der hausärztlichen Praxis oder im Krankenhaus.

Besonderheiten

  1. Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten: Blinde und sehbehinderte Patienten sind mit einer Begleitperson, die während des gesamten Aufenthaltes anwesend ist, willkommen. Das Klinikpersonal ist für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Patienten sensibilisiert. Am ersten Tag wird eine spezielle Gebäudeführung angeboten.
  2. Dialyse-Patientinnen: Hämodialyse-Patientinnen können von uns grundsätzlich nicht aufgenommen werden. Über die Aufnahme von Patientinnen mit Peritonealdialyse entscheiden die Chefärzteinnen der jeweiligen Fachabteilung.
  3. Parkplätze: Unser Parkplatz P1 steht unseren Patientinnen sowie Besucherinnen zur Verfügung. Für längere Aufenthalte bieten wir Ihnen eine Dauerparkkarte an. Die Kosten betragen:Stationäre Patientinnen: Minimum-Mietdauer 14 Tage: 3,50 Euro/Tag, Anmietung 21 Tage: 3,34 Euro/Tag, jeder weitere Tag: 3 Euro/Tag Dauerparkkarte: Pfand 20 EuroGanztägig ambulante Patientinnen: Hier ist keine Parkgebühr zu entrichten. Dauerparkkarte: Pfand 20 EuroBesucher*innen: Entrichtung der Parkgebühr an unserem Parkautomaten im Windfang der Haupteingangshalle.Gäste mit Gästezimmer: Parkgebühr: 3,50 Euro/Tag
  4. Begleitpersonen: Begleitpersonen können in unseren Gästezimmern aufgenommen werden, sofern diese verfügbar sind. Die Kosten dafür betragen 79 Euro/Tag, inkl. Verpflegung. Unser Gästehaus verfügt über keinen Aufzug. Die Begleitperson muss ca. 30 Treppenstufen selbstständig bewältigen können. Die Aufnahme von Begleitpersonen auf dem Patientenzimmer ist grundsätzlich nicht möglich.

Nach dem Reha-Aufenthalt

Nachsorge

  1. Nachsorgeangebote: Nutzen Sie die Nachsorgeangebote, um die erreichten Therapieerfolge zu stabilisieren und weiter auszubauen.
  2. Kontakt halten: Halten Sie Kontakt zu Ihren Therapeuten und Ärzten, um bei Bedarf Unterstützung zu erhalten.

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