Autofahren nach Schlaganfall: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Ein Schlaganfall kann das Leben eines Menschen einschneidend verändern. Viele Betroffene und ihre Angehörigen stehen vor der Frage, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr zum Autofahren möglich ist. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, rechtlichen Aspekte und Kosten, die mit dem Autofahren nach einem Schlaganfall verbunden sind.

Darf man nach einem Schlaganfall Auto fahren?

Grundsätzlich kann die Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall eingeschränkt sein oder sogar nicht mehr vorhanden sein. Ob und wann man wieder Auto fahren darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art und Schwere der gesundheitlichen Einschränkungen. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zu prüfen, ob das Autofahren nach einem Schlaganfall noch möglich ist.

Laut den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet, wer neurologische und/oder neuropsychologische Ausfälle hat. Hierzu zählen beispielsweise Gesichtsfeldausfälle oder Lähmungen. Nach einer erfolgreichen Behandlung und in Abhängigkeit des Einzelfalls kann allerdings anders entschieden werden. Hierzu konkretisiert hierzu, dass ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden muss, um den Führerschein nach einem Schlaganfall behalten zu dürfen. Der Arzt legt bei seiner Entscheidung verschiedene Faktoren zu Grund.

Rechtliche Aspekte

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen nach einem Schlaganfall nicht automatisch entzogen. Vielmehr sollte von einem Arzt abgeklärt werden, ob Sie noch zum Führen von Kfz im Straßenverkehr geeignet sind oder nicht. Es gibt in Deutschland keine generelle Meldepflicht für neurologische Erkrankungen wie einen Schlaganfall. Dementsprechend gelten auch Menschen nach einem Schlaganfall erst einmal als uneingeschränkt mobil. Ein Führerschein kann tatsächlich nicht einfach eingezogen und ein Fahrverbot erteilt werden.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt vor, dass Betroffene selber Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr treffen. Wer aber fahruntauglich ist und sich trotzdem hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere, macht sich strafbar und verliert zudem seinen Versicherungsschutz. Einfach darauf zu vertrauen, dass die Behörde nichts vom Schlaganfall mitbekommt, kann schlimme Folgen haben.

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Der Gesetzgeber verlangt von jedem Führerscheinbesitzer, „in geeigneter Weise Vorsorge" zu treffen. Erschreckend wenig Patienten nehmen sich das zu Herzen. Holen Sie zuerst ein fachärztliches Gutachten ein. Das können der Entlassungsbericht einer Reha-Klinik oder das Gutachten eines Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein. Ärztliches Fachpersonal beurteilt, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Dazu zählen beispielweise zusätzliche Fahrstunden, der Besuch beim der Augenärztin/ dem Augenarzt oder neuropsychologische Untersuchungen. In manchen Fällen wird auch eine zeitlich befristete Fahrpause verordnet.

Wenn Sie diese Dokumente vorliegen haben und Ihnen darin Ihre Fahrtauglichkeit bestätigt wird, haben Sie alle notwendigen Schritte erledigt, die erforderlich sind, um im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 2 Absatz 1) Vorsorge zu treffen.

Wichtig: In Deutschland gibt es keine Meldepflicht für neurologische Erkrankungen, wie einem Schlaganfall. Dementsprechend gelten auch Menschen nach einem Schlaganfall erst einmal als uneingeschränkt mobil. Ein Führerschein kann tatsächlich nicht einfach eingezogen und ein Fahrverbot erteilt werden.

LKW- und Busfahrer

Nein, die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) legt fest, dass nach einem Schlaganfall kein Lkw und kein Bus mehr geführt werden darf. Die Fahrerlaubnis erlischt in diesem Fall. Im Regelfall ist für diese Personen die Fahreignung nach einem Schlaganfall nicht mehr gegeben.

Medizinische Beurteilung der Fahrtauglichkeit

Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit eines betroffenen Patienten kann immer nur individuell erfolgen. Grundlage für die Beurteilung sind festgelegte Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Die Fahrtauglichkeit kann im Rahmen einer qualifizierten neuropsychologischen und verkehrsmedizinischen Begutachtung beurteilt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall vorübergehend oder dauerhaft nicht gegeben ist. Entsprechende Karenzzeiten hängen von der Schwere und Prognose ab; auf das individuelle ärztliche Fahrverbot wird in der Regel im Entlassungsbrief hingewiesen.

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Ablauf der Überprüfung

Eine Überprüfung der Fahreignung umfasst verschiedene Bereiche, darunter den neuropsychologischen und auch einen augenärztlichen Bereich, wenn beispielsweise Augenbewegungsstörungen oder Gesichtsfeldausfälle (Anopsien) vorliegen. Im Gutachten wird auch eingeschätzt, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist, der für die Betroffenen und andere während der Autofahrt gefährlich werden könnte. Da bei Menschen, die bereits einen Schlaganfall erlitten haben, die Wahrscheinlichkeit für einen zweiten Schlaganfall erhöht ist, sollten Patientinnen und Patienten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das erneute Schlaganfallrisiko zu senken. Dazu zählt beispielsweise, alle verordneten Medikamente einzunehmen. Wichtig ist aber auch, die angebotenen Kontrolluntersuchungen und weitere Therapiemaßnahmen zu nutzen.

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten für Personen, die ihre Fahreignung nach einem Schlaganfall nachweisen möchten, kann nicht von der Hausarztpraxis erstellt werden, sondern lediglich durch:

  • Ärztliches Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer Qualifikation
  • Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts
  • Betriebsmediziner oder -medizinerinnen
  • Fachärzte/-ärztinnen für Rechtsmedizin
  • Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Bei einem behördlichen Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung gibt die Fahrerlaubnisbehörde die Arztgruppe vor. Nur innerhalb dieser besteht eine Auswahl. Erstellt eine anerkannte Begutachtungsstelle zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten, wird es meist kurz MPU (für medizinisch-psychologische Untersuchung) genannt.

Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, kann diese Auflagen und/oder Beschränkungen beinhalten, die über Schlüsselziffern im Führerschein dokumentiert werden. Schlüsselzahlen können zum Beispiel für Hilfsmittel wie Brillen oder für notwendige Umbauten am Fahrzeug, wie eine angepasste Kupplung oder Lenkhilfen, stehen.

Beobachtungsfahrt

Nach den notwendigen medizinischen Tests kann es notwendig sein, das Fahrverhalten unter realen Bedingungen zu überprüfen. So lassen sich nicht nur Einschränkungen feststellen, sondern auch, wie gut diese zum Beispiel durch langjährige Fahrerfahrung ausgeglichen werden können.

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Bei einer solchen Beobachtungsfahrt wird das Fahrverhalten in Anwesenheit einer Verkehrspsychologin oder eines Verkehrspsychologen unter Realbedingungen überprüft. Bei der Testfahrt geht es beispielsweise darum, ob die Fahrerin oder der Fahrer die volle Konzentration auf den Straßenverkehr lenkt und alle motorischen Fähigkeiten einsetzt, um ein Auto sicher fahren zu können. Sollte es motorische Probleme geben, können diese unter Umständen durch eine Umrüstung des Fahrzeugs, etwa mit Lenkhilfen, ausgeglichen werden.

Amtlicher vs. Nicht-amtlicher Nachweis der Fahrtauglichkeit

Zum Nachweis der Fahrtauglichkeit gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lassen Ihre Eignung zum Autofahren nach einem Schlaganfall amtlich - über die Fahrerlaubnisbehörde -oder nicht-amtlich nachweisen. Dazu melden Sie sich freiwillig bei der Fahrerlaubnisbehörde und informieren über die Erkrankung und eine mögliche Fahruntauglichkeit. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es in Deutschland nicht.

Amtlicher Nachweis

Dies ist der offizielle Weg, der insbesondere für Menschen, die aus beruflichen Gründen ein Fahrzeug führen, ratsam ist. Dazu wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, oft auch als Führerscheinstelle bezeichnet. Dort erhalten Sie dann alle Informationen, welche Dokumente Sie in welchem Zeitraum einreichen müssen.

Besorgen Sie idealerweise schon vor der Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde einige Unterlagen wie den ärztlichen Entlassungsbrief der Reha-Klinik, damit Sie mit der vorgegebenen Frist nicht in Bedrängnis kommen. Sollte es nämlich zu Verzögerungen kommen und Sie halten dadurch die vorgegebene Frist nicht ein, kann Ihnen der Führerschein kostenpflichtig entzogen werden.

Als erstes fordert das Amt in der Regel das verkehrsmedizinische Gutachten an, das beispielsweise durch einen Neurologen bzw. eine Neurologin mit einer verkehrsmedizinischen Qualifizierung erfolgt. Dieses Gutachten wird wiederum nach der Rehabilitation erstellt und wenn Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine erfolgreiche Therapie und Ihre Fahrtauglichkeit bestätigt. Das Gutachten umfasst umfangreiche und diverse Untersuchungen und gibt Auskunft darüber, welche Fähigkeiten und Einschränkungen bei der betroffenen Person bestehen, welche Medikamente eingenommen werden und wie die Fahrtauglichkeit eingestuft wird.

Zudem fordert die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel den Nachweis eines Reaktionstests (neuropsychologisches Gutachten) an. Anhand von Computertests werden hier in erster Linie die Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, visuelle Orientierung, und Konzentrationsfähigkeit sowie mögliche vorliegende Funktionsstörungen in diesen Bereichen überprüft.

Daneben fordert die Behörde auch eine Fahrprobe, bei der oft auch ein sogenanntes technisches Gutachten erstellt wird. Diese etwa ein- bis eineinhalbstündige Probefahrt erfolgt in der Regel bei Fahrschulen. Einige Fahrschulen sind sogar auf Personen mit Beeinträchtigungen spezialisiert und besitzen entsprechend umgebaute Fahrzeuge. Bei der Probefahrt beurteilen ein Fahrlehrer bzw. eine Fahrlehrerin und ein Prüfer bzw. eine Prüferin (von TÜV oder DEKRA) Ihr Fahrverhalten und inwiefern das Auto eventuell umgebaut werden müsste.

Reicht der Behörde das jeweilige fachärztliche Gutachten nicht, fordert sie manchmal zusätzlich eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Die MPU besteht in der Regel aus einer medizinischen Untersuchung, verschiedenen Leistungsdiagnosetests (zum Beispiel zum Auffassungsvermögen von Verkehrssituationen) evtl. mit einer Fahrverhaltensbeobachtung und einem Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin.

Wenn Sie alle Nachweise erfolgreich erbracht und bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht haben, erhalten Sie eine amtliche Bestätigung Ihrer Fahrtauglichkeit, die nicht angezweifelt werden kann. In manchen Fällen wird im Führerschein ein Vermerk gemacht (Schlüsselzahlen) über Besonderheiten wie beispielsweise ein angepasstes Bremspedal. Nach einer gewissen Zeit kann es auch sein, dass das Amt eine erneute Überprüfung der Fahrtauglichkeit fordert.

Nicht-amtlicher Nachweis

Beim nicht-amtlichen Weg ist es wichtig, dass Sie schriftliche Belege über Fahrtauglichkeit zusammentragen, aus denen hervorgeht, dass Sie vorsorglich gehandelt haben. Dadurch ist es möglich, dass Sie zum Beispiel bei einem Unfall nachweisen können, dass Sie Ihre Vorsorgepflicht erfüllt haben. Vor allem für Personen, die nach einem Schlaganfall keine langfristigen Einschränkungen aufweisen, die sichtbar oder spürbar wären.

Diese Nachweise umfassen mindestens folgende Dokumente:

  • Gutachten durch den behandelnden Arzt (Neurologe bzw. Neurologin) oder besser eines Verkehrsmediziners bzw. einer Verkehrsmedizinerin darüber, dass Ihr Zustand stabil ist und Sie nicht akut rückfallgefährdet sind
  • Neuropsychologische Untersuchungen in einer neurologischen Praxis oder Klinik
  • Augenärztliches Gutachten, um mögliche Sehstörungen oder Gesichtsfeldbegrenzungen auszuschließen

Sie können diese zudem um weitere Dokumente ergänzen. Dabei kommen alle Untersuchungsnachweise zur Fahrtauglichkeit infrage, die auch von der Behörde gefordert werden.

Fahrzeugumbau

Können Sie sich nach einem Schlaganfall nur noch eingeschränkt bewegen? Dann lassen Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug umgerüstet werden muss.Im gesamten Bundesgebiet gibt es spezielle KFZ-Betriebe, die Autos maßgeschneidert umbauen. Dort können Sie zum Beispiel das Gaspedal von rechts nach links verlagern und einen Knopf am Lenkrad anbringen lassen. Die Umbaumaßnahmen müssen Sie durch den TÜV oder die DEKRA abnehmen lassen. Gewinnen Sie wieder Fahrsicherheit und nehmen Sie Fahrstunden bei einer Behindertenfahrschule.

Im Fall von bleibenden körperlichen Schäden (z.B. Lähmungserscheinungen an Arm und Bein) kann ein Fahrzeugumbau die Lösung sein, um nach einem Schlaganfall wieder Auto zu fahren. Es gibt Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, Fahrzeuge behindertengerecht umzubauen und Dich hinsichtlich Planung, Umbau und Zulassung beraten. Gegebenenfalls ist eine neue Fahrprüfung erforderlich, da die Bedienung des Fahrzeugs neu erlernt werden muss. Es besteht die Möglichkeit, dass der Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs durch Rehabilitationsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc.) bezuschusst wird.

Typische Umbauten

Typische Umbauten für Schlaganfall-Patienten sind:

  • Integration eines Multifunktionslenkknaufs
  • Pedalverlegungen (z.B. Linksgas)
  • Umsetz- und Einstiegshilfen
  • Anbringung von mechanischen Fahrhilfen (z.B. Handbediengeräte, Gasringe)
  • Rollstuhlverladehilfen

Zuschüsse

Es gibt Zuschüsse für den Erwerb der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs, welche die Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen. Bei Umrüstungen müssen diese abschließend durch eine anerkannte Prüforganisation abgenommen werden. Den Umbau sollten Sie jedoch erst dann in Auftrag geben, wenn feststeht, dass Sie als fahrtüchtig gelten und wieder ein Fahrzeug führen dürfen.

Erwerbstätige können jedoch Kostenübernahmen oder Zuschüsse beantragen (z. B. Kraftfahrzeughilfe).

Die Kraftfahrzeughilfe bezuschusst den Kauf bzw. den Umbau von behindertengerecht umgebauten Fahrzeugen. In der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Kfz-Hilfe) ist genau definiert, welche Leistungen teilweise bezuschusst und welche komplett übernommen werden. Eine Bezuschussung kann beantragt werden für den Kauf eines Pkws (Neu- oder Gebrauchtwagen). Die maximale Förderung beim Kauf eines Neuwagens beträgt in der Regel bis zu 22.000 Euro und ist abhängig vom Einkommen (Nettoarbeitsentgelt, Nettoarbeitseinkommen und vergleichbare Entgeldersatzleistungen).

Um Anspruch auf Kfz-Hilfe zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss eine dauerhafte Schwerbehinderung nach den Richtlinien z.B. der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) o.ä. vorliegen
  • Das Auto muss durch die beantragende Person selbst geführt werden können. Alternativ kann aber auch eine andere Person / ein Fahrer das Auto steuern.
  • Ein wichtiges Kriterium ist die Erwerbstätigkeit: die sollte voll oder zumindest teilweise ausgeübt werden. Aber auch Auszubildende, Studierende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
  • Es muss nachgewiesen werden, dass das Auto dauerhaft genutzt wird. Vor allem für den Weg zur Ausbildungs- oder Arbeitsstelle.

Kosten

Welche Kosten entstehen, um nach einem Schlaganfall Autofahren zu dürfen? In erster Linie ist ein ärztliches Gutachten relevant, welches zwischen 300 und 600 Euro kostet. Darüber hinaus kommt es sehr darauf an, ob ein Umbau des Autos nötig wird. Ist dies der Fall muss auch eine Fahrprobe nach dem Schlaganfall absolviert werden. Diese kostet zwischen 200 und 300 Euro. Alle anfallenden Kosten und Gebühren müssen von dem Betroffenen selbst getragen werden.

Empfehlungen und Tipps

  • Ärztliches Fahrverbot beachten: Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine zeitweise Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten.
  • Fahrstunden nehmen: Gewinnen Sie wieder Fahrsicherheit und nehmen Sie Fahrstunden bei einer Behindertenfahrschule.
  • Fahrtraining absolvieren: Zusätzlich ist ein Fahrtraining notwendig, um sich mit den Umbauten vertraut zu machen, es kann aber auch ohne Umbauten eine zusätzliche Möglichkeit sein, um sich wieder daran zu gewöhnen, Zeit am Steuer zu verbringen.
  • Aphasie-Ausweis mitführen: Für Menschen, die nach einem Schlaganfall Sprachstörungen aufweisen, empfiehlt es sich, einen Aphasie-Ausweis mit sich zu führen, der bei einer Polizeikontrolle oder einem unverschuldeten Unfall vorgezeigt werden kann.

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