Schwimmen mit Epilepsie: Sicherheitshinweise und Empfehlungen

Epilepsie kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es um sportliche Aktivitäten wie Schwimmen geht. Es ist wichtig, dass Menschen mit Epilepsie und ihre Familien die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sicher schwimmen zu können. Dieser Artikel bietet umfassende Sicherheitshinweise und Empfehlungen für das Schwimmen mit Epilepsie, um das Risiko von Unfällen zu minimieren und die Sicherheit zu gewährleisten.

Einführung

Nach der Diagnose "schwere Epilepsie" ist es wichtig, dass Familien sich austauschen, die Erkrankung verstehen und verarbeiten. Es ist verständlich, dass im weiteren Verlauf noch viele zusätzliche Fragen auftreten, die notiert werden sollten. Zwei Drittel der Kinder mit Epilepsie sind unter einer medikamentösen Therapie anfallsfrei. Da die Verläufe von kindlicher Epilepsie sehr unterschiedlich sind, sind die langfristigen Veränderungen schwer abzuschätzen. Veränderungen, die häufig auftreten, sind Konzentrationsstörungen in der Schule und Einschränkungen bei sportlichen Aktivitäten, wie z.B. kein Schwimmen ohne Aufsicht.

Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen im Schwimmbad

Bevor wir uns spezifischen Empfehlungen für Epilepsie widmen, ist es wichtig, die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen in Schwimmbädern zu beachten. Diese gelten für alle Badegäste, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand:

  • Körperhygiene: Vor dem Betreten des Badebereichs muss der Körper gründlich mit Körperreinigungsmitteln in den Duschräumen gereinigt werden. Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
  • Barfußbereiche: Die als Barfußgänge bezeichneten Bereiche ab den Wechselkabinen, die Duschen sowie den gesamten Badebereich und die Beckenumgänge dürfen nur barfuß oder mit geeigneten Badeschuhen betreten werden.
  • Badebekleidung: Der Aufenthalt im Badebereich (mit Ausnahme der Saunaanlage und Sonderveranstaltungen) ist nur in allgemein üblicher Badekleidung gestattet, die die primären Geschlechtsmerkmale bedeckt.
  • Verhalten im Beckenbereich: Es ist nicht gestattet, auf den Beckenumgängen zu rennen, an Sprunganlagen, Einstiegsleitern, Haltestangen, Geländern und Trennseilen zu turnen oder andere Badegäste zu tauchen oder ins Wasser zu stoßen. Das seitliche Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Schwimmbecken ist untersagt.
  • Sprunganlagen: Die Sprunganlagen werden durch das Aufsichtspersonal freigegeben. Das Einspringen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf dem Sprungbrett ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist. Vom Sprungbrett darf nur nach vorn gesprungen werden, und nur ein Besucher darf das Sprungbrett betreten. Nach dem Sprung ist der Einsprungbereich zügig zu verlassen. Das Schwimmen unter der in Betrieb befindlichen Sprunganlage ist verboten.
  • Augenschutz: Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr und ist auf den Sprunganlagen und Rutschen zur eigenen Sicherheit untersagt. Gesichtsbrillen aus Glas sind aufgrund der Splittergefahr grundsätzlich nicht gestattet.
  • Benutzung von Hilfsmitteln: Über die Benutzung von Animationsgeräten (Bällen, Luftmatratzen oder anderer Schwimmhilfen) sowie Schwimmflossen, Schnorcheln und Taucherbrillen in allen Becken entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal auf Grundlage der Frequentierung.
  • Rauchen: Das Rauchen ist lediglich an den dafür ausgewiesenen Stellen im Außenbereich gestattet.
  • Rutschen: Es sind die besonderen Sicherheitshinweise an den Rutschen zu beachten. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.

Spezifische Sicherheitshinweise für Schwimmer mit Epilepsie

1. Ärztliche Beratung und Anfallsfreiheit

Vor Aufnahme jeglicher Schwimmaktivität sollte eine ausführliche ärztliche Beratung erfolgen. Der behandelnde Arzt kann beurteilen, ob die Epilepsie gut eingestellt ist und ob das Schwimmen unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen möglich ist. Idealerweise sollten Schwimmer mit Epilepsie anfallsfrei sein, bevor sie ins Wasser gehen. Zwei Drittel der Kinder mit Epilepsie sind unter einer medikamentösen Therapie anfallsfrei.

2. Begleitung und Aufsicht

Schwimmer mit Epilepsie sollten niemals alleine schwimmen. Eine Begleitperson, die über die Epilepsie informiert ist und im Notfall helfen kann, ist unerlässlich. Diese Person sollte idealerweise schwimmkundig sein und wissen, wie man bei einem Anfall im Wasser reagiert.

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3. Information des Badepersonals

Das Badepersonal sollte über die Epilepsie des Schwimmers informiert sein. Dies ermöglicht es dem Personal, im Notfall schnell und angemessen zu reagieren.

4. Schwimmhilfen

Das Tragen von Schwimmhilfen wie Schwimmwesten oder -flügeln kann zusätzliche Sicherheit bieten, insbesondere für Schwimmer, die sich im Wasser unsicher fühlen.

5. Anfallsplan

Ein Anfallsplan sollte erstellt und mit der Begleitperson und dem Badepersonal geteilt werden. Dieser Plan sollte detaillierte Informationen darüber enthalten, wie bei einem Anfall im Wasser vorzugehen ist.

6. Vermeidung von Risikosituationen

Bestimmte Situationen, wie z.B. das Schwimmen in tiefem Wasser oder das Springen vom Beckenrand, sollten vermieden werden, da sie das Risiko von Verletzungen bei einem Anfall erhöhen können.

7. Regelmäßige Pausen

Regelmäßige Pausen während des Schwimmens können helfen, Überanstrengung und Stress zu vermeiden, die möglicherweise Anfälle auslösen könnten.

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8. Medikamenteneinnahme

Die regelmäßige Einnahme von Medikamenten gemäß ärztlicher Anweisung ist entscheidend, um Anfälle zu kontrollieren. Vor dem Schwimmen sollte sichergestellt werden, dass die Medikamente eingenommen wurden.

Zusätzliche Hinweise für spezifische Badeeinrichtungen

Saunaanlage

Personen mit Anfallserkrankungen, wie z. B. Epilepsie, sollten die Saunaanlage nicht nutzen.

Frei- und Außenflächen

Bei Gewitter müssen die Badegäste zum eigenen Schutz das Wasser und die Frei- und Außenflächen umgehend verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.

Teilnahme an Kursen und Sportveranstaltungen

Teilnahmebedingungen des DHSZ (Dresdner Hochschulsportzentrum)

Die folgenden Regeln gelten für die Teilnahme an Sportkursen des DHSZ und können als allgemeine Richtlinien für Sportaktivitäten betrachtet werden:

  1. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die sich für den Kurs angemeldet und bezahlt haben.
  2. Sportanlagen und -geräte dürfen nur in Anwesenheit eines Kursleiters benutzt werden. Die Anweisungen des Kursleiters, des DHSZ-Personals und des Hallenpersonals müssen befolgt werden. Die Sportbekleidung muss der jeweiligen Aktivität sowie den Wetterbedingungen entsprechen. Turnschuhe müssen abriebfest und sauber sein. Schmuck, Festivalbänder usw. müssen abgelegt werden. Das Umkleiden sollte nur in den dafür vorgesehenen Umkleideräumen erfolgen. Jeder ist für seine eigenen Wertsachen verantwortlich.
  3. Um eine optimale Auslastung der Kurse zu gewährleisten, kann der Platz verloren gehen, wenn man zweimal unentschuldigt fehlt. In diesem Fall ist man nicht mehr für den Kurs teilnahmeberechtigt.
  4. Studierende und Beschäftigte der dem DHSZ angeschlossenen Dresdner Universitäten sind gegen Unfälle versichert (jedoch nur unter bestimmten Bedingungen (siehe AGB)). Bei Unfällen (auch Wegeunfällen) muss der Teilnehmer einen Unfallbericht ausfüllen, der vom Kursleiter unterschrieben und vom Teilnehmer beim DHSZ eingereicht werden muss. Versicherte Teilnehmer müssen einen Unfallversicherungsberater (Durchgangsarzt) aufsuchen.
  5. Jeder Teilnehmer wird gebeten, Übungen entsprechend seinen eigenen Fähigkeiten durchzuführen und nur angemessene Risiken einzugehen. Teilnehmer mit gesundheitlichen Problemen, die zu akuten Beschwerden führen können (z. B. Diabetes, Epilepsie, Allergien usw.), werden gebeten, den Kursleiter entsprechend zu informieren und die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erläutern. Schwangere Frauen sollten ebenfalls Aktivitäten mit erhöhtem Risiko vermeiden.
  6. Schäden müssen dem Kursleiter gemeldet werden.
  7. Es wird darum gebeten, auf den Wasser- und Energieverbrauch zu achten. Rauchen und Alkohol sind verboten. Die jeweiligen Sportanlagenordnungen sind einzuhalten.
  8. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während des Kurses Fotos gemacht werden dürfen. Wer nicht fotografiert werden möchte, muss dies dem Kursleiter mitteilen.

Rudern

Im Rudern muss jeder Teilnehmer den Sicherheitslehrgang besuchen und mit Prüfung abschließen. Nur wer diesen Lehrgang besucht, darf im Boot Platz nehmen.

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Hinweise für Kursteilnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen

Jeder Teilnehmer wird gebeten, Übungen entsprechend seinen eigenen Fähigkeiten durchzuführen und nur angemessene Risiken einzugehen. Teilnehmer mit gesundheitlichen Problemen, die zu akuten Beschwerden führen können (z. B. Diabetes, Epilepsie, Allergien usw.), werden gebeten, den Kursleiter entsprechend zu informieren und die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erläutern. Schwangere Frauen sollten ebenfalls Aktivitäten mit erhöhtem Risiko vermeiden.

Rechtliche Aspekte und Haftung

Haftung im Schwimmbad

Die Besucher benutzen das Schwimmbad und seine Einrichtungen einschließlich der Attraktionen, Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die Besucherinnen und Besucher und Badegäste im Bad oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Schwimmbads erleiden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden der Besucherinnen und Besucher aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die Besucherinnen und Besucher aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleiden.

Diese Haftungsbestimmungen gelten auch für die auf dem Grundstück oder auf den Parkplätzen des Schwimmbads abgestellten Fahrräder und Fahrzeuge. Den Besucherinnen und Besuchern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bedachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung gilt vorstehende Haftungsbeschränkung. Dies gilt auch bei der Zerstörung und oder Beschädigung der Sachen durch Dritte.

Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/ Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschrank-/ Wertfachschlüsseln oder Datenträgern des Zahlungssystems wird ein Pauschalbetrag erhoben. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Der Besucher haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße Benutzung des Freizeitbades und dessen Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Freizeitbad an den Einrichtungen dem Betreiber und dem Eigentümer zufügt. Eltern haften für ihre Kinder. Unfälle oder Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden.

Checkliste für sicheres Schwimmen mit Epilepsie

Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden, kann folgende Checkliste verwendet werden:

  • [ ] Ärztliche Beratung eingeholt
  • [ ] Anfallsfreiheit bestätigt
  • [ ] Begleitperson organisiert
  • [ ] Badepersonal informiert
  • [ ] Schwimmhilfen vorhanden
  • [ ] Anfallsplan erstellt und geteilt
  • [ ] Risikosituationen vermieden
  • [ ] Regelmäßige Pausen eingeplant
  • [ ] Medikamenteneinnahme sichergestellt

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