Debeka Krankenversicherung und Vorerkrankungen: Was Sie über Migräne wissen müssen

Die Debeka ist einer der größten privaten Krankenversicherer in Deutschland. Viele Menschen entscheiden sich für eine private Krankenversicherung (PKV), um von besseren Leistungen und einer individuelleren Versorgung zu profitieren. Allerdings spielt bei der Aufnahme in eine PKV der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle. Vorerkrankungen, wie beispielsweise Migräne, können den Antragsprozess beeinflussen und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dieser Artikel beleuchtet, wie sich Vorerkrankungen, insbesondere Migräne, auf eine Debeka Krankenversicherung auswirken können und was Sie bei der Antragsstellung beachten sollten.

Die Bedeutung der Gesundheitsprüfung

Bevor eine private Krankenversicherung Versicherungsschutz anbietet, führt sie eine Gesundheitsprüfung durch. Diese Prüfung dient dazu, das individuelle Krankheitsrisiko des Antragstellers einzuschätzen. Dabei werden Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand und zu früheren Erkrankungen gestellt. Es ist wichtig, diese Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, da Falschangaben schwerwiegende Konsequenzen haben können.

Die Gesundheitsprüfung ist ein entscheidender Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die fast immer verpflichtet ist, Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Private Krankenversicherer hingegen können ihre Kunden auswählen und "schwere Fälle" ablehnen.

Fragen zur Gesundheitsprüfung

Im Rahmen der Gesundheitsprüfung darf die private Krankenversicherung alles abfragen, was zur Einschätzung des Krankheitsrisikos benötigt wird. Die Fragen können sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie zum Beispiel:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Lungenerkrankungen
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Bluterkrankungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Gehirns und des Nervensystems
  • Entzündliche Gelenk- und Bindegewebserkrankungen
  • Infektionskrankheiten

Die Fragenkataloge und die relevanten Zeiträume können sich von PKV zu PKV unterscheiden. Bei Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen und entsprechenden Behandlungen verlangen die meisten Gesellschaften in der Regel Angaben der letzten zehn Jahre. Für besonders schwerwiegende oder unheilbare Krankheiten oder Behinderungen gibt es keine Zeitbegrenzung. Fast alle Fragebögen der PKV enthalten eine Erkundigung nach „sonstige Krankheit, Gesundheitsstörungen, Unfallfolgen und Beschwerden“. Diese sollten Sie besonders sorgfältig beantworten.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die Fragen zur Gesundheitsprüfung eindeutig gestellt sein müssen. Medizinische Fachsprache wird für das Beantworten der Gesundheitsfragen nicht erwartet. Es genügt, wenn Sie Ihre Beschwerden „laienhaft“ darstellen können. Dabei sollten Sie jedoch unbedingt auf irreführende Verharmlosungen verzichten.

Wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht

Die schriftlich gestellten Fragen sind immer wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Anhand der Fragen schätzt der Krankenversicherer das Risiko ein. Die PKV sind nicht verpflichtet, schon bei der Antragstellung die Angaben zum Gesundheitszustand auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. In der Regel überprüft der private Krankenversicherer die Gesundheitsangaben im Antrag erst, wenn ein auffälliger Versicherungsfall eingetreten ist. Dann aber wird die Krankengeschichte des mittlerweile Versicherten unter Umständen sehr weit zurückverfolgt.

Wenn bei der PKV Gesundheitsprüfung entdeckt wird, dass im Antragsbogen bei den Gesundheitsfragen Vorerkrankungen verschwiegen wurden, die ggf. sogar für den aktuellen Versicherungsfall relevant sind, erhält der Versicherte ausgerechnet in diesem Fall höchstwahrscheinlich keine Leistungen.

Vorerkrankungen und ihre Auswirkungen

Vorerkrankungen können den Antragsprozess in der PKV erheblich beeinflussen. Bestimmte Vorerkrankungen können zu einer Ablehnung oder einem Leistungsausschluss führen. Abhängig von der Art und Schwere der Vorerkrankung kann die Versicherung einen Risikozuschlag erheben, der die monatlichen Beiträge erhöht.

In der privaten Krankenversicherung muss das jeweilige Kollektiv (Mitglieder mit gleichem Tarif und gleichen Vorerkrankungen) die anfallenden Kosten statistisch tragen. Die Risiko- oder Gesundheitsprüfung in der PKV erfolgt schriftlich im Rahmen eines Beratungsgesprächs oder per digitalem Fragenkatalog, sofern Sie den Antrag online stellen. Die Fragen nach dem Gesundheitszustand lassen sich ganz einfach mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.

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Konsequenzen falscher Angaben

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen fehlerhaft oder unvollständig, drohen gravierende Konsequenzen. Sofern Sie Ihre private Krankenversicherung bei korrekten Angaben in einen anderen Tarif eingeordnet hätte, findet bei einfacher und grober Fahrlässigkeit eine Vertragsanpassung statt. Der Versicherer kann nachträglich einen Leistungsausschluss aussprechen oder einen Risikozuschlag erheben. Bei einem Leistungsausschluss müssen Sie Erstattungen für nicht übernommene Leistungen zurückzahlen.

Wären Sie bei korrekten Angaben nicht versichert worden, kann Ihnen die Versicherung bei einfacher Fahrlässigkeit innerhalb eines Monats kündigen. Bei grober Fahrlässigkeit darf sie sofort vom Vertrag zurücktreten. Wird eine fehlerhafte Angabe als vorsätzlich (ohne betrügerische Absicht) eingeordnet, kann die private Krankenversicherung bis zu zehn Jahre nach Abschluss vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Bei Falschangaben mit betrügerischer Absicht hat die Versicherung ebenfalls ein zehnjähriges Rücktrittsrecht.

Die Versicherungsanbieter sind verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass das bewusste Weglassen von Angaben sowie Falschangaben einen Ausschluss aus der Versicherung nach sich ziehen kann. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es bei Falschangaben zur Gesundheit zwei Fristen. Welche zum Tragen kommt, richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Bei fahrlässiger oder grobfahrlässiger Falschangabe tritt die Verjährung nach fünf Jahren ein.

Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse

Vorerkrankungen können zu einem PKV-Risikozuschlag führen. Wenn die Gründe für den Zuschlag weniger gravierend werden oder ganz wegfallen, können Sie von Ihrer Versicherung die Herabsetzung oder Aufhebung dieser zusätzlichen Zahlungen verlangen (§ 41 VVG - Herabsetzung der Prämie). Der Versicherer muss dem nachkommen, ist jedoch nicht verpflichtet, aktiv auf Sie zuzugehen. Natürlich müssen Sie die nachhaltige Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes bzw.

Zudem schließen sie die Kostenübernahme bei bestimmten Erkrankungen von vornherein aus oder es gibt andere Einschränkungen im Leistungsumfang.

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Migräne als Vorerkrankung

Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende, starke Kopfschmerzen gekennzeichnet ist. Begleitsymptome wie Übelkeit, Erbrechen, Licht- und Lärmempfindlichkeit können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Etwa neun Millionen Menschen leben in Deutschland mit Migräne, viele von ihnen sind in ihrer Arbeitsleistung eingeschränkt.

Migräne und Berufsunfähigkeit

Langandauernde Anfälle mit Anfallspausen von nur wenigen Tagen sowie stark ausgeprägten Begleiterscheinungen können gar zu einem Grad der Schwerbehinderung von 60 Prozent führen. Wenn es einfach nicht mehr geht, droht eine Berufsunfähigkeit. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss in aller Regel im Antrag diverse Gesundheitsfragen beantworten. Unter anderem möchten die Versicherer wissen, ob in den letzten 5 Jahren ein Arztbesuch wegen Migräne erfolgt ist und ob im selben Zeitraum Medikamente eingenommen wurden.

Mit diesen Fragen möchte der Versicherer das Risiko einschätzen und zudem verhindern, dass er aufgrund einer bereits bestehenden oder sich anbahnenden Erkrankung leisten muss. Ferner muss der Antragsteller zustimmen, dass der Versicherer im Bedarfsfall Informationen von behandelnden Ärzten einholen darf. Hat der Versicherte keinerlei Erkrankungen angegeben, stehen die Chancen auf den Abschluss der BU-Versicherung gut. Wer bereits an Migräne erkrankt ist, muss sich gegebenenfalls auf Leistungseinschlüsse einlassen. Auch die Ablehnung des Antrags ist möglich.

Migräne bei der Debeka angeben

Bei der Antragstellung zur Debeka Krankenversicherung müssen Sie angeben, ob Sie an Migräne leiden. Der Versicherer wird vermutlich genauere Angaben darüber haben wollen, wie schwer und wie häufig die Migräneattacken ausfallen. Es ist zudem durchaus möglich, dass die Versicherung einen medizinischen Bericht anfordert.

Es ist wichtig, die Gesundheitsfragen im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung stets wahrheitsgemäß zu beantworten, auch wenn die Antragsannahme verweigert werden könnte. Ärztliche Behandlungen sind demnach zu vermerken. Denn andernfalls kann der Versicherer die Leistung im Versicherungsfall aufgrund Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht verweigern.

Mögliche Auswirkungen auf den Antrag

Die Angabe von Migräne als Vorerkrankung kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Antrag bei der Debeka haben:

  • Risikozuschlag: Die Versicherung kann einen Risikozuschlag erheben, um das erhöhte Risiko aufgrund der Migräne auszugleichen.
  • Leistungsausschluss: In bestimmten Fällen kann die Versicherung bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Migräne ausschließen.
  • Ablehnung: In seltenen Fällen kann die Versicherung den Antrag aufgrund der Migräne ablehnen, insbesondere wenn die Erkrankung schwerwiegend ist und häufige Anfälle auftreten.

Alternativen bei Ablehnung

Hat eine private Krankenversicherung Ihren Antrag aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt, ist es fast unmöglich, bei einem anderen Anbieter unterzukommen. Grund hierfür ist, dass sich die Gesellschaften im Antragsprozess generell nach einer vorherigen Ablehnung erkundigen.

Sollte es zu einer Ablehnung kommen und auch kein anderer Versicherer bereit sein Sie zu versichern, können Sie einen Teil der Leistungen über Zusatz­versicherungen abdecken. Der Vorteil: Die Gesundheits­fragen beziehen sich dort nur auf den jeweiligen Versicherungs­schutz. So spielen psychische Erkrankungen keine Rolle, wenn es um Zahn­ersatz geht. Ebenso wie Zahn­probleme nicht abgefragt werden, wenn Sie eine Versicherung für Besuche beim Heil­praktiker bzw.

In der Regel darf dieser dann nicht von der PKV abgelehnt werden.

Tipps für den Antragsprozess

Um den Antragsprozess bei der Debeka Krankenversicherung so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  1. Vorbereitung: Befassen Sie sich im Vorfeld der Gesundheitsprüfung eingehend mit Ihrer eigenen Krankheitsgeschichte und recherchieren Sie bei Bedarf nach. Konsultieren Sie vor der Gesundheitsprüfung Ihren Hausarzt. Länger zurückliegende Diagnosen und Behandlungen geraten leicht in Vergessenheit.
  2. Wahrheitsgemäße Angaben: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer vollständig und richtig. Nur können Sie anschließend auch wirklich ruhig und sicher mit ihrem erworbenen Gesundheitsschutz ruhig schlafen. Verschweigen Sie keine Vorerkrankungen, da dies im Leistungsfall zu Problemen führen kann.
  3. Risikovoranfrage: Befürchten Sie aufgrund einer Vorerkrankung hohe Risikozuschläge oder eine Ablehnung, haben Sie die Möglichkeit, einen Probeantrag zu stellen und so Auskunft zu erhalten. Ein Probeantrag bindet Sie als Antragsteller nicht, wohl aber die PKV. Und zwar wenn diese aus dem Probeantrag ein verbindliches Angebot macht. Im Zusammenhang mit der Prüfung eines Probeantrags muss die jeweilige PKV den Gesundheitszustand sowie besondere Gesundheitsrisiken des Antragstellers einschätzen und - falls erforderlich - entsprechende Risikozuschläge berechnen.
  4. Beratung: Idealerweise nehmen Sie eine Beratung in Anspruch oder machen selbst einen Vergleich und starten diese Voranfragen gleich bei verschiedenen Anbietern. Mit unseren unabhängigen Experten erhalten Sie eine ehrliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation und Wünsche eingeht, um mit Ihnen den besten PKV-Tarif für Sie zu finden.
  5. Korrekturen: Haben Sie den Fehler bereits kurz nach der Antragstellung bemerkt, empfiehlt es sich, die Angaben möglichst schnell zu korrigieren. Für welche Möglichkeit sich die PKV letztlich entscheidet, richtet sich nach der individuellen Situation. Im Einzelfall kann es besser sein, einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung abzuschließen.

Die Debeka im Überblick

Die Debeka ist der größte deutsche private Krankenversicherer. Insbesondere bei Beamten ist öfters von der Deutsche Beamten Krankenversicherung (Debeka) als PKV Anbieter die Rede. Schon die Nomenklatur der Debeka-Tarife zeigt das „beamtenzentrische“ Weltbild der Debeka: Es gibt B-Tarife für Beamte und N-Tarife für „Nichtbeamte“.

Kritik an der Debeka

Es gibt jedoch auch Kritik an der Debeka. Kunden bewerten die Debeka überwiegend negativ. Mitarbeiter der Debeka bewerten diese bei Kununu unterdurchschnittlich. Sie berichten von bedenkliche Praktiken zu Lasten von Kunden, langen Bearbeitungszeiten, schlechter Erreichbarkeit und nicht nachvollziehbaren Leistungsablehnungen.

Die PKV Tarife der Debeka enthalten gefährliche Lücken. Früher war die Debeka überdurchschnittlich beitragsstabil. Seit 2021 beträgt die Beitragsanpassung im Tarif N/NC jedoch 10,7% pro Jahr.

Vorteile der Debeka

Trotz der Kritik gibt es auch Vorteile bei der Debeka. „Kranke“ profitieren bei der Debeka von einer lascheren Risikoprüfung und von einem kleinen Zusatztarif im Rahmen der sog. „Öffnungsaktion“. Ein Wechsel von den alten, besonders leistungsschwachen Bisex Tarifen in die neuen Unisex Tarife der Debeka kann sich lohnen.

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