Die neurologische Versorgung im Krankenhaus ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Dieser Artikel soll einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der neurologischen Versorgung im Krankenhaus geben, insbesondere im Hinblick auf die Inanspruchnahme durch gesetzlich Versicherte.
Die Rolle der Neurologie im Krankenhaus
Die Neurologie befasst sich mit Erkrankungen des Nervensystems, einschließlich des Gehirns, des Rückenmarks, der peripheren Nerven und der Muskeln. Im Krankenhaus spielen Neurologen eine entscheidende Rolle bei der Diagnose und Behandlung einer Vielzahl von neurologischen Erkrankungen, wie z.B.:
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
- Parkinson-Krankheit
- Epilepsie
- Demenz
- Kopfschmerzen und Migräne
- Neuropathien
- Muskelerkrankungen
Zugang zur neurologischen Versorgung als gesetzlich Versicherter
In Deutschland haben gesetzlich Versicherte einen umfassenden Anspruch auf medizinische Versorgung, einschließlich der neurologischen Versorgung im Krankenhaus. Die Kosten für notwendige Behandlungen werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Überweisung und Einweisung
Für dieInanspruchnahme neurologischer Leistungen im Krankenhaus ist in der Regel eine Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt erforderlich. In Notfällen kann man sich jedoch auch direkt an die Notaufnahme des Krankenhauses wenden. Die Notaufnahme des Krankenhauses ist bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer rund um die Uhr (24/7) erreichbar. Die Notaufnahme befindet sich im Erdgeschoss und verfügt über 9 Behandlungsräume und 2 Schockräume.
Wahl des Krankenhauses
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich die freie Wahl des Krankenhauses, sofern dieses über eine Zulassung zur Versorgung von Kassenpatienten verfügt. Bei der Wahl des Krankenhauses können verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B.:
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- Die Spezialisierung des Krankenhauses auf bestimmte neurologische Erkrankungen
- Die Verfügbarkeit moderner diagnostischer und therapeutischer Verfahren
- Die Qualität der medizinischen Versorgung und der Pflege
- Die Entfernung des Krankenhauses vom Wohnort
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kosten für die neurologische Behandlung im Krankenhaus werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist und in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt. Zuzahlungen können für bestimmte Leistungen anfallen, wie z.B. für den Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalten oder für bestimmte Medikamente.
Leistungen der neurologischen Abteilung im Krankenhaus
Die neurologische Abteilung im Krankenhaus bietet ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leistungen an, darunter:
- Diagnostik:
- Neurologische Untersuchung
- Elektrophysiologische Untersuchungen (EEG, EMG, Nervenleitgeschwindigkeit)
- Bildgebende Verfahren (MRT, CT, Ultraschall)
- Liquordiagnostik
- Therapie:
- Medikamentöse Therapie
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Psychologische Betreuung
- Spezielle Therapieverfahren (z.B. Thrombolyse bei Schlaganfall, Immuntherapie bei Multipler Sklerose)
Besonderheiten bei bestimmten neurologischen Erkrankungen
Einige neurologische Erkrankungen erfordern eine spezielle Behandlung und Betreuung im Krankenhaus. Dazu gehören z.B.:
- Schlaganfall: Bei einem Schlaganfall ist eine schnelle und umfassende Versorgung entscheidend, um bleibende Schäden zu minimieren. Spezielle Stroke Units in Krankenhäusern sind auf die Behandlung von Schlaganfallpatienten spezialisiert. Greifen Sie sofort ein, wenn jemand plötzlich zusammenbricht. Prüfen Sie die Atmung und Reaktion der Person - zum Beispiel durch Schütteln an der Schulter. Rufen Sie nach Hilfe, binden Sie umstehende Personen ein und rufen die 112 an. Sollte die Person nicht mehr reagieren und nicht mehr normal atmen, leiten Sie die Herzdruckmassage ein: Drücken Sie fest und schnell (ca. Zögern Sie bei einem medizinischen Notfall nicht, die Nummer 112 anzurufen. Der Anruf landet dann automatisch in der zuständigen Leitstelle.
- Multiple Sklerose: Die Behandlung der Multiplen Sklerose umfasst in der Regel eine medikamentöse Therapie zurVerlangsamung des Krankheitsverlaufs und zur Linderung der Symptome. Bei akuten Schüben kann eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich sein.
- Parkinson-Krankheit: Die Parkinson-Krankheit wird in erster Linie medikamentös behandelt. In bestimmten Fällen kann auch eine tiefe Hirnstimulation in Betracht gezogen werden, ein neurochirurgischer Eingriff, der im Krankenhaus durchgeführt wird.
- Epilepsie: Die Behandlung der Epilepsie umfasst in der Regel eine medikamentöse Therapie zur Verhinderung von Anfällen. Bei therapierefraktärer Epilepsie können auch operative Verfahren in Betracht gezogen werden.
Verhaltenstherapie in der Ambulanz
In der Ambulanz des Instituts wird Verhaltenstherapie angeboten. Diese wird von TherapeutInnen in fortgeschrittener Ausbildung nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und unter engmaschiger Supervision, d.h. in regelmäßiger Rücksprache mit einem/r erfahrenen TherapeutIn, durchgeführt.
Voraussetzungen der ambulanten Therapie:
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- Sie sind über 18 Jahre alt
- Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert (private Versicherung sowie die Behandlung als Selbstzahler sind leider nicht möglich)
- Sie fühlen sich ausreichend stabil für eine ambulante Behandlung mit einem Termin in der Woche
- Es darf kein Substanzmissbrauch von abhängig machenden Substanzen bestehen
- Innerhalb der vergangenen 2 Jahre sollte keine ambulante Psychotherapie durchgeführt worden sein (kann im Einzelfall ggf. auch abweichen)
Es wird besonderen Wert darauf gelegt zu prüfen, ob Sie gut von uns behandelt werden können. Mit jedem/jeder InteressentIn wird daher durch eine erfahrene Psychotherapeutin ein Vorgespräch geführt.
Die Krankenhausreform und ihre Auswirkungen
Die geplante Krankenhausreform in Deutschland wird voraussichtlich tiefgreifende Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft und die Finanzierung der Krankenhäuser haben. Der aktuelle Entwurf sieht eine Verteilung von Leistungsgruppen nach den Kriterien des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Zusätzlich wurden 5 weitere Leistungsgruppen, unter anderem die Notfallmedizin definiert. Diese Leistungsgruppen werden von den Ländern verteilt werden und erfordern Qualitätskriterien, wie zum Beispiel eine Vorhaltung einer Mindestanzahl an Personal. Die Sorge der Krankenkassen und Krankenversicherungen und deren Spitzenverbänden ist aber durchaus nachzuvollziehen. Die Gesundheitsleistung als Stückware, die seit Gründung der gesetzlichen Krankenkassen vor mehr als 130 Jahren Grundprinzip der Krankenhausfinanzierung war, wird nun zum überwiegenden Anteil abgelöst durch eine Pauschalfinanzierung. Somit handelt es sich um eine große Sozialreform, die eine Neudefiniton vieler Aspekte im Gesundheitswesen erfordert. Erklärtes Ziel der Reform ist es, die Attraktivität der Erlössteigerung durch hohe Patientenzahlen zu reduzieren und insbesondere zu verhindern, dass Behandlungs- bzw. Operationsindikationen nach wirtschaftlichen Kriterien gestellt werden. Zwar ist die Höhe der Vorhaltepauschale immer noch an Patientenzahlen gekoppelt, der Zusatzerlös von teuren bzw. lukrativen Behandlungen wird aber deutlich reduziert. Probleme sehen wir vor allem in der Personalvorhaltung, die nicht an ein Personalbemessungssystem gekoppelt ist. Klinikbetreiber haben somit als Instrument noch die Verknappung des Personals, um den betriebswirtschaftlichen Erlös zu steigern, was sicher auch genutzt werden wird. Ein weiterer Punkt ist der (auch erklärtermaßen ins Kalkül gezogene) Abbau von stationären Krankenhausbetten. Die Zahl der alten und immobilen Patienten, die nach Abschluss von Diagnostik und Therapie nicht einfach entlassen werden können, wird nicht abnehmen sondern weiter zunehmen. Hier stößt die gewünschte „Ambulantisierung“ an ihre Grenze.
Tipps für den Krankenhausaufenthalt
Um den Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, sollten Sie folgende Tipps beachten:
- Informieren Sie sich vorab über das Krankenhaus und die neurologische Abteilung.
- Nehmen Sie alle wichtigen medizinischen Unterlagen mit (z.B. Arztbriefe, Medikamentenplan).
- Klären Sie alle Fragen zur Behandlung mit dem Arzt.
- Nutzen Sie die Angebote des Krankenhauses (z.B. Patientenberatung, Seelsorge).
- Bringen Sie persönliche Gegenstände mit, die Ihnen den Aufenthalt erleichtern (z.B. Bücher, Musik).
- Sprechen Sie offen über Ihre Ängste und Sorgen.
Hausärztliche Versorgung und Gemeinschaftspraxis
Als FachärztInnen für Allgemeinmedizin ist unsere Tätigkeit auf die hausärztliche Versorgung der Patienten ausgerichtet. Dies umfasst die primäre Beratung von Menschen beiderlei Geschlechts und jeden Alters im akuten und chronischen Krankheitsfall, sowie zu Fragen der Früherkennung und Vorbeugung. Durch die Hinzuziehung von Gebietsspezialisten im ambulanten und stationären Bereich, sowie die Zusammenarbeit mit weiteren Heilberufen (Physiotherapeuten, Logopäden, Pflegeeinrichtungen usw.) organisieren wir für Sie die geeignete und notwendige medizinische Versorgung.
Die hausärztlich orientierte Praxis betreut ein umfangreiches Patientenklientel jeden Alters, mit einem breiten diagnostischen und therapeutischen Spektrum. Der Schwerpunkt liegt entsprechend der Einwohnerstruktur von Zeitlarn auf der Betreuung von Familien, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Seit dem Sommersemester 2002 ist die Praxis als Lehrpraxis für Allgemeinmedizin in die Ausbildung von Medizinstudenten an der Universität Regensburg eingebunden. Herr Dr. med. Berufspolitisch engagieren wir uns im Bayerischen Hausärzteverband (BDA), sowie im Forum Regensburger Hausärzte (FRH). Seit Dezember 1999 ist die Praxis Mitglied im Regensburger Ärztenetz (RÄ e.V.). Herr Dr. Peter war von 2001 bis 2008 2. Herr Dr. Peter ist Delegierter zur Kreisversammlung des Ärztlichen Kreisverbandes Regensburg, außerdem ist Herr Dr. Bereits seit 1993 beschäftigen wir uns mit Qualitätsmanagement in der Medizin. Bitte nehmen Sie auch weiterhin die Vorteile des Überweisungsscheins in Anspruch. Er verbessert den Informationsaustausch zwischen Haus- und Facharzt zu Ihrem Nutzen.
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Medikamente und Rezepte
Den besten Nutzen bringt ein Medikament bei genauer Kenntnis des Krankheitsbildes. Deshalb geht der Verordnung eines Medikaments eine Untersuchung des Patienten voraus. Bei chronisch kranken Menschen mit Dauermedikamenten ist eine Beratung nicht bei jeder Verordnung notwendig. Daher können Dauermedikamente nach Rücksprache im Einzelfall auch telefonisch vorbestellt werden. Wir bitten diese Bestellungen rechtzeitig vorzunehmen, damit Ihnen Ihr Medikament nicht ausgeht. Da Medikamente für gesetzlich Versicherte Patienten als e-Rezept erstellt werden, muss uns vor der erstmaligen Versendung im Quartal eine gültige Versichertenkarte vorgelegt werden.
Erreichbarkeit und Notfälle
Wann immer Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen: rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen festen Termin. Rufen Sie auch dann an, wenn Sie akut erkrankt sind und schnelle Hilfe brauchen. Für viele Untersuchungen wollen wir uns besonders viel Zeit und Ruhe für Sie nehmen. Dafür vergeben wir auch Termine außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.
Am Wochenende, am Mittwoch- und Freitagnachmittag und an Feiertagen können Sie auch die ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder bzw. St. Josef in Regensburg, aufsuchen. Dort treffen Sie von 08.00 bis 21.00 Uhr einen diensthabenden Arzt an. Bundesweit unter dieser einheitlichen Rufnummer rund um die Uhr (24/7) erreichbar. Unsere Notaufnahme befindet sich im Erdgeschoss und verfügt über 9 Behandlungsräume und 2 Schockräume. Greifen Sie sofort ein, wenn jemand plötzlich zusammenbricht. Prüfen Sie die Atmung und Reaktion der Person - zum Beispiel durch Schütteln an der Schulter. Rufen Sie nach Hilfe, binden Sie umstehende Personen ein und rufen die 112 an. Sollte die Person nicht mehr reagieren und nicht mehr normal atmen, leiten Sie die Herzdruckmassage ein: Drücken Sie fest und schnell (ca. Zögern Sie bei einem medizinischen Notfall nicht, die Nummer 112 anzurufen. Der Anruf landet dann automatisch in der zuständigen Leitstelle.
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