Private Krankenversicherung und Epilepsie: Aufnahmebedingungen und Optionen

Der Wunsch nach einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist weit verbreitet, doch Vorerkrankungen wie Epilepsie können die Aufnahme erschweren. Dieser Artikel beleuchtet die Bedingungen und Möglichkeiten für Menschen mit Epilepsie, in die PKV einzutreten, und gibt wertvolle Tipps zur Vorbereitung und Vorgehensweise.

Gesundheitsfragen und ihre Bedeutung

Bei der Antragstellung für eine PKV müssen detaillierte Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese Fragen zielen darauf ab, den Gesundheitszustand des Antragstellers zu erfassen und das damit verbundene Risiko für den Versicherer zu bewerten. Die Fragen beziehen sich in der Regel auf einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren und umfassen ambulante und stationäre Behandlungen, Erkrankungen und Beschwerden.

Wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht

Es ist entscheidend, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Falschangaben oder das Verschweigen von Vorerkrankungen können schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur Kündigung des Vertrags oder sogar zur Anfechtung wegen Versicherungsbetrugs. Der Versicherer kann in solchen Fällen Leistungen verweigern, Beiträge erhöhen oder den Vertrag kündigen.

Vorbereitung auf die Gesundheitsfragen

Um sich optimal auf die Gesundheitsfragen vorzubereiten, empfiehlt es sich, eine Aufstellung der abgerechneten Behandlungen von der eigenen Krankenversicherung anzufordern. Gesetzlich Versicherte können auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes eine Versichertenauskunft beantragen. Bei wenigen behandelnden Ärzten kann ein Auszug aus der Patientenakte hilfreich sein. Diese Unterlagen können dem Antrag auf eine Versicherung beigefügt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Epilepsie als Vorerkrankung

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende Anfälle gekennzeichnet ist. Die Ursachen können vielfältig sein, darunter genetische Faktoren, Hirnverletzungen oder Stoffwechselstörungen. Obwohl Epilepsie nicht heilbar ist, können viele Betroffene mit Medikamenten und guter Behandlung ein weitgehend anfallsfreies Leben führen.

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Auswirkungen auf die PKV-Aufnahme

Trotz guter Behandlungsmöglichkeiten stellt Epilepsie für private Krankenversicherer ein erhöhtes Risiko dar. Die Wahrscheinlichkeit von Folgeerkrankungen, die Kosten für Medikamente und Behandlungen sowie das Risiko einer Verschlechterung der Krankheit führen oft zu einem Risikozuschlag oder sogar zur Ablehnung des Antrags.

Individuelle Risikobewertung

Die Versicherer bewerten jeden Antrag individuell und berücksichtigen dabei die spezifische Ausprägung der Epilepsie, die Anfallshäufigkeit, die Art der Behandlung und eventuelle Begleiterkrankungen. Ein anfallsfreier Zeitraum von mehreren Jahren und eine erfolgreiche medikamentöse Einstellung können die Chancen auf eine Aufnahme erhöhen.

Möglichkeiten trotz Epilepsie

Auch wenn die Aufnahme in die PKV mit Epilepsie erschwert ist, gibt es verschiedene Optionen, die in Betracht gezogen werden können:

Risikozuschlag

Bei einem akzeptablen Risiko kann der Versicherer einen Risikozuschlag erheben. Dieser Zuschlag erhöht den monatlichen Beitrag, um das erhöhte Leistungsrisiko auszugleichen. Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Versicherer und individueller Risikobewertung.

Leistungsausschluss

In bestimmten Fällen kann ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Dabei übernimmt der Versicherer keine Kosten für Behandlungen, die direkt mit der Epilepsie in Zusammenhang stehen. Dies kann den Versicherungsbeitrag reduzieren, birgt jedoch das Risiko, dass die Kosten für die Behandlung der Epilepsie selbst getragen werden müssen.

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Anonyme Risikvoranfrage

Um die Chancen auf eine Aufnahme und die zu erwartenden Kosten besser einschätzen zu können, empfiehlt sich eine anonyme Risikvoranfrage. Dabei wird ein Versicherungsmakler oder -berater beauftragt, bei verschiedenen Versicherern anzufragen, ohne die persönlichen Daten des Antragstellers preiszugeben. So können unverbindliche Angebote eingeholt und verglichen werden.

Basistarif

Der Basistarif ist ein spezieller Tarif der PKV, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Im Basistarif besteht ein Kontrahierungszwang, das heißt, die Versicherer müssen jeden aufnehmen, der die Voraussetzungen erfüllt. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind im Basistarif nicht zulässig.

Öffnungsaktion für Beamte

Neu eingestellte Beamte haben im Rahmen der Öffnungsaktion einen Anspruch auf Aufnahme in die PKV, auch bei Vorerkrankungen. Leistungsausschlüsse sind hierbei nicht möglich, und Risikozuschläge dürfen maximal 30 Prozent betragen. Die Öffnungsaktion gilt nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der Verbeamtung.

Tipps für den Antragsprozess

  • Offene Kommunikation: Vorerkrankungen sollten so transparent wie möglich angegeben werden, um eine faire Beurteilung zu ermöglichen.
  • Vollständige Unterlagen: Reichen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen ein, um den Versicherer umfassend zu informieren.
  • Vergleich von Angeboten: Holen Sie Angebote von verschiedenen Versicherern ein und vergleichen Sie die Konditionen.
  • Professionelle Beratung: Nutzen Sie die Expertise eines Versicherungsmaklers oder -beraters, um die besten Optionen zu finden.
  • Nicht entmutigen lassen: Eine Ablehnung bei einem Versicherer bedeutet nicht, dass die Aufnahme in die PKV grundsätzlich unmöglich ist.

Die Rolle des HIS

Die meisten Versicherer speichern Angaben zu Gesundheitsfragen und anderen Risikofaktoren in einer gemeinsamen Datenbank, dem Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS). Das HIS dient der Risikoprüfung und der Bekämpfung von Versicherungsbetrug. Es ist ratsam, eine Selbstauskunft beim HIS einzuholen, um zu überprüfen, welche Daten dort gespeichert sind.

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