Eine Demenzerkrankung stellt Betroffene und ihre Familien vor große Herausforderungen. Der Alltag verändert sich grundlegend, und sowohl die Erkrankten als auch ihre Angehörigen benötigen kontinuierliche Unterstützung und Beratung. Um dieser Notwendigkeit gerecht zu werden, gibt es in Bochum eine Vielzahl von Angeboten, die darauf abzielen, Menschen mit Demenz ein würdevolles Leben zu ermöglichen und ihre Angehörigen zu entlasten. Diese Angebote reichen von der Beratung und Schulung über spezielle Freizeitgestaltungen bis hin zu Selbsthilfegruppen und Kursen für pflegende Angehörige.
Vielfältige Angebote der Alzheimerhilfe des DRK Bochum
Die Alzheimerhilfe des DRK-Kreisverband Bochum e.V. bietet ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen an. Dazu gehören:
- Beratung: Individuelle Beratung für Betroffene und Angehörige, um über die Erkrankung aufzuklären und Hilfestellungen im Umgang mit den Herausforderungen des Alltags zu geben.
- Häusliche Einzelschulung: Schulungen in der häuslichen Umgebung, um Angehörige in der Pflege und Betreuung zu unterstützen.
- Kursangebote: Spezielle Kurse für Angehörige, um ihnen Wissen und praktische Fähigkeiten im Umgang mit Demenz zu vermitteln.
- Gesprächskreise für Angehörige: Eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Unterstützung.
Die Fachkräfte der DRK-Alzheimerhilfe arbeiten eng mit Angehörigen und freiwilligen Mitarbeitern zusammen, um das Leben mit Demenz gemeinsam lebenswert zu gestalten.
Freizeitgestaltung, Begleitung und Betreuung für Menschen mit Demenz
Für Menschen mit Demenz bietet das DRK spezielle Freizeitgestaltungs-, Begleitungs- und Betreuungsangebote an. Diese Angebote sind darauf ausgerichtet, die Fähigkeiten der Seniorinnen und Senioren zu fördern und ihnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Betreuung erfolgt in Gruppen oder einzeln, angepasst an den jeweiligen Grad der Demenz.
Gruppenbetreuung für Menschen mit Demenz
Die Gruppenbetreuung findet stunden- oder tageweise in einem speziell dafür eingerichteten Gruppenraum statt. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und das Selbstwertgefühl der Teilnehmer zu fördern, Teilhabe zu sichern und Angehörige zu entlasten. Scheinbar vergessene Fähigkeiten werden wiederentdeckt und eigene Ressourcen spielerisch zu Tage gefördert. In der Regel werden maximal acht bis zehn Personen von geschulten Mitarbeitern betreut.
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Beispiele für Gruppenangebote:
- Sport und Gedächtnistraining: Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit leichter bis mittelschwerer Demenz. In der ersten Stunde wird in gemütlicher Runde bei Kaffee und Gebäck das Gedächtnis trainiert. In der zweiten Stunde findet in der Turnhalle ein speziell auf ältere Menschen zugeschnittenes Trainingsprogramm statt, das den altersbedingten körperlichen Abbau verzögern, Muskelkraft aufbauen, Stürze vermeiden und die Lebensqualität steigern soll.
- Soziale Betreuungsgruppe mit Schwerpunkt Musik: Musik hat die Fähigkeit, die Gefühle der Menschen auf besondere Weise anzusprechen. In dieser Gruppe wird gemeinsam gesungen, mit kleinen Musikinstrumenten musiziert und viel gelacht. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.
- Musik und Gedächtnistraining für Menschen mit mittelschwerer Demenz: Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit Demenz, die gerne zu Akkordeonmusik singen und Freude an leichten Gedächtnisübungen haben, bei denen alle Sinne angesprochen werden. Auch hier stehen die Freude und das soziale Miteinander im Vordergrund.
Weitere Informationen zu den Gruppenangeboten
Je nach Bedarf bietet das DRK einen Fahrdienst an, um die Teilnehmer zu den Gruppenangeboten zu bringen und wieder abzuholen. Für Menschen mit Demenz, die im Vormittagsbereich an einem der Gruppenangebote teilnehmen, wird ein betreutes Mittagessen angeboten. Bei Teilnahme an Vormittags- und Nachmittagsgruppe besteht die Möglichkeit, sich nach dem Mittagessen in einem Ruheraum auszuruhen. Die Gruppenangebote und Zeiten können je nach den Bedürfnissen der Gäste variieren. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Einzelbetreuung für Menschen mit Demenz
Die Einzelbetreuung ist nach Bedarf buchbar und findet nicht unbedingt zu festen Terminen statt. Termine werden nach Wunsch ausgemacht. Einzelbetreuung ist auch in der häuslichen Umgebung möglich. Die Betreuungskräfte übernehmen die Begleitung und Aktivierung z.B. durch Vorlesen, gemeinsames Basteln, Kochen, Begleitung zu Veranstaltungen, Spaziergänge, Gedächtnisspiele, Musizieren oder Erinnerungspflege.
Selbsthilfegruppen für Betroffene und Angehörige
Die Selbsthilfegruppen des DRK stehen sowohl Betroffenen als auch Angehörigen zur Verfügung. Sie bieten die Möglichkeit, sich in einem geschützten Raum offen auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.
Selbsthilfegruppe für Betroffene
Die Selbsthilfegruppe für Menschen mit Gedächtnisstörungen oder einer frühen Demenz bietet die Möglichkeit, sich mit Gleichbetroffenen auszutauschen. Die Inhalte der Treffen werden von der Gruppe festgelegt. Mögliche Inhalte sind: Klönen und Kaffee trinken, Spielenachmittage, gemeinsame Kinobesuche, Kegeln, Ausflüge usw. Die Gruppe findet einmal pro Monat nachmittags statt und wird von zwei erfahrenen Demenzbetreuerinnen begleitet. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Vorgespräch mit einem der Ansprechpartner.
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Angehörigengesprächskreis
An jedem ersten Montag im Monat treffen sich Angehörige von Menschen mit Demenz zur gegenseitigen Unterstützung und zur Information. Hier können sie ihre Erfahrungen austauschen, Unterstützung von der Gruppe erhalten, Gemeinschaft erleben, Zuspruch, Trost und persönliche Anteilnahme erfahren, über belastende Situationen und Gefühle sprechen und fachliche Beratung und Informationen über spezielle Themen bekommen.
Kurse für pflegende Angehörige
Das DRK bietet verschiedene Kurse für pflegende Angehörige an, die darauf abzielen, seelische und körperliche Belastungen zu verringern und die Kompetenzen im Umgang mit Demenz zu stärken.
- Kurs zur Unterstützung pflegender Angehöriger und ehrenamtlich Tätige: Teilnehmende erhalten Informationen und Anleitung zur Durchführung der häuslichen Pflege. Themen sind u.a.: Prophylaxen, Inkontinenzversorgung, Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Leistungen der Pflegekasse usw.
- Kurs zur Unterstützung pflegender Angehöriger und ehrenamtlich Tätige von Menschen mit einer Demenz: Teilnehmende werden in Kurzvorträgen u.a. über die unterschiedlichen Demenzformen, den Umgang und die Kommunikation mit Menschen mit einer Demenz informiert. Außerdem werden hilfreiche Betreuungsansätze und die Leistungen der Pflegekasse vorgestellt. Eine Betreuung der Erkrankten wird auf Wunsch parallel in einer Gruppe angeboten.
- Kurs zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: An drei Terminen bekommen die Interessenten Informationen zum Verfassen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Ziel ist es, dass am Ende des Kurses alle Teilnehmenden in der Lage sind, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung eigenständig zu verfassen.
- Gesprächskreise: Moderierter Gesprächskreis für pflegende Angehörige eines Demenzerkrankten. Eine Betreuung der Erkrankten wird auf Wunsch parallel in einer Gruppe angeboten.
- Kursreihe für Menschen mit Gedächtnisproblemen und deren Angehörige: Der Kurs richtet sich an Menschen mit leichten Gedächtnisproblemen aufgrund einer beginnenden Demenz, eines Schlaganfalls, eines Unfalls o.ä., die noch keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 besitzen. Betroffene und Angehörige erfahren, wie das Gedächtnis funktioniert, was man seinem Gehirn Gutes tun kann und welche Gedächtnisstrategien es gibt.
Kostenlose Vorträge für Interessierte
Das DRK bietet regelmäßig kostenlose Vorträge zu verschiedenen Themen rund um Demenz an.
Ehrenamtliche Unterstützung und Qualifizierung
Das DRK ist stets auf der Suche nach ehrenamtlichen Helfern im Fahrdienst und als Gruppenbetreuer. Interessierte können sich zum Demenzbetreuer qualifizieren lassen. Die regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung wird mit einem Zertifikat bescheinigt. Eine Mitarbeit im Häuslichen Betreuungsdienst der DRK-Alzheimerhilfe ist mit dieser Qualifizierung möglich.
Aufgaben für Gruppenbetreuer
- Anleiten einer der Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz z.B. Gedächtnistraining, Singen, Bewegungsspiele, gemeinsames Kaffeetrinken und Gespräche.
Anforderungen an Gruppenbetreuer
- Qualifikation als Demenzbetreuer/-in nach §45b SGB XI oder als Betreuungsassistent/-in nach §53c/43b SGB XI wird vorausgesetzt.
- Freude an Teamarbeit und Empathie.
Vorteile für Gruppenbetreuer
- Aufwandsentschädigung (fester Stundenlohn) - Sie können bis zu 3000,- € im Jahr nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei dazu verdienen.
- Eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und wertschätzende Tätigkeit.
Landesinitiative Demenz-Service NRW
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und die Pflegekassen fördern seit Mitte 2004 den Aufbau regionaler Demenz-Servicezentren im Rahmen der „Landesinitiative Demenz-Service NRW". Diese Zentren bieten eine Vielzahl von Leistungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen an.
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Finanzielle Unterstützung durch den Kreis Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen bietet verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen an.
Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
Nach § 64g Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, soweit die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder die teilstationäre Pflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück.
Die Kosten der Tages- und Nachtpflege definieren sich über den Pflegesatz. Dieser setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen:
- Pflegekosten
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten:
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 mit einem Gesamtwert bis zu 689 €,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 mit einem Gesamtwert bis zu 1.298 €,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 mit einem Gesamtwert bis zu 1.612 €,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 mit einem Gesamtwert bis zu 1.995 €.
Der Kreis Recklinghausen übernimmt die Kosten der Tages- oder Nachtpflege als Sozialhilfe, wenn das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nach Abzug der Pflegekassenleistung nicht ausreicht.
Kurzzeitpflege
Eine Kurzzeitpflege kommt immer dann in Betracht, wenn für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in besonderen Situationen vorübergehend häusliche Pflege oder teilstationäre Pflege nicht ausreichen oder nicht möglich sind. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung steht.
Für die Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse im Kalenderjahr einen Gesamtbetrag von bis zu 1.612 €. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.224 € im Kalenderjahr erhöht werden. Die Höchstdauer der Kurzzeitpflege ist auf längstens acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
Der Kreis Recklinghausen übernimmt die Restkosten der Kurzzeitpflege als Sozialhilfe, wenn das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nach Abzug aller Pflegekassenleistungen nicht ausreicht und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Hilfen in Einrichtungen
Wenn ambulante Hilfen und teilstationäre Maßnahmen nicht (mehr) ausreichen um die Pflege sicherzustellen, ist ein Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung erforderlich. Hilfen durch den Kreis Recklinghausen für die Pflege in Einrichtungen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen in Form von Pflegewohngeld und Sozialhilfe gewährt.
Wichtig ist, dass dem Kreis Recklinghausen vor dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung mitgeteilt wird, dass ein Antrag auf Hilfen in Einrichtungen gestellt wird (sogenannte „Bekanntgabe der Bedürftigkeit“).
Die Kosten für den Aufenthalt sind abhängig von der Einrichtung (individuelle Pflegesätze) und dem Pflegegrad für den vollstationären Bereich. Die Kosten der Einrichtung setzen sich zusammen aus den
- Pflegekosten (für das Leistungsangebot abhängig vom Pflegegrad)
- Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Bewohner
- Investitionskosten (für die Bereitstellung und Unterhaltung der betriebsnotwendigen Anlagen/Gebäude)
Diese Kosten werden in der Regel von unterschiedlichen Stellen getragen.
Die Pflegekosten werden üblicherweise in Form von Pauschalbeträgen entsprechend des festgestellten Pflegegrades von den Pflegekassen übernommen:
- Pflegegrad 2: 770 €
- Pflegegrad 3: 1.262 €
- Pflegegrad 4: 1.775 €
- Pflegegrad 5: 2.005 €
Zusätzlich zahlen die Pflegekassen zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen in der vollstationären Pflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen prozentualen Leistungszuschlag, gestaffelt nach der Dauer der Pflege, in Höhe von:
- 15 Prozent in den ersten zwölf Monaten
- 30 Prozent nach zwölf Monaten
- 50 Prozent nach 24 Monaten
- 75 Prozent nach 36 Monaten
Mit den Leistungen der Pflegekasse werden die Pflegekosten häufig nur anteilig abgedeckt. Für die Restkosten sowie die Kosten der Unterkunft und Verpflegung müssen die Bewohner - soweit ihnen die finanziellen Mittel hierfür zu Verfügung stehen - selbst aufkommen. Ist dieses nicht möglich, kann hierfür Sozialhilfe in Betracht kommen. Die Investitionskosten werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen durch die Zahlung von Pflegewohngeld beglichen.
Pflegewohngeld
Bei einem vollstationären, dauernden Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim stellt die Einrichtung Investitionskosten in Rechnung. Kann die pflegebedürftige Person diese Kosten nicht selbst tragen, besteht die Möglichkeit auf Antrag Pflegewohngeld zu erhalten.
Pflegewohngeld deckt die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung, also die Kosten, die mit der Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden entstehen.
Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine Leistung, die nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt wird. Aufgrund der Regelung des § 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist Sozialhilfe nachrangig. Dieses bedeutet, dass vor dem Erhalt von Sozialhilfe zunächst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Dazu zählen insbesondere Einkommen, Vermögen und Forderungen gegen Dritte.
Da Sozialhilfe nach § 18 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe beim Sozialhilfeträger gewährt werden kann, ist eine rechtzeitige Mitteilung an den Kreis Recklinghausen spätestens am Tag des Einzugs der pflegebedürftigen Person in die Pflegeeinrichtung wichtig. Eine rückwirkende Gewährung von Sozialhilfe für Zeiträume vor der Bekanntgabe ist ausgeschlossen.
Zusätzliche Leistungen
Dem Bewohner einer Pflegeeinrichtung steht bei Sozialhilfegewährung durch den Kreis Recklinghausen neben den Aufenthaltskosten ein monatlicher Barbetrag (Taschengeld) zur Verfügung. Dieser darf für persönliche Bedürfnisse verwendet werden.
Kulturelle Teilhabe für Menschen mit Demenz
Die RuhrKunstMuseen haben sich zum Ziel gesetzt, Kunstschätze des Reviers für Besucher jeden Alters, mit und ohne Handicap, zugänglich zu machen. Sie rückten den demografischen Wandel der Gesellschaft ins Rampenlicht und entwickelten spezielle Angebote für alternde Menschen. Sinnlichkeit, Emotion und ergebnisoffenes Kunst-Gucken sind die Anker neuartiger Erlebnisstrategien. Inzwischen haben zwölf RuhrKunstMuseen besondere Angebote auf der Agenda, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zugeschnitten sind.
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