Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Gemeinsam für ein besseres Leben mit Demenz

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) ist ein wichtiger Akteur in der Unterstützung von Menschen mit Demenz und ihren Familien in Deutschland. Als Dachverband von 132 Alzheimer-Gesellschaften auf örtlicher und Landesebene koordiniert die DAlzG die Arbeit ihrer Mitgliedsorganisationen und setzt sich auf Bundesebene für die Interessen von Betroffenen ein. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem ehrenamtlichen Engagement, das eine tragende Säule der Arbeit der DAlzG und ihrer Mitgliedsgesellschaften bildet.

Ehrenamtliches Engagement als Fundament der Unterstützung

Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Gerade in der Selbsthilfe bewegen Ehrenamtliche vieles. Die DAlzG würdigt dieses Engagement und lädt Interessierte dazu ein, sich zu beteiligen. Die DAlzG betont die unverzichtbare Rolle ehrenamtlicher Mitarbeiter. Ohne ihren Einsatz wäre die Situation von Familien mit Demenz in Deutschland noch prekärer. Ehrenamtliche übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben, entwickeln neue Projekte und gestalten das gesellschaftliche Miteinander.

Vielfältige Aufgabenfelder für Ehrenamtliche

In den Alzheimer-Gesellschaften engagieren sich zahlreiche Menschen ehrenamtlich, beispielsweise in der Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen mit Demenz. Sie entwickeln neue Projekte und gestalten das gesellschaftliche Miteinander mit. Die Aufgabenfelder sind vielfältig und bieten Raum für individuelle Interessen und Fähigkeiten.

Neues Projekt: Ehrenamtliche Begleitung von Menschen mit beginnender Demenz

Die DAlzG hat ein neues Projekt zur ehrenamtlichen Begleitung von Menschen mit beginnender Demenz ins Leben gerufen. Gerade in dieser ersten Phase haben Betroffene viele Fragen und benötigen einen Ansprechpartner, um sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Ehrenamtliche Erstbegleiter unterstützen sie dabei von Anfang an.

Um auf diese Aufgabe vorzubereiten, schulen Vereine und Initiativen vor Ort ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter anhand eines Curriculums, das von der DAlzG erstellt wurde.

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Möglichkeiten des Engagements vor Ort

Wer sich im Bereich Demenz engagieren möchte, findet vor Ort viele Möglichkeiten. Die DAlzG und ihre Mitgliedsgesellschaften bieten eine Vielzahl von Projekten und Initiativen, in denen sich Ehrenamtliche einbringen können.

Struktur und Organisation der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz wird als Arbeitgeber von Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen mit durchschnittlich 4,4 von 5 Punkten bewertet. In der Branche Sonstige Branchen schneidet Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz besser ab als der Durchschnitt (3,5 Punkte). Basierend auf den Bewertungen der letzten 2 Jahre würden 100% der Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz als Arbeitgeber weiterempfehlen.

Anhand von insgesamt 4 Bewertungen schätzen 75% ihr Gehalt und die Sozialleistungen als gut oder sehr gut ein.

Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Deutsche Alzheimer Gesellschaft“ mit dem Namenszusatz „Selbsthilfe Demenz“ und nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz „eingetragener Verein“, in der abgekürzten Form „e.V.“. Er hat seinen Sitz in Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für Behinderte sowie der Forschung und Wissenschaft. Er ist Bundesverband der Landesverbände, örtlichen und regionalen Alzheimer-Gesellschaften sowie von Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen und Selbsthilfeinitiativen, die nicht einer Alzheimer Gesellschaft angeschlossen sind. Er entwickelt und fördert Hilfen für alle von der Alzheimer-Krankheit oder von anderen Demenzerkrankungen betroffenen Menschen. Dies schließt Angehörige und alle an der Versorgung beruflich oder als sonstige Helfer Beteiligten ein. Grundlage der Arbeit ist die Überzeugung von der Würde des Menschen mit Behinderung.

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Der Verein will insbesondere:

  • Verständnis und Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung für die Alzheimer- Krankheit oder andere Demenzerkrankungen durch Information und Öffentlichkeitsarbeit fördern,
  • Gesundheits- und sozialpolitische Initiativen anregen und bereits vorhandene unterstützen,
  • Möglichkeiten der Krankheitsbewältigung bei Menschen mit Demenz und die Selbsthilfetätigkeit bei Angehörigen verbessern,
  • für die Betreuenden durch Aufklärung, emotionale Unterstützung und öffentliche Hilfen Entlastung schaffen,
  • Fachtagungen und Konferenzen organisieren und durchführen,
  • die wissenschaftliche Forschung im Bereich Demenz unterstützen, indem die Arbeit von Wissenschaftlern, Forschern und Forschungseinrichtungen im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO finanziell unterstützt wird, diese Arbeit zeitnah veröffentlicht und in Beiräten von Forschungsvorhaben aktiv mitgearbeitet wird, sowie dafür sorgen, dass Menschen mit Demenz durch die Teilnahme an Forschungsvorhaben nicht unnötigen Belastungen und Risiken ausgesetzt werden,
  • an der Entwicklung und Erprobung neuer Betreuungsformen mitwirken.

Der Verein wird unmittelbar tätig durch:

  • Organisationshilfen für die Gründung neuer, Beratung und Interessenvertretung aller bestehenden Landesverbände, örtlichen und regionalen Gesellschaften,
  • Herausgabe von Informationen für Gruppen und Einzelpersonen und Organisation von Erfahrungsaustausch,
  • Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und Schulungsprogrammen,
  • die Zusammenarbeit mit der europäischen Alzheimer Gesellschaft (Alzheimer Europe), der internationalen Alzheimer Gesellschaft (ADI) und anderen steuerbegünstigten anerkannten nationalen Gesellschaften, sofern ihre Ziele und Tätigkeiten der Gesellschaft entsprechen,
  • Entwicklung und Verwirklichung von Fundraising-Programmen in Abstimmung mit den Mitgliedsgesellschaften,
  • die gemeinschaftliche und unentgeltliche Interessenvertretung, Beratung, Vertretung und Prozessvertretung der Mitglieder in allen Bereichen des Sozialrechts und des Schwerbehindertenrechts sowie die Geltendmachung von Rechten behinderter und chronisch kranker Menschen im Wege der Verbandsklage, soweit dies rechtlich zulässig ist. Zur Durchsetzung individueller Rechtsansprüche von Menschen mit Demenz im Bereich des Sozial- und Verwaltungsrechts, die Präzedenzfallcharakter haben, kann der Verein einen Rechtshilfefonds einrichten.

Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG („Ehrenamtspauschale“) ausgeübt werden. Der Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen nach § 670 BGB bleibt davon unberührt. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Mitgliedschaft

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft kann jede natürliche und juristische Person als Mitglied aufnehmen, wenn dadurch die in den §§ 2 und 3 der Satzung genannten Ziele gefördert werden. Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Förderer. Ordentliche Mitglieder müssen die in § 2 Abs. 2 und § 3 genannten Voraussetzungen erfüllen. Ordentliches Mitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft können nur solche Landesverbände, Alzheimer Gesellschaften und Vereine werden, die die Rechtsform eines eingetragenen Vereins haben, als mildtätig und/oder gemeinnützig anerkannt sind, grundsätzlich allen Personen offen stehen, die in den §§ 2 und 3 genannten Ziele unterstützen, die "Leitsätze der BAG Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen"in der jeweils aktuellen Fassung schriftlich akzeptiert haben und sich verpflichten, die Vereinsarbeit nach Maßgabe der „Leitsätze zur Qualität der Arbeit der Alzheimer-Gesellschaften“ zu leisten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit der einfachen Mehrheit. (§ 10 Abs. 3). Natürliche Personen können nicht mehr als Mitglied aufgenommen werden. Natürliche Personen, die bis zum 1.01.1998 Mitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft geworden sind, genießen Bestandsschutz. Ihre Mitgliedschaft bleibt bis zu ihrem Ende gem. Abs. 5 erhalten. Förderer kann jede volljährige natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele und Aufgaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu fördern. Förderer unterstützen die Arbeit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft durch Beiträge und Spenden; sie erlangen keinen Mitgliedsstatus.

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

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  • die Delegiertenversammlung (§ 7)
  • der Vorstand (§ 8)
  • Beiräte (§ 11)
  • das Kuratorium (§ 12)
  • die Arbeitsausschüsse (§ 13)

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Sie hat folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl zweier Rechnungsprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen
  • Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
  • Entgegennahme des Jahresberichts und des Berichts der Rechnungsprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
  • Bildung von Arbeitsausschüssen
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • Beschlussfassung über Anschluss an andere Organisationen
  • Beschlussfassung über Auflösung des Vereins.

Der Vorstand

Die Delegiertenversammlung wählt jeweils auf die Dauer von drei Jahren einen Vorstand. Dem Vorstand sollen Angehörige, professionelle und ehrenamtliche Betreuer sowie wissenschaftliche Fachleute angehören. Er besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu vier Beisitzern, die von der Delegiertenversammlung gewählt werden. Voraussetzung für das passive Wahlrecht ist die Mitgliedschaft in einer Mitgliedsgesellschaft der DAlzG. Weitere zwei Beisitzer können vom Vorstand kooptiert werden. Wiederwahl ist zulässig. Hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins haben kein passives Wahlrecht.

Engagement für ein besseres Leben mit Demenz

Die DAlzG engagiert sich umfassend für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Die DAlzG setzt sich für die Verbesserung der Versorgungssituation von Menschen mit Demenz ein und fördert die Forschung im Bereich Demenz. Die DAlzG ist Träger der Initiative Demenz Partner, die sich seit 2016 unter dem Motto „Demenz braucht Dich“ dafür einsetzt, Hemmschwellen und Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Demenz abzubauen. Bundesweit werden in 90-minütigen kostenlosen Basiskursen wichtiges Grundwissen und Erfahrungen für den alltäglichen Umgang mit Menschen mit Demenz vermittelt.

Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung

Die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der DAlzG. Sie schreibt daher regelmäßig, alle zwei Jahre eine Forschungsförderung aus für die Unterstützung von Forschungsvorhaben, die auf Verbesserungen im Bereich Demenz zielen. Seit dem Jahr 2000 hat die DAlzG bereits eine Vielzahl von Projekten mit insgesamt über 2,5 Millionen Euro gefördert.

Kooperationen und Netzwerke

Die DAlzG arbeitet mit verschiedenen Partnern und Netzwerken zusammen, um ihre Ziele zu erreichen. Dazu gehören unter anderem die europäische Alzheimer Gesellschaft (Alzheimer Europe), die internationale Alzheimer Gesellschaft (ADI), das Bundesministerium für Gesundheit und die Initiative Demenz Partner.

Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Die Zahl der Menschen mit Demenz wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Umso wichtiger ist es, die Versorgung und Unterstützung von Betroffenen und ihren Familien weiter zu verbessern. Die DAlzG steht vor der Herausforderung, die steigende Nachfrage nach ihren Angeboten zu bewältigen und neue Wege der Unterstützung zu entwickeln. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt dabei auf der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der Förderung von innovativen Versorgungsansätzen.

Leitlinien für die medizinische Praxis

Die DAlzG wirkt an der Entwicklung von Leitlinien für die medizinische Praxis mit, um eine optimale Versorgung von Menschen mit Demenz zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die S3-Leitlinie Demenzen und die interdisziplinäre S2k-Leitlinie für die medizinische Praxis: „Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen“.

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