Die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV) ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Parkinson und ihre Angehörigen. Sie bietet Unterstützung, Beratung und Informationen. Dieser Artikel beleuchtet, wie man eine Mitgliedschaft bei der DPV kündigen kann, und gibt einen Überblick über die relevanten Aspekte.
Mitgliedschaft in der Deutschen Parkinson Vereinigung
Die DPV -Bundesverband- e.V. bietet eine Reihe von Leistungen für ihre Mitglieder, darunter:
- Die Mitgliederzeitschrift "Leben mit Zukunft".
- Beratung bei medizinischen und psychologischen Problemen durch den Ärztlichen Beirat und den Psychologischen Beirat.
- Gemeinsame Ausflüge und Erfahrungsaustausch.
- Adressen von Ärzten oder spezialisierten Krankenhäusern und Reha-Kliniken.
- Bereitstellung von Informationsmaterial und Hilfsmitteln.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 55 Euro für Erstmitglieder, 29,50 Euro für Angehörige und mindestens 55 Euro für Fördermitglieder. Der Beitrag wird halbjährlich per Bankeinzug erhoben.
Kündigung der Mitgliedschaft bei der DPV
Form und Frist
Der Austritt aus der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG e.V.) erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Im Normalfall ist der Austritt nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben.
Gründe für eine Kündigung
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand seine Mitgliedschaft bei der DPV kündigen möchte. Einige mögliche Gründe sind:
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- Finanzielle Gründe: Die finanzielle Situation hat sich geändert, und die Mitgliedsbeiträge können nicht mehr aufgebracht werden.
- Mangelnde Nutzung der Leistungen: Die angebotenen Leistungen werden nicht oder nur selten genutzt.
- Umzug: Ein Umzug in eine andere Region, in der die DPV nicht aktiv ist.
- Persönliche Gründe: Veränderte persönliche Umstände, die eine Mitgliedschaft nicht mehr sinnvoll erscheinen lassen.
- Unzufriedenheit: Unzufriedenheit mit den Leistungen oder der Arbeit der DPV.
Vorlage für die Kündigung
Es gibt keine formellen Vorgaben für die Kündigung, aber es ist ratsam, ein schriftliches Kündigungsschreiben zu verfassen, das folgende Informationen enthält:
- Name und Anschrift des Mitglieds
- Mitgliedsnummer (falls bekannt)
- Datum der Kündigung
- Ausdrückliche Erklärung der Kündigung der Mitgliedschaft
- Bitte um Bestätigung der Kündigung
- Eigenhändige Unterschrift
Ein Muster-Kündigungsschreiben könnte wie folgt aussehen:
[Name und Anschrift des Mitglieds][Mitgliedsnummer, falls bekannt]Deutsche Parkinson Vereinigung[Adresse der DPV][Datum]## Betreff: Kündigung meiner MitgliedschaftSehr geehrte Damen und Herren,hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Deutschen Parkinson Vereinigung mit der Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer, falls bekannt] fristgerecht zum [Datum, falls gewünscht, sonst zum nächstmöglichen Termin].Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.Mit freundlichen Grüßen,[Unterschrift][Name in Druckbuchstaben]Wohin die Kündigung schicken?
Die Kündigung sollte an die auf dem Mitgliedsantrag angegebene Adresse gesendet werden. Im Zweifelsfall kann die aktuelle Adresse auf der Webseite der DPV oder bei der Bundesgeschäftsstelle erfragt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG)
Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG e.V.) ist ein Zusammenschluss von Parkinson-Ärztinnen und -Ärzten, Forscher:innen und anderen Berufsgruppen mit einschlägiger qualifizierter Ausbildung, die klinisch oder wissenschaftlich auf dem Gebiet der extrapyramidalen Bewegungsstörungen arbeiten. Die DPG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der geltenden Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Mitgliedschaft in der DPG
Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen werden, und zwar Ärzte und Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung, die nachweislich auf dem Gebiet der extrapyramidalen Bewegungsstörungen klinisch und/oder wissenschaftlich arbeiten. Außerordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die bereit und in der Lage sind, die Zwecke des Vereins durch Mitarbeit oder finanziell zu fördern. Die Mitgliedschaft in der DPG ist kostenlos.
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Beendigung der Mitgliedschaft in der DPG
Die Mitgliedschaft in der DPG erlischt durch Tod, durch Erlöschen der als Mitglied aufgenommenen juristischen Personen oder Vereinigungen, durch Austritt, durch Ausschließung, wenn das Mitglied eine Adressenänderung nicht mitgeteilt hat und die Adresse innerhalb eines Jahres nicht ausfindig gemacht werden kann. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Im Normalfall ist der Austritt nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf den Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
Weitere wichtige Informationen
Datenschutz
Die Mitgliederanträge und die damit übermittelten personenbezogenen Daten werden in Papierform und in elektronischer Form gespeichert. Die DGN Dienstleistungsgesellschaft mbH bearbeitet im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen die Mitgliedsanträge der Gesellschaft und speichert die Daten in einer Unternehmenssoftware. Die Prospot IT Beratung & Netzwerk GmbH liefert der DGN technischen Support und hat hierfür auch Zugriff auf die Daten der Mitglieder, verarbeitet diese Daten aber nicht. Mitglieder haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten.
DPV KOM
Die Gewerkschaft DPV KOM setzt sich in Deutschland für die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein. Informationen zur Kündigung der Mitgliedschaft bei DPV KOM sind in der Satzung der Interessensvertretung zu finden.
Kündigung bei DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH
Die Kündigung eines Vertrags mit DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH kann schriftlich erfolgen. Die Telefonnummer des Kundenservice ist 040 / 5555 78 09.
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