Epileptischer Anfall als Unfallursache: Ein komplexes Zusammenspiel von Krankheit, Verantwortung und Recht

Die Frage, ob und unter welchen Umständen epileptische Anfälle zu Verkehrsunfällen führen und welche Konsequenzen dies für Betroffene und die Gesellschaft hat, ist ein vielschichtiges Problemfeld. Es berührt medizinische, juristische und ethische Aspekte und erfordert eine differenzierte Betrachtungsweise. Der tragische Unfall in Hamburg-Eppendorf, bei dem im Frühjahr Dietmar Mues, Günter Amendt und zwei weitere Personen ums Leben kamen, hat diese Thematik auf schmerzhafte Weise ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Der Fall Caesar S., der den Unfall verursachte, wirft grundlegende Fragen nach der Verantwortung von Epileptikern im Straßenverkehr, der Rolle von Ärzten und Justiz sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz von Menschen mit Epilepsie auf.

Der Fall Caesar S.: Eine Chronologie tragischer Ereignisse

Die Lebensfreude vieler Menschen fand an einem sonnigen Vorfrühlingstag auf dem Bürgersteig einer stark befahrenen Hamburger Straßenkreuzung ein jähes Ende. Barbara Prinz, eine Kauffrau, wurde Zeugin eines der schlimmsten Verkehrsunfälle in der Geschichte der Hansestadt. Auf einer großen mehrspurigen Kreuzung im Stadtteil Eppendorf geriet ein silbergrauer Fiat Punto auf die Gegenfahrbahn, raste mit rund hundert Stundenkilometern bei Rot über eine Ampel, rammte ein schwarzes Golf-Cabrio, überschlug sich mehrfach und zerschellte inmitten einer Gruppe von Passanten. Drei Radfahrer, die an einer Verkehrsampel auf Grün warteten, waren sofort tot, eine Frau starb kurz danach im Krankenhaus. Unter den Opfern befanden sich der Schauspieler Dietmar Mues, seine Ehefrau Sibylle, der Autor Günter Amendt und die Designerin Angela Kurrer.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Fahrer des Fiat, Caesar S., wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung. S. ist seit vielen Jahren Epileptiker, und die Ermittler gehen davon aus, dass der Unfall mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen schweren Krampfanfall ausgelöst wurde. Die Frage, die sich stellt, ist, ob Caesar S. angesichts seiner Erkrankung überhaupt hätte Auto fahren dürfen.

Eine Vorgeschichte von Unfällen und Versäumnissen

Schon vor dem verheerenden Unfall in Hamburg-Eppendorf hatte der heute 39-Jährige drei schwere Verkehrsunfälle verursacht.

Im Alter von 21 Jahren wurde bei Caesar S. Epilepsie vermutet. Einen ersten heftigen Krampfanfall, einen sogenannten Grand Mal, erlitt er im Jahr 1993. Nach einem Klinikaufenthalt wurde zunächst ein Gelegenheitsanfall vermutet und keine regelmäßige Einnahme von Medikamenten verordnet.

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Der erste Verkehrsunfall ereignete sich am 5. Juli 2004. Caesar S. geriet mit seinem Auto auf der Bundesstraße 5 Richtung Pinneberg ohne erkennbaren Grund auf die Gegenfahrbahn. Sein Wagen prallte mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen zusammen, riss ein Verkehrszeichen aus der Verankerung und kam schließlich an einem Baum zum Stehen. Eine Frau wurde erheblich verletzt, S. erlitt eine Platzwunde am Kopf und einen Bandscheibenvorfall. Zum Unfallhergang gab S. an, ihm fehle jede Erinnerung. Ein Verfahren gegen ihn wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Nur knapp sechs Monate später, zwei Tage vor Heiligabend 2004, verursachte Caesar S. erneut eine folgenschwere Kollision. Mit dem Audi seiner Mutter rammte er auf einer Landstraße bei Elmshorn dreimal den vor ihm fahrenden Wagen und kam dann in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab. Der Audi flog zehn Meter durch die Luft und stieß gegen eine Lärmschutzwand. Wieder versicherte er, sich an nichts erinnern zu können. Zeugen war aufgefallen, dass Caesar S. unmittelbar nach dem Unfall heftig gekrampft hatte. Auch im Krankenhaus vermuteten die Ärzte einen cerebralen Krampfanfall als Unfallursache und forderten S. dringend auf, nicht mehr Auto zu fahren und seine Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen. Ein Ermittlungsverfahren wurde wie nach dem ersten Unfall eingestellt.

Bei einer neurologischen Untersuchung im Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf wurde im Juli 2005 eine "generalisierte idiopathische Epilepsie" diagnostiziert. Die Ärzte verschrieben S. das Anti-Epileptikum Valproinsäure.

Trotz der Erkrankung bescheinigte eine Hamburger Nervenärztin im Oktober 2005 Caesar S. per Attest die Fahrtüchtigkeit, wobei unberücksichtigt blieb, dass nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung Epileptikern in der Regel erst dann das Autofahren gestattet werden kann, wenn sie mindestens ein Jahr anfallsfrei geblieben sind.

Am 28. November 2008 verursachte er seinen dritten schweren Unfall auf der A 7 in Höhe der Anschlussstelle Kaltenkirchen. Sein Auto krachte auf der freien Überholspur plötzlich links in die Mittelschutzplanke, schleuderte quer über den Asphalt in die rechte Außenschutzplanke und landete entgegen der Fahrtrichtung wieder auf der Überholspur. Auch diesmal vermochte sich Caesar S. nicht zu erinnern, wie es zu der Karambolage kommen konnte. Noch am Unfallort berichtete er Autobahnpolizisten und Zeugen von seinem Blackout, seiner Epilepsieerkrankung und seiner Medikamenteneinnahme. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein von S., den er aber später zurückerhielt.

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Der Prozess und das Urteil

Gut ein Jahr nach dem Unfall in Eppendorf begann das Verfahren gegen Caesar S. vor dem Hamburger Landgericht wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen, fahrlässiger Körperverletzung sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.

Am 5. Juni wurde Caesar S. schließlich zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Außerdem wurde ihm der Führerschein für fünf Jahre entzogen.

Epilepsie und Fahrtüchtigkeit: Ein rechtlicher Graubereich

Der Fall Caesar S. wirft ein Schlaglicht auf die komplexen rechtlichen und medizinischen Fragen im Zusammenhang mit Epilepsie und Fahrtüchtigkeit. Grundsätzlich gilt, dass Menschen mit Epilepsie, die unter Anfällen leiden, nicht ohne Weiteres ein Fahrzeug führen dürfen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legen jedoch bestimmte Voraussetzungen fest, unter denen Ausnahmen möglich sind.

Gesetzliche Bestimmungen und Begutachtungsleitlinien

Nach einem ersten epileptischen Anfall muss ein Arzt feststellen, ob es ein Gelegenheitsanfall war oder ob es sich um eine beginnende Epilepsie handelt. Bei einem ersten Anfall mit einem konkreten Auslöser, beispielsweise bei ausgeprägtem Schlafentzug, wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

In der Regel dürfen Epileptiker nicht am Steuer eines Autos sitzen. Ausnahmen sind möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

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  • Mindestens ein Jahr Anfallsfreiheit, auch bei Medikamenteneinnahme.
  • Keine Nebenwirkungen von Therapien, die Probleme beim Fahren machen könnten.

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung konkretisieren diese Anforderungen und geben Ärzten und Behörden eine Orientierungshilfe bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit von Epileptikern. Sie definieren unter anderem Zeiträume ohne Anfälle, die für den Erwerb und die Aufrechterhaltung einer Fahrerlaubnis erforderlich sind. Für das Führen eines PKW gilt beispielsweise, dass die Fahrerin oder der Fahrer nach mehreren Anfällen ein Jahr lang anfallsfrei sein muss oder dass ein einmaliger Anfall sich nach sechs Monaten nicht wiederholt haben darf.

Die Problematik interiktaler epilepsietypischer Entladungen (IEP)

Neben den eigentlichen Anfällen können auch sogenannte interiktale epilepsietypische Entladungen (IEP) die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Diese sind viel häufiger als die eigentlichen Anfälle, werden in der Regel von den Betroffenen nicht wahrgenommen und können nur in einer Elektroenzephalografie (EEG) nachgewiesen werden. Der Schweregrad der Beeinträchtigung durch IEP kann von einer vernachlässigbaren Einschränkung bis hin zur Unfähigkeit reichen, beispielsweise ein Stoppschild zu erkennen, und dadurch einen Unfall zu verursachen.

Eine aktuelle Studie des Epilepsiezentrums Frankfurt Rhein-Main hat die Folgen von IEP auf die Fahrtüchtigkeit von Epilepsie-Patientinnen und -Patienten untersucht und Methoden zur Einschätzung dieser Auswirkungen überprüft. Die Studienergebnisse können dazu beitragen, dass bisher als risikoreich eingestufte Menschen mit Epilepsie wieder eine Fahrerlaubnis erhalten und somit ein Stück Lebensqualität zurückgewinnen - nicht zuletzt deshalb, weil die Empfehlungen Ärztinnen und Ärzten dabei helfen, den Einfluss klinisch relevanter IEP-Effekte auf die Fahrtüchtigkeit einzelner Betroffener besser einzuschätzen.

Verantwortung und Schuld: Eine ethische Herausforderung

Der Fall Caesar S. verdeutlicht, dass die Frage der Schuld und Verantwortung bei Verkehrsunfällen, die durch epileptische Anfälle verursacht werden, ethisch komplex ist. Einerseits kann dem Fahrer im Moment des Anfalls möglicherweise keine direkte Schuld zugewiesen werden, da er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. Andererseits stellt sich die Frage, ob er nicht bereits im Vorfeld durch sein Verhalten, beispielsweise durch das Ignorieren ärztlicher Ratschläge oder das Verschweigen von Anfällen, eine Verantwortung für den Unfall übernommen hat.

Die Rolle der Ärzte und der Justiz

Auch die Rolle der Ärzte und der Justiz ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Ärzte haben die Pflicht, ihre Patienten über die Risiken der Epilepsie und die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit aufzuklären. Sie müssen gegebenenfalls auch die Behörden informieren, wenn sie Zweifel an der Fahrtüchtigkeit eines Patienten haben. Die Justiz muss im Einzelfall prüfen, ob ein Fahrer aufgrund seiner Erkrankung und seines Verhaltens eine Schuld an einem Unfall trägt und welche Konsequenzen dies haben soll.

Die gesellschaftliche Perspektive

Schließlich ist auch die gesellschaftliche Perspektive von Bedeutung. Menschen mit Epilepsie dürfen nicht stigmatisiert oder diskriminiert werden. Gleichzeitig muss die Gesellschaft aber auch vor den Risiken geschützt werden, die von unkontrollierten epileptischen Anfällen im Straßenverkehr ausgehen können. Es gilt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Betroffenen und den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit zu finden.

Prävention und Aufklärung: Wege zu mehr Sicherheit

Um das Risiko von Verkehrsunfällen durch epileptische Anfälle zu minimieren, sind präventive Maßnahmen und eine umfassende Aufklärung notwendig. Dazu gehören:

  • Eine verbesserte Aufklärung von Epileptikern über die Risiken der Erkrankung und die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit.
  • Eine Sensibilisierung der Ärzte für die Problematik und eine Stärkung ihrer Rolle bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit.
  • Eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen und Begutachtungsleitlinien an den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse.
  • Eine Förderung der Forschung im Bereich der Epilepsie und der Entwicklung neuer Behandlungsmethoden.
  • Eine offene und vorurteilsfreie Kommunikation über Epilepsie in der Öffentlichkeit, um Stigmatisierung und Diskriminierung abzubauen.

Ein aktuelles Beispiel aus Berlin

Ein aktuelles Beispiel aus Berlin zeigt, wie brisant die Thematik auch heute noch ist: Im September kamen vier Fußgänger ums Leben, als ein SUV in eine Menschengruppe raste. Als Ursache wurde ein epileptischer Anfall des Fahrers vermutet. Der Fall löste eine erneute Diskussion über die Sicherheit im Straßenverkehr und die Verantwortung von Menschen mit Epilepsie aus.

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