Epileptische Anfälle können für Betroffene und Umstehende beängstigend sein. Es ist wichtig zu wissen, wie man in solchen Situationen richtig reagiert, um Verletzungen zu vermeiden und die bestmögliche Hilfe zu leisten. Obwohl der Epipen primär zur Behandlung von Anaphylaxie (allergischen Schocks) eingesetzt wird, gibt es Notfallsituationen bei Epilepsie, in denen spezielle Medikamente erforderlich sind. Dieser Artikel beleuchtet die Anwendung von Notfallmedikationen bei epileptischen Anfällen und gibt Hinweise zum richtigen Verhalten im Notfall.
Epileptische Anfälle: Was passiert und wie man reagiert
Viele Menschen sind unsicher, wie sie reagieren sollen, wenn jemand einen epileptischen Anfall hat. Dabei ist das richtige Verhalten gar nicht so kompliziert. Einige wenige Regeln können helfen. Es gibt verschiedene Anfallsformen. Zudem hängt es von der Stärke des Anfalls und der Situation ab, wie man sich am besten verhält. Grundsätzlich ist es am wichtigsten, ruhig zu bleiben und Betroffene vor Verletzungen zu schützen. Die meisten Anfälle sind nicht gefährlich und nach wenigen Minuten vorbei. Manche Menschen sind nur kurz abwesend oder haben Muskelzuckungen. Bei solchen kleinen Anfällen besteht in der Regel keine Gefahr. Dennoch können die Betroffenen hinterher sehr verunsichert oder ängstlich sein und sich schlecht fühlen. Dann kann es wichtig sein, ihnen beizustehen und Sicherheit zu geben.
Erkennen und Handeln bei verschiedenen Anfallsformen
Bei manchen Anfällen ist das Bewusstsein eingeschränkt und das Verhalten besonders auffällig. Wer einen solchen Anfall hat, kann verwirrt oder orientierungslos wirken. In dieser Situation ist es wichtig, zu verhindern, dass die betroffene Person sich in Gefahr begibt und beispielsweise auf die Straße läuft. Wenn möglich, sollte man sie dennoch ruhig und ohne Gewalt aus der Situation herausführen. Hektik und zu hartes Anfassen könnten sie zu unerwarteten Reaktionen verleiten. Besser ist es, Halt und Nähe zu vermitteln, verständnisvoll zu bleiben und einfach da zu sein.
Erste Hilfe Maßnahmen während eines Anfalls
- Vor Verletzungen schützen: Wichtig ist vor allem, auf den Kopf zu achten. Man kann zum Beispiel eine Jacke oder ein Kissen unter den Kopf legen, die Brille abnehmen und gefährliche Gegenstände außer Reichweite bringen. Auf keinen Fall sollte die oder der Betroffene während des Anfalls festgehalten oder zu Boden gedrückt werden. Dem Anfall sollte man soweit es geht seinen Lauf lassen.
- Atemwege freihalten: Sitzt die Kleidung am Hals eng, sollte man sie lockern. Es kann passieren, dass sich der Betroffene auf die Zunge beißt. Dennoch sollte man während des Anfalls nicht den Mund öffnen oder einen Gegenstand zwischen die Zähne schieben. Nach dem Anfall ist es wichtig zu kontrollieren, ob die Atemwege frei sind.
- Dableiben: Den Betroffenen nicht allein lassen; auch nicht, um Hilfe zu holen - außer es wird unbedingt nötig, weil der Anfall nicht aufhört.
- Auf die Uhr schauen: Wie lange der Anfall dauert: Meist beginnt ein Anfall plötzlich und ist nach 1 oder 2 Minuten wieder vorbei. Selten dauert ein Anfall länger als fünf Minuten. Wenn doch, ist dies ein Notfall - dann muss unter der Nummer 112 eine Notärztin oder ein Notarzt gerufen werden.
Was nach dem Anfall zu tun ist
Nach dem Anfall dableiben und helfen: Eine Person, die einen Anfall hinter sich hat, kann einige Zeit benötigen, um wieder zu sich zu kommen. Vielleicht hat sie einen Wunsch oder braucht Orientierung. Manche Menschen sind sehr müde und möchten sofort schlafen. Sie werden am besten in die stabile Seitenlage gebracht. Wichtig ist außerdem, Schamgefühle zu beachten und zu vermeiden, dass sich etwa bei einem Anfall in der Öffentlichkeit viele Menschen ansammeln. Es kann auch passieren, dass während eines Anfalls ungewollt Urin abgeht.
Wann der Notruf gewählt werden muss
Bei einem großen Anfall muss nicht immer der Rettungsdienst gerufen werden: Geht er schnell vorüber und kommt die Person schnell wieder zu sich, kann man besprechen, ob eine Notärztin oder ein Notarzt gerufen werden soll. Der Anfall dauert länger als fünf Minuten. Es kommt zu mehreren Anfällen hintereinander. Es gibt Atemprobleme. Es kam zu Verletzungen. Man weiß, dass es der erste Anfall war. Die Person kommt nicht wieder zu sich.
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Der Epilepsie-Notfallausweis
Einige Betroffene haben einen Epilepsie-Notfallausweis dabei, der Informationen über die Erkrankung, benötigte Medikamente und Kontaktpersonen enthält. Manche Menschen mit Epilepsie tragen ständig ein Notfallmedikament bei sich, damit Personen, die einen Anfall miterleben, es einsetzen können. Dauert ein Anfall länger an, kann das Medikament als Tablette in die Wangentasche gelegt oder als Creme über eine kleine Tube in den After gespritzt werden, um den Anfall zu beenden. Die Notärztin oder der Notarzt kann Medikamente in die Vene spritzen.
Es kann hilfreich sein, sich zu merken, wie genau der Anfall abgelaufen ist. Genaue Beobachtungen können Ärztinnen und Ärzten später bei der Diagnose helfen. Viele Menschen mit Epilepsie sind wenige Minuten nach dem Anfall völlig wiederhergestellt.
Notfallmedikation bei Epilepsie: Wann und wie?
Einige Betroffene haben einen Epilepsie-Notfallausweis dabei, der Informationen über die Erkrankung, benötigte Medikamente und Kontaktpersonen enthält. Manche Menschen mit Epilepsie tragen ständig ein Notfallmedikament bei sich, damit Personen, die einen Anfall miterleben, es einsetzen können. Dauert ein Anfall länger an, kann das Medikament als Tablette in die Wangentasche gelegt oder als Creme über eine kleine Tube in den After gespritzt werden, um den Anfall zu beenden. Die Notärztin oder der Notarzt kann Medikamente in die Vene spritzen.
Verfügbare Darreichungsformen für den Notfall
Für die Erstversorgung im Notfall durch Angehörige, Lehrer und Pflegepersonal werden andere Darreichungsformen angeboten. Clevere Lösungen sind hier wichtig, weil viele Epilepsie-Patientinnen und Patienten während eines Anfalls nicht einfach eine Tablette schlucken können:
- Für Kinder und Jugendliche wird häufig Midazolam in flüssiger Form eingesetzt, da es während eines Anfalls einfach mit vorgefüllten Applikationsspritzen in die Wangentasche gegeben werden kann. Der Wirkstoff wird dann über die Wangenschleimhaut aufgenommen, ohne dass der/die Betroffene diesen schlucken muss.
- Für Kinder und auch Erwachsene ist Diazepam in sogenannten Rektaltuben erhältlich und wird über den After angewendet, um gefährliche Anfälle schnell zu unterbrechen.
In vielen Fällen wird diese Notfallmedikation nur von Notärztinnen und Notärzte oder Rettungsassistentinnen verabreicht. In Rücksprache mit dem/der Arzt/Ärztin erhalten aber auch Eltern von epilepsiekranken Kindern oder die Partnerinnen von Epilepsie-Patientinnen und Patienten entsprechende Benzodiazepine zur Verabreichung im Notfall.
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Der Status epilepticus: Ein lebensbedrohlicher Notfall
Der „Status epilepticus“ ist ein potentiell lebensbedrohlicher Notfall. Er beschreibt einen langanhaltenden epileptischen Anfall, der sich aus allen Anfallsformen heraus entwickeln kann. Im klinischen Alltag wird ein konvulsiver Anfall (Krampfanfall, i.d.R. generalisiert-tonisch-klonischer Anfall), der länger als 5 Minuten anhält, als Status epilepticus bezeichnet. Ein Status epilepticus birgt die Gefahr, dass es während dieses lange andauernden Anfalls zu einer erheblichen Schädigung des Gehirns bzw.
Der non-konvulsive Status epilepticus ist ein anhaltender fokaler Anfall ohne motorische Symptome, oder eine lang anhaltende Absence (Absence-Status). Ab einer Dauer von 15 bis 20 Minuten spricht man von einem non-konvulsiven Status epilepticus. Die Betroffenen sind in der Regel ansprechbar, jedoch ist das Bewusstsein gestört.
Bei einem epileptischen Notfall, dem Status epilepticus, ist schnelles Handeln wichtig. Notfallmedikamente die auch von Laien angewendet werden können, stellen eine wertvolle Hilfe bei der Einleitung der Behandlung dar.
Wann muss medikamentös eingegriffen werden?
Wenn der Anfall länger als fünf Minuten dauert (Status epilepticus). Wenn auf den ersten Anfall direkt ein zweiter Anfall folgt, ohne dass der/die Patient*in zwischendurch wieder zu Bewusstsein gelangt ist. Wenn es durch den Anfall zu Verletzungen gekommen ist, z. B. Wenn es sich um den ersten epileptischen Anfall des/der Betroffenen handelt.
Beobachtung und Dokumentation
Beobachten Sie den Anfall gut und notieren oder merken Sie sich, was genau passiert, welche Körperteile betroffen sind und wie lange der Anfall dauert. Beobachten und möglichst Notizen oder ein Handyvideo machen, denn sorgfältige Angaben über das Bild und die Dauer des Anfalls sind später für Ärztinnen und Ärzte von großer Wichtigkeit.
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Die Rolle von Schulen und Betreuungseinrichtungen
Wenn Schülerinnen und Schüler allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen besuchen, sind sie während des Besuchs dieser Einrichtungen gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII). Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht auch dann, wenn sie an Betreuungsmaßnahmen teilnehmen, die von der Schule oder im Zusammenwirken mit der Schule unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführt werden.
Medikamentengabe in der Schule: Versicherungsschutz und Haftung
Ob der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Zusammenhang mit der Medikamentengabe besteht, richtet sich danach, ob die Personensorge auf die Schule als solche oder auf die Lehrkraft bzw. Betreuungsperson übergegangen ist. Für die Schülerinnen und Schüler besteht bei einer geplanten (vorsorglichen) und während des Schulbesuchs notwendigen Medikamentengabe dann Versicherungsschutz, wenn die Medikamentengabe als Teil der Personensorge von den Erziehungsberechtigten auf die Schule oder eine Lehrkraft/Betreuungsperson übertragen worden ist. Erleidet ein Kind einen Gesundheitsschaden, weil die gebotene und vereinbarte Medikamentengabe unterlassen wurde, besteht kein Anspruch auf Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die Behandlungskosten des Kindes übernimmt in diesem Fall die für das Kind zuständige Krankenkasse.
Haftung von Lehrkräften und schulischem Personal
Schulisches Personal, das unter den o.g. Voraussetzungen die medizinischen Hilfeleistungen an Schülerinnen und Schülern durchführt, ist grundsätzlich vor Schadensersatzansprüchen wegen eines Personenschadens geschützt. Darüber hinaus ist die versorgende Person in diesem Fall von der direkten Haftung gegenüber dem Geschädigten freigestellt.
Erleiden Schülerinnen oder Schüler während des Schulbesuchs durch die Gabe von Medikamenten durch eine Lehrkraft einen Schulunfall, gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung nach den §§ 104 ff. SGB VII. Danach ist eine zivilrechtliche Haftung der Lehrkraft auf Ersatz für den entstandenen Personenschaden grundsätzlich ausgeschlossen, auch dann, wenn die Medikamente fehlerhaft verabreicht wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lehrkraft angestellt oder verbeamtet ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Lehrkraft die Schädigung vorsätzlich herbeigeführt hat. In diesem Fall ist die Lehrkraft nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Unfallversicherungsträger gemäß § 110 SGB VII Ersatz der durch den Versicherungsfall entstandenen Aufwendungen geltend machen, allerdings nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches.
Haftung von Betreuerinnen und Betreuern
Pädagogisches Personal der Schule, von ihr eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer aber auch weitere durch die jeweiligen Träger (Betreuungsvereine) beschäftige Personen genießen in der Regel Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Sieben - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII) kraft Gesetzes. Diesem „Versicherten-Status“ kommt haftungsrechtlich insoweit eine Bedeutung zu, als nach §§ 104 ff. - insbesondere § 106 SGB VII - hier das sogenannte „Haftungsprivileg“ der gesetzlichen Unfallversicherung zum Tragen kommt.
Danach gilt die Haftungsbeschränkung auch für Betriebsangehörige desselben Unternehmens gegenüber den Schülerinnen und Schülern. Dies aber nur wenn man die durch z.B. den „Betreuungsverein“ geleistete Tätigkeit insgesamt dem „Unternehmen Schule“ zurechnet. Sofern es sich bei Betreuern tatsächlich um „Beschäftigte“ oder zweifelsfrei „Betriebsangehörige“ der Betreuungsinstitution handelt, die letztendlich in den Schulbetrieb integriert sind, wirkt das „Haftungsprivileg“ der gesetzlichen Unfallversicherung.
Forderungen nach medizinischer Fachkraft an Schulen
Bereits 2017 hatte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann erklärt, dass durch die Inklusion der Anspruch an eine medizinische Versorgung der Kinder auch an Regelschulen steige. „Und da geht es nicht um Schnupfen, sondern zum Beispiel um Krebs, Epilepsie und schwerwiegende Allergien sowie chronische Erkrankungen“, so Beckmann. „Die Schulgesetze regeln in unterschiedlicher Weise die Bestimmungen zu Assistenz bei der Medikamentengabe. Um ‘Bitten’ der Eltern nachzukommen und Inklusion zu ermöglichen, begeben sich Lehrkräfte in Graubereiche des Rechts.
Beckmann sagte: „Lehrkräfte haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die medizinische Betreuung, die Medikamentengabe und Präventionskurse müssen von Schulgesundheitsfachkräften übernommen werden.“ Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) forderte einen flächendeckenden Einsatz von medizinisch ausgebildetem Personal an Schulen. „Es gibt steigende Erkrankungsraten mit chronischen Krankheiten. Auch und insbesondere das Auftreten von Diabetes Typ2-Erkrankungen haben sich in den letzten Jahren verfünffacht. Kinder, die chronische Krankheiten haben, benötigen fortlaufend, auch während des Schulalltags, medizinische Assistenz“, erklärte der Präsident des BVKJ, Dr. Der Arzt unterstrich: „Medizinische Assistenz an der Schule sollte nur von medizinischen Fachkräften ausgeübt werden. Wir erkennen das hohe Engagement der Lehrkräfte an, aber stellten fest: Das darf kein Dauerzustand sein. Deshalb fordern wir von der Politik einen entschiedenen Kurswechsel, damit Deutschland endlich in dieser Frage zu einem weltweiten Standard aufschließt.“ Modellversuche zum Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften laufen in Hessen und Brandenburg.
Epinephrin (Adrenalin): Anwendung bei Anaphylaxie
Epinephrin (Adrenalin) gehört zur Wirkstoffgruppe der Katecholamine und ist ein natürliches Hormon des Nebennierenmarks. Als Arzneimittel wird Epinephrin zur Behandlung einer Anaphylaxie (anaphylaktischer Schock), Asthma, zur Blutstillung und für die Reanimation angewendet. Es ist wichtig zu betonen, dass Epinephrin primär bei Anaphylaxie eingesetzt wird und keine Standardmedikation bei epileptischen Anfällen darstellt.
Anwendungsgebiete von Epinephrin
Epinephrin wird hauptsächlich bei akuten Notfällen wie Reanimation oder schweren allergischen Reaktionen (z. B. anaphylaktischer Schock) eingesetzt. Weitere Anwendungsgebiete sind:
- Blutstillung
- Reanimation
- Asthma
Wirkmechanismus von Epinephrin
Epinephrin ist ein sympathomimetisches Amin, das ein starkes Stimulans sowohl der Alpha- als auch der Beta-Rezeptoren ist. Über die Stimulation der Alpha-Rezeptoren hat Epinephrin eine stark gefäßverengende Wirkung, was einer Vasodilatation und der erhöhten Gefäßpermeabilität entgegenwirkt, die zu einem Verlust an intravaskulärer Flüssigkeit und anschließender Hypotonie führen kann, den wichtigsten pharmakotoxikologischen Merkmalen eines anaphylaktischen Schocks. Durch Stimulation der bronchialen Beta-Rezeptoren wirkt Epinephrin zudem stark bronchodilatatorisch.
Dosierung und Anwendung von Epinephrin
Die Dosierungsempfehlungen unterscheiden sich je nach Indikation und können der jeweiligen Fachinformation entnommen werden. Die wirksame Dosis bei der Behandlung des anaphylaktischen Schocks liegt normalerweise in einem Bereich von 0,005 - 0,01 mg/kg Körpergewicht, es können aber in einigen Fällen auch höhere Dosen notwendig sein. Bei der nasalen Anwendung im Falle einer schweren allergischen Reaktion vom Typ I wird als Anfangsdosis eine einmalige Gabe von 2 mg Adrenalin empfohlen.
Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Epinephrin
Die Nebenwirkungen von Epinephrin ergeben sich aus der starken zentralen Wirkung und sind überaus vielfältig. Angesichts des lebensrettenden Einsatzes überwiegt der Nutzen mögliche Risiken deutlich. Zu den häufigen unerwünschten Wirkungen, die auch bei niedrigen Dosierungen von Adrenalin (Epinephrin) auftreten können, gehören:
- Palpitationen, Tachykardie, erhöhter Blutdruck
- Schwitzen
- Übelkeit, Erbrechen
- Atembeschwerden, Hautblässe
- Schwindel, Schwäche, Tremor
- Kopfschmerzen
- Beklommenheit, Nervosität, Angstgefühle
- Kältegefühl an den Extremitäten
Mit folgenden Arzneimitteln kann es bei der Anwendung von Epinephrin zu Wechselwirkungen kommen: Trizyklische Antidepressiva, kombinierte Serotonin-Noradrenalin-Antidepressiva, COMT-Hemmer, Schilddrüsenhormone, Theophyllin, Oxytocin, Parasympatholytika, bestimmte Antihistaminika, Levodopa und Alkohol. Nicht-selektive Beta-Rezeptorenblocker können in Kombination mit Epinephrin schwere Hypertonie und Bradykardie auslösen.
Kontraindikationen und Warnhinweise für Epinephrin
Epinephrin darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Adrenalin/ Epinephrin oder einen der sonstigen Bestandteile des jeweiligen Arzneimittels. Für die Verwendung von Epinephrin während eines allergischen Notfalls gibt es keine absoluten Kontraindikationen. Bei der Anwendung von Epinephrin sind folgende Warnhinweise zu beachten: Aufklärung bei Verordnung, nasale Anwendung bei Kindern und bei verstopfter Nase, Hinweise zur Anaphylaxie und Vorsicht bei bestimmten Vorerkrankungen.
Wichtige Hinweise und Verhaltensregeln
Schulung des Umfelds bei chronischen Erkrankungen
Gerade bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie oder Asthma sei es wichtig, dass auch das Umfeld, zum Beispiel Großeltern, Babysitter, Lehrer, Erzieher und Trainer, über die Medikation und ihre Anwendung Bescheid wissen, insbesondere bei Notfallmedikamenten. Ist das Kind auf Notfallmedikamente wie Reliever, Glucagon-Spritze, Adrenalin-Autoinjektor, Midazolam-Lösung oder Diazepam-Mikroklistier angewiesen, sollte das gesamte Umfeld regelmäßig geschult werden.
Umgang mit Notfallmedikamenten
Eltern rät die Apothekerin, das Notfallmedikament jedes halbe Jahr einmal zur Hand zu nehmen und auch die Haltbarkeit zu prüfen. Mit abgelaufenen Pens könne man prima an Orangen die Anwendung üben. »Ich muss wissen, wo ist es und wie wende ich es an, sonst hilft das beste Notfallmedikament nicht.« Apotheken sollten auch Dummys zur Demonstration vorrätig halten.
Erste Hilfe bei epileptischen Anfällen: Zusammenfassung
Zuerst gilt es einige Grundregeln bei der ersten Hilfe zu beachten. Die meisten epileptischen Anfälle klingen nach einigen Sekunden, bis hin zu wenigen Minuten von allein ab. Es ist wichtig, die Patientinnen und Patienten vor Verletzungen am Kopf zu schützen und gegebenenfalls aus einer Gefahrenzone zu bringen, wenn der Anfall z. B. Ruhig bleiben: Ein epileptischer Anfall sieht für jeden Menschen beunruhigend aus, ist aber meist harmlos und nach wenigen Sekunden, aber meist nach höchstens zwei Minuten wieder vorbei. Es drohen dabei keine langfristigen Hirnschäden und es sterben keine Nervenzellen ab. Nur dann, wenn der Anfall länger als fünf Minuten dauert, müssen Sie aktiv werden, eventuell ein Notfellmedikament verabreichen (meist über den Mund oder als Zäpfchen) und einen Notarzt rufen. Auf die Uhr schauen und Beginn des Anfalls merken, ebenso wie das Ende. Verletzungen verhindern, vor allem am Kopf. Es kann sein, dass die Patientinnen und Patienten Ihren Unmut äußern oder Ihre Hilfsversuche abwehren. Bleiben Patientinnen und Patienten auch nach dem Anfall bewusstlos oder schlafen ein, ist das okay, solange die Atmung normal funktioniert. Falls Sie verunsichert darüber sind, wie Sie nun weiter vorgehen sollen, dann rufen Sie einen Notfallkontakt der Betroffenen an. Falls ein Notfallmedikament verabreicht wurde, informieren Sie die Notärzt'innen darüber. Denn diese müssen das bei der Gabe weiterer Medikamente berücksichtigen. Selbst ein sofort verabreichtes Notfallmedikament braucht einige Minuten, bis es wirkt. Viele Medikamente machen die Patientinnen und Patienten sehr müde und schläfrig, was nicht immer ein angenehmes Gefühl ist. Wenn Notärztinnen und Notärzte nicht wissen, dass ein Medikament verabreicht wurde, geben sie eventuell grundlos ein weiteres und die Patientinnen und Patienten fühlen sich nach dem Anfall umso schläfriger.
Dokumentation des Anfalls
Wenn möglich, eine Videoaufnahme mit dem Handy erstellen. Ist keine Videoaufnahme möglich, dokumentieren Sie die Dauer, die prägnantesten Symptome und den Ablauf des epileptischen Anfalls (Kaubewegungen oder andere Automatismen, welche Muskelgruppen zucken oder Krampfen, ging dem großen Anfall eine Aura voraus, z. B.
Verhalten bei fokalen Anfällen
Kommt es bei fokalen Anfällen zu Automatismen, so kann es sinnvoll sein, gefährliche Gegenstände aus der Hand der Betroffenen zu entfernen und sie aus Gefahrenzonen fernzuhalten. Auch dabei sollte man aber keinesfalls grob oder hektisch vorgehen. Bieten Sie Ihre Hilfe fortlaufend an, bis die Betroffenen sich erholt haben, aber drängen Sie nicht. Bieten Sie zum Beispiel Begleitung, Sitzmöglichkeiten oder den Anruf eines Arztes oder eines Notfallkontaktes der Patientinnen und Patienten an.
Amnesie nach Anfällen
Oft kommt es nach Anfällen zur Amnesie für die Dauer des Anfalls. Gerade bei kurzen Anfällen wie Absencen, die nur wenige Sekunden anhalten, ist es wichtig, dass Sie die Betroffenen danach über ihren Anfall informieren, damit sie diesen in einem Anfallskalender festhalten und Angehörige oder Ärztinnen und Ärzte darüber informieren können. Betroffene nicht allein lassen, bis die Verwirrtheit nachgelassen hat und sie sich wieder orientieren können. Auch Sprachstörungen sind ganz normale Nebenwirkungen.
Stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
Bleiben die Patientinnen und Patienten auch nach dem Anfall zunächst bewusstlos, dann Atemwege auf Erbrochenes und Speichel prüfen und davon befreien und Person spätestens jetzt in die stabile Seitenlage bringen.
Unruhezustand nach dem Anfall
Manchmal besteht nach dem Anfall ein Unruhezustand. Diesen sollte man ebenfalls geduldig abklingen lassen. Verwirrtheit und Sprachstörungen nach dem Anfall sind völlig normale Nebenwirkungen.