Alzheimer-Patienten benötigen eine individuelle und umfassende Betreuung. Ein Pflegekatalog kann helfen, die notwendigen Leistungen zu strukturieren und den Bedürfnissen des Einzelnen anzupassen. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte bei der Erstellung eines solchen Katalogs.
Einführung
Mit der Zunahme der alternden Bevölkerung steigt auch die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf. Es ist verständlich, dass die meisten Menschen den Wunsch haben, im Alter so lange wie möglich selbstständig und selbstbestimmt zu Hause zu leben. Dies kann jedoch eine Herausforderung sein, wenn Angehörige im Alltag nicht mehr allein zurechtkommen und Unterstützung benötigen. Ein Pflegekatalog für Alzheimer-Patienten ist ein Instrument, das sowohl den Betroffenen als auch den Pflegenden hilft, die benötigte Unterstützung zu identifizieren und zu organisieren.
Grundlagen der Pflege bei Alzheimer
Alzheimer ist eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die das Gedächtnis, das Denkvermögen und das Verhalten beeinträchtigt. Die Pflege von Menschen mit Alzheimer erfordert ein hohes Maß an Empathie, Geduld und Fachwissen. Ein strukturierter Pflegekatalog kann dazu beitragen, die Qualität der Pflege zu verbessern und die Belastung der pflegenden Angehörigen zu reduzieren.
Struktur eines Pflegekatalogs
Ein umfassender Pflegekatalog sollte verschiedene Bereiche abdecken, die für die Versorgung von Alzheimer-Patienten relevant sind. Dazu gehören:
Körperpflege
Die Körperpflege umfasst alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der persönlichen Hygiene und des Wohlbefindens beitragen. Hierzu zählen:
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- Kleine Körperpflege: Waschen des Gesichts, der Hände und des Intimbereichs.
- Erweiterte kleine Körperpflege: Zusätzlich zum Waschen auch das Kämmen und Rasieren.
- Große Körperpflege: Duschen oder Baden, einschließlich Waschen der Haare.
- Erweiterte große Körperpflege: Umfasst die große Körperpflege sowie das Eincremen der Haut und die Nagelpflege.
- Lagern/Betten: Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, sowie Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe.
Ernährung
Eine ausgewogene Ernährung ist für Alzheimer-Patienten von großer Bedeutung. Der Pflegekatalog sollte folgende Aspekte berücksichtigen:
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: Unterstützung beim Essen und Trinken, gegebenenfalls auch Sondenernährung.
- Zubereitung von Mahlzeiten: Vorbereiten von Mahlzeiten unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Vorlieben des Patienten. Dies beinhaltet die Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen.
- Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs.
Ausscheidung
Die Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege. Dazu gehören:
- Darm- und Blasenentleerung: Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung, z.B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen.
- Intimpflege
Mobilität
Die Förderung der Mobilität ist entscheidend, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Alzheimer-Patienten zu erhalten. Der Pflegekatalog sollte folgende Punkte umfassen:
- Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung: Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die Unterstützung im Haushalt kann dazu beitragen, dass Alzheimer-Patienten weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Hierzu zählen:
- Pflege der Wäsche und Kleidung: Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche, Pflege der Wäsche und Kleidung.
- Beheizen der Wohnung: Sicherstellung einer angenehmen Raumtemperatur.
Betreuungsleistungen
Neben den grundpflegerischen Leistungen sind Betreuungsleistungen von großer Bedeutung, um die Lebensqualität von Alzheimer-Patienten zu verbessern. Diese umfassen:
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- Begleitung: Anregung und Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, insbesondere Spaziergänge in der näheren Umgebung, Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten und Begleitung zu Friedhofsbesuchen.
- Beschäftigung: Anleitung und Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen, Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/ Nacht-Rhythmus, Unterstützung bei Hobby und Spiel, Hilfestellung zur Orientierung zur Zeit, zum Ort und zur Person sowie- Hilfe zur Förderung der Kommunikation.
- Beaufsichtigung: Anwesenheit der Betreuungsperson, z.B. um auch emotionale Sicherheit zu geben und Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung.
Leistungskomplexe und Zeitkontingente
Pflegedienste bieten in der Regel Leistungskomplexe an, die verschiedene Verrichtungen zusammenfassen. Es ist jedoch auch möglich, zeitabhängige Hilfen in Anspruch zu nehmen, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten sind. Einige Anbieter bieten anstelle der Leistungskomplexe mittlerweile ausschließlich Zeitkontingente für Pflegeleistungen an. Die in den Leistungskomplexen aufgezählten Verrichtungen stellen eine „Auswahl“ möglicher Inhalte des Gesamtkomplexes dar. Das schließt nicht aus, dass im Einvernehmen auch weitere Leistungen möglich sind, die in den Gesamtrahmen der Position fallen können bzw. einzelne Verrichtungen wegfallen, die nicht benötigt werden. Beachtet werden muss hierbei, dass kein eigenständiger Leistungskomplex entsteht, der bereits mit einer entsprechenden Position abgedeckt ist.
Finanzierung der Pflegeleistungen
Die Kosten für die Pflegeleistungen werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad des Patienten. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Alle Versicherten mit einem Pflegegrad haben Ansprüche auf Leistungen ihrer Pflegekassen. Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 monatlich „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen zuhause gepflegt werden. Sachleistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 monatlich beanspruchen, wenn sie durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause gepflegt und betreut werden.
Investitionskosten
Die Höhe der zusätzlich vom Pflegedienst in Rechnung zu stellenden Investitionskosten beträgt im Schnitt 2,5 Prozent der erbrachten Leistungen. Diese werden nicht von den Pflegekassen übernommen, sie sind privat zu bezahlen.
Erstellung des Pflegekatalogs
Bei der Erstellung des Pflegekatalogs ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben des Alzheimer-Patienten zu berücksichtigen. Dies kann im Rahmen eines Erstgesprächs mit dem Patienten und seinen Angehörigen erfolgen. Anamnese, Information und Beratung, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages sind wichtige Bestandteile des Erstbesuchs. Der Pflegekatalog sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den sich ändernden Bedürfnissen des Patienten gerecht zu werden.
Maßnahmenplanung
Die Planung der Maßnahmen soll in Form einer Tagesstruktur stattfinden. Dabei ist der Einrichtung freigestellt, wie sie dies bewerkstelligen wollen. Viele Einrichtungen arbeiten auch schon mit einer Tagesstruktur, sodass eine Umstellung nicht zwingend notwendig ist. Die Maßnahmenplanung in der häuslichen Pflege orientiert sich an den vereinbarten Leistungen und den Informationen des Pflegekunden aus dem Erstgespräch. Außerdem kann es erforderlich werden, Beratungen in den Maßnahmenplan aufzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn ein erkanntes Problem immer wie der angesprochen werden muss. Die Themenfelder der SIS bilden das Gerüst für die Maßnahmenplanung. Es erfolgt zusätzlich ein Querverweis auf die entsprechenden Nummern der Leistungskomplexe.
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Bedeutung der Dokumentation
Eine sorgfältige Dokumentation der erbrachten Pflegeleistungen ist unerlässlich. Sie dient nicht nur als Nachweis für die Pflegeversicherung, sondern auch als Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Pflegequalität. Die Dokumentation der Pflegeleistungen, die nach LK 19 abgerechnet werden, muss gemäß den vertraglichen Regelungen des Rahmenvertrages erfolgen.
Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten
Neben den professionellen Pflegeleistungen gibt es eine Vielzahl von zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Alzheimer-Patienten und ihre Angehörigen. Dazu gehören:
- Selbsthilfegruppen: bieten eine Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen.
- Beratungsstellen: informieren über die verschiedenen Unterstützungsangebote.
- Ehrenamtliche Helfer: können bei der Betreuung und Alltagsgestaltung unterstützen.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Für zugelassene Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) steht Ihnen ein monatliches Budget von 40 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können zum Beispiel ambulante Pflegedienste eine Einweisung in bestimmte DiPA anbieten.
Pflegekurse für Angehörige
In Kursen erfahren Versicherte nicht nur, wie sie ihre Angehörigen bestmöglich versorgen, sondern auch, wie sie auf sich selbst achten. Das Pflege ABC ist ein kostenloser, zertifizierter Online-Kurs rund um das Thema häusliche Pflege, den Sie auf Ihrem Computer, Laptop, Tablet und Smartphone nutzen können. Die Inhalte sind mit unabhängigen Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen erstellt, extern geprüft und professionell als Videos umgesetzt. In den verschiedenen Kursen informieren wir Sie über Ihre Rechte, Pflichten und Ansprüche und geben praktische Anleitungen bzw.
Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Wenn Versicherte einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse stellen, beauftragt die Pflegekasse den regional zuständigen Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dabei wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit gegeben sind und wenn ja, welcher Pflegegrad vorliegt. Grundlage der Begutachtung sind die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien). Sie konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes und legen das Begutachtungsverfahren fest, damit die Begutachtungen in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden.
Telefonische Begutachtung
Die Richtlinien sehen vor, dass telefonische Pflegebegutachtungen bzw. Begutachtungen per Videotelefonie regelhaft zum Beispiel bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen von Pflegebedürftigen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eingesetzt werden können. In bestimmten Fällen ist der Einsatz einer telefonischen Begutachtung jedoch kritisch zu prüfen oder kann nur in Anwesenheit einer Unterstützungsperson erfolgen. Dies betrifft beispielweise alleinlebende Menschen mit einer demenziellen oder psychischen Erkrankung, Jugendliche zwischen dem vollendeten 14. und unter dem 18. Lebensjahr sowie Menschen, bei denen eine sprachliche Verständigung mit der Gutachterin bzw. Ausgeschlossen sind telefonische Begutachtungen unter anderem bei der Erstbegutachtung und bei der Begutachtung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Pflege von Kindern
Die Pflegebedürftigkeit von Kindern wird grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei Erwachsenen festgestellt. Eine Einstufung richtet sich auch in solchen Fällen danach, wie selbstständig ein Kind ist und was es ohne Hilfe kann. Dieser Beurteilungsgrundsatz gilt für Kinder aller Altersgruppen. Eine Ausnahme bilden pflegebedürftige Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten. Kinder dieser Altersgruppe sind von Natur aus in allen Bereichen unselbstständig, sodass sie in der Regel keine oder nur niedrige Pflegegrade erreichen können. Um sicherzustellen, dass diese Kinder bei Bedarf dennoch einen angemessenen Pflegegrad erhalten, werden die altersunabhängigen Bereiche 3 und 5 aus dem Begutachtungsinstrument herangezogen. Außerdem stellt derdie Gutachterin fest, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen. Daraus resultiert ggf. ein außergewöhnlich pflegeintensiver Hilfebedarf bei der Ernährung. Eine Sonderregelung sieht zudem vor, Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten pauschal einen Pflegegrad höher einzustufen als bei der Begutachtung von älteren Personen festgestellt.