Die Betreuung von Menschen mit Demenz stellt eine besondere Herausforderung dar, die spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Hier kommt die Fachkraft für Musik und Demenz ins Spiel, die durch den gezielten Einsatz von Musik das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert. Dieser Artikel beleuchtet die Aufgaben einer solchen Fachkraft, die notwendige Ausbildung und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Musiktherapie in der Demenzbetreuung.
Aufgaben einer Fachkraft für Musik und Demenz
Eine Fachkraft für Musik und Demenz übernimmt vielfältige Aufgaben, die sowohl die individuelle Betreuung als auch die Gestaltung von Gruppenangeboten umfassen. Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Erkennung psychischer Störungen: Das frühzeitige Erkennen psychischer Störungen bei älteren Menschen ist entscheidend, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten.
- Verbesserung des Wohlbefindens: Durch gezielte Beschäftigung und Aktivierung werden die körperlich-geistigen Fähigkeiten der Betroffenen erhalten und gefördert.
- Medikamentenverabreichung: In Absprache mit Ärzten und Pflegefachkräften kann die Fachkraft für Musik und Demenz auch an der Verabreichung von Medikamenten beteiligt sein.
- Orientierungs- und Gedächtnistraining: Regelmäßiges Training hilft, die kognitiven Fähigkeiten zu erhalten und ein selbstbestimmtes Leben so lange wie möglich zu ermöglichen.
- Anwendung von Musik-, Physio- oder Lichttherapie: Diese Therapieformen werden gezielt eingesetzt, um Körper und Geist zu aktivieren und das Wohlbefinden zu steigern.
- Entwicklung neuer Betreuungskonzepte: Die Fachkraft für Musik und Demenz ist in der Lage, innovative Konzepte zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden.
- Anleitung von Kollegen: Durch die Weiterbildung erworbene Spezialqualifikationen ermöglichen es, Kollegen im Team anzuleiten und die bestmögliche Pflegequalität sicherzustellen.
- Beratung von Betroffenen und Angehörigen: Die Fachkraft berät Betroffene und ihre Angehörigen bei der Wahl der richtigen Therapie und Unterstützungsmöglichkeiten.
Neben diesen spezifischen Aufgaben ist die Fachkraft für Musik und Demenz auch in allgemeine Betreuungsangebote eingebunden, wie zum Beispiel:
- Einzelbetreuung: Menschen mit und ohne Demenz werden stundenweise besucht, um ihnen Gesellschaft zu leisten, sich zu unterhalten, spazieren zu gehen oder andere Aktivitäten gemeinsam zu unternehmen.
- Betreuungsgruppen: In Gruppen werden verschiedene Aktivitäten wie das Singen von bekannten Liedern, Erinnerungsgespräche und gemütliches Kaffeetrinken angeboten. Ehrenamtliche Teams betreuen hier unter Anleitung einer Fachkraft sechs bis acht Menschen mit oder ohne Demenz.
Die Bedeutung der Musiktherapie bei Demenz
Musiktherapie nutzt die Kraft von Klängen, Rhythmen und Melodien, um das seelische und körperliche Wohlbefinden zu fördern. Sie wird in unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt - von der Psychiatrie über die Rehabilitation bis zur Palliativmedizin - und kann Menschen jeden Alters unterstützen. Durch gezieltes Musizieren, Hören oder gemeinsames Gestalten von Musik hilft sie, Gefühle auszudrücken, Erinnerungen zu wecken und innere Ressourcen zu stärken. Dabei verbindet Musiktherapie wissenschaftlich fundierte Methoden mit der universellen Sprache der Musik, die Menschen unabhängig von Herkunft oder Vorerfahrung erreichen kann.
Wie wirkt Musiktherapie?
Musik ruft Gefühle und sogar Erinnerungen hervor - zwei Aspekte, die gerade in der Demenzbehandlung und in der stationären Palliativpflege von großer Bedeutung für die Bewohner sind. Klänge wirken im Gehirn gewissermaßen wie ein Schlüssel. Sie gelangen vom Ohr direkt in die für das Hören und Fühlen zuständigen Regionen des Gehirns. Gerade bei Demenzerkrankten, die in einer eigenen Gedanken- und Erlebenswelt leben, löst das Klangerlebnis körperliche Reaktionen aus. Sie sind glücklicher, tanzen und singen sogar oder erinnern sich plötzlich wieder an Bruchstücke aus ihrer Vergangenheit.
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Eine Studie des Finnen Teppo Särkämö vom Institut für Verhaltenswissenschaft der Universität Helsinki untersuchte die Effekte von Musik auf 89 Patienten in unterschiedlichen Stadien der Demenzerkrankung. Die Teilnehmer wurden in drei Gruppen aufgeteilt:
- Gruppe eins erlernte das Singen von Liedern.
- Gruppe zwei lauschte passiv und tauschte sich dann darüber aus. Dabei standen vor allem Lieder aus der Kindheit und Jugend zentral.
- Gruppe drei diente als Kontrollgruppe.
Die Auswertungen deuten klar darauf hin, dass mit gezielter Musiktherapie in der Demenzpflege Gehirnregionen zumindest temporär wieder aktiviert werden. Eine klare Verbesserung wurde sichtbar. Es konnten, im Vergleich mit Gruppe drei, teilweise sogar weitere Verschlechterungen vermieden werden.
Formen der Musiktherapie
Die Praxis in der Musiktherapie bezieht sich auf den Anteil der Teilnahme von Behandelten. Grob lässt sich das Verfahren in drei Bereiche einteilen:
- Musik hören (Rezeptive Musiktherapie): Hier geht es vor allem um das (gemeinsame) Anhören von Musik, die abgespielt oder von der Therapieleitung live gespielt wird. Das Hören kann entspannend, stimulierend oder erinnerungsfördernd wirken und wird häufig mit Gesprächsphasen kombiniert, um Erlebtes zu reflektieren.
- Musik selbst machen (Aktive Musiktherapie): Die Behandelten werden selbst musikalisch tätig, sei es in Form von Singen oder durch die Nutzung von Instrumenten wie Tamburins, Trommeln oder Rasseln. Der kreative Ausdruck steht im Mittelpunkt und ermöglicht es, Gefühle, Gedanken oder innere Konflikte auf nonverbale Weise zu verarbeiten.
- Musik und Bewegung (Animative Musiktherapie): Dieser Ansatz findet vor allem in Gruppen statt und zielt darauf ab, Menschen zum aktiven Musizieren und Mitmachen zu motivieren - unabhängig von musikalischen Vorkenntnissen. Der Fokus liegt auf dem gemeinschaftlichen Erlebnis und der Förderung von sozialen Kontakten, Kommunikation und Lebensfreude.
Einsatzmöglichkeiten der Musiktherapie
Die Einsatzmöglichkeiten der Musiktherapie sind vielfältig. Sie wird häufig in der Geriatrie eingesetzt, um Menschen zu verbinden, ihnen zu helfen, sich an Freuden aus ihrem Leben zu erinnern und sie zu neuen Erlebnissen zu mobilisieren. Auch in der Sterbebegleitung sowie in der Neonatologie wird Musiktherapie eingesetzt.
Musiktherapie kann auch zur Beruhigung vor schweren oder schmerzhaften Eingriffen zum Einsatz kommen.
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Ausbildung zur Fachkraft für Musik und Demenz
Die Musiktherapie ist eine Disziplin, die bis heute selten als primärer Berufswunsch besteht. Sehr häufig lassen sich Fachkräfte aus dem therapeutischen, sozialpädagogischen oder auch pflegerischen Bereich weiterbilden oder streben ein Aufbaustudium an.
Voraussetzungen und Inhalte der Weiterbildung
Um Pflegekräfte auf die Praxis vorzubereiten, ist eine Weiterbildung zwingend erforderlich. So erlernt man umfassendes Wissen über das Fachgebiet. Voraussetzung für eine Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie ist unter anderem:
- Eine staatlich anerkannte Ausbildung in einem Pflegeberuf (zum Beispiel Altenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Heilerziehungspfleger:in) oder einem anderen therapeutischen oder sozialen Beruf.
- Berufserfahrung in einem der oben genannten Berufe (je nach Anbieter der Weiterbildung mindestens ein bis zwei Jahre).
Weiterbildungen zur gerontopsychiatrischen Pflegekraft werden an privaten oder eigennützigen Bildungsinstituten des Sozial- und Gesundheitswesens angeboten. Sie lassen sich aber auch an Fernunis absolvieren. Interessierte können zwischen berufsbegleitenden Fortbildungsveranstaltungen, Kursen in Wochenendblöcken oder Vollzeitausbildungen wählen.
Der theoretische Teil wechselt sich im Rahmen der Weiterbildung mit Praxiseinsätzen in verschiedenen Fachabteilungen ab. Je nachdem, für welches Weiterbildungsmodell sich Pflegefachkräfte entscheiden, muss mit einer Ausbildungsdauer von rund ein bis zwei Jahren gerechnet werden. Von der Art des gewählten Anbieters hängen die Gesamtkosten für eine solche Weiterbildung ab: 2000 bis 4000 Euro sollte man einplanen (zuzüglich eventuell anfallender Prüfungsgebühren).
In den Weiterbildungskursen bekommt man breites Wissen im Bereich der Gerontopsychiatrie vermittelt. Im Anschluss kann man mit den neuen Anforderungen im Job verantwortungsvoll umgehen. Zu den Weiterbildungsinhalten zählt neben dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaften auch das Grundlagenwissen psychiatrischer und gerontopsychiatrischer Erkrankungen, unter anderem:
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- Grundlagen der Behandlung alter Menschen
- Allgemeine Psychiatrie und Gerontopsychiatrie
- Neurologie
- Depression und Demenz
- Psychopharmaka
- Ethik und Palliativmedizin
- Spezielle Pflegeanforderungen
- Organisation von Pflege und Betreuung
- Rechtliche Grundlagen und Gesetze
- Beratung von Angehörigen
- Arzneimittellehre
- Anatomie und Physiologie
Am Ende der Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie ist man dazu in der Lage, eigenständig Pflege- und Betreuungskonzepte für alte Menschen, die psychische Betreuung benötigen, zu erarbeiten, und sie im Pflegealltag erfolgreich umzusetzen.
Anerkennung und Zertifizierung
Musiktherapie ist in vielen Ländern als eigenständiger therapeutischer Beruf anerkannt. In der Schweiz, Deutschland und Österreich gibt es offizielle Ausbildungswege, Zertifikate und gesetzliche Regelungen.
Wo kann man als Fachkraft für Musik und Demenz arbeiten?
Als Fachkraft für Musik und Demenz kann man in verschiedenen Einrichtungen arbeiten, darunter:
- Psychiatrische oder geriatrische Kliniken
- Betreute Wohngemeinschaften
- Fachabteilungen von Krankenhäusern
- Tagespflegeeinrichtungen
- Altenpflegeheime (insbesondere in gerontopsychiatrischen Bereichen oder "Demenzbereichen")
- Ambulante und stationäre Altenpflegeeinrichtungen
Gehaltsperspektiven
Laut „Gehalt.de“ verdienen Fachräfte für Gerontopsychiatrie zumeist zwischen 2.700 und 3.400 Euro im Monat. Das Gehalt schwankt von Bundesland zu Bundesland und steigt mit der Berufserfahrung. Auch, ob man in einer öffentlichen, kirchlichen oder privaten Einrichtung arbeitet, beeinflusst das Einkommen als gerontopsychiatrische Pflegekraft.
Gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Durch den demografischen Wandel und die generelle Zunahme psychischer Erkrankungen werden Pflegekräfte mit der Spezialisierung der Gerontopsychiatrie in Zukunft stärker gebraucht. Die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ist hoch.
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Um über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abrechnen zu können, benötigen Anbieter:innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag eine Anerkennung. Für die Anerkennung ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zuständig. Das Stellen eines Antrags auf Anerkennung ist jederzeit möglich. Für jedes Angebot zur Unterstützung im Alltag wird eine separate Anerkennung benötigt.
Anerkennungsvoraussetzungen
Für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gibt es bestimmte Anerkennungsvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen:
- Das Angebot muss auf Dauer ausgerichtet sein und die Betreuung und Entlastung muss verlässlich angeboten werden.
- Bei der Beschäftigung der eingesetzten Kräfte müssen die einschlägigen sozial- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie der Mindestlohn der jeweiligen Branche beziehungsweise das Mindestlohngesetz beachtet werden.
- Der Träger ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung) verantwortlich. Für die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen ist zusätzlich das Vorliegen einer Unfallversicherung erforderlich.
- Die Höhe der Kosten, die den Personen mit Pflegegrad in Rechnung gestellt wird, darf nicht unangemessen hoch sein.
- Ehrenamtliche und nicht ehrenamtliche Helfer:innen müssen angemessen fachbezogen geschult (mind. 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) und regelmäßig fortgebildet werden, sowie laufend angeleitet und unterstützt werden.
Besondere Anerkennungsvoraussetzungen:
Je nach Art des Angebots (z.B. Einzelbetreuung, Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen) gelten spezifische Anforderungen an die Qualifikation der Fachkraft, die räumlichen Voraussetzungen und den Betreuungsschlüssel.
Tätigkeitsbericht
Anbieter:innen von anerkannten Angeboten müssen einmal jährlich bis zum 1. April des Folgejahres einen Tätigkeitsbericht beim LfP einreichen. Der Tätigkeitsbericht enthält Angaben zu folgenden Punkten:
- Allgemeine Angaben zum Träger bzw. selbstständig tätigen Einzelperson
- Informationen zu den Fachkräften und ggfs.
- Informationen zur Schulung, Fortbildung und Anleitung der Helfer:innen
- Höhe der Kosten, die der pflegebedürftigen Person in Rechnung gestellt werden
- Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer:innen