Freizeitaktivitäten für Menschen mit Epilepsie

Epilepsie muss kein Hindernis für ein erfülltes und aktives Leben sein. Dieser Artikel beleuchtet verschiedene Freizeitaktivitäten, die für Menschen mit Epilepsie geeignet sind, und gibt Hinweise, wie man Risiken minimiert und die Lebensqualität verbessert.

Wohnmöglichkeiten und Betreuung

Für Menschen mit Epilepsie, die Unterstützung im Alltag benötigen, gibt es verschiedene Wohnangebote. Wohngemeinschaften wie die Wohngemeinschaft Segenstraße in München bieten Platz für mehrere Personen und werden von einem interdisziplinären Team betreut. Hier profitieren die Bewohner von Einzelgesprächen und Gruppenaktivitäten. Die Integrative Wohngemeinschaft Kegelhof richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren, die mit Gleichaltrigen und Studenten das selbstständige Leben erlernen möchten. Für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben, gibt es das Angebot des Ambulant betreuten Wohnens, das Unterstützung im Alltag, bei Arztbesuchen oder beim Ausfüllen von Formularen bietet.

Epilepsie im Kindes- und Jugendalter

Kinder und Jugendliche mit Epilepsie benötigen eine gute Unterstützung durch Familie, Freunde und Betreuer. Während leichtere Formen das Leben meist nicht wesentlich beeinträchtigen, kann eine Epilepsie mit häufigen Anfällen eine starke Belastung darstellen. Es ist wichtig, dass Eltern und Betreuer über die Erkrankung informiert sind und wissen, wie sie im Falle eines Anfalls reagieren sollen.

Was tun bei einem Anfall?

  • Ruhe bewahren.
  • Auf die Uhr schauen und die Dauer des Anfalls notieren.
  • Das Kind vor Verletzungen schützen.
  • Nicht festhalten und nichts in den Mund stecken.
  • Das Kind nicht allein lassen und ihm nach dem Anfall beistehen.
  • Bei Bedarf Hilfe holen und die 112 wählen.

Es ist sinnvoll, dass das Kind einen Epilepsie-Notfallausweis mitführt, der Informationen über die Erkrankung, die Medikamente und die Kontaktdaten des behandelnden Arztes enthält.

Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche mit Epilepsie

Was Kinder oder Jugendliche mit Epilepsie unternehmen können, ist sehr individuell. Generell sollten sie so viel wie möglich unternehmen können. Nur bei hohem Verletzungsrisiko sind Einschränkungen unvermeidlich. Übervorsicht kann das Selbstwertgefühl schwächen und die Entwicklung hemmen. Es ist ratsam, sich ärztlich beraten zu lassen, welche Aktivitäten geeignet sind. Die meisten Sportarten sind ohne Einschränkungen möglich, wenn keine weiteren gesundheitlichen Probleme vorliegen. Wegen der Unfallgefahr während eines Anfalls sind bestimmte Disziplinen wie Schwimmen oder Klettern weniger geeignet. Beim Schwimmen sollte ein Kind gut beaufsichtigt werden und Schwimmhilfen tragen. Tauchsport ist erst möglich, wenn jemand mehrere Jahre anfallsfrei ist. Bei regelmäßigen Anfällen ist ein Helm beim Sport wichtig, um Kopfverletzungen zu vermeiden.

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Epilepsie in der Schule

Es ist wichtig, dass Erzieher und Lehrer über die Epilepsie informiert sind und wissen, was bei einem Anfall zu tun ist. Dies gilt auch für weniger auffällige Anfallsformen wie Absencen, die sonst als „Träumerei“ missverstanden werden können. Häufige Anfälle oder die Medikamente können die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Um Ausgrenzung zu vermeiden, ist es wichtig, dass das Kind in der Schule gut unterstützt wird. Die meisten Kinder mit Epilepsie können eine Regelschule besuchen und haben keinen besonderen Förderbedarf. In manchen Fällen ist jedoch zusätzliche Unterstützung oder der Besuch einer Förderschule notwendig. Es ist sinnvoll, in Schule oder Kindergarten eine schriftliche Vereinbarung zu hinterlegen.

Berufswahl und Studium

Es gibt nur wenige Berufe, die Menschen mit Epilepsie grundsätzlich nicht ausüben können, wie z.B. Pilot oder Busfahrer. Berufe, bei denen eine Gefährdung von sich selbst oder anderen durch die Epilepsie entstehen könnte, sollten vermieden werden. Nähere Informationen hierzu geben die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn jemand längere Zeit anfallsfrei ist, kommen die meisten Berufe infrage. Dies kann die regelmäßige Einnahme von Medikamenten voraussetzen. Auch wenn nur im Schlaf Anfälle auftreten oder die Anfälle so leicht sind, dass sie die Tätigkeit nicht beeinflussen, sind die meisten Berufe möglich. Es ist wichtig, sich rechtzeitig vor Schulabschluss mit der Berufswahl auseinanderzusetzen und sich ärztlich beraten zu lassen oder eine Epilepsie-Beratungsstelle aufzusuchen. Auch die Bundesagentur für Arbeit kann beraten. Viele Menschen mit Epilepsie studieren und können Unterstützungsmöglichkeiten wie Härtefallanträge oder Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Offenlegung der Epilepsie im Beruf

Es wird empfohlen, die Epilepsie nicht in Bewerbungsunterlagen zu erwähnen, sondern dies im persönlichen Gespräch zu erklären. Wer unsicher ist, kann sich vor einer Bewerbung beraten lassen. Der Arbeitgeber hat kein Recht, über die Epilepsie informiert zu werden, wenn bestimmte Tätigkeiten nicht aufgrund der Erkrankung eingeschränkt sind. Es gibt auch die Möglichkeit, mit dem betriebsärztlichen Dienst zu sprechen, der der Schweigepflicht unterliegt.

Autofahren mit Epilepsie

Ob man mit Epilepsie den Führerschein machen kann, muss ein Arzt beurteilen. Eine Fahrerlaubnis kann nur erhalten, wer über längere Zeit anfallsfrei geblieben ist und voraussichtlich keinen Anfall während des Autofahrens bekommt. Die Wartezeit hängt von der Epilepsieform und dem Krankheitsverlauf ab. Oft genügt ein Jahr Anfallsfreiheit.

Unterstützungsmöglichkeiten

Neben der medizinischen Behandlung gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Erwachsene mit Epilepsie:

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  • Frühförderstellen: Unterstützen Familien medizinisch, psychologisch, bei der Erziehung und im Alltag.
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ): Bieten Unterstützung bei chronischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen von Kindern.
  • Selbsthilfegruppen: Bieten die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen.
  • Epilepsie-Beratungsstellen: Beraten, informieren und unterstützen Betroffene und ihre Familien.
  • Pflegedienste: Bieten dauerhafte oder kurzfristige pflegerische Unterstützung.
  • Familienentlastende Dienste (FED): Betreuen und begleiten erkrankte und hilfebedürftige Kinder im Alltag.
  • Integrationshilfe: Begleitet und unterstützt Kinder mit besonderen Beeinträchtigungen im Kindergarten oder in der Schule.
  • Lerntherapie: Bei Lernschwierigkeiten.
  • Antrag auf Schwerbehinderung: Kann zusätzliche Unterstützungsleistungen ermöglichen.

Reisen mit Epilepsie

Auch Reisen sind für Menschen mit Epilepsie in der Regel möglich, erfordern jedoch eine gute Planung.

Vor der Reise

  • Arzttermin: Rechtzeitig vor der Reise einen Neurologie-Termin vereinbaren, um Reiseimpfungen, Medikamentenanpassung und eine Flugtauglichkeitsbescheinigung zu besprechen.
  • Fluggesellschaft informieren: Manche Fluggesellschaften möchten vor Reiseantritt über die Erkrankung informiert werden.
  • Medikamente: Medikamente immer in der Originalverpackung mitnehmen.
  • Krankenversicherung: Krankenversicherungsschutz im Ausland prüfen.
  • Reiserücktrittsversicherung: Je nach Anfallsart und -häufigkeit kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein.
  • Medizinische Versorgung: Klären, ob die medizinische Versorgung am Urlaubsort gewährleistet ist.
  • Internationaler Epilepsie-Notfallausweis (IENA): Mitführen des IENA mit Informationen über die Erkrankung, Medikamente und Notfallkontakte.
  • Führerscheinrichtlinien: Epilepsiepatienten, die einen Führerschein haben, sollten sich vor Reiseantritt über die im jeweiligen Land geltenden Führerscheinrichtlinien informieren.

Während der Reise

  • Schlafmangel und Jetlag vermeiden: Unregelmäßiger Schlaf kann Anfälle auslösen. Medikamentengabe bei Zeitverschiebungen anpassen.
  • Reisekrankheiten vermeiden: Durchfall und Erbrechen sowie Malaria-Prophylaxe oder -Therapie und Reise-Impfungen im Vorfeld mit dem Arzt besprechen, da einige Medikamente sich nicht mit den Antiepileptika vertragen.
  • Alkohol und Drogen vermeiden: Übermäßiger Alkoholgenuss und illegale Drogen sind indiskutabel, da sie das Anfallsrisiko erhöhen.

Reisearten

  • Flugreisen: In der Regel problemlos möglich.
  • Bahn-, Bus- und Schiffsreisen: Unbedenklich, nur bei Automatismen mit Fluchttendenz im Anfall sollte über eine Begleitperson nachgedacht werden. Auf Schiffen besteht zusätzlich die Gefahr des Überbordfallens bei Sturzanfällen und Grand-Mal-Anfällen.
  • Autoreisen: Epilepsiepatienten, die einen Führerschein haben und in Deutschland fahren dürfen, sollten sich vor Reiseantritt über die im jeweiligen Land geltenden Führerscheinrichtlinien informieren.

Sport und Epilepsie

Auch Jugendliche mit Epilepsie können und sollen sogar Sport treiben. Das Unfallrisiko ist nicht höher als bei Menschen ohne Epilepsie und es treten in der Regel durch sportliche Aktivitäten auch nicht vermehrt Anfälle auf. Dabei sind je nach Art der Anfälle bestimmte Vorsichtsmaßnahmen notwendig, z.B. beim Wassersport ist eine Begleitperson empfehlenswert oder das Tragen einer ohnmachtsicheren Schwimmweste. Ein Fahrradhelm beim Radfahren oder die entsprechende Schutzkleidung beim Wintersport oder Inline-Skating ist auch für Jugendliche ohne Epilepsie anzuraten.

Risikobewertung beim Sport

  • Anfallsrisiko: Bei mehrjähriger Anfallsfreiheit ohne erhöhtes Anfallsrisiko oder Anfällen nur im Schlaf ist es gering.
  • Anfallsart: Manche bewusst erlebte fokal beginnende Anfälle sind so ungefährlich, dass damit sogar Autofahren sicher möglich ist. Am gefährlichsten sind die früher als Grand-Mal bezeichneten Anfälle (Anfälle mit Sturz, Krämpfen, Zuckungen und Bewusstseinsverlust).

Sportarten und Vorsichtsmaßnahmen

  • Sportarten in großer Höhe mit Absturzgefahr: Z.B. Sportfliegen trotz Anfallsgefahr gefährdet alle an Bord und ggf.
  • Sportarten mit hohen Geschwindigkeiten: Z.B.
  • Wassersport: Begleitperson empfehlenswert oder das Tragen einer ohnmachtsicheren Schwimmweste.
  • Tauchen: Tauchen ist ggf. Erwachsene mit Epilepsie können Risiken für sich selbst beim Sport eingehen, wenn Ihnen die eigene Lebensqualität wichtiger ist als ihre Sicherheit. Allerdings müssen sie Fremdgefährdung durch Anfälle während des Sports vermeiden.

Allgemeine Empfehlungen

  • Helme und andere Protektoren (z.B.
  • Bei Anfällen durch Lichtreize z.B. beim Wassersport, wobei dabei ggf. eine Sonnenbrille bzw.
  • Bei Überforderung, z.B. bei Unterzuckerung, z.B.

Freizeitgestaltung abseits von Sport

Neben Sport gibt es viele andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Menschen mit Epilepsie.

Umgang mit Alkohol und Nikotin

Das Anfallsrisiko steigt bei übermäßigem Alkoholgenuss, aber gegen ein oder zwei Gläser Bier oder Wein am Abend ist nichts einzuwenden. Ein generelles Alkoholverbot ist nicht nötig. Illegale Drogen sind in jedem Fall indiskutabel, nicht nur wegen des erhöhten Anfallsrisikos.

Computer und Fernsehen

Die sogenannte Fotosensibilität, also das Auslösen von Anfällen durch Lichtblitze, sollte der Arzt bei den ersten EEGs routinemäßig getestet haben, sie liegt auch nur bei einem kleinen Teil der Patienten vor. Flimmerfreie Flachbildschirme, ein nicht zu dunkler Raum, genügend Abstand zum Gerät können in dem Fall schon helfen.

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