Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigen kann. Für viele Menschen mit chronischer Migräne stellt nicht nur der Alltag, sondern auch die Berufstätigkeit eine Herausforderung dar. Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten einer Frührente aufgrund von Migräne, die Voraussetzungen für den Antrag und gibt hilfreiche Informationen für Betroffene.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten, kann eine Erwerbsminderungsrente Ihr Einkommen ersetzen oder aufstocken. Dabei werden zwei Formen unterschieden:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung gar nicht mehr oder nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Teilweise Erwerbsminderung: Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Eine Erwerbsminderungsrente wird im Normalfall nur für einen befristeten Zeitraum genehmigt. Da sich Ihr Gesundheitszustand jederzeit wieder bessern kann, wird regelmäßig überprüft, ob noch ein Anspruch besteht.
Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente mit Migräne
Die Hürden für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind hoch. Etwa 40 % der Anträge werden abgelehnt. Um eine EM-Rente zu erhalten, müssen Sie versicherungsrechtliche sowie medizinische Voraussetzungen erfüllen.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können.
- Sie waren mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert (die sogenannte allgemeine Wartezeit).
- Sie haben mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt (zum Beispiel im Rahmen einer versicherten Beschäftigung).
Rentenbeiträge erbringen Sie nicht ausschließlich durch Ihren Job. Denn neben den Abgaben, die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber an die Rentenkasse abgeführt werden, zählt noch eine ganze Reihe weiterer Ereignisse zu den sogenannten „Wartezeiten“. Dabei handelt es sich um:
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- Kindererziehungszeiten (die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre Ihres Kindes)
- Zeiten, in denen Sie einen Angehörigen zu Hause gepflegt haben (mindestens zehn Stunden in der Woche)
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich (wenn Rentenbeiträge eines Partners auf den anderen übertragen werden)
- Freiwillige Beiträge
- Zeiten aus dem Rentensplitting
- Ersatzzeiten
Medizinische Voraussetzungen
- Sie sind wegen Krankheit oder Behinderung (ggf. auch Grad der Behinderung (GdB) bei Migräne) nicht mehr in der Lage zu arbeiten oder nicht mehr in der Lage, mehr als drei (voll erwerbsgemindert) oder sechs Stunden täglich (teilweise erwerbsgemindert) zu arbeiten.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob sich Ihr gesundheitlicher Zustand und somit Ihre Arbeitsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen verbessern oder sogar wiederherstellen lässt.
Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, wie viel Sie noch arbeiten können, um zu beurteilen, ob Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig von dem Rentenanspruch, den Sie bisher erworben haben. Unter anderem ist die Höhe abhängig davon, wie lange und wie viel Sie in die Rentenversicherung einbezahlt haben. In der Renteninformation, die Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, steht die Höhe Ihrer zu erwartenden EM-Rente.
Bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente, erhalten Sie den vollen Betrag. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist genau die Hälfte davon. Dafür dürfen Sie neben der teilweise EM-Rente mehr dazu verdienen.
Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, gelten gewisse Hinzuverdienstgrenzen. Verdienen Sie darüber hinaus, wird Ihnen das anteilig von der Rente abgezogen.
Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie beträgt seit diesem Jahr 35.647,50 Euro. Für die volle Erwerbsminderungsrente wurde die Hinzuverdienstgrenze auf 17.823,75 Euro jährlich angehoben.
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Darüber hinaus dürfen Sie nur so viel arbeiten, wie von der Deutschen Rentenversicherung festgelegt wurde. Also bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung weniger als drei Stunden täglich und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weniger als sechs Stunden täglich.
Erwerbsminderungsrente mit Migräne beantragen: Ablauf
Antragstellung: Um eine Erwerbsminderungsrente mit Migräne zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Dies geht auch online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Danach wird geprüft, ob ein Anspruch besteht. Das Verfahren kann sehr langwierig sein. Teilweise dauert es mehrere Jahre, bis eine EM-Rente bewilligt ist.
- Legen Sie bei der Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bei. Es hilft immens, wenn Sie Arztbriefe, Krankenhausaufenthalte und Diagnosen schriftlich belegen können. Geben Sie auf jeden Fall alle bei Ihnen vorliegenden Erkrankungen an. Beantragen Sie in diesem Zuge auch unbedingt einen Behindertenausweis (GdB Migräne) und reichen Sie ihn ggfs. dem Antrag nach.
Rentenkontenklärung: Meist wird zuerst eine Klärung Ihres Rentenkontos durchgeführt. Dort werden Sie aufgefordert, alle Ihre Zeiten, in denen Sie in die Rentenversicherung gezahlt haben, aufzulisten. Sie müssen wirklich alles angeben: Ausbildungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit sowie alle bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten. Und dies auch mit Nachweisen, wenn möglich. Dazu gehören z.B. auch die Geburtsurkunden Ihrer Kinder und Ausbildungs- sowie Arbeitsverträge. Die DRV überprüft dann, ob das mit dem übereinstimmt, was ihnen an Versicherungszeiten vorliegt.
- Ein lückenloser Lebenslauf sowie alte Ausbildungsverträge und Arbeitsverträge können helfen. Das Gute: man muss diese Kontenklärung auch vor der Regelaltersrente machen. Von daher ziehen Sie diesen Schritt nur vor. Zeit, Ihr Leben und Ihren persönlichen Aktenschrank aufzuräumen.
Einladung zum Sozialmedizinischen Dienst: In über 90 % der Fälle folgt irgendwann eine relativ kurzfristige Einladung zu einem ärztlichen Gutachten des sozialmedizinischen Dienstes, zu dem Sie persönlich erscheinen müssen. Bringe zu diesem Termin am besten auch alle Unterlagen, insbesondere Diagnosenachweise, Arztbriefe und Klinikberichte mit.
- Seien Sie Sie selbst und schildern Sie den Ärzt:innen vor Ort, wie es Ihnen geht und wie sehr die Erkrankung Ihren Alltag beeinträchtigt.
Migräne als Schwerbehinderung und vorgezogenes Ruhegeld
Bei schweren Verlaufsformen der Migräne kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Betroffene müssen einen Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) an das für den Wohnort zuständige Versorgungsamt stellen. Ausschlaggebend für einen erfolgreichen Antrag ist unter anderem das medizinische Gutachten des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, mit dem oder der der Antrag abgesprochen sein sollte. Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt diese als „Schwerbehinderung“.
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Wird der Schwerbehindertenausweis (der Grad der Behinderung ist 50 oder mehr) ausgestellt, so gilt er im Fall von Migräne meistens für längstens fünf Jahre. Die Gültigkeit kann auf Antrag höchstens zweimal ohne großen bürokratischen Aufwand verlängert werden, danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Migräne-Betroffene mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können einen Antrag auf vorgezogenes Ruhegeld stellen. Abhängig von Geburtsjahr und Mindestversicherungszeit beträgt das Alter des Rentenbeginns zwischen 60 und 65 Jahren. Die Mindestversicherungszeit wird auch Wartezeit genannt und beträgt für Menschen mit einer Schwerbehinderung 35 Jahre. Betroffene müssen demnach 35 Jahre rentenversichert gewesen sein.
Migräne und Berufsunfähigkeit
Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die in ihrer chronischen Form zu erheblichen Beeinträchtigungen im Berufsleben führen kann. Doch nicht jede Migräne-Diagnose reicht aus, um als berufsunfähig anerkannt zu werden. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die betroffene Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang (meist unter 50 % der bisherigen Arbeitszeit) ausüben kann.
Ob Migräne zur Berufsunfähigkeit führt, hängt auch stark von der Art der Tätigkeit ab:
- Bildschirmarbeitsplätze: Hier können Lichtempfindlichkeit und Konzentrationsstörungen die Arbeit erschweren.
- Handwerkliche und körperliche Tätigkeiten: Durch Migräne bedingte Schmerzen und Schwindel können die Ausübung gefährlich machen.
- Berufe mit hoher Verantwortung: Eine Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit oder Wahrnehmung durch Migräne macht die Tätigkeit unmöglich.
Um eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Migräne nachzuweisen, sind umfassende medizinische Unterlagen erforderlich. Da Versicherungen häufig versuchen, Anträge mit der Begründung abzulehnen, dass Migräne behandelbar sei, ist eine lückenlose Dokumentation für die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend.
Keine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei gelegentlichen Migräneattacken
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass Migräneattacken allein keinen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung rechtfertigen (Urteil vom 22.11.2007, Az. L 19 R 803/06). Sofern ein Versicherter noch in der Lage ist, vollschichtig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Auch ein erhöhtes Kündigungsrisiko bedingt durch krankheitsbedingte Fehlzeiten führt nicht zu einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für den betroffenen Versicherten.
Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung
Beratung und Hilfe erhalten Sie beim sozialen Dienst in jeder Klinik, in den Beratungsstellen der DRV selber sowie bei Sozialverbänden wie dem VDK und dem SoVD. Eine Checkliste zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Webseite der DRV und z.B. als PDF auf der Webseite des VDK.
Tipps für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente
- Auf die Befundberichte kommt es an: Wenn Sie eine Erwerbsminungsrente beantragen, wird evaluiert, wie krank Sie wirklich sind. In der Regel kommen Sie nicht um einen Termin beim offiziellen Gutachter der Rentenversicherung herum. Dennoch ist es enorm wichtig, dass Sie schon Ihren Antrag mit guten Befundberichten füttern.
- Reha beantragen, Erwerbsminderungsrente beziehen: Der Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt nach wie vor. Wenn Sie einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen, wird die Rentenversicherung immer prüfen, ob Sie bereits eine Reha absolviert haben. Deswegen ist es sinnvoll, gleich eine Reha zu beantragen.
- Holen Sie sich Hilfe: Das Sozialrecht ist komplex. Wenn es Probleme gibt, kann ein starker Partner an Ihrer Seite echtes Geld wert sein.
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