Die neurologische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung von Menschen mit neurologischen Erkrankungen und Verletzungen. Ziel ist es, dieFunktionsfähigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Die neurologische Rehabilitation kann stationär oder ambulant erfolgen.
Was ist neurologische Rehabilitation?
Die neurologische Rehabilitation ist ein multidisziplinärer Ansatz zur Behandlung von Menschen mit Erkrankungen des Nervensystems. Dazu gehören beispielsweise Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit und Rückenmarksverletzungen. Ziel der Rehabilitation ist es, dieFunktionsfähigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Therapien erreicht werden, wie z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie und soziale Beratung.
Unterschiede zwischen Kur und Reha
Im Zusammenhang mit der Behandlung von Migräne kann eine Kur oder Reha in Betracht gezogen werden. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Maßnahmen zu kennen. Umgangssprachlich wird der Begriff "Kur" oft für eine Rehamaßnahme verwendet. Eine Kur dient jedoch der Vorsorge, während eine Rehabilitation der Behandlung bzw. Nachsorge einer schweren oder chronischen Krankheit dient. Bei Migränepatienten ist in der Regel eine Reha angezeigt. Die Unterscheidung ist wichtig, da die Kostenübernahme durch unterschiedliche Träger erfolgt: Eine Kur wird bei der Krankenkasse beantragt, eine Reha bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. In jedem Fall ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich.
Inhalt von Kur und Reha bei Migräne
Wenn ein Arzt bei der Behandlung von Migräne eine Kur oder Reha in Betracht zieht, geht es vor allem darum, verschiedene Behandlungsmaßnahmen zu kombinieren. Dies wird oft als multimodale Therapie bezeichnet. Diese muss nicht zwingend stationär erfolgen, aber die Durchführung in einem spezialisierten Zentrum ermöglicht eine sehr gute Verzahnung der unterschiedlichen Ansätze. Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen arbeiten zusammen, um den Patienten bestmöglich und auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt zu behandeln. Der stationäre Aufenthalt dauert in der Regel drei bis sechs Wochen und ermöglicht es, neue Maßnahmen kennenzulernen und auszuprobieren. An jedem Tag der Rehabilitation finden mehrere therapeutische Maßnahmen statt. Diese beinhalten auch Vorbereitungen von gesundheitsfördernden Aktivitäten für die Zeit nach der Reha, wie z. B. die Anmeldung für einen Kurs bei einem Sportverein oder die Kontaktaufnahme mit einer Selbsthilfeorganisation.
Beantragung von Reha oder Kur bei Migräne
Der erste Schritt zur Beantragung einer Reha oder Kur zur Behandlung von Migräne ist ein ärztlicher Befund über die Notwendigkeit. Das Thema sollte mit dem Arzt besprochen werden, der die Gründe dann gegenüber dem jeweiligen Kostenträger darlegen muss. Den Antrag stellt der Patient selbst. Der Kostenträger prüft die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen des Einzelfalls und übernimmt bei positivem Bescheid die Kosten des Therapieaufenthalts - einschließlich der Reisekosten. Für eine stationäre Kur oder Reha ist kein Urlaub erforderlich.
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Kostenträger der neurologischen Rehabilitation
Die Kosten für eine neurologische Rehabilitation werden in der Regel von verschiedenen Kostenträgern übernommen. In erster Linie sind dies die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung. Aber auch berufsständische Sozialversicherungen (z. B. die Alterssicherung der Landwirte), das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger können zuständig sein.
Eine Reha kann erforderlich sein, wenn aufgrund einer Erkrankung eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht. Der Kostenträger ist dann die Krankenversicherung. Privatversicherte sollten abklären, ob Rehamaßnahmen in ihrer Versicherung integriert oder über eine Zusatzversicherung extra versichert sind, da Kuren und Rehas nicht zur Leistungspflicht privater Krankenversicherungen zählen.
Wenn eine Reha die Arbeitsfähigkeit sichern oder wiederherstellen soll, ist die Rentenversicherung zuständig.
Zuzahlungen und Belastungsobergrenzen
Volljährige Patienten müssen bei der medizinischen Rehabilitation und bei Kuren grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag leisten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden keine Zuzahlungen erhoben. Es gibt außerdem Belastungsobergrenzen, bei den gesetzlichen Krankenkassen etwa zwei Prozent des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken ein Prozent). Die Obergrenzen gelten für die Summe aller Zuzahlungskosten in einem Kalenderjahr - also auch die für Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel sowie Fahrkosten.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Reha oder Kur bei Migräne auf eigene Kosten durchzuführen.
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Formen der neurologischen Rehabilitation
Es gibt verschiedene Formen der neurologischen Rehabilitation, die sich nach dem Schweregrad der Erkrankung und den Bedürfnissen des Patienten richten.
Stationäre Rehabilitation: Bei einer stationären Reha bleiben die Patientinnen und Patienten ganztägig in der Rehabilitationseinrichtung und erhalten dort Unterkunft und Verpflegung. Die neurologische Rehabilitation dauert zunächst meist drei Wochen, wird bei Bedarf aber verlängert. Die Therapien finden in der Regel montags bis freitags etwa von 8 bis 16 Uhr statt. Manche Rehakliniken beziehen auch den Samstag ein. Nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus findet bei schwereren Erkrankungen eine Anschlussheilbehandlung bzw. eine Anschlussrehabilitation statt. Dabei handelt es sich um eine Reha, die bereits vor- oder während der stationären Krankenhausbehandlung organisiert wird und sich von anderen Reha-Angeboten dadurch unterscheidet, dass Sie auf einen Reha-Platz nicht lange warten müssen. Außerhalb dieses Zeitraums muss eine Reha selbständig beantragt werden, und es kann dann länger dauern, ehe Sie einen Platz für eine ambulante oder stationäre Reha erhalten.
Ambulante Rehabilitation: Bei einer ambulanten Reha halten sich die Betroffenen nur tagsüber in der Einrichtung auf. Die ambulante Reha bietet den Vorteil, dass die Betroffenen abends und am Wochenende in ihrer gewohnten Umgebung sind. „So lässt sich die Therapie optimal auf die konkreten Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abstimmen - die Reha bekommt eine hohe Alltagsrelevanz“, erklärt Dr. Martin Falkenberg, Chefarzt für Neurologie am Zentrum für ambulante Rehabilitation (ZAR) Bielefeld. Für die Teilnahme an einer ambulanten Reha gibt es jedoch gewisse Voraussetzungen. So müssen die Patientinnen und Patienten in der Lage sein, die Rehaeinrichtung täglich von ihrem Wohnort aus in einer angemessenen Fahrzeit zu erreichen. „Bei uns liegt die Obergrenze bei ungefähr 45 Minuten pro Fahrt“, so Dr. Falkenberg. Zudem ist der gesundheitliche Zustand der Betroffenen entscheidend. „Leicht bis mittelschwer betroffene Patientinnen und Patienten können wir gut ambulant behandeln“, betont Dr. Falkenberg.
Obergrenzen in der neurologischen Rehabilitation
Die neurologische Rehabilitation ist mit sehr hohen Kosten verbunden, die in der Regel von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme unterscheiden sich von Fachgebiet zu Fachgebiet. Die gesetzlichen Krankenkassen und auch die Rentenversicherungsträger erstatten die Kosten gegenüber der Rehabilitationsklinik auf der Basis von Tagessätzen. Wenn Sie als Selbstzahler oder als Privatpatient eine Rehabilitationsmaßnahme in einer Klinik durchführen möchten, so werden in der Regel Unterbringung, Verpflegung und pflegerische Leistungen in einer Tagespauschale abgebildet. Therapeutische Leistungen, Labor und ggfs.
Die Tages-Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme (z.B. in der Orthopädie oder der Kardiologie) belaufen sich auf 150 bis 200 €. Eine psychosomatische Reha kostet in der Regel mehr (ca. 250 € pro Tag). Bei einer neurologischen Rehabilitation kommt es sehr stark darauf an, in welche Phase der Rehabilitation man eintritt. Faustregel: je akuter das Geschehen (z.B.
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Die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme über 3 Wochen (z.B. in der Orthopädie oder der Kardiologie) belaufen sich auf 3.000 bis 4.000 €. Eine psychosomatische Reha dauert in der Regel 5 Wochen und kostet daher eher 7.000 €. Bei einer neurologischen Rehabilitation kommt es sehr stark darauf an, in welche Phase der Rehabilitation man eintritt. Faustregel: je akuter das Geschehen (z.B.
Zuzahlungsgrenzen
In der Regel müssen Sie eine Zuzahlung zu den Reha-Kosten leisten, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Pro Reha-Tag sind 10 Euro zu zahlen. Diese können aber mit vorherigen Zuzahlungen für medizinische Behandlungen verrechnet werden. Die Zuzahlungsgrenze bei den Rentenversicherungen sind 42 Tage. Bei einer Anschlussheilbehandlung über die Rentenversicherungen liegt die Grenze bei 14 Tagen. Bei Krankenkassen gibt es keine zeitliche Obergrenze, es sei denn, die ambulante Reha dauert länger als 42 Tage oder die stationäre Reha dauert länger als sechs Wochen.
Qualitätskriterien und Therapieauswahl
Bei den Leistungen ist nicht entscheidend, ob Sie eine ambulante oder stationäre Reha anstreben bzw. erhalten, sondern welches Krankheitsbild besteht und therapiert werden soll. Der Anspruch ergibt sich aus der medizinischen Notwendigkeit sowie aus der Rehabilitationsfähigkeit in Kombination mit einer positiven Rehabilitationsprognose. Obgleich Ihre Wünsche bei der Auswahl der Therapien eine wichtige Rolle spielen sollten, müssen die Rehabilitationskliniken mehr und mehr darauf achten, welche Mengen und Häufigkeiten an Therapien von den Kostenträgern zur Erfüllung der Qualitätskriterien erwartet werden.
Abbruch der Reha
Hier ist die gelebte Praxis: „wer seine Reha-Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten zu befürchten. Das gilt auch, wenn die Reha-Einrichtung, beispielsweise aus disziplinarischen Gründen oder wegen mangelnder Mitwirkung, eine:n Patient:in nach Hause schickt.
Begleitpersonen
Die Kosten für eine Begleitperson hängen ganz maßgeblich davon ab, ob diese nur die Unterbringung und Verpflegung in Anspruch nimmt oder auch therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Viele Kliniken halten dafür unterschiedliche Pauschalangebote vor - sei es nur für ein Wochenende oder für den gesamten Aufenthalt. In jedem Fall sollten Sie sich vorab über Begleitpersonen- Angebote und deren Kosten informieren und wenn Ihre Begleitung auch therapeutische Angebote nutzen möchte: unbedingt vorher anmelden und Termine vereinbaren. Es wäre doch schade, wenn wegen Kurzfristigkeit bei der Reservierung keine Therapiewünsche erfüllt werden können.
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in bestimmten Krankenhausbereichen nach § 137i SGB V. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass für alle Krankenhäuser ausreichend Personal zur Verfügung steht. Sie definiert, wie viele Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte pro Fachbereich eines Krankenhauses in einer Schicht mindestens beschäftigt sein müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Einrichtungen über genügend Fachkräfte verfügen, um die Patientinnen und Patienten zu behandeln. Die Verordnung trat erstmals am 6. Oktober 2018 in Kraft und wurde seitdem immer wieder geändert. Die derzeit aktuellste Fassung wurde am 6.
Die PpUGV wurde entwickelt, um eine Mindestanzahl an Pflegekräften in bestimmten sensiblen Krankenhausbereichen zu gewährleisten. Ursprünglich hatte das BMG den Krankenhäusern vorgeschrieben, die verbindlichen Personaluntergrenzen selbst festzulegen. Allerdings scheiterte dieses Vorhaben aufgrund massiver Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen. Sie greift für alle sogenannten pflegesensitiven Krankenhausbereiche. Unabhängig davon sind die Krankenhäuser zur Mitarbeit verpflichtet. Die letzte Fassung enthält einige angepasste Indikatoren-DRGs im Fallpauschalen-Katalog (Anhang 1 der PpUGV). Die aktuelle Version des Katalogs liefert das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Neue Personalgrenzwerte gab es hingegen zuletzt mit der Fassung vom 9. November 2023. Ja, die PpUGV gilt auch in den Jahren 2025 und 2026. Ursprünglich sollte sie zum 31. Dezember 2019 auslaufen, allerdings scheiterten die bis dahin geplanten Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen. So traten zum 1.
Die Berechnung der Pflegepersonaluntergrenzen erfolgt durch eine entsprechende Datenermittlung des BMG. Laut dazugehörigen Referentenentwurf von Oktober 2020 handelt es sich hierbei um einen „empirisch abgeleiteten Perzentil- bzw. Quartilansatz“. Dadurch sollen besonders die Versorgungsbereiche ihre Personalbelastung senken, für die im Bundesdurchschnitt die höchsten Belastungszahlen ermittelt wurden. Hiervon sind rund 25 Prozent der Versorgungsbereiche betroffen. Eine weitere Kennziffer ist der sogenannte Pflegepersonalquotient. Für dessen Berechnung wird nach § 137j SGB V das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Mit diesem Quotienten will die Bundesregierung im gesamten Krankenhaus eine gute Pflege sowie die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleisten. Des Weiteren soll so deutlich werden, ob eine Klinik gemessen an ihrem Pflegeaufwand viel oder wenig Pflegepersonal einsetzt. Unabhängig davon müssen die Krankenhäuser anhand monatlicher Durchschnittswerte regelmäßig berechnen, ob sie die geltenden Pflegepersonaluntergrenzen einhalten. Die PpUG-Sanktions-Vereinbarung zeigt, welche Sanktionen drohen, wenn Krankenhäuser die geltenden Personaluntergrenzen nicht einhalten können. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2021 und wurde zuletzt am 4. Um solch negative Auswirkungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass Krankenhäuser ihre Pflegekennzahlen kennen. So lässt sich unter anderem eine aussagekräftige Einschätzung über die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung abgeben.
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