Härtefallantrag Studium Zulassung bei Epilepsie: Voraussetzungen und Nachteilsausgleich

Ein Härtefallantrag im Studium kann für Studieninteressierte mit Epilepsie eine Möglichkeit sein, die Zulassungschancen zu verbessern. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für einen solchen Antrag, die Bedeutung des Nachteilsausgleichs und weitere Unterstützungsangebote für Studierende mit Epilepsie und anderen chronischen Erkrankungen.

Einführung: Chancengleichheit im Studium

Das Ziel eines Härtefallantrags und des Nachteilsausgleichs ist es, chancengleiche Studienbedingungen für alle Studierenden zu schaffen. Der individuelle Nachteilsausgleich ist dabei kein Privileg, sondern ein Beitrag zur Integration und Chancengleichheit. Hochschulen sind gefordert, Barrierefreiheit zu gewährleisten, sei es beim Zugang zu Gebäuden, in der Lehre oder in der Kommunikation. Da vollständige Barrierefreiheit aufgrund von Einschränkungen wie Denkmalschutz oder finanziellen Engpässen oft schwer umzusetzen ist, sind Nachteilsausgleiche ein wichtiges Instrument, um beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse auszugleichen.

Der Nachteilsausgleich: Individuelle Unterstützung im Studium

Nachteilsausgleiche sind Maßnahmen, die dazu dienen, beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen auszugleichen und somit Chancengleichheit zu gewährleisten. Sie werden individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Als Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung haben Sie grundsätzlich das Recht auf ein diskriminierungsfreies und chancengleiches Studium und damit einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dieser soll lediglich die Nachteile ausgleichen, die sich individuell durch die jeweilige Erkrankung studienerschwerend auswirken.

Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich

  • Längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigung: Es muss eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die mindestens sechs Monate andauert und nicht vollständig heilbar ist.
  • Erreichbarkeit der Qualifikationsziele: Die Studierenden müssen grundsätzlich in der Lage sein, die in den Prüfungsordnungen geforderten Kompetenzen und Qualifikationsziele zu erwerben und diese durch Prüfungen nachzuweisen.
  • Keine Beeinträchtigung des Prüfungszwecks: Der Ausgleich ist nur möglich, wenn die Beeinträchtigungen bzw. die sich daraus ergebenden Nachteile dem Prüfungszweck nicht entgegenstehen. Die Prüfungsbedingungen sind nur im erforderlichen Rahmen zu modifizieren, ohne dass sich die geprüften fachlichen Anforderungen qualitativ vereinfachen dürfen.

Mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs

Für die konkrete Umsetzung des individuellen Nachteilsausgleichs sind verschiedene Maßnahmen möglich, die im Einzelfall von der jeweiligen gesundheitlichen Beeinträchtigung und den sich daraus ergebenden studienerschwerenden Auswirkungen abhängen. Beispiele hierfür sind:

  • Zeitverlängerung: Bearbeitungszeit um individuell erforderliche Zeit verlängern.
  • Prüfungsform: Ersatz von schriftlichen durch mündliche Leistungen und umgekehrt.
  • Technische Hilfsmittel: Zulassung von notwendigen Hilfsmitteln, z. B. Computer/Laptop mit spezieller Software.
  • Raum: Durchführung der Prüfung in einem gesonderten, möglichst barrierefrei zugänglichen und reizreduzierten Raum.
  • Anwesenheitspflicht: Befreiung von der regelmäßigen Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen.
  • Adaptierte Unterlagen: Bereitstellung von adaptierten (Prüfungs-)Unterlagen.
  • Möglichkeit der Mitbestimmung: Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Festlegung von Prüfungsterminen.

Antragstellung und Verfahren

  1. Frühzeitige Antragstellung: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich vor den betreffenden Prüfungsterminen beim Prüfungsamt bzw. der zuständigen Prüfungsbehörde.
  2. Schriftlicher Antrag: Reichen Sie einen schriftlichen Antrag ein, der eine kurze, konkrete Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/en und der daraus resultierenden studienerschwerenden Auswirkungen enthält.
  3. Ärztliches Gutachten: Legen Sie eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) (fach-)ärztliche Bescheinigung vor, die das Vorliegen einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung und der daraus resultierenden beeinträchtigungsbedingten Benachteiligungen bestätigt und die beantragte/n Maßnahme/n befürwortet bzw. empfiehlt.
  4. Individuelle Einzelmaßnahmen: Angabe/Aufzählung der individuell benötigten Einzelmaßnahme/n mit Erläuterung, warum bzw. in welchem Umfang diese benötigt werden.
  5. Kommunikation: Informieren Sie bei Ablehnung oder Abänderung des Antrags umgehend die Behindertenbeauftragte, um ggf. weitere Schritte oder Maßnahmen zu besprechen.

Der Härtefallantrag: Zulassung zum Studium trotz besonderer Umstände

Ein Härtefallantrag kann eine Option sein, wenn die Ablehnung des Zulassungsantrags eine "außergewöhnliche Härte" darstellen würde. Die Anerkennung eines Härtefallantrags führt ohne Berücksichtigung von Leistung oder Wartezeit zur sofortigen Zulassung.

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Voraussetzungen für einen Härtefallantrag

  • Allgemeine und ggf. besondere Zugangsvoraussetzungen: Die Studieninteressierten müssen die allgemeinen und ggf. besonderen Zugangsvoraussetzungen für das gewünschte Studium erfüllen.
  • Außergewöhnliche Härte: Es muss eine außergewöhnliche Härte vorliegen, die durch die Ablehnung des Zulassungsantrags entstehen würde.

Begründungsansätze für einen Härtefallantrag

Die Begründungen für Härtefallanträge orientieren sich an den Leitsätzen bisheriger Gerichtsurteile. Einige Beispiele sind:

  • Chronische/länger andauernde Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung: Eine Epilepsieerkrankung, die sich verschlimmern kann, kann ein Härtefallgrund sein.
  • Beeinträchtigungsbezogene Beschränkungen in der Berufswahl oder der Berufsausübung: Wenn die Epilepsie die Wahl bestimmter Berufsfelder einschränkt und das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lässt, kann dies ein Härtefallgrund sein.
  • Sinnvolle Überbrückung einer Wartezeit nicht möglich: Diese Begründung ist nur in Verbindung mit anderen Begründungen möglich.

Nachweise für den Härtefallantrag

Die Härtefallgründe sind durch eine fachärztliche (im Einzelfall auch psychotherapeutische) Stellungnahme nachzuweisen. Diese soll für medizinische Laien nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und eine Prognose über deren weiteren Verlauf enthalten. Zusätzlich können weitere Nachweise wie ein Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes die Begründung für eine sofortige Zulassung unterstützen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Epilepsie

Neben dem Nachteilsausgleich und dem Härtefallantrag gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Epilepsie:

  • Beratungsstellen der Hochschulen: Die Beratungsstellen der Hochschulen bieten Informationen und Unterstützung zu allen Fragen rund um das Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
  • Behindertenbeauftragte der Hochschulen: Die Behindertenbeauftragten sind Ansprechpartner bei Fragen zu barrierefreien Räumlichkeiten, Nachteilsausgleichen und anderen Unterstützungsangeboten.
  • Studierendenwerk: Das Studierendenwerk verfügt über behindertengerechte Wohnplätze und bietet weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen an.
  • Finanzielle Hilfen: Es gibt verschiedene finanzielle Hilfsangebote für Studierende mit Behinderungen, wie z.B. die Eingliederungshilfe, Grundsicherung, Kindergeld, BAföG und Stipendien.
  • Technische Hilfsmittel: Technische Hilfsmittel wie PCs mit Sprachausgabe oder Braillezeile können das Studium erleichtern. Es gibt verschiedene Förderungen, die beim Kauf unterstützen.
  • Studienassistenz: Eine Studienassistenz kann im Studienalltag begleiten und bei Aufgaben helfen, die nicht selbst erledigt werden können.

Barrierefreiheit an Hochschulen

Viele Hochschulen arbeiten daran, ihre Gebäude und Einrichtungen barrierefrei zu gestalten. Informationen über die Zugänglichkeit einzelner Gebäude erteilt die Behindertenbeauftragte. Bei Bedarf kann eine gemeinsame Begehung durchgeführt werden. Behindertenparkplätze und barrierefreie Toiletten sind in den meisten Gebäuden vorhanden.

Studienbedingungen im Ausland

Studierende mit Epilepsie, die ein Auslandsstudium planen, sollten sich rechtzeitig über die im jeweiligen Land bestehenden Studienbedingungen, wie Zugänglichkeit der Hochschulgebäude, Wohnmöglichkeiten, Fahrdienste, Pflegeangebot u. a. sowie über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung informieren.

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Stiftungen und Stipendien

Einige Stiftungen unterstützen speziell beeinträchtigte Studierende. Die Berger-Landefeldt-Stiftung unterstützt Menschen mit einer erworbenen Epilepsie. Die Unterstützung wird als persönliche Einzelzuwendung für Maßnahmen und Hilfsmittel vergeben.

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